Feuern aus allen Rohren: FDP-Rettungspaket für Medien und Werbung

Um die Medienvielfalt zu erhalten, sollte nach Ansicht der FDP Werbung maximal möglich liberalisiert werden.

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Die FDP ist zwar skeptisch gegenüber Rettungspaketen und Konjunkturprogrammen, tritt aber trotz explosiv wachsender Staatsverschuldung unerschütterlich für Steuerkürzungen ein und schlägt nun auch eine Art Rettungspaket für die notleidende Medien- und Werbebranche vor, das am Mittwoch in einem Antrag im Bundestag eingebracht wurde.

Presse- und Mediendienste seien zur Finanzierung auf Werbung angewiesen. Nun geht es nicht nur den Medien schlecht, weil die Werbeeinnahmen sinken, auch die Werbebranche verzeichne sinkende Umsätze. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage werde sich an der Situation wenig ändern, aber man könne politisch ansetzen, da die Politik "erheblichen Druck auf die Werbewirtschaft sowie die Presse- und Medienwirtschaft ausübe", wie es in einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion heißt. Gemeint sind damit vornehmlich Verbote und Einschränkungen von Werbung. Um die Presse- und Medienvielfalt zu sichern, müsste daher Werbung gefördert und "entbürokratisiert" werden, was heißt: "maximal möglich" liberalisiert werden.

Weitere Einschränkungen sollen nicht mehr eingeführt und sämtliche Verbote und Einschränkungen, die es bereits gibt, müssten überprüft werden. Statt gesetzlicher Regelungen sollte man auf Selbstkontrolle setzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll werbefrei werden. Überdies will man unter der Überschrift der Erhaltung der Presse- und Medienfreiheit auch private Angebote von Wett- und Glücksspielen ermöglichen. Und Westerwelle und Fraktion fordern, die Bundesregierung möge sich dafür einsetzen, dass aus der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste "sämtliche Beschränkungen von Werbemöglichkeiten zeitlicher oder sonstiger Natur im Bereich privater audiovisueller Mediendienste" verschwinden.

Es soll also jederzeit, in beliebiger Länge und möglichst ohne Einschränkungen geworben und Produkte platziert werden können. Bislang gilt noch eine Werbeobergrenze von 12 Minuten pro Stunde, Kinospielfilme, Kindersendungen sowie Nachrichten- und Informationssendungen dürfen höchstens einmal je 35 Minuten unterbrochen werden. Produktplatzierungen müssen gekennzeichnet sein, in Kinderprogrammen, Nachrichtensendungen und anderen Informationssendungen sind sie noch verboten. Auch Schleichwerbung und Techniken der unterschwelligen Beeinflussung sind untersagt. Werbung für Tabak ist ebenso verboten wie Werbung für Alkohol, die sich an Minderjährige richtet. Werbung soll Minderjährige auch nicht direkt zum Kauf auffordern, zudem sollen "Verhaltenskodizes für unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation zu entwickeln, die Kindersendungen begleitet oder darin enthalten ist und Lebensmittel und Getränke betrifft, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthalten, insbesondere solche wie Fett, Transfettsäuren, Salz/Natrium und Zucker, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung nicht empfohlen wird".

Das wird offenbar alles von der FDP wenig geschätzt, die aber fordert, dass es "in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Alkohol- und Tabakwerbung, Energieeffizienzangaben sowie im Lebensmittelrecht …zu keinen weiteren Einschränkungen oder Verboten von Werbeformaten und -inhalten" kommen soll. Gesundheit, Verbraucheraufklärung oder Schutz der Kinder hin und her, Werbung soll aus allen Röhren feuern. Ob das die Presse- und Medienvielfalt erhöht und vor allem deren Qualität steigert, dürfte allerdings fraglich sein.