Weltrecht in Koblenz

OLG Koblenz, hier findet das Syrien-Verfahren statt. Bild: Lutz Hartmann, CC BY-SA 3.0

Vor dem Oberlandesgericht der rheinland-pfälzischen Stadt werden Verbrechen in Syrien verhandelt. Ein Novum in der modernen Justiz

Seit April 2020 stehen zwei Mitglieder des syrischen Geheimdienstes in Deutschland vor Gericht. Gegen den Mitangeklagten Eyad A., einen ehemaligen Leiter eines "Greiftrupps" zur Verfolgung und Festnahme von Demonstranten, wurde unlängst das Urteil verkündet: Vier Jahre und sechs Monate Haft. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten Anwar R, den mutmaßlichen Leiter eines Foltergefängnisses, läuft voraussichtlich bis Oktober weiter.

Menschenrechtsorganisationen verfolgen den Prozess mit hohen Erwartungen. Die in Berlin ansässige Juristenorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat mit eigenen Recherchen und Strafanzeigen die Ermittlungen des Generalbundesanwalts unterstützt.

Das OLG hat nun festgestellt – und damit Rechtsgeschichte geschrieben –, dass die Folter in Gefängnissen des syrischen Staates und die gewaltsame Unterdrückung der Demonstrationen ein rechtswidriger, ausgedehnter und systematischer Angriff des syrischen Staates auf die Zivilbevölkerung sei, um die Protestbewegung im Keim zu ersticken und die Stabilität der Regierung zu bewahren. Mithin ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der Prozess in Koblenz ist ein Pilotverfahren und wird nach dem Völkerstrafrecht verhandelt. Zum ersten Mal ist die Regierung Baschar al-Assads de facto nach dem Weltrechtsprinzip im Visier der Justiz.

Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der für die Justiz in anderen Ländern von großem Interesse sein dürfte. Justizbehörden in Frankreich arbeiten an ähnlichen Anklagen, ebenso in den Niederlanden. Weitere Verfahren in Deutschland werden in naher Zukunft folgen.

Mittwoch, 24. Februar, Oberlandesgericht Koblenz. Ein sonniger Tag. In der Koblenzer Innenstadt darf man ohne Maske herumlaufen. Vor dem massigen Justizgebäude aus der Zeit der Preussen im Rheinland stehen - völlig ungewohnt - etwa 50 Menschen, die meisten arabischer Herkunft, und diskutieren. Einige werden interviewt.

Kameraleute haben schon Position vor der Pforte bezogen. Sie warten auf die Verkündung des Urteils. Ein Novum: Es sind etliche arabische Kamerateams dabei. Die sind sonst niemals da, wenn es zum Beispiel um kurdische PKK-Leute oder arabischstämmige Dschihadisten und Terroristen aus Deutschland geht, sogenannte Syrienrückkehrer.

Prominente der exil-syrischen Community sind dabei, z.B der Musiker Wassim Mukdad. Er sowie der Filmemacher Feras Fayyad und Hussein Ghree waren im September oder Oktober 2011 von der Geheimdiensteinheit, zu der die Angeklagten gehörten, gefangengenommen, verhört worden. Sie haben in Koblenz über die Folter, die sie dabei erleiden mussten, berichtet.

Die drei Männer und weitere Opferzeugen sind Nebenkläger in dem Verfahren gegen ihre mutmaßlichen Peiniger. Fayyad hatte als Filmemacher die Kundgebungen der meist jungen Demonstranten im "Arabischen Frühling" in Syrien in Videos dokumentiert. 2018 erhielt er einen Oscar für seinen Dokumentarfilm über die Organisation Weißhelme in Aleppo.

Ein junges Mädchen hält ein selbstgemaltes Pappschild hoch. Darauf hat sie geschrieben: "Erster Schritt, aber mein Vater und 130.000 weitere sind noch im Gefängnis." Sie hoffe, dass ihr Vater, ein Mitglied der syrischen Opposition, das Gefängnis überlebe und bald zu ihr kommen könne.

Im großen Saal des Oberlandesgerichts verliest Richterin Anne Kerber, Vorsitzende des Staatschutzsenats, das Urteil gegen den Angeklagten Eyad A. Der Saal ist coronabedingt nur etwa zur Hälfte besetzt, man sitzt jeweils zwei Stühle auseinander, mit FFP2-Masken vor dem Gesicht. Alle lauschen aufmerksam den Ausführungen der Richterin oder der Übersetzung des Dolmetschers ins Arabische.

Die Syrer Anwar R. und Eyad A. waren laut Anklage und nach der Überzeugung des Gerichts Mitglieder des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes und in der Abteilung 251 beschäftigt, die für die Sicherheit des Gouvernements Damaskus zuständig war; Anwar R. als Leiter der Abteilung 251, Ermittlungen, im Rang eines Oberst, der Hauptfeldwebel Eyad A. in der Unterabteilung 40, die Hafez el-Makhlouf, einem als besonders brutal geltenden Mann und Cousin des Machthabers Bashir al-Assad unterstellt war.

Folter im Al-Khatib-Gefängnis in Damaskus

Der Abteilung 251 war das Al-Khatib-Gefängnis in Damaskus angegliedert. Es befand sich in den Kellern und in einem Obergeschoss des Geheimdienstgebäudes.

Dort sollen seit dem Jahr 2011 Tausende gefangene Demonstranten brutal verhört und misshandelt worden sein. Viele seien in Folge ihrer Verletzungen verstorben. Anwar R. soll das Gefängnis geleitet, die Arbeitsabläufe überwacht und die Wächter und Vernehmer, also die Folterer, zum Dienst eingeteilt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, dass er hierbei auch die systematische und brutale Folter bestimmt und überwacht habe. Sie klagt ihn daher für 58 Morde und die Verantwortung für Folter in rund 4.000 Fällen an.

Sie wirft ihm aber nicht vor, selbst gefoltert zu haben, sondern als Leiter der Abteilung "Ermittlungen" sei er Mittäter.

Eyad A. war wohl eher ein kleiner Fisch in der Hierarchie der Macht in Syrien. Er war der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Er habe im September oder Oktober 2011 den Befehl erhalten, in der Stadt Duma an einem Freitag mit seinem rund 30-köpfigen Greiftrupp friedlich am Boden sitzende oder tanzende Demonstranten zu fangen und ins Gefängnis zum Verhör zu bringen.

Sein Vorgesetzter, Hafez Makhlouf, sei mit seinem Mercedes vorgefahren und habe mit seiner Maschinenpistole in die Menge geschossen, sagte Eyad A. aus. Dabei seien fünf Demonstranten erschossen worden, die anderen seien geflohen. Es habe einen Schießbefehl gegeben, den er jedoch nicht ausgeführt habe. Er habe mit seinen Leuten die Fliehenden verfolgt und 30 von ihnen festgesetzt.

Diese Gefangenen seien schon auf der Fahrt ins Gefängnis misshandelt und im Gefängnis weiterhin systematisch brutal gefoltert worden. Dort seien sie schon nach dem Eintreffen im Gefängnishof brutal von den Wächtern geschlagen worden. Diese Praxis hätte man "Willkommensparty" genannt. Dies alles habe er gewusst und billigend in Kauf genommen, sagte Richterin Kerber.

Keinem der beiden wird eine konkrete eigene Tat der Folter vorgeworfen. Man hat versucht, ihnen konkrete Folterungen, Vergewaltigungen oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachzuweisen, aber es gab für eine unmittelbare Tat oder Tatbeteiligung keine handfesten Beweise. Auch die Zeugen konnten, da ihnen ja die Augen verbunden waren und die Angeklagten im Gerichtssaal keinen Ton von sich gaben, sondern ihre Anwälte sprechen ließen, die Angeklagten nicht eindeutig als Folterer identifizieren.

Bislang ging es daher vor allem um mitgliedschaftliche Beteiligung als Mitglieder eines der fünf syrischen Geheimdienste, nämlich des Allgemeinen Geheimdienstes, an Foltern und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, im Auftrag der Machtspitze in Damaskus.

Es mag sein, dass dies auch einem Fehler der deutschen Polizei geschuldet ist. Denn die hatte während der Vernehmungen versäumt, Eyad A. darauf hinzuweisen, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr als Zeuge, sondern als Beschuldigter vernommen würde. Er wusste jedoch nicht, dass er dafür ein Aussageverweigerungsrecht gehabt hätte und deshalb konnten einige seiner Aussagen bei der Polizei nicht vor Gericht verwendet werden.

Die Ankläger hatten für Eyad A. fünf Jahre Haft gefordert. Sein Verteidiger Hannes Linke plädiert hingegen auf Freispruch. Aufgrund eines "entschuldigenden Notstandes" habe sein Mandant die Gefangenen ins Gefängnis gebracht, weil ihm sonst Gefahr gedroht habe. Außerdem habe er den Befehl, Menschen zu erschießen, nicht ausgeführt.

Beide Angeklagte waren 2012, auf dem Höhepunkt der Repression gegen die Opposition, desertiert, Anwar R. zunächst nach Jordanien. Von dort aus nahm er als Mitglied einer Delegation der syrischen Opposition an Friedensverhandlungen in Genf teil, in welcher Rolle, ist unklar. Durch Vermittlung des prominenten syrischen Exilpolitikers Riad Seif, der nach Deutschland geflohen war, kam er 2014 mit einem Programm für besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge mit Hilfe der Bundesregierung direkt nach Berlin und erhielt samt Familie Asyl, weil ein Teil der Opposition sich von höherrangigen Deserteuren Informationen über das Regime versprach.

2019 bat er die Polizei um Hilfe, weil er sich vom syrischen und vom russischen Geheimdienst verfolgt fühlte. Zu diesem Zeitpunkt begannen die Ermittlungen gegen ihn. Außerdem berichteten syrische Flüchtlinge, die ihn erkannt hatten, den Behörden, er sei Leiter einer Ermittlungseinheit gewesen und habe den Decknamen "der Tscheche" getragen.

Im Gericht bestritt er in einer schriftlichen Einlassung, dass es unter seiner Leitung in Al-Khatib Folter gegeben habe. Ansonsten hat er sich bislang nicht weiter zu den Anklagepunkten geäußert.

Aussagen beim Bundesamt für Migration riefen Ermittler auf den Plan

Eyad A. kam 2018 als Flüchtling mit Familie nach Deutschland. Seine Aussagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führten dazu, dass das BKA Ermittlungen gegen ihn aufnahm.

Wichtige Beweismittel waren die Aussagen von Überlebenden, die im Gefängnis Al-Khatib verhört und gefoltert worden waren, Berichte von Überläufern über die Praktiken des Geheimdienstes, die sogenannten "Caesar-Files", Bilddokumente von Tausenden Leichen ermordeter Zivilisten, die ein Militärfotograf zu offiziellen Dokumentationszwecken 2011 und 2012 gemacht hatte. Die Caesar-Files wurden auch von der französischen Staatsanwaltschaft als Grundlage für Ermittlungen verwandt.

Zudem wurden zwei als "geheim" eingestufte Dokumente der syrischen Regierung präsentiert, genauer der "Zentralzelle für Krisenmanagement" aus der Frühphase des Konfliktes. Dort heißt es, die Zeit der Toleranz und Zugeständnisse sei vorbei, und der Geheimdienst werde aufgefordert, künftig mit Gewalt gegen die "Verschwörer" – gemeint waren auch Demonstranten – vorzugehen.

Diese Dokumente waren von Oppositionellen gesammelt und von Christopher Engels von der Commission for international Justice and Accountability (CIJA), einer Non-Profit-Organisation von ehemaligen Staatsanwälten und Juristen, die für nationale oder internationale Strafverfolgungsbehörden wie den Internationalen Strafgerichtshof tätig gewesen waren, dem Gericht dargestellt und erläutert worden.

Engels präsentierte dem Senat weitere Dokumente, die belegen sollen, dass es sich bei der Folter in Al-Khatib um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele. Die CIJA hatte diese Dokumente seit 2011 gesammelt und aus Syrien noch während des Aufstandes und des bewaffneten Konflikts herausgeschleust.

Die Organisation sammelte von 2016 bis 2020 Dokumente und Beweise für das europäische Instrument zum Aufbau von Rechtsstaatlichkeit, "Frieden und internationale Stabilität" (IcSP) der Europäischen Kommission aus dem Konfliktgebiet in Syrien und bereitete Anklagen und juristische Verfolgung von Straftätern und auch gegen Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates vor.

Dabei handelt es sich nach eigenem Bekunden um Beutedokumente, die bei dem Rückzug syrischer Regierungsstellen zurückgelassen wurden, aber auch um Dokumente, die von Überläufern und Deserteuren mitgebracht worden seien.

Die CIJA wird unter anderem finanziert von Ländern, welche die Dokumente in Strafverfahren verwenden wollen. Das sind Canada, Deutschland, USA, das Vereinigte Königreich und die Niederlande. Sie wurde gegründet, weil es oftmals einen erheblichen Mangel an Beweisen gebe, etwa durch absichtliche Vernichtung, Beiseiteschaffen von Beweismitteln oder Verlust in bewaffneten Konflikten, der es nationalen oder internationalen Strafverfolgungsbehörden schwer mache, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Völkermord zu ahnden.

Die Caesar-Files, wie die tausenden Bilder von Getöteten genannt werden, waren von einem anonym bleibenden syrischen Militärfotografen mit Decknamen "Caesar" kopiert und von einem Freund außer Landes gebracht worden. "Caesars" ursprüngliche Tätigkeit bestand darin, Tatorte zu fotografieren, bei denen Soldaten ums Leben gekommen waren, etwa durch Unfälle oder Selbstmorde. Er erhielt mit dem Beginn der Repression gegen den arabischen Frühling 2011 in Syrien den Auftrag, Fotodokumentationen über Personen anzulegen, die bei Demonstrationen oder in den Gefängnissen der diversen Dienststellen im Sicherheitsapparat zu Tode gekommen waren.

Die Leichen wurden in Militärkrankenhäuser verbracht, dort nummeriert, die Nummern teilweise auf Klebeband und teilweise direkt auf die Haut geschrieben, und dann musste er sie ablichten. Pro Person wurden vier bis sechs Bilder gemacht. Die Nummerierung diente der Zuordnung, von welcher Einheit sie gefangen und verhört worden waren. Einige hatten die Nummerierung 251 auf ihrem Körper.

"Caesar" selbst sagte nicht in Koblenz aus, seit seiner Flucht aus Syrien lebt er anonym. Aber die Journalistin Garance Le Caisne, eine Kennerin des Nahen Ostens, der es 2015 gelungen war, mit Caesar ein Interview zuführen, trat als Zeugin auf und beschrieb, wie der Fotograf die Bilder kopierte und außer Landes brachte.

Gerichtsmediziner zeigt sich erschüttert über Bilder aus Syrien

Das Gericht hatte den Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts der Uni Köln, Markus Rothschild geladen, der im Auftrag des Generalbundesanwalts die Bilder forensisch begutachtet und auf Folterspuren und anderweitige Einwirkungen von Gewalt untersucht hatte. Dies ist das erste Mal, dass die Caesar-Files in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel für systematische Folter dienten.

Übereinstimmend berichteten die Zeugen von Foltermethoden, die systematisch an ihnen angewendet worden waren, um Informationen über ihre Freunde, Netzwerke und Gesinnungsgenossen zu erzwingen.

Medizinische Versorgung der Verletzungen gab es nicht, im Gegenteil. In den Militärkrankenhäusern, in die manche verlegt wurden, sei die Folter weitergegangen. Feraz Fayyad sei immer wieder gefragt worden, ob er für einen ausländischen Geheimdienst arbeite und für wen das Filmmaterial sei.

Es waren Berichte, die sowohl die Verfahrensbeteiligten als auch die Zuhörer aufwühlten, so schrecklich war das, was die Opferzeugen erlebt hatten. Sie leiden noch heute an vielfältigen Folgen. Alpträume, schmerzende Narben, Panikattacken, psychischen Problemen, Depressionen.

Dazu seien die Haftbedingungen schon unmenschlich gewesen, berichteten die Zeugen. Die Gefangenen wurden in völlig überfüllte Zellen verfrachtet, in denen man nicht mal zum Schlafen liegen konnte. Toilettengang einmal höchstens zweimal am Tag, kein Wasser zum Waschen, völlig unzureichende und schlechte Verpflegung, keine medizinische Hilfe. Die ganze Zeit über suchten die Familien nach ihren Angehörigen.

Zur mündlichen Begründung des Urteils über Eyad A. sagte Richterin Kerber, zugunsten des Angeklagten Eyad A. spreche die Tatsache, dass er selbst durch seine Aussage beim BAMF – gemeint war eine routinemäßige Befragung zu den Fluchtgründen – und später seine Aussage beim BKA seine Tatbeteiligung eingeräumt habe und auch noch durch seine Aussagen die Ermittlung gegen Anwar R. unterstützt habe. Auch habe er sich schon relativ früh von dem Geheimdienst abgewandt, nämlich Anfang des Jahres 2012.

Zu seinen Lasten sei zu werten, dass er dem Geheimdienst lange angehört habe. Zwar habe er den Schießbefehl nicht ausgeführt, aber er habe keinerlei Anzeichen erkennen lassen, dass er schon früher dazu Überlegungen angestellt hätte. Er hätte sich ja auch krankmelden können oder nicht zu dem Überfall auf die Demonstranten mitfahren müssen.

Er habe gewusst, was mit den Gefangenen im Al-Kathib-Gefängnis geschehe. Denn er habe beschrieben, dass man die Schreie der Gefangenen bis in die Cafeteria im Geheimdienstgebäude habe hören können.

Justizministerium wertet Syrien-Verfahren positiv

Zum Prozessauftakt am 23. April 2020 hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:

Der heute begonnene Strafprozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das syrische Regime ist historisch. Erstmals werden tausendfache schreckliche Folterungen und Misshandlungen vor einem unabhängigen Gericht in Deutschland verfolgt. Hiervon geht die klare Botschaft aus: Kriegsverbrecher dürfen sich nirgendwo sicher fühlen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Weltweit wird dieser Prozess mit hohen Erwartungen verfolgt. Syrische Exilanten, Folterüberlebende, Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch erhoffen sich eine Signalwirkung für weitere Verfahren. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das am Zustandekommen der Anklage intensiv mitgewirkt hat, ist Nebenklägerin im Verfahren gegen den Hauptangeklagten Anwar R. Die syrischen Anwälte Anwar al-Bunni und Mazen Darwish sammelten Beweise und suchten Zeugen, al-Bunni sagte selbst als Zeuge vor Gericht aus.

Das ECCHR hatte zuvor schon hochrangige Vertreter der Regierung al-Assad angezeigt, den Chef des Luftwaffengeheimdienstes Jamil Hassan und den Leiter des Büros für nationale Sicherheit Ali Mamluk.

Einige Nebenkläger werden durch die prominenten Opferanwälte Khubaib Ali Mohammed und Andreas Schulz, die oft als Team arbeiten, vertreten. Sie haben zu Beginn des Verfahrens öffentlich kommuniziert, dass sie Schadensersatz und Schmerzensgelder von der Regierung al-Assad für ihre Mandanten anstreben.

Da Prozesse vor einem Zivilgericht in Damaskus unmöglich seien, sehen sie eine Chance, durch politischen und diplomatischen Druck die syrische Regierung zu Zahlungen "ex-gratia", d.h. ohne Rechtswirksamkeit zu bewegen, ähnlich wie Libyens Diktator Muammar al-Gaddafi nach internationalem Druck Entschädigungen in Millionenhöhe an die Opfer des Bombenanschlags auf die Berliner Diskothek "La Belle" und die Hinterbliebenen des Lockerbie-Anschlags geleistet hatte.

Eigentlich wäre der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag für solche Strafverfahren zuständig. Aber Syrien hat sich nicht dem IStGH unterstellt, und Russland verhinderte mit Veto, dass der UN-Sicherheitsrat einem Prozess in Den Haag den Weg bahnen könnte. Daher gibt es nur die Möglichkeit, das Weltrechtsprinzip in einem Land anzuwenden.

Nach diesem Prinzip können Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall strafrechtlich verfolgt werden, egal wer sie wo begangen hat. In Deutschland existiert das Völkerstrafgesetz, basierend auf dem Weltrechtsprinzip, seit dem Jahr 2002.

Das Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse an der Universität Marburg (ICWC), das Ausbildungszentrum für internationales Strafrechtler und Völkerrechtler, bemängelte im aktuellen Fall, dass der Senat keine Audiomitschnitte des Verfahrens zugelassen habe, die für eine wissenschaftliche Aufarbeitung notwendig seien.

Indes hat die in Washington ansässige Organisation "Syria Justice and Accountability Centre" die Arbeit der Prozessbeobachtung übernommen.

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