Verfahren eingestellt

Justiz sieht keine strafbare Handlungen beim "Islamistenkongress", der im September unter großer Aufregung verboten wurde

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Anfang Oktober ging ein Aufschrei durch die deutsche Presselandschaft. Ein

sogenannter Islamistenkongress war für Anfang Oktober in Berlin geplant (Extremisten mit Kontaktadresse?). Terror im Nahen Osten und im Irak sollte dort gerechtfertigt werden, lauteten die oft sehr unspezifischen Vorwürfe. Nachdem der Kongress Ende September verboten worden war, verschwand er ebenso so schnell wieder aus der Öffentlichkeit.

Deswegen wird eine Pressemitteilung des Bremer Rechtsanwalts Eberhardt Schultz auch kaum Schlagzeilen machen. Der Jurist hat den Hauptorganisatoren des verbotenen Kongresses, den libanesischen Staatsbürger Fadi Madi vertreten (Ausweisung hat juristisches Nachspiel). Gegen Fadi Madi sowie sämtlichen anderen Kongressorganisatoren wurden die Ermittlungen wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung jetzt eingestellt.

Zuvor waren schon Anträge der Generalbundesanwalt zurück gewiesen werden, die Wohnungen der Verdächtigten zu durchsuchen. Der 3.Senat des Bundesgerichtshofs konnte in dem Kongressaufruf "in keiner Weise erkennen, welcher Organisation der Angesprochene gegebenenfalls beitreten oder Unterstützung leisten soll. Dementsprechend wäre hier ein Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Organisation selbst dann zu verneinen, wenn der Aufruf dahingehend verstanden werden könnte, dass sich der Leser irgendeiner der zahlreichen, in verschiedenen Ländern des Nahen Ostens aktiven militanten terroristischen Organisationen als Mitglied anschließen oder ihr Unterstützung leisten soll", heißt es in der Begründung des Bundesgerichtshofs, eine Hausdurchsuchung abzulehnen.

Die Generalbundesanwaltschaft schreibt jetzt in der Begründung für die Verfahrenseinstellung: "Da der Inhalt der vorliegenden Internetveröffentlichung als solche nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht strafbar ist und weitere Ermittlungen zum subjektiven Hintergrund allenfalls zum Nachweis eines - nicht strafbaren - Versuchs des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer führen könnten, ist das Verfahren bereits jetzt ohne weitere Ermittlungen und Überprüfungen einzustellen."

Rechtsanwalt Schultz erinnert in seiner Pressemitteilung daran, dass sein Mandant noch nicht nach Deutschland einreisen kann. Er wurde im Vorfeld des verbotenen Kongresses zurückgewiesen. Als Begründung wurde das laufende Ermittlungsverfahren genannt. Nach Ansicht von Schultz ist mit der Verfahrenseinstellung sowohl dem Kongress- als auch dem Einreiseverbot der Boden entzogen. Eberhardt Schultz appelliert in der Pressemitteilung auch an die Medien, nach der Verfahrenseinstellung darüber nachzudenken, ob sie mit ihrer oft ungeprüften Berichterstattung einer Kriminalisierung nicht Vorschub geleistet haben.