Australische Wettbewerbsbehörde kritisiert DVD-Regionalcode

Untersucht wird, ob mit dem Regionalcode die Preise von DVDs manipuliert werden

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Die Filmindustrie hat bekanntlich eigene Vorstellungen, wie die Welt aufgeteilt ist und wo in ihr die wichtigen Grenzen verlaufen. Neben dem geknackten Content Scrambling System (CSS), mit dem die Herstellung von (Raub)Kopien verhindert werden soll, gibt es bei den DVDs noch den auch gerne umgangenen Regionalcode durch das Regional Playback Control System (RPC), das die Verbreitung territorial steuern soll. Da gehören dann etwa Südamerika und Australien, Europa, Japan, Südafrika und der Mittlere Osten, Afrika und Osteuropa zusammen. China hat ganz alleine die Region 6. Da erwartet man wohl in der Zukunft große Profite. Die seit Anfang 2000 verkauften DVD-Player und DVD-Laufwerke müssen diesen Regionalcode überprüfen. Stimmt die Region des Players nicht mit der auf der DVD befindlichen überein, kann das Video nicht abgespielt werden.

Als Grund für diese Einschränkung der Käufer gibt die Filmindustrie an, dass durch den Regionalcode ein Film nicht auf DVD abspielbar sein soll, solange er noch im Kino läuft. Ein weiterer Grund dürfte sicherlich der sein, dass die nationalen und internationalen Verwertungsrechte nicht immer beim selben Verleih liegen. Und dann kann man durch die Regionalisierung auch noch unterschiedliche Preise erzielen.

Zumindest ist dies der Verdacht, der die australische Wettbewerbsbehörde ACCC gegen den Regionalcode vorgehen lässt. Gestern hat sie die australischen Konsumenten darauf hingewiesen, dass sie beim Kauf eines DVD-Players auf den Regionalcode achten sollten, weil dadurch die Möglichkeit beschränkt werde, importierte DVDs abspielen zu können: "Diese Restriktionen werden von einer Gruppe multinationaler Filmkonzerne auferlegt und sind nicht durch bestehende Unterschiede in TV-Formaten wie PAL, NTSC und SECAM begründet."

Der Vorsitzende der Wettbewerbsbehörde, Professor Allan Fels, befürchtet, dass viele der Käufer von DVDs und eines Players von dieser Beschränkung nichts wissen. So könne man keine in Australien gekauften DVDs auf einem Player abspielen, den jemand in einer anderen DVD-Region erworben hat, oder keine im Ausland gekauften DVDs auf einem australischen Player. Der Copyright Act von 1968 verbiete es zwar den australischen Händlern, DVD-Videos zum Wiederverkauf zu importieren, aber die Bürger können sich natürlich DVDs und Geräte kaufen, wo sie wollen. Das Problem betreffe auch diejenigen, die sich DVDs aus dem Internet gegen Bezahlung heruntergeladen haben.

Direkt kann die ACCC nicht gegen den Regionalcode vorgehen. Der Vorwurf lautet daher, dass über den Regionalcode eine künstliche Beschränkung des Marktes eingeführt wurde: "Die ACCC untersucht im Augenblick, ob australische Konsumenten höhere Preise für DVDs aufgrund der Möglichkeit für die Copyright-Eigner wie beispielsweise Filmunternehmen bezahlen, den Wettbewerb durch die Beschränkung der Importe aus Ländern zu unterbinden, wo dieselben Videos billiger verkauft werden."