Assange kann nach Schweden ausgeliefert werden

Britischer Richter: Vergewaltigungsvorwurf berechtigt Auslieferungsantrag. Assanges Anwälte kündigen Einspruch an

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Die Anwälte Assanges haben bereits ihren Einspruch gegen die Entscheidung des britisches Gerichts angekündigt: Der City of Westminster Magistrates’ Court hat heute den Auslieferungsantrag (European arrest warrant EAW) der schwedischen Staatsanwaltschaft für rechtens erklärt.

In seiner 28seitigen Entscheidung begründet Richter Howard Riddle, weshalb er den vorgebrachten Einwänden der Verteidigung Assanges nicht folgt: Der Auslieferungsantrag sei von einer dazu befugten Person, der Staatsanwältin Marianne Ny, erstellt, er habe nicht nur eine bloße Befragung von Assange zum Anlass, sondern eine Anklageerhebung. Aus der Begründung des Richters:

"I am satisfied that there is no equivocal statement or ambiguity in the warrant. The English version of the warrant states that it is for the purposes of conducting a criminal prosecution or executing a custodial sentence or detention order. The warrant refers to offences, indicates the relevant provisions of Swedish criminal law; and identifies specific conduct against Mr Assange. There is simply nothing equivocal about the English version of the warrant."

Die von der schwedischen Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorwürfe würden nach Auffasungs des Richters auch in Großbritannien und in anderen europäischen Ländern auf eine Anklage wegen Vergewaltigung hinauslaufen, besonders in dem Fall, wo Assange vorgeworfen wird, dass er den Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit einer schlafenden Frau begann. Die Anwälte Assanges hatten in allen diesen Punkten das Gegenteil behauptet.

"However they then developed a sophisticated argument that the conduct alleged here would not amount to rape in most European countries. However, what is alleged here is that Mr Assange 'deliberately consummated sexual intercourse with her by improperly exploiting that she, due to sleep, was in a helpless state'. In this country that would amount to rape." Aus der Entscheidungsbegründung

Im Falle eines Einspruchs könnte sich die endgültige Entscheidung bis zum Sommer hinziehen, berichtet der Guardian, der darauf hinweist, dass dem WikiLeaks-Chef bis zu vier Jahre Haft in Schweden drohen könnten und dass er damit rechnen müsse, sofort ins Gefängnis zu kommen.

"Assange will now be detained in custody, because there is no system of bail in Sweden, until a possible trial or release."

Dieser Punkt und dass die Verhandlung, die Assange in Schweden bevorstünde, keine öffentliche sein würde und die Laien-Richter von politischen Parteien ausgesucht werden, sind zentrale Argumente der Verteidigung Assanges.

"Any trial will be behind closed doors. The trial will be heard by a judge and three lay judges. The lay judges are appointed by political parties."