Verschärfte Überwachungsmaßnahmen

Bundesrat entscheidet am Freitag über Speicherung von Verbindungsdaten

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Diesen Freitag stimmt der Bundesrat über eine Gesetzesvorlage zur Speicherung von Verbindungsdaten ab. Allein der Bundestag könnte in dieser Frage dagegen stimmen, womit der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag eine einvernehmliche Lösung finden müsste.

Auf Vorschlag des SPD-geführten Niedersachsen (Bundesrats-Drucksache 275/02) berät der Bundesrat im Rahmen eines Gesetzesentwurfs "zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern" nun über die verschärften Überwachungsregelungen. Der Bundesrat verlangt künftig ein Mitspracherecht bei der die Überwachungsmaßnahmen betreffenden Rechtsverordnung. Außerdem fordert er die Verwandlung der Höchstspeicherfrist in eine Mindestspeicherfrist.

Ein solcher Vorstoß der Unions-geführten Länder Bayern und Thüringen war im Herbst 2001 mangels Mehrheit noch gescheitert. Alle Landesdatenschützer außer Thüringen hatten ihn scharf mit den Worten kritisiert: "Das Internet ist kein datenschutzfreies Fahndungsnetz." Doch seit den letzten Landtagswahlen hat die Union die Führung im Bundesrat zurückerobert. Deshalb stehen im Bundesrat alle Zeichen für die Einführung einer Speicherungspflicht. Erweitert werden soll auch der Einsatz des "IMSI-Catchers" und die Möglichkeit zur Nutzung der Standorterkennung bei aktiv geschalteten Mobiltelefonen, die Telekommunikationsüberwachung und der Einsatz technischer Mittel bei geflohenen Sexualstraftätern.

Aufklärung per Knopfdruck

Zu den Verbindungsdaten gehören nicht nur IP-Adressen, sondern jede andere Kommunikation wie Telefonanrufe, SMS-Nachrichten oder Pager-Nachrichten. Damit kann rückwirkend verfolgt werden, wer wen wie lange kontaktiert hat. Mit Hilfe von Data-Mining-Software lassen sich so Profile erstellen und Freundschaftsnetzwerke rekonstruieren.

Selbstgebaute Skripte oder Tools wie "Webtrends" werten die Protokolldaten der angegriffenen Server aus. Mit Tools wie "Xtraceroute" können während eines Angriffs die Reisewege der IP-Pakete über den Globus verfolgt werden: Eine dünne gelbe Linie zieht sich transkontinental über Hosts in Frankreich, Russland bis nach Japan. Ist der Attacke bereits erfolgt, können Ermittler die Daten "post mortem" mit Hilfe von frei verfügbaren "Forensic Tool Kits" analysieren.

Tools für Strafverfolger bietet auch Ectel an. Die israelische Firma ist einer der wenigen professionellen Anbieter. So bietet sie eine Lösung an, die den Internetverkehr in Echtzeit überwachen kann. Wie auch die Software "Watcall" der britischen Firma Harlequin, die Telekommunikationsverbindungsdaten auswertet, können solche Tools erfassen, wer mit wem in Verbindung steht: Freundschaftsnetzwerke können ebenso kartiert werden wie Netzwerke krimineller Organisationen.

Bislang lag das Problem denn auch weniger in der technischen Analyse, sondern mehr darin, überhaupt an die Daten zu kommen. Rein juristisch klappt dies in internationalen Fällen mittels Rechtshilfeabkommen - doch das kann Monate dauern. "Freeze and Preserve" ist daher die pragmatische Losung, die Strafverfolger ausgeben: Sie rufen bei einem Provider an, der dann sofort die Daten speichert. Wenn der Gerichtsbeschluss dann endlich da ist, können die Daten eingesehen werden. Auf diese Vorgehensweise hat sich auch der Europarat im Cyberkriminalitäts-Abkommen verständigt.