Was steckte hinter der netzpolitik.org-Affäre?

Corrective.org sieht Parlamentarier als das eigentliche Ziel der Ermittlungen

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Das Sommerloch 2015 wurde nahezu vollständig von der Affäre um das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Landesverrat ausgefüllt, das die Bundesanwaltschaft nicht nur gegen "Unbekannt" führte, sondern auch gegen zwei Blogger von netzpolitik.org. Zwar beteuerte Verfassungsschutzpräsident Maaßen, seine Behörde habe lediglich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, um die undichte Stelle in der Geheimhaltungskette zu finden, doch die Presse hatte ihre Story "Geheimdienst gegen Presse" und wähnte einen Einschüchterungsversuch. Viele nahmen das bloße Ermittlungsverfahren sogar als Anklage wahr und sahen die Blogger ernsthaft im Gefängnis.

Coverstory?

Noch immer ist rätselhaft, warum der (alsbald zurückgetretene) Generalbundesanwalt das Verfahren auf die beiden Blogger ausweitete und diese zu einem taktisch ungeschickten Zeitpunkt früh darüber in Kenntnis setzte. Der Verdacht auf Landesverrat durch die Blogger hatte selbst für Rechtslaien erkennbar keine Substanz. Ein plausiblerer Ertrag eines Ermittlungsverfahrens wäre die hierdurch nach § 100a StPO eröffnete Möglichkeit, die Blogger gerichtsverwertbar mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten (A Most Wanted Man - oder doch nicht? ).

Dies würde vor allem dann Sinn ergeben, wenn die Geheimdienste netzpolitik.org bereits heimlich überwacht hätten und auf etwas gestoßen wären. Um einen solchen Fund vor Gericht gegen wen auch immer strafrechtlich zu verwerten, müsste er von den Strafverfolgungsbehörden noch einmal "offiziell gefunden" werden, schon um die Quellen zu schützen. Das ist zwar Spekulation, aber keine schlechtere als die über ein abwegiges Tribunal gegen bekannte Blogger, die dadurch absehbar zu Märtyrern aufgewertet werden.

Bundestagsabgeordnete im Visier?

Nun hat sich auch das Recherchekollektiv Corrective.org die Frage gestellt, wer denn tatsächlich das strategische Ziel der Ermittlungen war. Corrective.org kommt zu dem Schluss, dass sich die Operation wohl gegen die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags gerichtet habe. Dieser als "exklusiv" bezeichnete Befund ist jedoch alles andere als überraschend, hatten doch mehrere deutsche Geheimdienstchefs die Parlamentarier öffentlich in Verdacht gebracht.

So beklagte etwa Verfassungsschutzpräsident Maaßen bereits Monate vor der Affäre in seinem "Blog", "dass geheime und geheimste Unterlagen aus dem Bereich der Nachrichtendienste in die Medien gelangen, sobald sie den politisch-parlamentarischen Bereich erreichen. Es ist ein Skandal, wenn z. B. der geheime Wirtschaftsplan des Bundesverfassungsschutzes sowie geheime Zusatzinformationen hierzu von den Medien abgedruckt und von einem Bundestagsabgeordneten kommentiert werden. Und die Weitergabe dieser Dokumente ist nicht nur ein Skandal, es ist eine Straftat, und es zerstört das Vertrauen in die Aufrichtigkeit der immer wieder eingeforderten parlamentarischen Kontrolle der Dienste und beschädigt unsere Arbeit erheblich."

Medienoperation?

Die Autoren von Corrective.org wittern eine intendierte Kompromittierung des parlamentarischen Kontrollgremiums, das in Misskredit gebracht und hierdurch geschwächt werden sollte. Sie zitieren das frühere Mitglied der G10-Kommission Hans de With, dem kein einziger Fall bekannt sei, in dem geheime Dokumente aus den Kontrollgremien an die Presse durchgereicht wurden. Auch das Bundesverfassungsgericht attestiert den parlamentarischen Gremien Vertrauenswürdigkeit und erteilte Begehrlichkeiten der Schlapphüte, die Neugierde der Parlamentarier zu begrenzen, eine Reihe von Absagen.

De With verweist darauf, dass es demgegenüber Verratsfälle aus den Diensten selbst gegeben habe. Die von de With angeführten Fälle betreffen allerdings solche aus den Zeiten des Kalten Kriegs. Auszuschließen ist ein interner Verrat aus den Reihen der Geheimdienste natürlich nicht, wie zuletzte im Fall des BND-Mannes Markus R. geschehen. Doch zum Leidwesen von Enthüllungsjournalisten ist es dem Verfassungsschutz in den letzten Jahrzehnten sehr wohl gelungen, die Verschwiegenheit seines Personals zu wahren. Nicht einmal Ex-Verfassungsschützer Winfried Ridder hatte in seinem vernichtenden Buch "Verfassung ohne Schutz" (2013) konkrete Staatsgeheimnisse verraten.

Woher der Leak stammte, und wessen Verschwiegenheit zu Unrecht in Zweifel gezogen wurde, bleibt also offen. So weit, dass die Dokumente mit dem Ziel geleakt wurden, das parlamentarische Kontrollgremium zu beschädigen, gehen auch die Corrective-Autoren mit ihren Annahmen nicht.

Geheimnisvolles Referat im Bundesinnenministerium

Die Corrective-Autoren weisen auf die im Sommer 2014 erfolgte Gründung eines neuen Referats im Bundesinnenministerium hin, das sich neben Terrorabwehr auch mit "Landesverrat" befasst. Eine solche Stelle habe es bislang nicht gegeben. Was die Autoren aus dieser organisatorischen Maßnahme folgern wollen, bleibt allerdings unklar, denn das Bundesinnenministerium führt nun einmal die Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz; Landesverrat fällt klar in beider Zuständigkeit.

Der Einrichtung einer Stelle, die sich mit dem Betätigungsfeld des Inlandsgeheimdienstes befasst, dürfte ein ungleich spannenderes Motiv zugrunde liegen: Man munkelt nämlich, dass die Bundesinnenminister ihr Bundesamt für Verfassungsschutz nicht im Griff hatten und die zunehmend unheimliche Behörde unter Kontrolle bringen wollten. So rückte etwa nach dem geheimnisvollen Abgang von Verfassungsschutzpräsident Fromm 2012 nicht etwa ein Verfassungsschützer auf den Chefsessel auf, vielmehr setzte das Bundesinnenministerium den Spionen mit Maaßen sogar einen eigenen Mann vor die Spürnase.

Von Markus Kompa aktuell im Westendverlag erschienen: Der Politthriller Das Netzwerk -
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