Verhängte oder abgeschaltete Überwachungskameras in Wahllokalen?

In "knapp 60" Fällen seien normalerweise videoüberwachte Räume, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken, bei der Bundestagswahl als Wahllokale genutzt worden

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Bei den Bundestagswahlen 2009 wurden "knapp 60" Räumlichkeiten als Wahllokale genutzt, die während ihrer normalen Nutzung videoüberwacht werden. Nach der Bundesregierung, die damit auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke antwortet, könnten es aber auch mehr gewesen. Das Bundesinnenministerium hat dazu "Stellungnahmen verschiedener Landeswahlleitungen" ausgewertet, nach denen dies "zumindest in knapp 60 Fällen" so war.

§ 33 Wahrung des Wahlgeheimnisses
(1) Es sind Vorkehrungen dafür zu treffen, daß der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. Für die Aufnahme der Stimmzettel sind Wahlurnen zu verwenden, die die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherstellen.[/b]
Versichert wird, dass von den zuständigen Wahlorganen die notwendigen Vorkehrungen nach dem Bundeswahlgesetz (§ 33) und der Bundeswahlordnung (§50) zum Schutz des Wahlgeheimnisses ("durch Abschaltung oder Verhängung der Kameras bzw. entsprechende Aufstellung der Wahlkabinen") getroffen worden seien.
Der Bundesregierung sei nur ein Fall einer Wahlanfechtung bekannt, die auf dem Vorhandensein einer Überwachungskamera begründet war. Von anderen Beschwerden weiß sie nichts, sie versichert auch, dass es keinen Anlass gebe, die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der Wahlorgane in Zweifel zu ziehen. Direkt auf die Frage, wie sicher gestellt werden soll, dass "ein Ausspähen des Wählers technisch unmöglich wird", geht die Antwort der Bundesregierung nicht ein. Dies werde aber Thema von Gesprächen mit den Landeswahlleitungen sein, die regelmäßig vor anstehenden Bundestags- und Europawahlen stattfinden.