Waffenexporte in Spannungsgebiete: "How dare you?!"

Rüstungsindustrie und Bundesregierung verstoßen systematisch gegen nationale und internationale Vereinbarungen

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Zum Charakter von Waffenexporten in Spannungsgebiete: "in einer merkwürdig ungeformten Weise hinter ihrer eigenen Zivilisation zurückgeblieben".

Greta Thunberg warf den auf dem UN-Klimagipfel vertretenen Staats- und Regierungschefs 2019 mit ihrem empörten "How dare you?!" ihre Ignoranz und Untätigkeit angesichts der eintretenden Klimakrise vor. Müsste man nicht den gleichen empörten Vorwurf 2020 der Waffenindustrie machen und in der politischen Öffentlichkeit gegen die Vertreter der Bundesregierung, die Waffenexporte in Spannungsgebiete genehmigen, erheben: "Wie können Sie es wagen!?"

Ist die menschengemachte Klimakrise nicht vergleichbar mit den Waffenexporten in Spannungsgebiete? Die Klimakrise und ethisch nicht zu rechtfertigende Waffenexporte stellen ein globales Phänomen dar, das durch den Menschen verursacht wird. Auch in der durch Waffenexporte beschleunigten Destruktion von Gesellschaftssystemen gibt es Kippunkte und Rückkoppelungseffekte, wie dies ebenfalls bei der krisenhaften Entwicklung der Klimakrise der Fall ist. Letztlich bleiben eine sich steigernde Destruktionsdynamik mit Toten und Verletzten, Failed States, einer zerstörten Umwelt sowie zertrümmerten Gebäuden und Einrichtungen übrig.

Entsteht beides - Klimakrise und durch globalen Waffenexport verschärfte Kriegssituationen - aus dem gleichen Zustand moralischer Unterentwicklung, aus der gleichen unreifen Geisteshaltung?

Theodor W. Adorno kritisierte bereits vor etwa einem halben Jahrhundert das Hinterhinken der emotionalen und moralischen Entwicklung der Menschen hinter der technologischen Entwicklung als Voraussetzung eines gesellschaftlichen Zustands der "Barbarei":

Ich meine dabei mit Barbarei etwas ganz Einfaches, daß nämlich im Zustand der höchstentwickelten technischen Zivilisation die Menschen in einer merkwürdig ungeformten Weise hinter ihrer eigenen Zivilisation zurückgeblieben sind - nicht nur, dass sie in ihrer überwältigenden Mehrheit nicht die Formung erfahren haben, die dem Begriff der Zivilisation entspricht, sondern dass sie erfüllt sind von einem primitiven Angriffswillen, einem primitiven Haß oder, wie man das gebildet nennt, Destruktionstrieb, der noch das Seine dazu beiträgt, die Gefahr zu steigern, dass diese ganze Zivilisation, wozu sie von sich aus schon tendiert, in die Luft geht.

Theodor W. Adorno

Allerdings wäre es sicherlich eine zu starke Psychologisierung, die aktuell wieder von Greenpeace festgestellten Waffenexporte in Spannungsgebiete allein einem Destruktionstrieb, der durch Hass und Angriffswillen charakterisiert ist, zuzuschreiben. Diese entspräche sicherlich nicht Adornos Intention, der immer auch das gesellschaftlich Ganze und dessen Herrschaftsstrukturen in den analytischen Blick nahm.

Der militärisch-ökonomische Komplex - verantwortlich für Waffenexporte in Spannungsgebiete

Neben psychischen Dispositionen spielen daher insbesondere ökonomische und politische Motive eine zentrale Rolle beim Export von Rüstungsgütern in Spannungsgebiete. Hierbei sollen unter der Bezeichnung "Spannungsgebiete" alle Staaten und Regionen gemeint sein, in denen entweder zwischenstaatliche Kriege, asymmetrische Konflikte sowie massive staatlich organisierte Menschenrechtsverletzungen und staatlich organisierter Terror sowie Bürgerkriege drohen oder bereits existieren.

Zu den ökonomischen Motiven des Rüstungsexportes auch in Spannungsgebiete lässt sich feststellen, dass die Rüstungsindustrie wachsende Renditen verzeichnet, steigende Aktienkurse notiert, bei Anlegern besonders nachgefragt ist und sich auch in Krisenzeiten in einem sicheren Verwertungszusammenhang befindet.1

Die genehmigenden Politikerinnen und Politiker wiederum geben vor, Arbeitsplätze und Technologietransfer sichern zu wollen, haben z.T. ebenfalls ökonomische Interessen ("Drehtüreffekt"), stehen unter dem massiven Lobbydruck der Rüstungsindustrie und handeln aus dem Kalkül geostrategischer Interessen heraus.

Der damals scheidende US-Präsident Dwight D. Eisenhower - als Republikaner wahrlich kein politisch links stehender Kritiker des Systems - warnte bereits 1961 in einer Fernsehansprache vor dem militärisch-industriellen Komplex, der aus seiner Sicht dabei sei, die demokratische Staatsform mit seinem Einfluss zu unterlaufen. Zu diesem Komplex gehören Industrielle, Politiker, Militärs und alle, die von der Produktion und dem Handel von Waffen ökonomisch profitieren. Eisenhower warnte eindringlich vor dem entdemokratisierenden Einfluss des militärisch-industriellen Komplexes:

In the councils of government, we must guard against the acquisition of unwarranted influence, whether sought or unsought, by the militaryindustrial complex. The potential for the disastrous rise of misplaced power exists and will persist. We must never let the weight of this combination endanger our liberties or democratic processes.

Dwight D. Eisenhower

Offiziell positioniert sich jeder politisch Verantwortliche, Wähler wirksam, gegen die Waffenexporte in Spannungsgebiete, da die nationale und internationale Rechtslage bzw. entsprechende Verordnungen hier inzwischen öffentlich wahrnehmbare Barrieren markieren. Auch sind Waffenexporte in Spannungsgebiete nicht populär. Die überwiegende Mehrheit (mehr als drei Viertel) der deutschen Bevölkerung lehnt Waffenexporte in Spannungsgebiete ab.2

Neben den ökonomischen Motiven spielen geopolitische Motive beim Waffenexport eine Rolle. Waffen bekommen vor allem diejenigen, von denen sich die genehmigenden Politiker im Falle ihres militärischen Sieges einen Vorteil erhoffen. Manchmal werden sogar beide gegeneinander kämpfende Kriegsparteien gestärkt, wenn deren geostrategische Schwächung dem Interesse der Waffen liefernden Nationen entspricht. Die Waffenlieferungen sowohl an den Iran als auch an den Irak von Seiten der USA und auch der damaligen UDSSR während des ersten Golfkriegs sind ein Beispiel hierfür. Das zynische Kalkül, beide Seiten zu schwächen, ließ einen Krieg eskalieren, dem etwa eine Million Menschen zum Opfer fielen.3

Welche konkreten rechtlichen Barrieren wurden nun im Zuge langanhaltender Proteste und deutlicher Kritik an Waffenexporten in Spannungsgebiete errichtet?

Dieser Frage soll im nächsten Abschnitt der Untersuchung zunächst für die internationale Ebene und dann für die nationalen Rechtsgrundlagen der Genehmigungspraxis nachgegangen werden. Anschließend wird gefragt, wie wirkungsvoll diese Regelungen für die tatsächliche Praxis der Waffenexporte in Spannungsgebiete sind.

Internationale Regelungen, um Waffenexporte in Spannungsgebiete zu verhindern

Regelungen der Vereinten Nationen

Der UN-Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty - ATT), der im April 2013 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde und 2014 wirksam wurde, ist eindeutig. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ein transparentes und wirksames Kontrollsystem für konventionelle Waffenexporte zu installieren. Ein Vertragsstaat darf laut Artikel 6, Absatz 3 des ATT

keinerlei Transfer von konventionellen Waffen (…) genehmigen, wenn er zum Zeitpunkt der Entscheidung Kenntnis davon hat, dass die Waffen oder Güter bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Verletzungen der Genfer Abkommen von 1949, Angriffen auf zivile Objekte oder Zivilpersonen, die als solche geschützt werden, oder andere Kriegsverbrechen im Sinne völkerrechtlicher Übereinkünfte, deren Vertragspartei er ist, verwendet werden würden.

Rüstungsexportbericht

Das Problem hierbei ist, dass bisher nicht alle UN-Mitglieder den ATT ratifiziert haben: 107 Staaten haben den Vertrag ratifiziert, akzeptiert, genehmigt oder sind ihm beigetreten ("state parties"), von 32 Staaten, die den Vertrag unterschrieben haben, steht dies noch aus ("Signatories that are not yet States Parties"), 55 Staaten haben noch nicht unterzeichnet ("States that have not yet joined the treaty") (Stand Juli 2020).4 Führende Waffenexporteure, wie China und Russland haben den ATT-Vertrag noch nicht unterzeichnet. Die USA hatten ihm zugestimmt, ihn aber noch nicht ratifiziert, so dass er für sie völkerrechtlich nicht gültig war. Trump zog nun im Jahr 2019 die Unterschrift der USA unter den Vertrag zurück: "Amerikaner leben nach amerikanischen Gesetzen, nicht nach Gesetzen anderer Länder." Deutschland hat den ATT ratifiziert, damit ist der Vertrag für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Mit Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien haben Staaten das Abkommen unterzeichnet, die zu den zehn größten globalen Waffenexporteuren gehören.

Somit lässt sich festhalten, dass drei der führenden Waffenexporteure, USA, Russland und China, sich noch nicht entschlossen haben bzw. sich verweigern, dem ATT rechtsverbindlich beizutreten. Auch wenn weitere maßgebliche Waffenexporteure, wie z.B. Deutschland, dem ATT-Vertrag beigetreten sind, kann er seine Wirksamkeit nur sehr eingeschränkt entfalten, bis zumindest alle ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates bereit sind, sich u.a. dem Exportverbot von Waffen in Krisenregionen und Spannungsgebiete anzuschließen.

Des Weiteren muss kritisiert werden, dass der ATT keine Regelungen zu verbindlichen Kontrollen und Sanktionen enthält. Es wird lediglich an die Nationalstaaten appelliert, die Anforderungen des ATT in nationales Recht zu überführen und die rechtlichen Grundlagen sowie die Genehmigungspraxis und die Art, den Umfang und Zielort der Waffenexporte auf freiwilliger Basis an das ATT-Sekretariat der Vereinten Nationen weiterzuleiten. Dies soll durch den Anreiz finanzieller Förderung durch das ATT-Sponsorship Programme und den ATT Volantary Trust Fund unterstützt werden.

EU-Regelungen

Auch auf EU-Ebene haben wir ebenfalls entsprechende Regelungen, die den Waffenexport in Spannungsgebiete strikt untersagen und über den Waffenexport insgesamt Kontrolle ausüben wollen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) wurde ein sogenannter "Gemeinsamer Standpunkt des Rates" 2008 (in Fortschreibung und erneutem Beschluss 2019) entwickelt.5 Hierbei wird zunächst betont, dass die Mitgliedsstaaten Anträge auf Waffenexport oder auf den Export von Waffentechnologie vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen zu prüfen haben. Dies sind in erster Linie Bündnisverpflichtungen gegenüber der EU und der UN, die sich u.a. aus Übereinkünften zu verhängten Sanktionen, der Nicht-Verbreitung von Nuklearwaffen, dem Verbot von Antipersonen-Minen (Ottawa-Übereinkunft) sowie dem Verbot chemischer und biologischer Waffen ergeben (Art. 2 (1) des "Gemeinsamen Standpunkts des Rates").

Im Art. 2 (2) werden acht Kriterien für die Zusage bzw. die Ablehnung des Waffenexports festgelegt. Insbesondere bei einem Verstoß eines Staates gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht ist eine Exportgenehmigung in ein Endbestimmungsland zu versagen. Wenn ein Risiko besteht, dass die exportierten Rüstungsgüter und Militärtechnologien zur internen Repression in dem Empfängerland führen würden, wenn dort schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das geltende Völkerecht vorgenommen würden oder zu erwarten sind, wenn bewaffnete Konflikte im Innern und mit anderen Staaten hierdurch verschärft würden, wenn eine unerwünschte Haltung zum Terrorismus bestehe, dann müsse die Exportgenehmigung verweigert werden. Auch wenn eine Abzweigung von Militärtechnologie zu erwarten sei wie auch das Risiko eines Weiterexports von Rüstungsgütern in unsichere und risikobehaftete Drittstaaten, müsse der Rüstungsexport verweigert werden.

Mit diesen Formulierungen bewegt sich der Beschlussrahmen auf der Ebene des UN-Vertrags für Waffenexporte (ATT).

Probleme ergeben sich allerdings, wenn die Bestimmungen des Artikels 2 (1) und 2 (2) in einen Widerspruch zueinander treten. Unwägbar und offen bleibt die staatliche Genehmigungspraxis, wenn aufgrund von Bündnisverpflichtungen eine Lieferung von Rüstungsgütern als notwendig erachtet wird, obwohl diese Waffen dann zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung, der Aggression im Nachbarstaat oder für die direkte Lieferung an kriegsführende Parteien in Spannungsgebieten eingesetzt werden. Hier wären sicherlich beispielsweise die deutschen Waffenlieferungen in die Türkei, nach Saudi-Arabien sowie die Waffenlieferungen von Frankreich und Italien im Libyen-Konflikt zu nennen. Auch die USA und Russland liefern weltweit Waffen an ihre an militärischen Konflikten beteiligten Bündnispartner.

Der auf Waffenexporte spezialisierte Journalist Wolf-Dieter Vogel verweist zudem darauf, dass der "Gemeinsame Strandpunkt des Rates" keine Rechtsverbindlichkeit im Sinne einer EU-Verordnung besitze.6 Offensichtlich belässt man bewusst einen erheblichen Entscheidungsspielraum für die Mitgliedsstaaten bei dem Export von Rüstungsgütern. Die fehlende Rechtsverbindlichkeit der Beschlüsse sowie die potenziell in einen Widerspruch zueinander tretenden Bestimmungen von Art. 2 (1) und 2 (2) bieten dann auch eine ungünstige Voraussetzung für Sanktionen gegenüber EU-Staaten, die sich nicht an die Vereinbarung des Rates zu Waffenexporten in Spannungsgebiete bzw. in die Menschenrechte missachtende Staaten halten.

Die Ansprüche der deutschen Bundesregierung

Die Beschränkungen des Waffenexports aus Deutschland in andere Staaten beziehen sich zunächst auf das grundsätzliche Friedensgebot des Artikels 26 (1) und der Ansprüche des Artikels 26 (2) des deutschen Grundgesetzes, in dem die Herstellung von Waffen und der Waffenexport als genehmigungspflichtig deklariert werden ("Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit der Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden." (GG Art. 26 (2)).

Im geltenden Koalitionsvertrag von 2017 beruft sich die Bundesregierung u.a. auf den ATT, den "Gemeinsamen Standpunkt des Rates" der EU, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) und legt für sich restriktiv hinsichtlich des Waffenexports fest:

Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt.

Rüstungsexportbericht 2019

Neben der Einhaltung der Menschenrechte ist das zweite entscheidende Kriterium die Frage nach der friedenspolitischen Zuverlässigkeit bzw. der Gefährdung des zwischenstaatlichen Friedens durch das Empfängerland:

Nach § 6 KrWaffKontrG besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausfuhr von Kriegswaffen. Diese ist zwingend zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung verwendet, völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden oder aber der Antragsteller nicht die für die Handlung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Eigentlich sind diese Regelungen genügend restriktiv und verantwortungsvoll formuliert. Dennoch kritisiert auch hier Wolf-Dieter Vogel, dass diese Formulierungen eher Ansprüche und keine rechtlich verbindlichen Regelungen darstellen ("Die deutschen Rüstungsexportrichtlinien sind nicht rechtsverbindlich")7. Diese Kritik lässt sich m.E. zwar auf den Koalitionsvertrag sowie auf den Bundesexportbericht beziehen, aber weder auf das AWG noch auf das KrWaffKontrG, die Gesetzescharakter besitzen und auf deren Grundlagen im Falle von Verstößen die Strafverfolgung eingeleitet werden kann bzw. müsste.

Der offizielle Weg zu einer Waffenexportgenehmigung sieht eine Voranfrage eines Rüstungsunternehmens bei dem Ministerium für Wirtschaft und Energie über die Möglichkeit eines Waffenexports bzw. Exports von Rüstungsgütern vor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eine Oberbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums, ist an der Kriegswaffenkontrolle beteiligt, dem regelmäßig Kriegswaffenbestände und Bestandsveränderungen zu melden sind. Maßgeblich für die Genehmigung einer Voranfrage ist - neben einer politischen Einschätzung des Empfängerlandes - eine lange und detaillierte Waffenliste, die definiert, welche Gerätschaften der Exportkontrolle unterliegen (Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung (2018)).

Falls die Voranfrage eines Rüstungsunternehmens abschlägig beschieden wird, wird das Projekt zumindest auf diesem offiziellen Weg in der Regel nicht weiter verfolgt. Wird die Voranfrage positiv beschieden, dann kommt der beantragte Waffenexport bei entsprechender politischer Bedeutung zur Verhandlung vor dem Bundessicherheitsrat (BSR), einem Kabinettsausschuss, der von der Bundeskanzlerin geleitet wird und in dem u.a. mehrere Bundesminister sitzen. Dort wird u.a. unter Ausschluss der Öffentlichkeit über entsprechende Anträge auf Waffenexport verhandelt. Die Sitzungen des Bundessicherheitsrats sind geheim. Es wird weder ein Sitzungsdatum noch eine Tagesordnung im Vorhinein bekannt gegeben. Erst im Nachhinein wird nach erfolgter Entscheidung der Bundestag informiert.

Allerdings untersteht der Bundesssicherheitsrat nicht der parlamentarischen Kontrolle des Bundestags. Er entscheidet über Waffenlieferungen in der Regel autonom und ist der Bundesregierung nur verpflichtet, wo dies gesetzlich festgelegt ist. Hierbei stehen die Waffenexportgenehmigungen in einem Zusammenhang mit der deutschen Sicherheitspolitik und ihrer strategischen Ausrichtung, so wie dies der Bundessicherheitsrat und die Bundesregierung für sich definieren.

Auch wird der Ermessensspielraum für den Bundesssicherheitsrat weiterhin dadurch belassen, dass transnationale Sanktionspolitik und Bündnisverpflichtungen aufgrund zwischenstaatlicher Verträge (KrWaffKontrG § 27) zu beachten sind. So sind nach dem Artikel 3 des Nordatlantikvertrags der NATO (1949) die Vertragsstaaten verpflichtet: "Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteien einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln."

Ein weiteres Problem ist, dass das deutsche Waffenkontrollgesetz in einem partiellen Widerspruch zu europäischen Rechtsnormen steht. Es gibt immer noch keine wirksame Kontroll- und Sanktionspolitik auf europäischer Ebene aufgrund des rechtsunverbindlichen Charakters der betreffenden EU-Regelungen. Dadurch wird der Waffenexport aus Deutschland in andere EU-Staaten ermöglicht, die wiederum Waffenexporte in Spannungsgebiete tolerieren. Hierdurch wird die Ausfuhr aus dem betreffenden EU-Land in Drittländer, zu denen dann auch Spannungsgebiete gehören können, ermöglicht.

Zwar wurden im Jahr 2015 von der Bundesregierung Richtlinien für Post-Shipment-Kontrollen formuliert, bei denen u.a. in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, insbesondere dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Endverbleib der exportierten Waffen im Empfängerland kontrolliert werden soll. Das Problem hierbei stellt sich zunächst im Prinzip der exemplarischen Überprüfung und des fehlenden Personals für vollständige Überprüfungen sowie mit dem Blick auf die Einlösung von Handelsinteressen dar, wenn dort formuliert wird:

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und die Rüstungszusammenarbeit mit Drittländern dürfen durch das System der Post-Shipment Kontrollen nicht gefährdet werden.

Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment- Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten

Dementsprechend gibt es auch keine wirksame Handhabe gegenüber Direktinvestitionen von Rüstungskonzernen in Spannungsgebieten oder wenn in einen vermeintlich sicheren Staat außerhalb der EU und der NATO investiert wird. Wenn beispielsweise ein deutscher Technologietransfer nach Australien erfolgt, dort eine Waffenfabrik bzw. eine Munitionsfabrik in Zusammenarbeit mit einem deutschen Rüstungskonzern gebaut wird, ist aufgrund der entsprechenden Aussagen der australischen Regierung und der bereits getätigten Lieferungen nicht gesichert, dass diese dort produzierten Waffen nicht auch in Spannungsgebiete exportiert bzw. dort von dem beteiligten, Waffen produzierenden Staat eingesetzt werden.8 Wenn in Südafrika von einem deutschen Rüstungskonzern eine Munitionsfabrik gebaut wird, dann muss man sich nicht wundern, wenn mit deutschem Know-how im Jemen-Krieg getötet wird.

Die Realität der Waffenexporte

Daten zu globalen Waffenexporten

USA, Russland, Frankreich, Deutschland und China, die fünf größten globalen Waffenexporteure, exportieren Waffen überall hin - egal ob in Spannungsgebiete oder nicht. Die aktuellen Zahlen des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI machen deutlich, dass die Rüstungsexporte beständig steigen. Hiervon sind auch die Rüstungsexporte in Spannungsgebiete nicht ausgenommen:

Die Tab. 1 macht deutlich, das die USA und Russland mit Abstand die größten Waffenexporteure sind, die für mehr als die Hälfte aller Waffenexporte verantwortlich sind (57%). Hierbei lassen sich weder diese beiden Staaten noch auch die acht folgenden Länder im Ranking der Exporteure von den internationalen Waffenexportverboten in Bezug auf Krisen- und Spannungsgebiete abhalten. Fast alle weltweit führenden Waffen importierenden Staaten befinden sich in Spannungsgebieten bzw. sind in Kriege und asymmetrische militärische Konflikten verwickelt (bis auf Australien).

So stiegen die Waffenexporte in das Spannungsgebiet des Mittleren Osten im Vergleich der Jahre 2010-2014 mit dem Zeitraum von 2015-2019 um 61% (!). (18)

Insbesondere Syrien, Jemen und Libyen sind Kriegsschauplätze, auf denen vorwiegend mit aus den USA und aus Europa (incl. Russland) importierten Waffen Kriege geführt werden.

Beispiel Libyen

Seit dem Sturz des Gaddhafi-Regimes 2011 befindet sich Libyen in einer politisch instabilen Lage. Die jetzige Situation ist durch einen Umsturzversuch durch die Milizen des General Chalifa Haftar gegen die von den UN anerkannte Regierung des Ministerpräsidenten Fajes al Sarradsch gekennzeichnet. Trotz eines vom UN-Sicherheitsrat verhängten Waffenembargos, das auch noch einmal im Juni 2020 verlängert wurde, werden von verschiedenen Staaten Waffen in das Spannungsgebiet geliefert.

Die Türkei entsendet syrische Söldner, Waffen und Drohnen, um al Sarradsch zu unterstützen. Auch Katar unterstützt die Regierungstruppen. Russland, die Arabischen Emirate sowie Saudi Arabien unterstützen Haftar. Russland entsendet u.a. Söldnertruppen aus privaten russischen Militärfirmen nach Libyen.

Aber auch innerhalb der NATO und der EU gehen die Unterstützungsleistungen in eine unterschiedliche Richtung. Während die an der Ausbeutung libyscher Gasvorkommen interessierte Türkei al Sarradsch militärisch absichert, wird dieser ebenfalls von Italien mit der Lieferung von Militärausrüstung unterstützt, das ebenfalls Interesse an der Ausbeutung der Erdölfelder vor der libyschen Küste und dem Zurückhalten von Flüchtlingen hat. Italien hat hier eine längere Tradition, da Italien bereits al-Gaddafi Militärhubschrauber geliefert hatte, die er dann 2011 gegen seine revoltierende Bevölkerung einsetzte. Frankreich befindet sich, gemeinsam mit Russland, auf der Seite des Generals Haftar. Beide Staaten wiederum haben Interessen hinsichtlich der Sicherung Milliarden umfassender Aufträge, des Angebots eines Zugangs zum libyschen Energiemarkt, des Zurückdrängens von Islamisten sowie der Nutzung libyscher Mittelmeerhäfen. Alle Beteiligten haben hierüber hinaus geostrategische Interessen und wollen ihren Einfluss im arabischen Raum stärken.

Während Deutschland zu internationalen Verhandlungsgesprächen zur Durchsetzung eines Waffenembargos einlädt, werden im Hintergrund von der deutschen Bundesregierung Waffenlieferungen im großen Umfang an Staaten genehmigt, die selbst wiederum Waffen in das libysche Konfliktgebiet liefern - so genehmigte die Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2019 Rüstungsexporte im Wert von mehr als 1,3 Milliarden Euro in Staaten, die den Libyen-Krieg anheizen.

Aufgrund der ökonomischen und geostrategischen Interessen wird sich über alle geltenden Bestimmungen des Waffenexports hinweggesetzt. Selbst ein einstimmig vom UN-Sicherheitsrat verhängtes Waffenembargo zeigt kaum eine Wirkung.

Waffenexporte in Spannungsgebiete aus der EU

Im Jahr 2012 erhielt die Europäische Union den Friedensnobelpreis. Im gleichen Jahr war die EU hingegen Exportweltmeister von Rüstungsgütern. Trotz der Regelungen des ATT und des "Gemeinsamen Standpunkts des Rats der EU" wurden aus der EU massiv Waffen gezielt in Spannungsgebiete geliefert:

Von 51 autoritären Regimen weltweit bekamen 43 europäische Rüstungsgüter geliefert. Von 47.868 beantragten Exportlizenzen wurden nur 459 zurückgewiesen. Alleine die deutschen Rüstungsexporte in die sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates - unter ihnen Saudi Arabien und Bahrain - beliefen sich im Jahre 2012 auf 1,42 Milliarden Euro!

Die Linke

Doch auch nach 2012 entwickelte sich dies nicht anders. Neben Deutschland sind vor allem Frankreich, GB, Spanien und Italien am Waffenexportgeschäft beteiligt. Ihr Anteil am Waffengeschäft beträgt 22.6%, knapp ein Viertel der weltweiten Waffenexporte. Hierbei gehen die Exporte vorrangig in Spannungsgebiete, wie Saudi-Arabien, die Türkei, Ägypten, Libyen, die Vereinigten Emirate oder Algerien.9

Die Ansprüche des "gemeinsamen Standpunkts der EU" scheinen nicht zu greifen. Wenn Bündnisverpflichtungen und eigene geopolitische und ökonomische Interessen im Raum sind, wird der "Gemeinsame Standpunkt" zur Makulatur bzw. umgangen.

Auch Regulierungen hinsichtlich des Exports von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind ("EU Dual-Use Regulation"), kamen bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in den Europäischen Gremien noch nicht zustande. Bei diesen zweifach verwendbaren Gütern handelt es u.a. um elektronische Produkte wie Störsender, die z.B. zur Störung des Internets und des Handy-Empfangs auch gegen die eigene Zivilbevölkerung eingesetzt werden können. Genauso können Militärlastwagen durch das Anbringen einer Lafette und eines Maschinengewehrs militärisch aufgerüstet werden.

Hingegen arbeitet die EDA (European Defense Agency) im Rahmen der Permanent Structured Cooperation (PESCO) hinsichtlich der Koordination der europäischen Rüstungsbemühungen bereits mit Hochdruck. Die EDA soll zwar u.a. nur für die Unterstützung der innereuropäischen Forschung und Entwicklung von Militärtechnologie zuständig sein. Dies vollzieht sich in einem finanziellen Rahmen von PESCO, bei der sich die beteiligten EU-Staaten verpflichtet haben, ihre Investitionen in Verteidigungsgüter um 20% zu erhöhen. Hierbei entzieht es sich der Kompetenz und Kontrolle der EDA, wenn eine derart entwickelte Technologie auch Gegenstand von Rüstungsexporten in Drittstaaten wird.

Die aktuelle Entwicklung hinsichtlich der europäischen Militärkooperation kann diese Problematik noch verschärft abbilden. Die derzeit auf EU-Ebene aufgrund des Antrags der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik im Dezember 2017 auf den Weg gebrachte sogenannte "Europäische Friedensfazilität" (EFF) (European Peace Facility, EPF) gibt vor, vor allem die EU-Entwicklungshilfe von Kosten für die Sicherheitsarchitektur in Afrika zu entlasten, indem ein Fonds von 10,5 MRD € außerhalb des regulären EU-Haushalts u.a. hierfür bereit gestellt werden solle. Die EFF sieht explizit - neben dem Angebot militärischer Ausbildung - den Export von Waffen, Munition und Sicherheitstechnik vor.

Derzeit verfügt die EU nur über begrenzte Kapazitäten für eine Beteiligung an militärischen oder verteidigungspolitischen Maßnahmen wie Kapazitätsaufbau und Bereitstellung von Ausbildung, Ausrüstung oder Infrastruktur. Die EFF wird zum Ausbau der Kapazitäten von Streitkräften in Partnerländern zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Bewältigung von Sicherheitsbedrohungen beitragen. Zum Beispiel wird der Erfolg militärischer Ausbildungsmissionen der EU manchmal dadurch infrage gestellt, dass die Partner wegen oftmals nur sehr rudimentärer Ausrüstung oder Infrastruktur aus dem Gelernten nur unzureichenden Nutzen ziehen können. Die EFF wird es der EU ermöglichen, umfassende Unterstützung durch integrierte Pakete zu leisten, die Ausbildung, Ausrüstung und andere Formen der Unterstützung vorsehen können. So wird es den Partnern leichter gelingen, Krisen und Sicherheitsbedrohungen aus eigener Kraft zu bewältigen.

EFF

Zwar könnte die beabsichtigte Trennung von Entwicklungshilfe und Militärausgaben tatsächlich positive Effekte für den tatsächlichen Umfang der Entwicklungshilfe haben, dennoch ist dies nicht ohne Risiken. Insbesondere besteht eine Gefahr darin, dass diese Milliarden auch dazu dienen, Waffenexporte in Drittstaaten zu finanzieren, die erstens als Krisengebiete anzusehen sind und zweitens keine sicheren Endverbleibsstaaten sind, d.h. selbst diese Waffen weiter in Spannungsgebiete weiterleiten bzw. verkaufen. 10

Dies wäre dann eine neue Qualität auch der offiziellen EU-Außen- und Sicherheitspolitik, wenn Waffenlieferungen offen in Drittstaaten bzw. Krisengebiete geliefert werden könnten. Die EPF wird derzeit auf EU-Ebene diskutiert und der Ausgang der Entscheidung ist noch offen.

Deutsche Waffenexporte in Spannungsgebiete

In dem letzten Jahrzehnt wurden aus Deutschland Rüstungsgüter im Wert von knapp 17 MRD € exportiert. Im gleichen Zeitraum wurden Rüstungsgüter von ca. 63 MRD € durch die Bundesregierung für die zukünftigen Exporte genehmigt.11 Hierbei lässt auch das Jahr 2019 eine ergiebige Rendite für die Zukunft erwarten.

Tab. 2 macht deutlich, dass zunächst der Wert der Rüstungsexporte aus Deutschland von 2018 auf 2019 extrem gestiegen ist (von 4,82 auf 8,02 MRD €). Des Weiteren sind ungefähr 44% der Rüstungsexporte in Drittländer gegangen, die entweder selbst Spannungs- und Krisengebiete sind oder in denen ein Endverbleib von Waffen nicht kontrolliert werden kann. Aber auch selbst der Endverbleib von exportierten Waffen in EU-Staaten ist nicht gesichert. So sind aus Italien bis ins Jahr 2019 von der Rheinmetall-Tochter produzierte Waffen an die im Jemen kämpfende Saudi-Koalition geliefert worden.

Auch die Rüstungsexporte in Entwicklungsländer haben sich deutlich erhöht. Hierbei werden auch Rüstungsexporte an mit zwischenstaatlichen Spannungen bzw. Menschenrechte verletzende Staaten aus Deutschland vorgenommen.

Die Gesamtzahl und der Wert der Einzelgenehmigungen, die durch das Bundeswirtschaftsministerium und den Bundesssicherheitsrat vorgenommen werden, sind nicht gleichzusetzen mit den tatsächlich getätigten Ausfuhren von Rüstungsgütern. Dennoch geben sie einen Einblick in die zukünftig in den nächsten Jahren zu erwartenden Rüstungsexporte. Hierbei handelt es sich bei Rüstungsexporten nicht nur um Waffen. Es sind z.B. auch Lastwagen, Boote und Minenräumgeräte dabei. Hierbei kann dies leicht umgerüstet bzw. unterstützend bei kriegerischen Aktivitäten eingesetzt werden.

Zu den Einzelgenehmigungen kommen noch Sammelgenehmigungen für 2019 ungefähr im Wert einer halben MRD € hinzu. Der größte Anteil der Genehmigungen für Rüstungsgüter bezieht sich auf Panzerfahrzeuge und Militärlaster (3,06 MRD €).12

Allein diese drei in der Tab. 3 aufgeführten Staaten machen die Problematik der deutschen Rüstungsexporte für 2019 deutlich. Zwei Staaten (Algerien und Ägypten) sind als Spannungsgebiete zu bezeichnen, Staaten die ebenfalls die Grundrechte ihrer Bevölkerung missachten. Des Weiteren ist insbesondere von Ägypten die Unterstützung der Saudi-Koalition im Jemen-Krieg bekannt, so dass hier deutsche Waffen eingesetzt werden dürften, obwohl es ein von Deutschland unterstütztes internationales Waffenexportembargo für den Jemenkrieg gibt. Ungarn hingegen wird innerhalb der Union beschuldigt, die Grundrechte seiner Bürger auszuhebeln und die Gewaltenteilung zu zerstören.

In den Jahren zuvor dominierten des Weiteren Rüstungsexporte an die im Jemen beteiligten Kriegsparteien der Saudi-Koalition - so der Politikwissenschaftler und Publizist Markus Bickel im Jahr 2018:

Obwohl das Europaparlament bereits 2016 ein Ende der Waffenlieferungen an die am Konflikt beteiligten Länder forderte, erteilt die Bundesregierung ungerührt weiter Exportgenehmigungen. In den vergangenen drei Jahren winkte der Bundessicherheitsrat allein an Saudi-Arabien Militärgüter im Wert von über einer Mrd. Euro durch. Ägypten erhielt Rüstungsexporte im Wert von 850 Mio. Euro und die Vereinigten Arabischen Emirate in Höhe von 474 Mio. Euro.

Markus Bickel

Beispiel der Waffenexporte in die Türkei

Die in einem Jahr genehmigten Rüstungsexporte sind nicht gleichzusetzen mit den in diesem Jahr tatsächlich stattfindenden Rüstungsexporten. Zwar ist seit dem Einmarsch der Türkei in Syrien der Bundessicherheitsrat zurückhaltend hinsichtlich der Genehmigung von Waffenlieferungen dorthin, dennoch erhielt das NATO-Land Türkei im Jahr 2019 Rüstungsgüter von nahezu 350 Millionen € aus Deutschland geliefert. Entschuldigend wird von Regierungsseite in solchen Fällen jeweils angeführt, dass es sich um ältere Genehmigungen handele, die erfüllt werden müssten.

Mit der Türkei liegt derzeit ein aggressiver Staat vor, der mehrfach völkerrechtswidrig außerhalb seiner nationalen Grenzen militärisch eingegriffen hat (Syrien, Irak, Libyen). Des Weiteren liegen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen im Inland vor (willkürliche Verhaftungen von Regimegegnern, lange Haft ohne rechtsstaatliche Verurteilung, fragwürdige Rechtsprechung, Ausschaltung und Verbot von Teilen der Opposition). Wenn die deutsche Regierung es ernst mit dem ATT der UN und dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates der EU sowie mit den in den deutschen Gesetzen und Vereinbarungen formulierten Rechtsansprüchen meinen würde, dann würde sie - aufgrund der sich verschärfenden Lage im Zusammenhang mit der Türkei - gegebene Genehmigungen zum Waffenexport in die Türkei konsequent zurückziehen.

Wenn die Türkei mit Leopard 2-Panzern von Rheinmetall die syrischen Grenzen überschreitet und mit deutschen Waffen dort hiermit und mit anderen aus Deutschland stammenden Waffen die kurdische Bevölkerung bekämpft, dann ist der Bundesregierung vorzuwerfen, dass sie hier nicht rechtzeitig die Zeichen der Zeit erkannt hat und sich der Bezichtigung einer Mittäterschaft nur schwerlich entziehen kann. Auch ist zukünftig mit dem Argument einer gemeinsamen NATO-Mitgliedschaft kritischer umzugehen. Solange die NATO aus geostrategischen Gründen einen das Völkerrecht verletzenden Staat in seinen Reihen duldet, kann die gemeinsame NATO-Mitgliedschaft kein hinreichendes Argument für Waffenlieferungen innerhalb des NATO-Bündnisses mehr sein.

Bereits in den ersten vier Monaten des Jahres 2020 hat Deutschland wieder bereits knapp eine halbe Milliarde Waffen exportiert (40% mehr als im gleichen Zeitraum 2019). Hierbei sind dual zu nutzende Rüstungsgüter noch nicht einbezogen.

Die Linken-Politikerin und Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen fordert nach einem Bericht des Spiegels:

"Die Ausfuhr von nahezu 40 Prozent mehr Kriegswaffen als im Vorjahreszeitraum in einer Welt, in der die Konflikte jeden Tag zunehmen, ist völlig unverantwortlich‘, sagte Dağdelen, die abrüstungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist. ‚Gerade mit den Kriegswaffenexporten an Ägypten und die Türkei mästet die Bundesregierung die Konflikte in und am Mittelmeer und verletzt damit sogar die eigenen laxen Rüstungsexportrichtlinien in eklatanter Weise.‘ Wer sein eigenes Bekenntnis, international mehr Verantwortung zu übernehmen, ernst nehmen würde, müsse die Exporte von Kriegswaffen in alle Welt stoppen.

Sevim Dağdelen

Interessanterweise werden zahlreiche Staaten nun in der Waffenexportliste Deutschlands nicht mehr gelistet - u.a. auch die Türkei - mit dem Hinweis, man könnte hierdurch Rüstungsunternehmen identifizieren, die dorthin geliefert hätten. Die Einstufung dieser Staaten als Verschlussache würde zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Rüstungsfirmen vorgenommen. Dies macht zukünftig natürlich die Identifizierung und Kontrolle von Rüstungsexporten zunehmend schwieriger und kann als ein problematisch zu bewertender Erfolg der Lobbytätigkeit der Rüstungsindustrie angesehen werden.

Die Exporte in die Türkei waren die ersten Waffenlieferungen, die von der Bundesregierung zur Geheimsache erklärt wurden und wohl auch nur durch einen Fehler veröffentlicht wurden - so Dağdelen in einem Papier der Links-Fraktion: :

Auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums wurde allerdings - vermutlich aus Versehen - eine parlamentarische Antwort veröffentlicht, wonach die Türkei im vergangenen Jahr insgesamt Kriegswaffen für 345 Millionen Euro aus Deutschland erhalten hat, was mehr als ein Drittel der gesamten deutschen Kriegswaffen in Höhe von 824 Millionen Euro ausmacht. Schon 2018 war Erdogan mit 242,8 Millionen Euro Rekordhalter unter den Empfängern deutscher Kriegswaffenexporte (77,8 Millionen Euro). Auch in den Monaten Januar bis April 2020 gehört sie zu den zehn Hauptempfängerstaaten. Vor dem Hintergrund der zahlreichen völkerrechtswidrigen Angriffskriege der Türkei in Syrien und aktuell im Norden Iraks sind die Waffenlieferungen besonders verwerflich.

Links-Fraktion

Beispiel der Waffenexporte zur Krieg führenden Allianz im Jemen

Der sich nun seit fünf Jahren hinziehende Krieg im Jemen, einem der ärmsten Länder der Welt, hat zum Teil interne Gründe, aber ist auch zunehmend zu einem Stellvertreterkrieg zwischen der Saudi-Emirate-Koalition und dem die Houthis unterstützenden Iran geworden.13 Der UN-Sicherheitsrat hat sich auf die Seite der Saudi-Allianz gestellt und 2015 einseitig in seiner Resolution 2216 ein Waffenembargo für die Houthis beschlossen. Hingegen werden der Gegenseite weitgehend unvermindert Waffen geliefert. Die UN-Resolution 216 ist die Grundlage für die Blockade des Jemen und die militärischen Maßnahmen der Allianz aus Saudi-Arabien, den Emiraten und unterstützt von westlichen Staaten.

Die drei größten Waffenexporteure an die im Jemen Krieg führende Saudi-Allianz sind die USA, Frankreich und Großbritannien.

Auch Deutschland ist an einem Export von Waffentechnik in das Spannungsgebiet beteiligt: Es fanden z.B. Lieferungen von in Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) produzierten 33 Patrouillenboote an Saudi Arabien statt, die vor der Küste zur Durchsetzung der Houthi-Blockade eingesetzt werden. Die Argumentation der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), dies seien nur Patrouillenboote, wird durch den militärisch relevanten Einsatz als Blockadeboote und natürlich der Möglichkeit, nachträglich z.B. mit Maschinengewehren bewaffnet zu werden, widerlegt.14

Insgesamt hat Deutschland seit Anfang 2019 nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums für ca. 1,2 MRD € Waffen an die im Jemen Krieg führende Saudi-Koalition genehmigt (insgesamt 224 Lieferungen). (36) Hiermit verstößt die Bundesregierung gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag, in dem der Stopp der Waffenlieferungen an die am Krieg im Jemen Beteiligten vereinbart wurde.

In einer Pressemitteilung der Zeitschrift Die Zeit werden die Daten differenziert zusammengefasst:

Demnach wurden allein an Ägypten innerhalb von 15 Monaten 21 Waffenlieferungen für 802 Millionen Euro erlaubt. Für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) waren es 76 Genehmigungen im Gesamtwert von 257 Millionen Euro. An drei weitere Mitglieder des Bündnisses - Bahrain, Jordanien und Kuwait - gingen Waffenexporte für zusammen 119 Millionen Euro.

Die Zeit

Allein für Saudi-Arabien wurde der Waffenlieferungsstopp in 2019 weitgehend eingehalten.

Im Jemen-Krieg gibt es insbesondere aufgrund der permanenten Bombardierungen des Jemen von Seiten der Saudi-Allianz Tausende von Opfern insbesondere unter der Zivilbevölkerung. Auch hierbei kamen westliche Waffen sowie Waffen aus Deutschland zum Einsatz. Inzwischen wurden durch Waffengewalt über 100.000 Menschen im Jemen getötet. Der Journalist Jakob Reimann macht 2020 den Umfang der Bombardierung deutlich:

Massaker an der Zivilbevölkerung vonseiten der Saudi-Emirate-Koalition stehen seit jeher auf der Tagesordnung: Immer wieder wurden Schulen, Hochzeiten, Beerdigungen, Marktplätze, Flüchtlingsboote, Krankenhäuser und Moscheen vorsätzlich bombardiert. Insgesamt flog die Koalition in über fünf Jahren bereits 21.259 Luftschläge gegen den Jemen - im Schnitt über elf Angriffe pro Tag. Da die Koalitionäre - bis auf Ägypten - nur über rudimentäre eigene Rüstungsindustrien verfügen, sind sie in der Begehung ihrer Kriegsverbrechen auf die Komplizenschaft überwiegend westlicher Waffenexporteure angewiesen. Nach den USA, Frankreich, Russland und Großbritannien ist Deutschland hierbei auf Platz 5 der Hauptexporteure an die acht Koalitionäre in den Jahren des Krieges.

Jakob Reimann

Aber die meisten Opfer starben aufgrund der See- und Grenzblockade durch das Abschneiden der jemenitischen Bevölkerung von der Versorgung mit Lebensmitteln sowie von Medikamenten. Allein in den Jahren 2015 bis Ende 2019 sind im Jemen-Krieg, laut der internationalen NGO "Save the Children" 85.000 Kinder im Alter unter fünf Jahren verhungert.

Der aus Deutschland stammende Konzern "Rheinmetall" war an den Waffengeschäften mit der Saudi-Koalition massiv beteiligt. Bis 2019 lieferte er Fliegerbomben aus seiner italienischen Tochterfirma RWM Italia an die Saudis, die im Jemen-Krieg gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Hierdurch erklären sich entsprechende Bombenfunde aus deutscher Abstammung im Jemen. Erst 2019 wurden diese Waffenlieferungen aus Italien auf Intervention der italienischen Regierung hin verboten.

Die aktuelle Greenpeace-Studie zu deutschen Waffenexporten kommt gerade anlässlich derartiger Unternehmensaktivitäten zu folgendem Schluss:

Diese Beispiele von Rüstungskooperationen, der Gründung von Tochterfirmen in Drittstaaten und deutschem Technologie- und Knowhow-Transfer offenbaren Regelungslücken in der deutschen Rüstungsexportgesetzgebung und in den dazugehörigen Verfahren. Diese betreffen den Export von technischer Unterstützung und Knowhow sowie die Kontrollmöglichkeiten bei Investitionen deutscher Rüstungsunternehmen in den Aufbau ausländischer Produktionskapazitäten. Diese Regelungslücken sind auch nach der Überarbeitung der Politischen Grundsätze vom Juli 2019 nicht geschlossen worden.

Greenpeace

Lösungsperspektiven

Weltweit wird gegen die internationalen und nationalen Selbstverpflichtungen gegen Waffenexporte in Spannungsgebiete verstoßen. Staaten der Europäischen Union und dort insbesondere Deutschland bilden hier keine Ausnahme - im Gegenteil: Sie sind führende Waffenexporteure und schrecken auch nachweisbar nicht vor der Waffenlieferung in Spannungsgebiete zurück.

Es lässt sich daher im Sinne des eingangs erwähnten Adorno-Zitats ein moralisches Hinterherhinken bei Unternehmensführungen und genehmigenden Institutionen sowie Personen feststellen, wodurch eine Verschärfung der rechtlichen Regelungen notwendig wird. Waffenexporte in Spannungsgebiete sind gesellschaftliche Brandbeschleuniger, die mit keinerlei Argumentation moralisch begründbar sind.

Die Greenpeace-Studie zur deutschen Rüstungsexportpolitik bringt die Verfassungswidrigkeit eines solchen Regierungsverhaltens für Deutschland auf den Punkt:

Trotz des prinzipiellen Friedensgebots im Grundgesetz in Artikel 26 Abs. 1 exportiert Deutschland Kriegswaffen und Rüstungsgüter an umstrittene Drittstaaten. Rüstungsexporte an Drittstaaten aus Deutschland sind zum Regelfall geworden - in den vergangenen zehn Jahren gingen wiederholt bis zu 60 Prozent deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter an Drittstaaten.

Greenpeace

Drehtüreffekte

Dieses Phänomen lässt sich u.a. mit einem "System offener Drehtüren" erklären, bei dem ehemalige Entscheider im politischen System, insbesondere ehemalige Mitglieder des Bundesssicherheitsrats, in die Rüstungsindustrie wechseln sowie ehemalige hochrangige Offiziere in die Rüstungsindustrie.

Dirk Niebel (FDP), Beratertätigkeit für Rheinmetall, der Wechsel von Franz Josef Jung (CDU) in den Aufsichtsrat von Rheinmetall oder die Ernennung des ehemaligen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Georg Wilhelm Adamowitsch (SPD), zum langjährigen Hauptgeschäftsführer des hauptsächlich mit Lobbyismus befassten Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) sind Beispiele dieses verhängnisvollen Drehtüreffekts.15

Ein weiteres prominentes Beispiel ist der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr (2000-2002) der frühere Luftwaffengeneral Harald Kujat. Er war nach seiner Zeit als höchstrangiger deutscher Soldat und Bindeglied zwischen Bundeswehr und Bundesregierung Vorsitzender des NATO-Militärausschusses (2002-2005). Er wurde 2019 Aufsichtsratsvorsitzender des Rüstungsunternehmens Heckler & Koch.16 Zur Erinnerung: Heckler & Koch waren es, die illegalerweise 5000 G36-Sturmgewehre in den von einem Embargo versehenen Bezirk Mexikos (Guerrero) geliefert hatten. Mit diesen Waffen wurden dann u.a. 2014 die Lehramtsstudenten ermordet, die auf dem Weg zu einer Demonstration gegen die Verschmelzung von mexikanischer Politik und organisierter Kriminalität waren.17

Heckler & Koch ist inzwischen hierfür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. 18 Das "System offener Drehtüren" ist Ausdruck des militärisch-ökonomischen(-politischen) Komplexes, vor dem einst Eisenhower warnte. Diesem System der Lobbytätigkeit ehemaliger hochrangiger Politiker für die Rüstungsindustrie, der möglicherweise damit verbundenen ungenügenden Endverbleibskontrollen exportierter Waffen sowie dem Verweis auf Bündnisverpflichtungen ist es u.a. zu verdanken, dass trotz in ihrem Kern eindeutiger nationaler und internationaler Regelungen deutsche Waffen in einem großen Umfang in Spannungsgebiete gelangen.

Strategien der Vermeidung von Exportkontrollen

Hierbei werden verschiedene Strategien von Seiten der Rüstungsindustrie eingesetzt:

• Lobbytätigkeit, formale Beantragung des Waffenexports und Versuch hierdurch eine Genehmigung durch das Bundeswirtschaftsministerium bzw. im Bundessicherheitsrat zu erhalten

Bei einem Misserfolg im offiziellen Genehmigungsverfahren:

• Auslagerung der Produktion in Staaten, die gelockerte Exportrichtlinien haben;
• Umgehung der Exportauflagen über eine Lieferung in andere Länder der EU, der NATO oder in die der NATO-Mitgliedschaft gleichgestellte Staaten, die dann in das Spannungsgebiet liefern;
• Aufbau von Waffenfabriken direkt im Spannungsgebiet als Joint-Ventures, um Waffenexportbeschränkungen zu umgehen;
• Auslieferung von einzelnen Teilen, die im Zielland zusammengesetzt werden,
• Lieferung von dual einsetzbaren Gütern in Spannungsgebiete, z.B. Lieferung von Militär-LKW’s, auf die dann Lafetten mit Maschinengewehren zur Aufstandsbekämpfung montiert werden oder von Schnellbooten, die dann vor Ort mit MGs ausgerüstet werden, um Hafenembargos durchzusetzen.

Die Greenpeace-Studie bestätigt noch einmal zusammenfassend die Internationalisierungsstrategie der Rüstungsindustrie am Beispiel des Rüstungskonzerns Rheinmetall mit dem Blick auf die Bedeutung der Produktion und Lieferung von Munition:

Munition spielt aber nicht nur für die Funktionsfähigkeit von Klein- und Leichtwaffen eine Rolle, sondern auch als ein breites Spektrum für Land-, See- und Luftstreitkräfte beispielsweise in Form von Munition für Panzer, Haubitzen, Artilleriewaffen oder als Schiffsgeschütze. Gerade am Thema der Munitionsproduktion lässt sich ein weiteres Muster deutscher Rüstungsexportpolitik erkennen, nämlich die Inkaufnahme eines Trends zur Internationalisierung deutscher Rüstungsunternehmen. Joint-Ventures wie das der Firma Rheinmetall in Südafrika, die mit der Übernahme von Denel einen neuen Standort gründete, zielen auch darauf ab, die konflikt- und spannungsträchtigen Länder der MENA-Region, Lateinamerikas und Süd(ost)asiens mit Munition zu versorgen.

Greenpeace

Forderungen zur Kontrolle der Rüstungsexporte

Resultierend aus der hier vorgenommenen Analyse der Rüstungsexporte ist Folgendes zu fordern, will man sich tatsächlich an die normativen Ansprüche der internationalen und nationalen Regelungen für Waffenexporte halten:

1. Beendigung aller Waffenexporte in Spannungsgebiete: Hierfür müssen der ATT, der "Gemeinsame Beschluss des Rats der EU" sowie die nationalen Bestimmungen um verbindliche Kontrollmechanismen und empfindliche Sanktionsmöglichkeiten ergänzt werden. Einschränkungen und Ausnahmen, die Waffenexporte in Spannungsgebiete ermöglichen, sind zu beseitigen.
2. Auf europäischer Ebene ist zu fordern, dass ein Sonderbeauftragter mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet die Waffenexporte aus der EU genauestens beobachtet und kontrolliert und ein Veto-Recht sowohl für Waffenexporte als auch für Technologieexporte sowie für Joint-Ventures in Spannungsgebiete besitzt.
3. Für die Bundesrepublik Deutschland ist ein strenges Waffenkontrollgesetz zu fordern, das die gegenwärtigen unterschiedlichen und z.T. unübersichtlichen rechtlichen Regelungen stringent zusammenfügt und zu einem transparenten und verbindlichen Gesetz entwickelt.
4. Es ist die Möglichkeit von Postshipment-Kontrollen mit dem Überprüfungsrecht für das Ausfuhrland und dies als europäischer Standard einzurichten.
5. Es ist die rechtliche und vertragliche Grundlage zu schaffen, dass auch bereits erteilte Genehmigungen von Rüstungsexporten zurückzuziehen sind, wenn sich die Situation im Empfängerland zum Negativen verändert.
6. Es dürfen keine Bankkredite und keine staatlichen Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexporte in Spannungsgebiete gewährt werden.

Auch auf der Ebene der UN ist eine Stärkung der Kontrollfunktion vorzusehen, wenn nationalstaatliche und regionale Kontrollen versagen. In diesem Zusammenhang sind dann auch Wirtschaftssanktionen und weitere Maßnahmen gegen Staaten vorzusehen, wenn aus ihnen Waffen in Spannungsgebiete transportiert werden. Um dies zu erreichen ist jedoch eine Demokratisierung der Vereinten Nationen erforderlich, die u.a. mit einer Reform des UN-Sicherheitsrats sowie einer Einrichtung eines demokratisch gewählten UN-Parlaments verbunden sein müsste.19 Ansonsten würden die Kontrollen und Sanktionen von denjenigen Staaten blockiert, die wiederum selbst die größten globalen Waffenexporteure sind.

Wichtig wäre in Deutschland auch eine Erhöhung des zivilgesellschaftlichen Drucks, indem gerichtsfeste, von NGOs, wie z.B. Greenpeace oder Transparency International, unterstützte Klagen gegen Waffenexporte in Spannungsgebiete, die sich auf den deutschen Grundgesetzartikel 26 (1) u. (2) beziehen müssten. Dort heißt es - neben der Genehmigungspflichtigkeit von Waffenexporten - dass "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (…) unter Strafe zu stellen" sind (Art. 26 (1)).

Eine derartige gerichtliche Klage kann sich sowohl gegen spezielle Rüstungskonzerne und Waffenhändler als auch gegen Waffenexporte in Spannungsgebiete genehmigende Regierungsmitglieder richten. Neben der Öffentlichkeitswirkung einer solchen Klage in den Medien könnte auch bereits die Durchführung eines derartigen Prozesses und die Notwendigkeit der eigenen Beteiligung der verantwortlichen Akteure für diese eine abschreckende Wirkung haben.

Waffenexporte generell verbieten?

In einem weiteren Schritt ist zu fragen, ob nicht Waffenexporte grundsätzlich verboten werden sollten. Dies würde existierende und zukünftige militärische Auseinandersetzungen austrocknen und den friedenschaffenden Aktivitäten der Vereinten Nationen ein größeres Gewicht geben.

In diesem Zusammenhang hört man sogleich das Argument: Wenn wir den Waffenexport stoppen, springen sofort andere Staaten und Rüstungskonzerne ein.

Mit dem gleichen Argument könnte man allerdings auch den Drogenanbau bzw. die chemische Herstellung synthetischer Drogen und den Drogenhandel in Deutschland erlauben. Auch hier handelt es sich um eine Ökonomie des Todes. Beide Ökonomien - Drogenhandel und Handel mit Waffen -sind besonders profitträchtig.

Dann wird häufig argumentiert: Deutschland habe nur einen Anteil von 6% der weltweiten Rüstungsexporte und daher wäre ein Verzicht auf Waffenexporte nur unbedeutend.

Hiergegen ließe sich argumentieren: Wenn Deutschland ein Signal setzen würde, hätte dies eine Wirkung mit Ausstrahlungskraft und deutsche Forderungen nach dem Stopp von Waffenexporten wären glaubhaft.

Auch wird immer wieder argumentiert, es würden Arbeitsplätze durch die Beschädigung der Rüstungsindustrie vernichtet. Hier ist zunächst noch einmal zu betonen, dass nicht alles produziert werden darf, was produziert werden kann, zumal wenn es gesellschaftlich und auch ökologisch schädlich ist. Außerdem gibt es eine Reihe von Möglichkeiten der Rüstungskonversion, die bereits konzeptionell entwickelt sind und mit denen sich die Rüstungsindustrie, auch in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, endlich einmal ernsthaft beschäftigen müsste.

Es geht hierbei um die Umstellung der Produktion auf gesellschaftlich nützliche und sozialökologisch verantwortliche Güter. Die Friedensaktivisten und Autoren Götz Brandt und Karl-Heinz Peil fordern hierbei, dass die Überlegungen zur Rüstungskonversion in allgemeine Überlegungen zur sozialökologischen Transformation auf globaler Ebene eingebunden sein sollten und konkretisieren dies wie folgt:

Die konzeptionellen Überlegungen zur Rüstungskonversion "müssen an den realen Bedrohungen ansetzen, wie es die Folgen der globalen Erwärmung und die Anfälligkeit gegen Pandemien sind. Solche Konzepte müssen auch Gegenstand einer transparenten Hochschulforschung sein, mit eindeutiger Abgrenzung gegen militärische und Dual-use-Forschung. (…) Statt Rüstungsgelder zu verschwenden für 'nationale Schlüsseltechnologien', muss z.B. eine gute Bezahlung für ‚systemrelevante‘ Pflegeberufe eingefordert werden, als Hebelwirkung für neue und notwendige Arbeitsplätze. Ähnliches gilt für das Bildungswesen und eine Mobilität für alle, gestützt vor allem durch den Ausbau des ÖPNV. Katastrophenfälle im Inneren sind immer auch eine Bewährungsprobe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dieses betrifft sowohl das Gesundheitssystem bei Pandemien, wie auch die Ressourcen für technische Hilfsleistungen bei Hochwasser oder Waldbränden".20

Die Umstellung der Rüstungsproduktion auf zivile, friedliche Güter einerseits und die Umlenkung staatlicher Gelder in die Förderung helfender und unterstützender Berufe, z.B. im Pflegebereich oder zur Beseitigung militärbedingter ökologischer Schäden21, sind gute Beispiele für eine Konversion einer Kriegsbranche in eine Friedensindustrie sowie der vernünftigen Verwendung öffentlicher Ressourcen.

Europäische Lösungen

Ein erster Zwischenschritt und eine strategische Forderung könnten darin liegen, Waffenexporte grundsätzlich nur noch in die EU und nicht mehr von der EU nach außen zu exportieren. Damit würde auch die Frage nach den Waffenexporten in Spannungsgebiete weitgehend entfallen.

Solange eine internationale Abrüstung noch nicht auf den Weg gebracht werden kann, könnte in deutlicher Abwendung zu den kostensteigernden Vorgaben der "Permanent Structured Cooperation" (PESCO) zumindest auf europäischer Ebene eine nationalstaatliche Abrüstung erfolgen, indem die Verteidigungsbemühungen auf der EU-Ebene gebündelt und damit ein deutlich verringerter Einsatz von Ressourcen zu planen ist. Dies würde eine bewusste Abkehr von der 2%-BIP-Doktrin der NATO bedeuten. Hierbei könnte eine in ihrer Bedeutungszuschreibung deutlich veränderte EDA eine führende Rolle spielen.

Die "European Defensive Agency" (EDA) ist eine zwischenstaatliche Agentur, die dem Rat der Europäischen Union untergeordnet ist. Sie könnte im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mit dem erklärten Ziel der Reduktion der europäischen Verteidigungskosten ausgebaut werden - gegenüber der bisher weitgehend isolierten und sehr teuren nationalstaatlichen Technologieentwicklung.

Die GSVP müsste parallel dazu weiter entwickelt werden, um eine gemeinsame Verteidigungspolitik zulasten nationalstaatlicher Aufrüstung und Verteidigungsbereitschaft zu erreichen. Hieraus könnte eine europäische Friedensdividende gekoppelt mit einer Intensivierung auf Diplomatie beruhender EU-Außenpolitik resultieren, die auf dem Abbau von Feindbildern, z.B. gegenüber Russland und China, beruht.

Allerdings muss hierbei über entsprechende Beschlüsse, z.B. des EU-Parlaments, gewährleistet sein, dass die GASP nicht für eine weitere Aufrüstung genutzt wird, sondern im Sinne einer verbesserten Koordination der Verteidigungspolitik mit dem Ziel der Kostenreduktion festgelegt ist. Dies bedeutet dann eine politisch gewollte Abwendung ebenfalls von den Vorstellungen der PESCO zur mittelfristigen Steigerung der Verteidigungsausgaben von 20% für alle beteiligten EU-Staaten.22

Neben der Forderung nach einem Stopp von Waffenexporten und insbesondere Waffenverkäufen in Spannungsgebiete, die sich auf den Handel mit konventionellen Waffen beziehen, sind die Aktivitäten der Trägerin des Friedensnobelpreises "International Campaign to Abolish Nuclear Weapons" (ICAN) zu beachten, über die konventionelle Waffensystemen hinaus auch die nukleare Rüstung und entsprechende Rüstungsexporte grundsätzlich zu verbieten und zu ächten.

Die deutsche Bundesregierung ist aufgefordert, sich der Internationalen Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen anzuschließen und die in Deutschland von Seiten der USA stationierten Nuklearwaffen im Sinne nuklearer Deeskalation abschaffen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist ein Vertrag mit Russland, der eine entsprechende nukleare Abrüstung ebenfalls auf russischer Seite festlegt.

Abschließend sollte noch einmal der um die Beendigung des Korea-Kriegs bemühte US-Präsident Dwight Eisenhower in einer Rede am 16.4.1953 zu Wort kommen:

Every gun that is made, every warship launched, every rocket fired signifies, in the final sense, a theft from those who hunger and are not fed, those who are cold and are not clothed. This world in arms is not spending money alone.
It is spending the sweat of its laborers, the genius of its scientists, the hopes of its children. The cost of one modern heavy bomber is this: a modern brick school in more than 30 cities. It is two electric power plants, each serving a town of 60,000 population. It is two fine, fully equipped hospitals.
It is some fifty miles of concrete pavement.
We pay for a single fighter plane with a half million bushels of wheat.
We pay for a single destroyer with new homes that could have housed more than 8,000 people. (…). . . This is not a way of life at all, in any true sense. Under the cloud of threatening war, it is humanity hanging from a cross of iron.

Dwight Eisenhower

Fazit

Es ist daher für die gegenwärtige politische Auseinandersetzung im Rahmen eines Gesellschaftssystems mit demokratischen Selbstanspruch, wie der Bundesrepublik Deutschland oder der EU, zu fordern: Parteien in der EU und in Deutschland sind bei Wahlen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich entschieden gegen Waffenexporte in Spannungsgebiete positionieren und glaubhaft eine konsequente Friedenspolitik vertreten.

Demokratische Parteien, die grundsätzlich für die Abschaffung aller Waffenexporte aus der EU und für die Reduktion der nationalen Rüstungsausgaben eintreten, wären dementsprechend dann von den an Kriegsprävention und Friedenssicherung interessierten Wählerinnen und Wähler besonders zu unterstützen.

Wie fragwürdig ist es hingegen von Seiten rechtspopulistisch argumentierender Politiker, sich über die Anzahl der Flüchtlinge im eigenen Land zu ereifern, aber mit dem Argument der zu erhaltenen Arbeitsplätze in der Rüstungsindustrie selbst erst die Notwendigkeit für die Flucht aus den Spannungsgebieten durch Waffenexporte insbesondere in diese Regionen zu schaffen.

Prof. Dr. Klaus Moegling arbeitet am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Kassel. Er engagiert sich in der Friedens- und Umweltbewegung sowie im Bildungsbereich. Sein Buch "Neuordnung. Eine friedliche und nachhaltig entwickelte Welt ist (noch) möglich" ist inzwischen in der 3., aktualisierten und erweiterten Auflage 2020 erschienen (Verlag Barbara Budrich).

Email: klaus.moegling(at)uni-kassel.de

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