Reine Knabenschulen grundsätzlich zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht gibt einem Opus-Dei-nahen Verein Recht

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vor sechs Jahren beantragte ein Verein namens "Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft" beim brandenburgische Bildungsministerium die Genehmigung eines privaten Gymnasiums in Potsdam, an dem ausschließlich Knaben unterrichtet werden sollen. Das Bildungsministerium lehnte dies mit der Begründung ab, dass "die monoedukative Ausrichtung der Schule […] im Widerspruch zur Gleichberechtigung von Mann und Frau stehe". Der Verein war anderer Ansicht und zog vor Gericht, wo er in zwei Instanzen Recht bekam. Das Bildungsministerium wollte das nicht akzeptieren und ging in der Revision bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dessen 6. Senat entschied am Mittwoch, "dass die Privatschulfreiheit des Grundgesetzes das Recht einschließt, Ersatzschulen zu errichten, die […] nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten (Az.: 6 C 6.12).

In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Werner Neumann aus, dass "die nach dem Grundgesetz für die Ersatzschulgenehmigung […] erforderliche Gleichwertigkeit hinsichtlich der Lehrziele" voraussetzt, "dass der private Schulträger im Rahmen des Unterrichts das Erziehungsziel der Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler beachtet". Dies bedeute jedoch nicht, dass private Schulträger ihre "Methoden und Organisationsformen des Unterrichts" nicht "grundsätzlich nach Maßgabe ihrer eigenen pädagogischen Einschätzungen frei gestalten" könnten. Deshalb muss das Ministerium "die Einschätzung des Klägers eine Verinnerlichung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch die Schüler […] auch bei monoedukativer Unterrichtsgestaltung möglich" ist. Eine andere Entscheidung wäre nur dann zulässig gewesen, wenn "diese Einschätzung im Widerspruch zu einem im Wesentlichen gesicherten, in der Fachwelt weitgehend anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnisstand stünde", was nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall ist.

Das Genehmigungsverfahren ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts allerdings noch nicht abgeschlossen, sondern muss lediglich fortgeführt werden. Sein Ausgang ist weiterhin offen. Neue Ablehnungsgründe könnten sich unter anderem aus dem Finanzkonzept, dem für die Schule vorgesehen Gebäude und aus dem Lehrpersonal ergeben. Dass die Ablehnung 2007 auch deshalb erfolgte, weil die von Horst Hennert geführte Elterninitiative Opus Dei nahesteht und Priester dieser für Selbstgeißelungen bekannten Organisation dort den Religionsunterricht abhalten sollen, wird vom brandenburgischen Bildungsministerium bestritten. Die Elterninitiative will nun das Personal für die Schule auswählen und gibt sich zuversichtlich, 2014 mit etwa 50 Schülern den Lehrbetrieb aufzunehmen.