Bürger für ein Informationsfreiheitsgesetz
50.000 Unterschriften bis zum Herbst, um endlich auch in Deutschland für größere Transparenz und weniger Geheimhaltung der Behörden zu sorgen
Seit ihrem Amtsantritt 1998 verspricht die rot-grüne Koalition die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Nun wurde eine Unterschriftensammlung initiiert mit dem Ziel, bis Herbst mindestens 50.000 Unterstützer für die Forderung nach Akteneinsicht auch in Deutschland zu gewinnen.
Zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs gehören Gesine Schwan, Präsidentin der Viadrina-Universität, der Journalist Hans Leyendecker und Peter Eigen, Vorsitzender der Antikorruptionsbewegung Transparency International.
Gründe für ein bundesweites Gesetzes zur Akteneinsicht gibt es viele, zum Beispiel die von der EU-Kommission längst geforderte Angleichung an europäische Standards. Deutschland gehört zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip des "Amtsgeheimnisses" gilt. Bei uns werden Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, noch immer unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Ohne ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Bürger nur in Ausnahmefällen ein Akteneinsichtsrecht (Deutschland, die verspätete Nation). Diese Geheimhaltungspraxis wird von den Initiatoren der Unterschriftenkampagne als "Relikt des Obrigkeitsstaates" bezeichnet, das nicht in das Informationszeitalter passt und einer modernen Demokratie widerspricht.
Für Transparency International Deutsches Chapter als eine der Initiatoren der neuen Kampagne, ist Transparenz zudem "der Schlüsselbegriff der Korruptionsbekämpfung". Da die Korruptionstäter alles daran setzten, ihr Tun zu verschleiern, müsse "Öffentlichkeit und Überprüfbarkeit hergestellt werden, wo immer die gegebenen Strukturen korruptives Verhalten erleichtern."
Durch das Gesetz soll das bisherige Paradigma, wonach Verwaltungshandeln grundsätzlich der Geheimhaltung unterliegt, vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Verwaltungshandeln müsse grundsätzlich der Überprüfbarkeit durch den Bürger ausgesetzt sein (vgl. auch: Verabschiedet sich Deutschland vom Informationsfreiheitsgesetz?).
Vom Prinzip der Geheimhaltung zum Prinzip der Öffentlichkeit
Das Netzwerk Recherche erhofft sich als Journalistenorganisation von einem IFG natürlich auch einen besseren Informationszugang:
Die Blockadehaltung, auf die Journalisten heute nicht selten treffen, wenn sie Informationen von öffentlichen Stellen haben möchten, kann nur überwunden werden, wenn die deutsche Verwaltung auch rechtlich mit obrigkeitsstaatlichen Traditionen bricht und ein bürgerorientiertes Service-Verständnis übernimmt. Wenn das Prinzip der Transparenz sich durchgesetzt hat, wird das der journalistischen Recherche auch in den Fällen zugute kommen, in denen es gar nicht um formelle Rechtsansprüche geht, sondern um eine unbürokratische Weitergabe von Informationen.
Die Bertelsmann Stiftung sieht eine Notwendigkeit dafür, dass sich die Menschen künftig "aktiver und verantwortlicher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen sollen. Doch dann müssen sie dazu auch in die Lage versetzt werden: Erster Schritt dahin ist die Möglichkeit, sich Meinungen und Haltungen auf der Grundlage gesicherter und umfassender Informationen bilden zu können. Dies impliziert einen Rollenwandel der staatlichen Verwaltung: Weg von den Behörden, die Informationen exklusiv für eigene Anliegen verwerten, hin zu proaktiv kommunizierenden Körperschaften, die ihr Wissen allen Bürgern unabhängig von konkreten Anlässen zur Verfügung stellen."
Weitere Initiatoren des Aufrufs sind der Deutscher Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju, die Humanistische Union, Mehr Demokratie und Politik digital.
Sie erhoffen sich viel von deutschen Bürokraten die Umkehrung des bisher gültigen Rechtsprinzips der Amtsverschwiegenheit:
Statt vom Prinzip der Geheimhaltung wird vom Prinzip der Öffentlichkeit ausgegangen. Falls eine Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln nicht herausgeben zu dürfen, so liegt die Begründungspflicht bei ihr.
Auf Initiative von Netzwerk Recherche hatten im April dieses Jahres einige der an der Unterschriftenaktion beteiligten Organisationen einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Bundes-IFG ausgearbeitet und Bundestagspräsident Thierse übergeben (Informationsfreiheit, selbst gebacken).
Die Erfahrungen mit Informationsfreiheitsgesetzen in den vier Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und NRW) sind positiv. In keinem Land gab es den vor seiner Einführung teilweise befürchteten Run auf die Aktenschränke der Behörden. Die Bürger nutzen ihr neues Recht eher zurückhaltend und sehr zielgerichtet. Seitens einzelner Kommunalverwaltungen wurden dabei immer wieder künstliche Hürden aufgebaut, beispielsweise die Erhebung ungerechtfertigt hoher Verwaltungsgebühren in der Stadt Bonn (Informationsfreiheit in NRW kaum gefragt).
In Schweden seit 1776
Am berühmtesten ist das Informationszugangsrecht von Schweden, da es bereits seit 1766 als Pressefreiheitsgesetz existiert. Dort dürfen alle offiziellen Dokumente eingesehen werden, die sich in Behördenhänden befinden. Als offiziell gilt das, was registriert wurde. Dokumente dürfen nur dann zurückgehalten werden, wenn sie der Sicherheit des Staates, die internationalen Beziehungen oder die persönliche Integrität schaden können.
Ebenfalls nicht herausgegeben werden müssen interne Dokumente, Memoranden oder Notizen, die zur Vorbereitung oder für eine mündliche Präsentation erstellt wurden - wohl aber EU-Dokumente: Schwedische Journalisten hatten sowohl bei der Kommission, als auch bei ihrer Regierung die Freigabe von 20 Dokumenten zum Europol-Abkommen angesucht. Während die Kommission allein vier freigab, gab die schwedische Regierung 18 heraus (Zur Lage der Informationsfreiheit in Europa).
Pulitzer-Preise für FOIA -Recherchen
Der "Freedom of Information Act (FOIA) ist in den USA ein wesentliches Instrument journalistischer Arbeit. Die meisten journalistischen Enthüllungen wären ohne dieses Gesetz undenkbar. In den USA kann man auf Bund- und Länderebene nahezu alles einsehen. Hier entscheiden spezielle Informationsbeamte beziehungsweise Büros über die Freigabe und eventuelle Schwärzungen und Auslassungen.
Seit 1966 sorgt der "Freedom of Information Act" für eine nicht abreißende Kette journalistischer Enthüllungen - fast alle Pulitzer-Preisträger profitierten von dem Zugangsrecht. Im Zuge von Watergate wurde das Gesetz im Sinne der Journalisten noch einmal verbessert. Bis auf den Mitarbeiterstab des Präsidenten verpflichtet es alle Exekutivorgane des Bundes, Unterlagen auf schriftlichen Antrag jedem Bürger zugänglich zu machen.
Welche Bedeutung dieses Gesetz für das Bewusstsein der dort Regierenden hat, bewies George W. Bush, der kurz vor seiner Vereidigung als neuer Präsident der USA eine "Abschiedsbotschaft" an 42 enge Freunde verfasste. Darin teilte er mit dass er fortan keine privaten Mails mehr verschicken werde, denn die seien mit seinem Amtsantritt Teil der Korrespondenz des Weißen Hauses - und damit Journalisten unter Berufung auf die Informationsfreiheit zugänglich.
Wie weit die Auskunftsrechte der Presse reichen, hatte Bush schon während des Wahlkampfes zu spüren bekommen. Die New York Times hatte den Freedom of Information Act genutzt, um sämtliche Briefe auszuwerten, die Bush junior zwischen 1988 und 1992 an seinen Vater ins Weiße Haus geschickt hatte. Daraus war deutlich geworden, wie sehr er darum bemüht gewesen war, Gefälligkeiten für Freunde der Familie einzufädeln und sicherzustellen, dass politische Unterstützer mit Posten versorgt wurden.
Manfred Redelfs: The Public's Right to Know
Unangenehm für den angehenden Präsidenten war auch eine weitere Recherche der New York Times, bei der die Journalisten seinen Tischkalender aus der Gouverneurszeit in Texas ausgewertet hatten. Daraus resultierte die immer wieder gerne von Bush-Gegnern zitierte Erkenntnis, dass er auf die Prüfung eines Todessurteils durchschnittlich 15 Minuten verwandte.
Allein in den Jahren 2000 und 2001 wurden 2 Millionen Anfragen gemäß FOIA gestellt, wobei sich die meisten dieser Anfragen an die Behörde für ehemalige Soldaten, das Justizministerium, das Landwirtschaftsministerium sowie das US-Verteidigungsministerium richteten. Jede Regierungsbehörde, selbst FBI und CIA, haben Auskunftsstellen. Es gibt Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Regierungsdokumente und FOIA-Auskünfte aufzufinden und zu beschaffen. Auch für die historische Recherche können Dokumente genutzt werden, die gemäß FOIA nach einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden. Ein Beispiel sind die Dokumente über die Zusammenarbeit alter Nazis wie etwa Klaus Barbie mit dem US-Geheimdienst CIC in der Nachkriegszeit.