Agrarministerkonferenz: Dürfen Brachflächen für Getreideanbau genutzt werden?
Seite 2: Ökologische Vorrangflächen bewirtschaften?
- Agrarministerkonferenz: Dürfen Brachflächen für Getreideanbau genutzt werden?
- Ökologische Vorrangflächen bewirtschaften?
- "Grüne Vier - gegen den Hunger"
- Ernährungssicherheit geht auch ökologisch
- Auf einer Seite lesen
In dieser Frage lagen die Positionen zwischen den Agrarministern von Bund und Ländern weit auseinander. So wollen die Bundesländer mit von CDU, CSU und FDP geführten Agrarministerien die Brachflächen am liebsten komplett zum Anbau von Nahrungsmitteln freigeben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die von Grünen geführten Agrarministerien hingegen wollen nur die Nutzung des Futteraufwuchses und den Anbau von Leguminosen ohne Pflanzenschutz erlauben.
Zwei Prozent der so genannten ökologischen Vorrangflächen müsse für den Anbau von Sommerungen genutzt werden, fordert Rukwied. Auch ein Bündnis aus Sachsen-Anhalt, zu dem unter anderem der regionale Bauernverband, der Bauernbund, die Freien Bauern, die Initiative "Land schafft Verbindung" gehören, will sämtliche Restriktionen, die zu einer weiteren Verknappung bei der Produktion von Lebensmitteln und Energie führen, aussetzen - inklusive der geplanten Düngeeinschränkungen von 20 Prozent in den so genannten Roten Gebieten sowie die Flächenstilllegung von vier Prozent. Sie wollen die bisherigen Regelungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik unbedingt beibehalten.
Erst vor Kurzem war festgelegt worden, dass Landwirte, um EU-Direktzahlungen zu erhalten, ihre Flächen ab dem Herbst 2022 weder beackern noch einsäen dürfen. Um zu mehr freiwilligen Maßnahmen in Agrarumwelt- und Klimaschutz zu motivieren, wurde eine Reform der EU-Zahlungen für 2023 festgelegt.
Um eine so genannte Basisprämie zu kassieren, dürfen mindestens vier Prozent der Ackerfläche nicht mehr bewirtschaftet werden. Ausgenommen waren Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland bzw. solche mit mehr als 75 Prozent Grünlandanteil. Das Pflügen von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten sollte verboten sein. Beim Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sollte zudem ein Pufferstreifen von drei Metern hin zu Gewässern eingehalten werden. Alle diese Regelungen stehen nun wieder auf Kippe.