Die Eilbedürftigkeit für vorläufige Leistungen für die Kosten der Unterkunft hängt nicht vom Vorhandensein einer Räumungsklage ab
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter:
https://www.heise.de/tp/features/Bundesverfassungsgericht-staerkt-Rechte-von-ALG-II-Empfaengern-3809861.html