Ist die Bundesregierung verfassungsrechtlich verpflichtet, Snowden zur Befragung einreisen zu lassen?

Die Bundesregierung lehnt dies wegen der Gefährdung des Staatswohls ab, Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein hat ein Rechtsgutachten vorgelegt

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Gestern haben einige Medien aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zitiert, in der diese begründet, warum Edward Snowden nicht zu einer Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags nach Deutschland einreisen soll. Die Stellungnahme war von Unions- und SPD-Mitgliedern verlangt worden. Sie umfasst 27 Seiten, NDR, WRD und Süddeutsche haben aber nur wenige Sätze veröffentlicht. Danach steht das Staatswohl höher, da nach der Bundesregierung "außen- und sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik erheblich gefährdet" würden (Bundesregierung kuscht vor den USA).

Warum die genannten Medien der Öffentlichkeit die weitere Argumentation vorenthalten, ist schleierhaft. Ein Problem ist auf jeden Fall auch, wie denn die Sicherheit Snowdens gewährleistet werden könnte, wenn die USA so weit gehen, auch schon mal eine Präsidentenmaschine wie die Boliviens in Österreich zur Landung zu zwingen. Weniger wahrscheinlich, aber nicht ganz abzuweisen ist, dass die US-Geheimdiente selbst eine Verschleppung aus Deutschland durchführen könnten. Während dies aber zu erheblichen Schwierigkeiten mit Deutschland führen müsste, hätte Deutschland große Probleme, Snowden trotz des bereits gestellten Auslieferungsantrags nicht auszuliefern.

Heribert Prantl macht in der Süddeutschen immerhin darauf aufmerksam, dass das Staatswohl, das durch eine Beeinträchtigung der deutsch-amerikanischen Beziehungen geschädigt würde, nirgendwo im Grundgesetzt verankert sei, wohl aber die Verpflichtung der Regierung, "das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen". Aus Gründen der Opportunität könne der Generalbundesanwalt zwar auf Ermittlungen verzichten, etwa wenn schwere Nachteile für Deutschland zu erwarten seien, das gelte aber in diesem Fall nach Ansicht Prantls nicht für die Bundesregierung:

Aber solche Opportunität hat Grenzen, wenn es um die Substanz der Grundrechte geht. Es ist nicht Opportunität, sondern Opportunismus, wenn die Kanzlerin Angela Merkel den Verzicht auf eine ordentliche Snowden-Vernehmung just zum Auftakt ihres USA-Besuches erklärt - als Gastgeschenk. Mit Grundrechten spielt man nicht.

Thilo Weichert, der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, hatte bereits am 23. 4. 2014 ein Rechtsgutachten vorgelegt, nach dem die Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich verpflichtet sei, "Edward Snowden um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier umfassend über seine Erkenntnisse Auskunft geben zu können".

Weichert stützt sich vor allem auf eine Aussage des Bundesverfassungsgerichts im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:

Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.

Die anlasslose Massenüberwachung der amerikanischen und britischen Geheimdienste, von der auszugehen sei, verstoße gegen die im Grundgesetz und in der Europäischen Grundrechte-Charta garantierten Grundrechte, also in Deutschland gegen das Telekommunikationsgeheimnis, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit der eigenen informationstechnischen Systeme. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Europäische Gerichtshof haben in ihren Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung die Hürden hoch gelegt. Daten dürften nur mit "hohen rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit" gespeichert werden.

Träger ausländischer Staatsgewalt, wie das die Geheimdienste NSA und GCHQ sind, "unterliegen deutschen und europäischen Gesetzen, soweit diese tangiert werden", so Weichert. "Deutsche Hoheitsträger" wiederum hätten die Verpflichtung, die Grundrechte zu schützen - auch im internationalen Bereich: "Dies gilt angesichts der existenziellen Bedeutung von Information und Kommunikation für unsere Informationsgesellschaft insbesondere auch im Hinblick auf unsere Kommunikationsordnung."

Zudem habe die Regierung nach Weichert eine Informationspflicht, wenn ohne die Information "eine Gefährdung für eine grundrechtliche Position von einer dritten Seite" vorliegt und der Staat keinen entsprechenden Schutz gewährleisten kann. So wären zumindest Informationen darüber vorzulegen, wie die Geheimdienste vorgehen, damit "angemessene Abwehrmaßnahmen" ergriffen werden können. Da die Geheimdienste und deren Regierungen aber keine Informationen herausgeben wollen und die deutsche Regierung sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz angeblich nichts Näheres wissen, wäre eben eine Befragung von Edward Snowden zur Aufklärung erforderlich, der eine tiefen Einblick in die Arbeit der Geheimdienste habe und mehr als das bislang Bekannte erörtern könne: "Alternative Informationsmöglichkeiten zu einer umfassenden Befragung von Edward Snowden, die den deutschen rechtlichen Anforderungen entsprechen, sind nicht erkennbar", meint daher Weichert.

Eine Auslieferung könne abgewiesen werden, wenn Deutschland die Straftat, die die USA Snowden vorwirft, als "Straftat mit politischem Charakter" eingestuft würde. Weichert stuft die Begründung, dass eine Einladung dem Staatswohl und den Beziehungen zwischen den Geheimdiensten schaden könne, als Abwehrversuche ein. Wenn geklärt würde, wie eng der BND mit den ausländischen Geheimdiensten zusammenarbeitet, dann würde dies nicht schaden, sondern eine Klärung geradezu erzwingen. Überhaupt müsse den USA "vermittelt werden, dass eine umfassende Aufklärung der NSA im Interesse eines digitalen Grundrechtsschutzes in deren eigenen Interesse liegt. Dies gilt in Bezug auf das weltweite Ansehen des Landes." Zudem verletzen die Geheimdienste auch Verfassungsrechte in Großbritannien und die USA. Eine solche Argumentation dürfte die Regierungen aber nicht beeindrucken.

Am Schluss äußert Weichert einen moralischen Appell, der aber an der von der Bundesregierung hoch gehaltenen Realpolitik, wie man so schön sagt, abprallen wird:

Es ist ein Armutszeugnis für die demokratischen freiheitlichen Staaten auf der ganzen Welt, dass Snowden bisher nur in einem Staat wirksamen Schutz vor politischer Verfolgung finden konnte, der sich immer wieder durch das Ignorieren von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten profiliert. Für einen der mächtigsten Staaten in der Europäischen Union mit einer wichtigen Stimme im globalen politischen Geschehen wie der Bundesrepublik sollte es - jenseits aller verfassungsrechtlichen Verpflichtungen - keine Überforderung darstellen, Snowden nicht nur um Einreise und Aufklärung zu bitten, sondern alles zu tun, um ihn vor Schaden zu schützen. Es ist nicht vermittelbar, weshalb wir von seinen Informationen profitieren, um weiterhin in Freiheit leben zu können und ihn weiterhin in ein Leben in sehr eingeschränkter Freiheit und unter der Aufsicht eines autoritären Staates zu zwingen.

Hans-Christian Ströbele hat angekündigt, das Rechtsgutachten und die Verweigerung der Bundesregierung in der nächsten Plenarsitzung der Bundestages am 7.5.2014 nach der Rückkehr der Kanzlerin aus den USA zu thematisieren.

snowden.htm

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