Die Abhängigkeit des Bewusstseins von Hirnprozessen

Wie neu ist das neue Menschenbild der Neurowissenschaften?

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wiederholt ist bemerkt worden, dass die Erfolge der Neurowissenschaften gegenwärtig in aller Munde sind, während die wissenschaftliche Psychologie, die seit nunmehr hundert Jahren die menschliche Psyche mit großem Erfolg erforscht, deutlich an Interesse verliert. So unbestreitbar die Erfolge der Neurowissenschaften, so befremdlich ist die ihnen gewidmete mediale Aufmerksamkeit. Denn zu einem erheblichen Teil liefern die Neurowissenschaften lediglich die "Hintergrundmusik" zu seit langem bekannten Erkenntnissen der Psychologie. Sie erklären psychische Phänomene durch deren neurophysiologische Bedingungen und decken die im Gehirn ablaufenden Prozesse auf, die den im Verhalten und in der Binnenwahrnehmung des Subjekts manifestierten Phänomenen zugrunde liegen.

Unter klinischen Gesichtspunkten eröffnen die Neurowissenschaften damit eine große Zahl neuer Ansatzpunkte für die Diagnose und Therapie von Krankheiten und Störungen, psychischen wie somatischen. Aber das lässt offen, wie der durch sie ermöglichte Zuwachs an theoretischer Erkenntnis und ihre Konsequenzen für das Bild vom Menschen insgesamt einzuschätzen sind. Bestätigen sie nicht lediglich das Alte und längst Gewusste – was auch sonst? möchte man fragen –, allenfalls mit erhöhter Tiefenschärfe? Wie "neu" ist das Menschenbild der Neurowissenschaften eigentlich? Liegt die öffentliche Erregung, die von den Neurowissenschaften ausgeht, daran, dass sie uns den Menschen und die Hintergründe seines Handelns und Fühlens in einer Weise durchsichtig machen, wie es die Lehre von den Temperamenten, von den Konstitutionstypen, vom Unbewussten und von den Persönlichkeitsfaktoren nie vermocht haben? Oder liegt es an der Anschaulichkeit der bunten Bilder, die uns die neuen bildgebenden Verfahren liefern, dass das Gehirn plötzlich so viel publicity findet – im Unterschied zu den Zahlenreihen und Kurvendiagrammen der Psychologen?

Diese Frage stellt sich nicht zuletzt auch deshalb, weil die Beunruhigungen, die die Neurowissenschaften auslösen, sich aus einer historischen Vogelperspektive betrachtet mehr oder weniger als Neuauflagen von Irritationen darstellen, die in ähnlicher Weise zuerst im 18. Jahrhundert und dann erneut im 19. und 20. Jahrhundert die Gemüter erregten. Das Abendland, so scheint es, hat jedes Jahrhundert erneut eine Überlebenskrise zu überstehen. Dazu gehört die Beunruhigung darüber, dass der freie Wille möglicherweise eine Illusion ist (wenn auch vielleicht eine notwendige Illusion) und dass das menschliche Bewusstseinsleben möglicherweise in seiner Totalität von Gehirnprozessen abhängt, so dass selbst unsere tiefsten Gefühle nichts anderes sind als Spiegelungen elektrischer Entladungen in neuronalen Netzwerken. Eine echte und höchstpersönliche, von den Prozessen in unserem Gehirn abgelöste geistige Kreativität wäre damit ebenso realitätsfremd wie die Vorstellung einer Seele, die den Tod unseres Körpers überleben könnte, mitsamt aller mit dieser Vorstellung verknüpften metaphysischen Hoffnungen.

Beide Irritationen sind alles andere als neu. Das Menschenbild der Psychologie, auch der gegensätzlichsten Schulen der Psychologie (man denken an Sigmund Freud und B. F. Skinner) war seit den Anfängen in Wilhelm Wundts Leipziger Labor deterministisch und ließ einem ursachlosen, aus dem kausalen Nichts kommenden freien Wille keine größere Chance als die gegenwärtig arbeitenden und schreibenden Neurowissenschaftler, die für ihre Leugnung der Willensfreiheit an den geisteswissenschaftlichen Pranger gestellt werden. Und der Ausdruck "Epiphänomenalismus" zur Bezeichnung der Auffassung, dass das Bewusstseinsleben kausal in seiner Gänze durch das Gehirn bedingt ist, seinerseits aber kausal ohnmächtig ist, wurde von Thomas H. Huxley, dem Großvater des Romanautors Aldous Huxley, bereits im 19. Jahrhundert geprägt.

Dass beide Auffassungen niemals besonders populär geworden sind, zeigt allen diesen Autoren zufolge nicht, dass an den populären Selbstbildern aller wissenschaftlichen Evidenz zum Trotz ein Quäntchen Wahrheit ist. Es zeigt nur, dass diese Bilder im Alltagsleben eine besonders unverzichtbare Funktion übernehmen, indem sie uns z. B. unsere tatsächlich bestehende und unbestreitbare Fähigkeit verständlich machen, zumindest gelegentlich zwischen mehreren gleichwertigen Alternativen "frei" wählen zu können, oder indem sie mit dem Gefühl, zu stoßen und nicht nur gestoßen zu werden, Tatkraft und Selbstvertrauen einen für die Lebenspraxis möglicherweise unverzichtbaren Rückhalt geben.

In der Tat scheint mir das Neue an den Ergebnissen der modernen Neurowissenschaften ganz überwiegend darin zu bestehen, dass sie das alte, von sogenannten "Materialisten" vertretene, aber niemals besonders populäre Menschenbild durch eindrucksvolle Befunde, Erklärungsansätze und Theorien weiter bestätigt haben. Dass das Bewusstseinsleben und das Verhalten des Menschen bis auf wenige Ausnahmen von Prozessen im Gehirn gesteuert werden, postulierten bereits naturwissenschaftlich orientierte Philosophen wie Lamettrie im 18. und Schopenhauer im 19. Jahrhundert. Was damals noch weitgehend ungesicherte Spekulation war, haben die modernen Neurowissenschaften durch kumulierende Befunde zunehmend abgesichert.

Bis heute hat sich kein Bewusstseinsphänomen und kein Verhaltenselement finden lassen, für das sich nicht zumindest kausal notwendige Bedingungen im Bereich neuronaler Prozesse aufweisen lassen. Und zumindest für eine ganze Reihe von Phänomenen haben sich kausal hinreichende Bedingungen aufweisen lassen, mag man auch von einer vollständigen Kenntnis dieser Bedingungen weiterhin meilenweit entfernt sein. Die sich abzeichnende Tendenz ist jedenfalls die von Huxley unter dem Eindruck der bahnbrechenden Fortschritte der Neurophysiologie gegen Ende des 19. Jahrhunderts diagnostizierte: Das phänomenale und das intentionale Bewusstsein scheinen ihrer Existenz wie ihrer Qualität nach kausal abhängig von Gehirnprozessen. Eine "mentale Verursachung" von Gehirnprozessen durch Bewusstseinsakte (insbesondere Willensakte) ist aus übergeordneten wissenschaftlichen (Energieerhaltungssatz) und wissenschaftsmethodologischen (Erklärungsökonomie) Prinzipien problematisch und darüber hinaus schwer nachweisbar. Mehr als eine Trendaussage im Sinne einer "Linienverlängerung" ist dies allerdings nicht. Morgen oder übermorgen könnten Befunde auftauchen, die sich einer hirnphysiologischen kausalen Erklärung hartnäckig widersetzen. Aber auf dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen ist die Wahrscheinlichkeit dafür gering.

Eindrucksvoll bestätigt haben die modernen Neurowissenschaften auch zwei weitere Lehrstücke des alten "neuen" Menschenbilds: die Bedeutung des Unbewussten und die Abwesenheit eines lokalisierbaren "Konvergenzzentrums" von neuronalen und Bewusstseinsereignissen. Was die Vordenker der Psychoanalyse wie Spinoza und Schopenhauer postulierten: dass unser Denken, Fühlen und Verhalten weitgehend von unbewussten Prozessen gesteuert wird, ist aufgrund der Fortschritte in den Neurowissenschaften mittlerweile zu einem Gemeinplatz geworden. Wir wissen heute, dass selbst von dem, was wir mithilfe unserer Sinnesorgane an Informationen aufnehmen, nur ein kleiner Bruchteil das bewusste Erleben erreicht. Und derselbe Spinoza kritisierte bereits Descartes' seltsame Vorstellung, dass die von den Sinnesorganen kommenden Nerven ihre Informationen in einem einzigen lokalisierbaren Organ (nach Descartes in die Epiphyse) abliefern, damit sie dort in Wahrnehmungen transformiert werden. Tatsächlich lässt sich eine solche "Sammelstelle" nicht finden.

Die Fähigkeit, neuronale Erregungen in Bewusstseinsphänomene umzusetzen, kann offenbar nicht einem einzigen lokalisierbarem "Zentrum" zugeschrieben werden. Das Bewusstsein scheint eher so etwas wie ein "Schwingungsphänomen" zu sein, vergleichbar Tönen, die sich aus der Gleichschwingung von Klangkörpern ergeben – eine Option, die sich bereits in Platons Dialog Phaidon, wenn auch nur als Kontrast zur eigenen Auffassung, erwähnt findet.

Freiheit des Willens und das Strafrecht

Zu verzeichnen sind allerdings nicht nur Fortschritte, sondern auch Rückschritte. Dies vor allem in der Frage der Willensfreiheit, in der viele Neurowissenschaftler, getragen von ihren eigenen (unangefochtenen) Erkenntnissen, allzu forsch die Grenze zur Philosophie überschreiten und dann ihr Konto kräftig überziehen.

Ich denke hierbei vor allem an die Undifferenziertheit, mit der in dieser Debatte von Freiheit gesprochen worden ist, so als handelte es sich bei diesem Begriff nicht um einen der mehrdeutigsten und insofern gefährlichsten Begriffe des philosophischen Repertoires. Willensfreiheit im Sinne einer prinzipiellen Unmöglichkeit lückenloser kausaler Erklärbarkeit menschlichen Verhaltens ist nur einer von vielen verschiedenen Begriffen eines "freien" Willens und nicht einmal der für die Praxis relevanteste. Die philosophische Debatte dreht sich seit längerem weniger um die (definitiv kaum entscheidbare) Frage, ob das menschliche Wollen und Handeln lückenlos kausal erklärt werden kann (die traditionelle Frage nach Determinismus und Indeterminismus), als vielmehr darum, wie weit ein hypothetischer Determinismus die Zuschreibung von Verantwortlichkeit und die daran geknüpften sozialen Folgen ausschließt.

Im Gegensatz dazu meinen viele Neurowissenschaftler, diese Differenz ignorieren zu können, indem sie von der Annahme eines (durch die neurowissenschaftlichen Befunde nahegelegten) Determinismus pauschal auf die Unvertretbarkeit von Verantwortlichkeitszuschreibungen schließen. Wenn aber die jahrhundertelange philosophische Debatte etwas gezeigt hat, dann dies, dass ein solcher Schluss problematisch ist: Verantwortlichkeitszuschreibungen werden durch die Annahme eines durchgängigen Determinismus im Bereich des menschlichen Wollens und Handelns nicht generell unmöglich gemacht, sondern können auch kontrafaktisch begründet werden. Freiheit im Sinne von Verantwortlichkeit kann auch aufgrund hypothetischer Überlegungen zugeschrieben werden, etwa dann, wenn hypothetische Willensanstrengungen ein bestimmtes Verhalten hätten verhindern können. Eine solche Überlegung kann auch dann wahr sein, wenn der jeweilige Akteur diese Willensanstrengung faktisch nicht erbracht hat und – unter der Annahme des Determinismus – notwendigerweise nicht erbracht hat. Auch wenn der Akteur unter den gegebenen Bedingungen nicht anders handeln konnte, als er gehandelt hat, halten wir uns in vielen Fällen zu der Annahme berechtigt, dass er unter alternativen Bedingungen (z. B. unter der, dass er seinen Willen stärker angestrengt hätte) anders gehandelt hätte.

Aus der faktischen Alternativlosigkeit des Handelns folgt nicht in allen Fällen die hypothetische Alternativlosigkeit. Nur die erste folgt jedoch aus dem Determinismus. Unhaltbar ist eine Zuschreibung von Verantwortlichkeit aber nur dann, wenn auch die zweite Bedingung nicht erfüllt ist, z. B. wenn auch intensivste Willensanstrengungen gegen die Übermacht der Affekte nichts ausgerichtet hätten oder wenn ein Akteur die erforderlichen Willensanstrengungen unterlassen hat, weil er konstitutionell unfähig war, die Notwendigkeit einer Willensanstrengung zu erkennen.

Indem Neurowissenschaftler aus ihren deterministischen Überzeugungen kurzschlüssig eine generelle These der Unzulässigkeit von Verantwortlichkeitszuschreibungen ableiten, vergeben sie ein innovatives und sozialethisch hochgradig bedeutsames Potenzial ihrer Wissenschaft: die Identifikation derjenigen spezifischen physiologischen Störungen der Einsichtsfähigkeit und des Willens, die dem Akteur ein zu seinem faktischen Handeln alternatives Handeln nicht nur aufgrund kontingenter und (u. a. auch durch Strafandrohungen) änderbarer, sondern aufgrund konstitutioneller und durch Sanktionen unbeeinflussbarer Faktoren unmöglich machen. Die Diagnose solcher Störungen muss in der Tat dazu führen, dass auf Verantwortlichkeitszuschreibungen verzichtet wird.

Eine Berücksichtigung konstitutioneller Grenzen der Steuerbarkeit des eigenen Verhaltens ist für das Strafrecht allerdings nichts grundlegend Neues. Eine angemessene Einbeziehung der sich abzeichnenden neurowissenschaftlichen Befunde etwa zum Syndrom der Soziopathie liefe lediglich auf eine umsichtige Erweiterung der Bevorzugung von Präventionsgesichtspunkten gegenüber vergeltungsstrafrechtlichen Gesichtspunkten hinaus. Die neurowissenschaftlichen Befunde würden das System des Strafrechts an einer bestimmten Stelle korrigieren, aber nicht, wie von Rechtswissenschaftlern gelegentlich befürchtet, grundlegend revolutionieren.