Affäre Edathy: Neue Vorwürfe und eine Verfassungsbeschwerde

Verbindungsdaten deuten darauf hin, dass mit dem Laptop des ehemaligen Bundestagsabgeordneten auch strafbares Material abgerufen wurde

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2008 verbot die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) so genannte "Jugendpornographie". Das sind Bilder oder Filme von Personen, die zwar eindeutig geschlechtsreif, aber möglicherweise unter 18 Jahre alt sind. Viele Juristen kritisierten diese Vorschrift damals, weil sie sehr unbestimmt und rechtsstaatlich fragwürdig ist. Vom damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist dagegen kein Wort der Kritik an dieser Gesetzesänderung überliefert. Er verteidigte die Politik der umstrittenen Bundesjustizministerin stattdessen, wo er nur konnte.

Insofern ist es eine Ironie der Geschichte, dass Edathy diese Gesetzesänderung nun zum Verhängnis werden könnte: Dem Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Niedersachsen nach fanden die Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung seiner Wohnung und seiner Büros nämlich mehrere Hefte und eine CD mit 45 Videodateien, die sie als jugendpornografisch einstufen. Genaueres über den Inhalt ist bislang ebenso wenig öffentlich bekannt wie der Zeitpunkt, an dem sie hergestellt oder von Edathy erworben wurde.

Sebastian Edathy. Foto: Blu-news.org. Lizenz: CC BY-SA 2.0.

Verbindungsdaten von Edathys Bundestags-Laptop deuten dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) zufolge außerdem darauf hin, dass damit alleine im November 2013 21 echte kinderpornographische Bilder heruntergeladen und/oder betrachtet wurden. Edathy hatte den Computer am 12. Februar 2014 als gestohlen gemeldet - angeblich kam er ihm während einer Bahnfahrt nach Amsterdam abhanden. In jedem Fall war das Gerät nicht Bestandteil der Durchsuchungen, die am 10. Und 12. Februar 2014 bei dem Bundestagsabgeordneten durchgeführt wurden. Kurz vorher, am 7. Februar 2014, hatte Edathy sein Bundestagsmandat aus "gesundheitlichen Gründen" niedergelegt. Ob und wie er vor den Durchsuchungen gewarnt wurde, wird Thema eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses sein, der im Juni erstmals zusammentritt.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete selbst gibt bislang nur den Erwerb legaler Bilder nackter Knaben zu und hat sich noch nicht zu den neuen Vorwürfen geäußert. Stattdessen kündigte er an, gegen die Durchsuchung seiner Wohnungs- und Büroräume Verfassungsbeschwerde einzulegen, weil der Anfangsverdacht dafür aus dem Kauf von Material resultierte, dessen Erwerb aktuell nicht strafbar ist. Das Landgericht Hannover hatte einer mit dieser Begründung versehenen Beschwerde im April nicht stattgegeben.

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