"Die Diskussion über Atomwaffen ist von Legenden und Mythen bestimmt"

Interview mit Dieter Deiseroth zur nuklearen Bedrohung und einer U.N.-Konferenz, die derzeit einen Atomwaffenverbotsvertrag ausarbeitet

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Bei den Vereinten Nationen in New York findet derzeit eine Konferenz statt, die sich zum Ziel gesetzt hat einen Atomwaffenverbotsvertrag zu erarbeiten. 134 Staaten nehmen an der Konferenz teil, aber nur ein Mitgliedsland der NATO befindet sich darunter: die Niederlande.

Im Interview mit Telepolis erklärt Dieter Deiseroth, Richter a.D. am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und Mitglied von IALANA Deutschland, was es mit dieser Initiative auf sich hat und verweist auf die gefährlichen Irrtümer und Gefahren, die die Diskussion zum Thema Abschaffung von Atomwaffen im öffentlichen Diskurs bestimmen. Deiseroth sagt: Das Prinzip der Abschreckungslogik greife nicht. In den vergangenen 70 Jahren sei die Welt mindestens 20 Mal nur durch Zufall und glückliche Fügungen einer nuklearen Katastrophe entkommen.

Derzeit findet bei den U.N. eine internationale Konferenz statt, bei der es um nichts Geringeres geht als darum, einen Atomwaffen-Verbotsvertrag zu erstellen. Das Ziel ist es, alle Atomwaffen abzuschaffen. An dieser Konferenz nehmen 134 Staaten teil. Wie schätzen Sie diese Initiative ein? Welche Bedeutung hat sie?

Dieter Deiseroth: Diese Konferenz über einen Atomwaffen-Verbotsvertrag ist die überfällige Reaktion der großen Mehrheit der Nicht-Atomwaffenstaaten auf einen skandalösen und zudem höchst gefährlichen völkerrechtlichen Vertragsbruch, der bis heute andauert. Das, was zur Zeit in New York stattfindet, ist seit dem 1970 erfolgten Inkrafttreten des Nichtverbreitungsvertrags (NPT), auch Atomwaffensperrvertrag genannt, die wichtigste Staateninitiative zur nuklearen Abrüstung. Es geht dabei letztlich um das Überleben der Menschheit und dieses Planeten.

Können Sie das näher erläutern?

Dieter Deiseroth: 1968 wurde der Nichtverbreitungsvertrag abgeschlossen. Man fürchtete damals zu Recht, dass es ohne diesen Vertrag aufgrund der expandierenden Entwicklung der Atomwirtschaft und der mit dem Besitz von Nuklearwaffen verbundenen politischen Aussichten auf erheblichen Machtgewinn bald weltweit mehr als 30 Atomwaffen-Staaten geben würde, darunter unter anderem die früheren Achsenmächte Deutschland, Japan und Italien sowie eine Reihe von damals diktatorischen Regimen wie Brasilien, Argentinien und Südafrika.

Um dies zu verhindern, sind die damals bestehenden fünf Atomwaffenstaaten USA, Sowjetunion/Russland, Frankreich, China und das Vereinigte Königreich, die zugleich ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates waren und sind, eine zentrale bindende völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen.

Sie haben im NPT rechtsverbindlich zugesagt, "in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" (Art. VI NPT). Sie erklärten sich damit also 1968/70 für die "nahe Zukunft" zur Aufnahme von redlichen Verhandlungen und deren Abschluss über die Abschaffung ihrer eigenen Atomwaffen, also für eine "atomare Nulllösung" bereit. Der Internationale Gerichtshof hat dazu in seinem von der UN-Generalverstammlung 1996 erstellten Rechtsgutachten ausgeführt: "Es besteht die völkerrechtliche Verpflichtung, Verhandlungen in redlicher Absicht aufzunehmen und zu einem Abschluss zu bringen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen."

Die fünf Nuklearstaaten haben ihre Abrüstungs-Zusage bis heute nicht eingehalten

Was war die Gegenleistung der anderen Vertragspartner?

Dieter Deiseroth: Die fünf bestehenden Atomwaffenmächte konnten mit dieser ihrer Zusage und politischem Druck seit 1970 nahezu alle anderen Staaten davon überzeugen, als Nicht-Atomwaffenstaaten ihrerseits völkerrechtlich verbindlich auf den Erwerb, die Herstellung, den Besitz sowie jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen zu verzichten.

Ferner wurde vereinbart, dass die Einhaltung dieses Verzichts der nuklearen "Habenichtse" auf Atomwaffen international wirksam kontrolliert wird - durch die Internationale Atomenenergieagentur IAEA mit Sitz in Wien. Diesem Vertragswerk sind bis heute fast alle Staaten dieser Welt beigetreten, insgesamt 191.

Die fünf Nuklearstaaten haben ihre Abrüstungs-Zusage aus Art. VI NPT bis heute nicht eingehalten und diese damit treuwidrig gebrochen. Denn sie haben über nunmehr fast fünf Jahrzehnte ihre völkerrechtliche Verpflichtung zur Aufnahme und zum baldmöglichsten Abschluss redlicher Verhandlungen über eine atomare Nulllösung nicht erfüllt. Unter wechselnden Ausflüchten und Vorwänden haben sie sich davor gedrückt.

Welche Folgen hatte dies?

Dieter Deiseroth: Für Indien und Pakistan war dieses Verhalten der fünf Atomwaffenstaaten Grund und Anlass, trotz ihrer grundsätzlich erklärten Beitrittsbereitschaft dem NPT schließlich nicht beizutreten und selbst eigene Atomwaffen zu entwickeln.

Nordkorea, das zunächst dem NPT beigetreten war, ist vor einigen Jahren einen anderen Weg gegangen. Es hat seine Mitgliedschaft gekündigt und entwickelt nun ebenfalls Nuklearwaffen und Trägersysteme. Dies geschieht unter anderem mit dem Argument, Nordkorea beanspruche Atomwaffen mit dem gleichen Recht wie auch die USA, die sich einer Abschaffung der Atomwaffen nachhaltig verweigerten. Daraus resultieren die aktuellen Konflikte um das nordkoreanische Atomprogramm, von dem sich vor allem Südkorea, Japan und die USA bedroht sehen. Gegenwärtig ist offen, wie sich dieser Konflikt weiter entwickeln wird.

Und die anderen bisherigen Nicht-Atomwaffenstaaten?

Dieter Deiseroth: Die große Mehrheit der anderen Nicht-Atomwaffenstaaten steht bisher nach wie vor zum NPT mit seinen beiden zentralen Zielen der Verhinderung des Entstehens weiterer Atommächte und der Durchsetzung der nuklearen Abrüstungsverpflichtung in Art. VI NPT. Sie haben aber immer wieder die Vertragsbrüchigkeit der Nuklearstaaten kritisiert. Ihre Geduld ist nun am Ende.

Deshalb ist es jetzt nach mehreren Vorbereitungskonferenzen zu diesem New Yorker Verhandlungsmarathon über einen Atomwaffen-Verbotsvertrag gekommen. Man will die großen Gefahren für die Menschheit und diesen Planeten Erde, die mit der Existenz und der ständigen Bereithaltung der fortlaufend modernisierten Atomwaffen für einen militärischen Einsatz verbunden sind, nicht länger hinnehmen.

Konferenz verlangt Aufnahme von Verhandlungen über einen Atomwaffen-Verbotsvertrag

Wie kam es nun zu dieser Konferenz?

Dieter Deiseroth: Zunächst fanden 2013 und 2014 mehrere unter anderem von Österreich, Mexiko und Norwegen initiierte internationale Tagungen über die katastrophalen Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes auf Klima, Gesundheit und Menschenrechte in Oslo, Nayarit (Mexiko) und Wien statt. Sie mündeten auf der Wiener Tagung 2014 im "Vienna Pledge", mit dem die Atomwaffenstaaten aufgefordert wurden, angesichts des bedrohlichen atomaren Gefahrenpotenzials, das in Zeiten des Terrorismus noch um ein Vielfaches gewachsen ist, ihre nuklearen Abrüstungsverpflichtungen aus Art. VI NPT zu erfüllen.

Im Oktober 2015 setzte dann die UN-Generalversammlung eine "Open-Ended Working Group" ein, um endlich konkrete Schritte hin zu multilateralen Abrüstungsverhandlungen mit dem Ziel einer Welt ohne Atomwaffen voranzubringen. Das Gremium, das sowohl UN-Mitgliedstaaten als auch zur Mitwirkung Organisationen der Zivilgesellschaft offenstand, empfahl dann im August 2016 (per Mehrheitsbeschluss) der UN-Generalversammlung, von allen UN-Mitgliedsstaaten die Aufnahme von Verhandlungen über einen Atomwaffen-Verbotsvertrag im Jahr 2017 zu verlangen.

Wie ist der bisherige Verlauf der Verhandlungen auf dieser von der UNO beschlossenen Konferenz?

Dieter Deiseroth: Nach einer ersten Verhandlungsrunde im März dieses Jahres 2017 findet jetzt vom 15. Juni bis 7. Juli 2017 die zweite Konferenzrunde in New York statt. Das Verhandlungsergebnis der ersten Runde - ein von der Konferenzpräsidentin, der Botschafterin Costa Ricas, formulierter Vertragsentwurf - liegt seit dem 22. Mai 2017 vor und dient als Grundlage der Beratungen in der zweiten Verhandlungsrunde.

Wie schon in der ersten Runde haben die UNO und die verhandelnden Staatenvertreter jeweils Vertreter der Zivilgesellschaften zur Mitwirkung eingeladen. Zahlreiche Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) haben dazu in internationalen Arbeitsgruppen Argumentationspapiere und Verbesserungsvorschläge erstellt, die von der UN-Organisation den Staaten-Delegationen als offizielle Tagungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden und über das Internet weltweit zugänglich sind.

Die Präsidentin der Konferenz hat einen Vertragsentwurf vorgelegt. Was halten Sie davon?

Dieter Deiseroth: Das ist insgesamt ein sehr erfreulicher Vertragsentwurf. Er kann und sollte freilich noch verbessert werden. Dies gilt u.a. für den Umfang des angestrebten Atomwaffenverbots, das sich nicht nur auf die Produktion, den Erwerb, den Vertrieb und den Besitz von Atomwaffen, sondern auch auf ihre Entwicklung sowie vor allem auf ihren Einsatz sowie dessen Androhung beziehen muss.

Ferner müssen noch institutionelle Fragen einer Überprüfung der Einhaltung eines vertraglichen Atomwaffenverbots geklärt werden. Dazu gehört insbesondere, ob diese Aufgabe einer internationalen Sonderbehörde ähnlich der IAEA oder dem UN-Generalsekretär übertragen werden soll. Dazu gehört in jedem Falle auch, dass Whistleblower, die Vertragsverletzungen aufdecken und darüber den zuständigen Stellen berichten, vor Repressionen wirksam geschützt werden müssen. Ferner müssen die Probleme der Wiedergutmachung und Entschädigung von bisherigen Atomwaffen-Opfern sowie die Möglichkeit von Rechtsbehelfen gegen entstandene und künftige Schädigungen zufriedenstellend gelöst werden.

Eine internationale Arbeitsgruppe der IALANA, der ich angehöre, aber auch andere NGOs haben den Delegationen dazu konkrete Vorschläge unterbreitet, die zwischenzeitlich von der UNO in den offiziellen Kongressmaterialien publiziert worden sind (prohibitions and preamble und nuclear-armed states and other issues).