Was geschieht mit den Kohlerevieren – und wieviel wird es kosten?

Wie sich der Kohleausstieg auf die Rekultivierung der Tagebau-Gebiete auswirkt. Ein Blick auf den massiven Strukturwandel in Ostdeutschland

Der bisher beschlossene Kohleausstieg bis 2038 führt dazu, dass die Förderung in einigen ostdeutschen Tagebauen deutlich früher endet als bisher geplant. Damit wurde es notwendig, die Vorsorgevereinbarungen für die langfristige Rekultivierung anzupassen. Die finanzielle Vorsorge selbst ist noch eine Rechnung mit Unbekannten.

Der bundesweite Kohleausstieg hat größere Auswirkungen auf die finanzielle Vorsorge für die Rekultivierung der ostdeutschen Braunkohle-Tagebaue. Das gilt bereits für den bisher beschlossenen Kohleausstieg bis zum Jahr 2038. Derzeit ist in der Bundespolitik auch schon ein Ausstieg bis zum Jahr 2030 im Gespräch. Was nach dem Ende der Kohleverstromung mit den Tagebauflächen geschieht, wird allerdings bisher noch wenig diskutiert.

Doch auch nach dem Ende der Kohleförderung müssen die ausgekohlten Tagebauflächen noch mehrere Jahrzehnte lang rekultiviert, wieder nutzbar gemacht und nachgesorgt werden. Dafür ist viel Geld nötig, das die Tagebaubetreiber aufzubringen haben. Und es muss über diese langen Zeiträume sicher verfügbar bleiben.

Dazu hatten die Länder Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt in den Jahren 2018 und 2019 sogenannte Vorsorgevereinbarungen mit ihren Betreibern der Braunkohle-Tagebaue geschlossen. Dabei handelt es sich um die LE-B Lausitz Energie Bergbau AG mit Sitz in Cottbus und um die Mibrag Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH mit Sitz in Zeitz.

Beide Unternehmen befinden sich im Besitz tschechischer und slowakischer Gesellschafter, die ihre Anteile über ein teilweise recht undurchsichtiges, international weitverzweigtes Geflecht von Zweckgesellschaften verwalten.

LE-B betreibt jeweils zwei Tagebaue in Brandenburg und Sachsen. Mibrag fördert Braunkohle aus einem Tagebau in Sachsen und aus einem weiteren Tagebau, der teilweise in Sachsen und größtenteils in Sachsen-Anhalt liegt. Üblicherweise werden Braunkohle-Tagebaue schon schrittweise mit der laufenden Förderung rekultiviert: In den neuen Abbaufeldern graben die Bagger noch die Kohle aus dem Flöz, während in den ausgekohlten Feldern schon die Löcher in der Landschaft geschlossen und die so entstehenden Flächen wieder nutzbar gemacht werden.

Viel Geld für Jahrzehnte

Solange die Kohle gefördert wird und die Erlöse aus ihrem Verkauf fließen, ist das ein kontinuierlicher Ablauf, bei dem die Finanzierung gesichert ist. Schwieriger wird es, wenn die Kohleförderung endet und keine Verkaufserlöse mehr fließen. Dann müssen die ausgekohlten Tagebauflächen noch über mehrere Jahrzehnte rekultiviert und wieder nutzbar gemacht werden. Dazu sind die Bergbauunternehmen verpflichtet. Und dazu müssen sie für jeden Tagebau viele hundert Millionen Euro zurücklegen, die über sehr lange Zeiträume sicher verfügbar sein müssen. Das ist natürlich mit einigen Unsicherheiten verbunden.

Die Landesbehörden hatten deshalb in den Vorsorgevereinbarungen mit LE-B und Mibrag einige Sicherheitsmaßnahmen für die Rekultivierungsgelder vereinbart. Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass die Unternehmen sogenannte Sondervermögen für die Rekultivierungsgelder anlegen, die sie an die Länder verpfänden oder von ihnen überwachen lassen. Auch Bankbürgschaften und andere Garantien spielen eine Rolle. Viele Einzelheiten der Vorsorgevereinbarungen sind allerdings auch nicht bekannt, weil sie als Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gelten.

Eine offensichtliche Schwierigkeit der damaligen Vorsorgevereinbarungen bestand darin, dass sie noch auf die damals geplanten Laufzeiten der Tagebaue ausgerichtet waren. Diese Laufzeiten reichten teilweise bis ins Jahr 2042. Sie wurden spätestens dann hinfällig, als im Sommer 2020 der bundesweite Kohleausstieg für das Jahr 2038 beschlossen wurde. Danach passten die Braunkohle-Unternehmen ihre Revierpläne an den Kohleausstieg an.