5.000 Deutsche wollen gegen Dauer-"Rettungsschirm" ESM klagen

Der Verein Mehr Demokratie kritisiert "Demokratieabbau im Zeichen der Schuldenbekämpfung" und fordert eine Volksabstimmung

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Heute findet im Haushaltsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Vertrag für einen "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) statt, der dem Willen der Bundesregierung nach zusammen mit dem Fiskalpakt am 25. Mai verabschiedet werden soll. Der ESM könnte sehr weitreichende Folgen haben: Mit wird ein dauerhafter "Rettungsschirm" etabliert, aus dem ein "Gouverneursrat" nicht nur Geld an Staaten, sondern auch direkt an Banken fließen lassen kann. Weil in dem Vertrag steht, dass beim Ausfall eines Landes die anderen mehr zahlen, geht das tatsächliche Risiko des ESM deutlich über die 22 Milliarden Euro schwere deutsche Soforteinlage und die öffentlich kommunizierte Haftungssumme in Höhe von 167 Milliarden Euro hinaus.

Der Verein Mehr Demokratie kündigte im April an, im Falle einer Zustimmung des Bundestages zum ESM und zum Fiskalpakt den Rechtsweg zu beschreiten, wenn nicht vorher ein bundesweiter Volksentscheid darüber abgehalten wird. Für solch einen Volksentscheid sprechen sich auch die NRW-Piraten, die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) aus. Mehr Demokratie will aber nicht nur Parteien und Parlamentariern, sondern auch einfachen Bürgern die Möglichkeit geben, sich an der Klage zu beteiligen. Der Verein hat deshalb eine Website eingerichtet, auf der sich potenzielle Unterstützer eintragen können. Heute gab er bekannt, dass sich in den letzten drei Wochen bereits über 5.000 Deutsche dazu bereit erklärt haben.

Bei der "Bürgerklage", die Bestandteil der Aktion "Europa braucht mehr Demokratie" ist, geht es Mehr Demokratie nach eigenen Angaben weniger um die "finanzpolitischen Inhalte", als um den "Demokratieabbau", die Entmachtung der Parlamente und die "Verlagerung von Entscheidungen in intransparente, unkontrollierte Gremien". Mehr-Demokratie-Vorstand Roman Huber zufolge schaffen die beiden Verträge außerdem genau jenen europäischen Bundesstaat, den das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Euro-Rettungsschirmentscheidung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sah.