Zur Idealisierung des früheren Sozialstaats besteht kein Anlass
- Zur Idealisierung des früheren Sozialstaats besteht kein Anlass
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Die Idealisierung goldener Zeiten in der Kritik am "Neoliberalismus"
Weil ihnen keine Alternative zum Kapitalismus einfällt, sehnen sie sich nur nach einem menschlicheren Kapitalismus.
Der Spiegel, Heft 30, 2001
Eine weit verbreitete Kritik am "Neoliberalismus" vergleicht die Jahre ab Mitte der 1950er Jahre mit der Zeit ab 1980. Diese Kritik schreibt die Ursache für den festzustellenden Unterschied einem politischen Projekt zu ("Neoliberalismus"). Die vermeintlich "goldenen Zeiten" des Sozialstaats werden bemüht, um zu suggerieren, es habe früher doch schon gegeben, was heute fehle. Diese bei Linken populäre Argumentation stelle ich im Folgenden infrage.
In den 1960er und 1970er Jahren in Deutschland und Großbritannien - vor dem "Neoliberalismus" - herrschte annähernd Vollbeschäftigung, die Reallöhne stiegen und soziale Leistungen wurden ausgebaut. Diese Entwicklung wird häufig als Resultat einer staatlichen Politik wahrgenommen, die sich auf ein vielversprechendes Ziel hin bewege - die "sozialhistorisch revolutionäre Überwindung" des Widerspruchs von Arbeit und Eigentum durch den (und im) modernen Sozialstaat.
Der versöhnende Sozialstaat als Wunschziel
Dieser nämlich zielt von seiner Idee her - was auch immer man gegen die konkreten Realisationsformen dieser Idee sagen mag - darauf ab, neben und außerhalb der Sphäre des Privateigentums eine Sphäre des "Sozialeigentums"1 zu errichten, "die (bzw. das) auch den Nicht-Besitzenden ein Leben in Würde und sozialer Sicherheit ermöglicht".2
Auch Habermas sieht den Sozialstaat als eine Einrichtung, die "die Eigendynamik des wirtschaftlichen Akkumulationsprozesses mit den eigensinnigen Strukturen einer inzwischen auch ihrerseits rationalisierten Lebenswelt versöhnt".3 Wer so den Sozialstaat idealisiert, interessiert sich weniger für seine kapitalismusspezifischen Ursachen und Formen. Verglichen wird vielmehr der faktisch vorfindliche Sozialstaat mit dem Auftrag, den man selbst dem Sozialstaat zuschreibt. Das Ergebnis ist vorhersehbar: "Der real existierende Sozialstaat in Deutschland leistet nicht das, was man von ihm erwartet", schreibt Lessenich.4
Die Formulierung "real existierender Sozialstaat" erinnert nicht zufällig an das Selbstverständnis der DDR ("real existierender Sozialismus"). Das (Selbst-)Bewusstsein, sich einem hehren Ziel – der sozialstaaatlichen "Idee" – anzunähern, wird wichtiger als die Vergegenwärtigung der gesellschaftlichen Wirklichkeit.
Die Aufmerksamkeit für die faktischen Aufgaben des Sozialstaats im Kapitalismus bleibt unentwickelt, wo der Sozialstaat hoffnungsvoll als Vorschein und Beleg für die gewünschte politische Entwicklungsrichtung ausgegeben wird.
Konjunkturelle Abhängigkeiten
Von den in früheren Zeiten pro Betroffenem höher ausfallenden Sozialleistungen (v. a. in Bezug auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) wird auf einen stärkeren politischen Willen zum Sozialstaat geschlossen. Diese Auffassung sieht ab von der historisch durch wachsende Arbeitslosigkeit verursachten quantitativ ungleich höheren Beanspruchung der Sozialleistungen. Zudem wird bei einem großen Teil der Arbeitslosen die Erwartung fraglich, sie seien potentiell bald wieder profitabel zu beschäftigen.
Nur in Zeiten konjunkturell und strukturell geringer Arbeitslosigkeit ist dies eine durchaus realistische Erwartung. Sonst nicht. Hinzu kam seit Mitte der 1960er Jahre, dass Frauen zunehmend erwerbstätig werden. Die aus der Veränderung von Ehe- und Familienstrukturen begründete Zunahme von Einpersonenhaushalten und Alleinerziehenden hatte zudem die Nachfrage nach Sozialhilfe erhöht.
Sozialhilfe war nun nicht mehr wie ursprünglich Hilfe in Ausnahmesituationen, sondern "zentrales Auffangbecken für die steigende Zahl derjenigen, die vom System der Sozialversicherung nicht mehr ausreichend geschützt werden".5
Die Veränderung des Sozialstaats resultiert nicht aus einem politischen Projekt
Die Veränderung des Sozialstaats resultiert nicht aus einem politischen Projekt ("Neoliberalismus"). Für die Regierung in einer kapitalistischen Gesellschaft ist das Verhältnis zwischen den finanziellen Ressourcen und dem Ausmaß der Leistungsnachfrage maßgeblich. Verschlechtern sich die Verwertungsbedingungen der kapitalistischen Ökonomie, so verringern sich die Steuereinnahmen.
Eine prinzipielle quantitative Grenze des Sozialstaats resultiert aus seiner Abhängigkeit von der primären Einkommensverteilung, die seiner sekundären Umverteilung vorausgesetzt bleibt. Daraus resultiert eine Paradoxie: Der Sozialstaat selbst wird gerade dann zum Problem, wenn der Bedarf nach ihm über eine Schönwettergrenze hinaus dauerhaft anwächst. Steigt die Arbeitslosigkeit und verharrt sie konjunkturunabhängig auf hohem Niveau, so ist eine kritische Grenze erreicht. Den verringerten Einnahmen stehen erhöhte Ausgaben (Arbeitslosenunterstützung usw.) gegenüber.
Die goldenen Zeiten waren nicht so golden
Aber auch in seinen vergleichsweise goldenen Zeiten war der Sozialstaat etwas anderes, als das heute beliebte nostalgische Bild von ihm suggeriert, das häufig dem Neoliberalismus in kritischer Absicht entgegengesetzt wird. Dem 1962-2004 gültigen Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zufolge mussten die "unverschuldet Hilfsbedürftigen" durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sich möglichst bald vom "Ausgeliefertsein an den leistenden Staat" lösen.
Ausgeschlossen wurde der Hilfeanspruch bei der Verweigerung gegenüber zumutbarer Arbeit (§ 25 I BSHG). Gewiss sind die Zeiten für Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Vergleich zu früher härter geworden. Im Unterschied zu einem verklärenden Blick auf die Vergangenheit hilft es jedoch, sich zu vergegenwärtigen, was den "Warenkorb" ausmachte, der für die Sozialhilfe 1978 maßgeblich war und nach Sozialgesetzbuch §1,1 mit Sozialhilfe "ein menschenwürdigeres Dasein" und "gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit" schaffen sollte. Monatlich wurden die Kosten für 6 Straßenbahnfahrten, 5 Blatt Briefpapier, 0,5 Kinokarte, 3 Flaschen Bier (für die Bewirtung eines Gastes) zugestanden.6 Zur Idealisierung des früheren Sozialstaats besteht also kein Anlass.
Die Frage nach der Gewichtung
Der sozialstaatliche Verrechtlichungsschritt unterscheidet sich von den vorherigen Verrechtlichungsschritten, wie Günther Frankenberg 1994 feststellte:7
Neben den Freiheiten der Wirtschafts- und Aktivbürger fristen die sozialen Grundrechte (auf Arbeit, Wohnung, Bildung oder andere öffentliche Güter), soweit sie überhaupt verfassungsmäßig verbürgt sind, ein Schattendasein, als mal bindende, mal nicht bindende Normen, mal subjektive Ansprüche, mal objektive Normen, die häufig unter dem Vorbehalt des Möglichen stehen oder auch gern zu bloßen Programmsätzen herabgestuft werden.
Günter Frankenberg: Solidarität in einer "Gesellschaft der Individuen"?
Die Verwirklichung sozialer Grundrechte ist in ganz anderem Umfang als die der Schutz- und Abwehrrechte (Grund- und Menschenrechte) von finanziellen Mitteln abhängig. Unter der Voraussetzung von knappen finanziellen Mitteln entsteht die Frage, in welchem Verhältnis die zur Gewährleistung dieser verschiedenen Rechte staatlicherseits zu verausgabenden Finanzmittel zueinander stehen. Das pauschale Votum für soziale Rechte gibt keine Antwort auf diese Frage.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht spricht von der "Weite und Unbestimmtheit" des Sozialstaatsgrundsatzes. Ihm lasse sich "kein Gebot entnehmen, soziale Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren. Zwingend ist lediglich, dass der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger schafft".8
Insofern der Sozialstaat auf dem abstrakten Reichtum (Verwertung des Werts) und den Formen der bürgerlichen Gesellschaft (also auf Unabhängigkeit der Privateigentümer, Eigeninteresse, Selbständigkeit, Gleichgültigkeit gegenüber Anderen, Konkurrenz usw.) basiert, wird er von dieser konstitutiven Voraussetzung begrenzt.