Das französische Yahoo-Urteil gilt für alle Nazi-Inhalte

Das jetzt veröffentlichte Urteil macht deutlich, wie sich Yahoo möglicherweise selbst eine Falle gestellt hat

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Nachdem das Urteil des französischen Gerichts im Yahoo-Prozess veröffentlicht wurde, lässt sich die Argumentation besser verstehen und sehen, wie Yahoo sich gewissermaßen selbst in eine Falle manövriert hat. Aus dem Urteil geht auch hervor, dass Yahoo nicht nur französischen Bürgern den Zugriff auf Aktionsseiten mit Nazi-Gegenständen verwehren muss, sondern auch den Zugang "zu jeder Seite oder jedem Angebot, das als Rechtfertigung des Nazismus dienen kann oder die Wirklichkeit der Naziverbrechen leugnet."

Yahoo hatte vor allem geltend gemacht, dass das französische Gericht für diesen Fall nicht zuständig sei, dass es keine technischen Mittel gäbe, um französische Bürger von den beanstandeten Inhalten auszusperren, oder dass Yahoo unzumutbar hohe Kosten entstehen würden, falls es solche Mittel geben sollte. Das könnte nicht nur das Unternehmen, sondern auch das Internet gefährden, das als Ort der Freiheit gilt. Weiter führte Yahoo an, dass die Auktionsangebote auf den amerikanischen Servern vornehmlich an amerikanische Bürger gerichtet seien, dass die Server in den USA stünden und dass französische Gesetze daher keine Geltung haben, sie in diesem Fall auch im Gegensatz zum Ersten Verfassungszusatz stünden, der Meinungsfreiheit garantiert.

Der Richter entgegnet in seinem Urteil, dass nach französischem Recht schon die Darstellung von Nazi-Gegenständen verboten ist und von den Klägern beanstandet werden kann. Zwar seien die Auktionsangebote vornehmlich auf Amerikaner ausgerichtet, was Bezahlungs- oder Lieferweisen, Sprache und Währung angeht, aber das treffe nicht notwendig für die Nazi-Gegenstände zu, die für jeden interessant sein können. Auch wenn es Schwierigkeiten gibt, das Urteil des französischen Gerichts für eine Firma in den USA geltend zu machen, sei das noch keine Bestätigung dafür, dass das Gericht nicht zuständig sein könne. Haupteinwand aber ist, dass Yahoo bereits eine geografische Identifizierung realisiere, indem nämlich für die französischen Besucher der Site Werbebanner auf Französisch geschaltet werden. Schon wegen dieser Verbindung mit Frankreich sei ein französisches Gericht zuständig, wobei die Werbanner demonstrieren, dass das Unternehmen eben über "wirksame Filtermethoden" verfüge. Einen Nachweis, dass der Einsatz solcher Filter zu unzumutbaren Kosten führe, habe das Unternehmen nicht erbracht, auch nicht, dass dieses Verfahren nicht zuverlässig sei.

"Yahoo kann nicht wirklich behaupten, dass diese Praxis (also die geografische Identifizierung für das Schalten von Werbebannern) eine 'unausgearbeitete Technik' mit begrenzter Zuverlässigkeit darstellt", so das Urteil fast ironisch, "es sei denn, man meint, Yahoo habe sich entschlossen, Geld ohne Hoffnung auf Gewinn auszugeben, oder dass das Unternehmen bewusst die Werbekunden über die Qualität der Dienste getäuscht habe, die es ihnen anbietet, was hier nicht der Fall zu sein scheint."

Yahoo könne überdies weitere Hinweise auf die Nationalität der Internetbenutzer durch die Auswertung der Spracheinstellung des Browsers gewinnen. Und dann käme noch hinzu, dass Yahoo sich schon bereit erklärt habe, mit den Klägern zu kooperieren. Das Unternehmen habe angeboten, eine anstößige Seite aus dem Netz zu nehmen, wenn es von den Klägern darauf hingewiesen wird und sie direkt an französische Nutzer gerichtet sei. So habe man die französische Version der "Protokolle der Weisen von Zion" vom Netz genommen, da hier schon die Sprache eine Verbindung mit Frankreich anzeige. Wenn aber das schon möglich ist, dann könnte man dies auch auf Bilder und Beschreibungen von Nazisymbolen erweitern. Nach nicht von den Beklagten bestrittenen Berichten, lasse Yahoo bei seinen Auktionen keinen Handel mit menschlichen Organen, Drogen, Kinderpornographie, Zigaretten oder lebenden Tieren zu, was "automatisch und rechtmäßig zugunsten des Ersten Zusatzes der amerikanischen Verfassung, der die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit garantiert, ausgeschlossen wird." Es würde, so argumentiert das Gericht, wohl keine großen Kosten mit sich bringen, diese Verbote auf Nazisymbole auszuweiten - "und eine solche Initiative würde auch den Verdienst haben, einem ethischen und moralischen Gebot zu gehorchen, das in allen demokratischen Gesellschaften gilt."

Besonders heikel ist, dass sich das Urteil auf den Bericht der Experten stürzt. Sowohl Vinton Cerf als auch Ben Laurie (Die Apologie eines Experten haben sich von diesem distanziert. In dem Bericht wurde festgehalten, dass zwischen 70 und 80 Prozent der französischen Internetbenutzer aufgrund ihrer IP-Adresse identifiziert werden könnten. Es gebe aber zahlreiche Ausnahmen wie im Fall internationaler Provider (z.B. AOL) oder firmeneigner Intranets, aber auch von Internetbenutzern, die anonym bleiben wollen, indem sie Anonymisierungsdienste in Anspruch nehmen. Es reiche aber schon, dass ein französischer Bürger sich bei einem ausländischen Provider einwähle. Dass die Zahl von 70 Prozent für die geografisch identifizierbaren Nutzer aufrechtzuerhalten sei, stellten die Experten ganz deutlich in Frage. Sie wiesen darauf hin, dass Intranets und internationale Provider sich in Zukunft vermehren dürften, aber dass auch die Zahl der Nutzer, die ihre Privatsphäre im Internet schützen wollen, zunehmen werde.

Würde man Internetbenutzer, die auf eine für Franzosen verbotene Seite zugreifen wollen, nicht identifizieren können, so ließe sich, das war ein im Bericht aufgeführter Vorschlag, vor dem Aufrufen ein Formular schalten, in dem diese freiwillig ihre Nationalität angeben könnten. Ist das einmal geschehen, so ließe sich dies dann über einen Cookie auch in Zukunft regeln. Damit könnte die Zuverlässigkeit der Identifizierung auf 90 Prozent gesteigert werden. Cerf hatte bereits während der Anhörung eine Reihe von Einwänden geltend gemacht. So müssten alle Menschen auf der Erde aufgrund des französischen Urteils ihre Nationalität angeben, was überdies gegen den Datenschutz verstoßen könnte. Wenn kein Cookie gesetzt werden kann, weil dies die Benutzer nicht zulassen, müsste ein solches Formular beim Aufruf jeder einzelnen Yahoo-Seite auftauchen. Und natürlich können die Menschen falsche Angaben machen. Gleichwohl hält das Gericht daran fest, dass durch eine "Kombination beider Maßnahmen, also der geografischen Identifikation und der Erklärung der Nationalität, für das Filtern ein Erfolgswert von etwa 90 Prozent erreicht werden kann."

Die Bürgerrechtsorganisation Center for Democracy and Technology (CDT), die das Urteil in einer englischen Version veröffentlicht hat, wendet sich weiterhin entschieden gegen das Urteil. Wenn amerikanische Websites 200 unterschiedlichen nationalen Gesetzen folgen müssten, so wandte etwa Ari Schwartz von CDT ein, dann würden sie sich nach dem strengsten Gesetz richten. Und natürlich wird bei Erfolg Frankreich nicht alleine bleiben, so könnte Saudi-Arabien aufgrund der eigenen Gesetz etwa verlangen, dass für die eigenen Bürger alle Bilder mit unverhüllten Frauen gesperrt werden. Jetzt müssen die Filter noch von Regierungsangestellten betreuten werden. Das Yahoo-Urteil könnte da ein gutes Mittel zum Outsourcen bieten.

Auch in Deutschland sind schon Stimmen laut geworden, die das Yahoo-Urteil hierzulande umgesetzt sehen wollen: "Wir prüfen, ob wir gegen solche Angebote klagen", sagte der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, Ende Februar. "Wenn die Sperrung technisch möglich ist, dann muss sie auch in Deutschland durchgeführt werden", forderte Friedman.