6.000 Anbieterwechsler mehr als 24 Stunden ohne Anschluss

Bundesnetzagentur leitet Bußgeldverfahren gegen drei große Festnetzanbieter ein

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Seit Dezember haben Verbraucher einen Anspruch darauf, dass sie im Falle eines Telekommunikationsanbieterwechsels nicht länger als 24 Stunden ohne Telefon und Internet bleiben. Dass sich manche Telekommunikationsanbieter daran erst gewöhnen müssen, zeigen ungefähr 6.000 bei der Bundesnetzagentur eingegangene Beschwerden von Verbrauchern, bei denen das nicht geklappt hat.

Einem Bericht von Teltarif.de nach hat die Bundesnetzagentur nun erste Bußgeldverfahren gegen drei "große Festnetzanbieter" eingeleitet, über die sich Verbraucher nach einem Anbieterwechsel auffällig häufig beschwerten. Die betroffenen Telekommunikationsanbieter hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen und könnten ihre Sicht der einzelnen Fälle darlegen. Deshalb würden zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Namen genannt. Die Bundesnetzagentur bestätigte gegenüber Telepolis den Bericht. In einer mittlerweile herausgegebenen Pressemitteilung heißt es, die eingeleiteten Bußgeldverfahren zeigten, dass man "die für Endkunden nicht hinnehmbare Situation nicht länger akzeptieren" werde.

Im Februar war es zwei Anwältinnen aus Lüneburg gelungen, nach einer Woche ohne funktionierenden Festnetzanschluss beim örtlichen Amtsgericht eine Einstweiligen Verfügung zu erwirken, in der die Telekom verpflichtet wurde, "die Kommunikationsdienstleistungen zu den Kanzleiräumen [...] umgehend, spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt der Verfügung freizuschalten". Falls bis dahin noch kein funktionierender Telefonanschluss gelegt sein sollte, drohte das Amtsgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft für den Telekom-Geschäftsführer.

Diese Sprache verstand man bei der Telekom offenbar besser als bloße Leidensschilderungen an der Hotline: Am Freitag den 22. Februar um 8 Uhr 40 wurde die Einstweilige Verfügung beweissicher durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt - und am Samstag den 23. Februar um 8 Uhr 30 funktionierte der Anschluss. Ob die Telekom zu den Anbietern gehört, gegen die jetzt ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, ist nicht bekannt.