Ausbildung für den Cyberwar
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Die spannende Frage, so Strunge, sei jetzt, "ob die Bundeswehr künftig Einfluss auf die Studieninhalte nimmt." Anhaltspunkte dafür sieht die Linken-Politikerin in dem Konzept, das Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kürzlich vorstellte:
Unter anderem wirbt die Bundeswehr damit, dass AbsolventInnen des technischen Studiengangs in der Beschaffung von Wehrtechnik und Rüstungskooperation eingesetzt werden. Die Informatikerinnen werden aber auch im Feld ‚Digitalisierung‘ im Rahmen der neuen "Cyber-Strategie" der Streitkräfte eingesetzt.
Miriam Strunge
Also auch z. B. in den Bereichen unbemannte Drohnen, Überwachungssysteme und Waffentechnik. "Im Prinzip enthalten all diese Bereiche die Komponente 'computergestützte Technik'", so Strunge. Diese Ansicht vertritt auch Streibl, der in seinem offenen Brief darauf hinweist, dass "Krieg, Militär und Rüstungswettlauf bereits in der Frühzeit der Computerentwicklung wesentliche Triebkräfte" waren.
Der "Stellenwert militärischer Anwendungen und Bezüge" sei zwar auf den ersten Blick zurückgegangen. Allerdings seien Kriege ohne "Informatik und ihre Produkte nicht führbar". Außerdem sei "die uns im zivilen Leben direkt umgebende Informationstechnik Teil und Gegenstand militärischer und strategischer Überlegungen. Sie wird gleichermaßen zum Angriffsziel und Angriffsmittel - das Schlachtfeld hat sich längst auf diese Sphäre erweitert", schreibt Streibl.
Bis Ende 2016 soll laut Streibl im Bundesverteidigungsministerium eine Abteilung "Cyber/IT" eingerichtet werden. Und 2017 solle ein zusätzlicher militärischer Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR) aufgestellt werden (Bundeswehrhochschule München richtet "größtes Forschungszentrum" für Cybersicherheit ein).
Ein bisschen Frieden
"Wie schon die Strategen im alten Rom wussten: 'Wer Frieden will, muss für den Krieg gewappnet sein'", ist auf der Webseite der Bundeswehr zu lesen. Diese Weisheit könnte glatt aus dem Bremer Jusitzressort stammen. "Rechtliche Kernfrage ist also, was 'friedliche Zwecke' bedeutet und ob eine Kooperation, die es ermöglicht, dass circa 10 Anwärter/innen für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst der Bundeswehr im Rahmen eines dualen Studiums am Internationalen Frauenstudiengang Informatik der Hochschule Bremen teilnehmen, ein 'unfriedlicher Zweck ist'", ist in dem Papier zu lesen.
"Wie schon die Strategen im alten Rom wussten: 'Wer Frieden will, muss für den Krieg gewappnet sein'", ist auf der Webseite der Bundeswehr zu lesen. Das könnte glatt aus der Feder von Buhlert stammen.
"Legt man die Bedeutung des Begriffes 'friedlich' in Art. 24 II und 26 I GG zugrunde, kann eine Kooperation mit der Bundeswehr von vornherein keine 'unfriedlichen' Zwecke verfolgen", führte Buhlert weiter aus.
Denn "unfriedlich" in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit "militärisch". Die Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit, in die sich die Bundesrepublik nach Art. 24 II GG zur Wahrung des Friedens und zur Sicherung einer friedlichen Ordnung einordnen soll, haben stets auch eine militärische Komponente (kollektive Selbstverteidigung) … Solche Systeme kollektiver Sicherheit sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere UNO, NATO und EU ...
Auch Art. 26 Abs. 1 GG versteht unter Störungen des friedlichen Zusammenlebens der Völker nur die völkerrechtswidrige Anwendung militärischer Gewalt ... Völkerrechtlich gerechtfertigte Militär-Einsätze, zB im Rahmen individueller oder kollektiver Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta) oder im Rahmen von durch den UN-Sicherheitsrat nach Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Mandaten, stören daher das friedliche Zusammenleben im Sinne des Art. 26 Abs. 1 GG nicht ...
Magnus Buhlert
Ein bisschen Frieden reicht also. Weil militärisch ja nicht gleich unfriedlich bedeutet. Sondern nur, wenn die "unfriedlichen" Einsätze nicht von der UN mandatiert werden. Moment mal, Krieg ohne UN-Mandat, und die Bundeswehr - zum ersten Mal seit 1945 - im bewaffneten Auslandseinsatz? War da nicht was? 1999? Der Krieg von 10 NATO-Staaten gegen Jugoslawien?
Stimmt! Das war aber gar kein Krieg, sondern eine "humanitäre Intervention". Und Humanismus kann unmöglich gegen die Bremische Zivilklausel verstoßen …
Strunge sieht mit der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr die Zivilklausel ad absurdum geführt: "Wen soll sie denn noch ausschließen, wenn sogar eine Kooperation mit dem Militär als mit der Zivilklausel vereinbar erklärt wird?" Streibl sieht die Zivilklausel durch die Bundeswehr-Kooperation zu einem "halt- und bedeutungslosen Feigenblatt" verkommen.
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