Corona-Exit: Verantwortung und Haftung statt Bürokratie und Verbote

Seite 2: Der Einzelne ist gefordert

Als erstes sollte die völlig ineffiziente Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter gestoppt werden. Sie ist durch die bürokratische Zeitverzögerung nicht nur nutzlos, sondern wiegt auch in falscher Sicherheit. Sie ist zu ersetzen durch eine individuelle Verpflichtung, selbst seine Kontakte zu warnen. Sogar Quarantäne ist kontraproduktiv, weil sie zum Verheimlichen von Infektionen anstiftet. Infizierten sollte lediglich der Besuch von öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln untersagt sein, aber gegen einen Spaziergang mit Maske ist nichts einzuwenden.

Reisebeschränkungen sollten abgebaut werden und durch eine Testpflicht bei der Einreise bzw. bei jedem Hotelaufenthalt ersetzt werden. Testpflichten in kurzem zeitlichem Abstand sollten außerdem bei allen eingeführt werden, die beruflichen Kontakt mit anderen Personen haben. Auch die Beschränkungen der privaten Kontakte sollten aufgehoben werden, da sie mit Masken, Abstand oder Schnelltests risikoarm durchgeführt werden können.

Allerdings sollte es eine Schadensersatzpflicht geben, wenn jemand fahrlässig eine Ansteckung herbeiführt. Zur Entlastung der Gerichte könnte man Beweiserleichterungen und einen pauschalierten Mindestschadensersatz festlegen. Es muss allerdings eine Auskunftspflicht bei berechtigtem Interesse, d. h. gegenüber den eigenen Kontakten, eingeführt werden.

Diese Güterabwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Recht auf Gesundheit ist in diesem Fall verfassungsrechtlich völlig unproblematisch.

Kohlenstoffdioxid in Innenräumen

Im Freien sollten mit Masken und gegebenenfalls Abstand Veranstaltungen zugelassen werden. Maßstab muss immer der aktuelle Stand der Wissenschaft zur Übertragungswahrscheinlichkeit sein, allerdings mit einem "Sicherheitspolster". In allen Innenräumen muss ebenfalls eine Übertragung ausgeschlossen werden, der Arbeitsplatz ist hierbei wahrscheinlich das größte Problem.

Man findet sogar Arztpraxen, in denen unzureichend gelüftet wird. Die einfachste Lösung dazu wären gesetzlich vorgeschriebene CO2-Konzentrationen (ein guter Indikator für ausgeatmete Luft) in allen von mehreren Personen genutzten Räumen, die mit Messgeräten kontrolliert werden. In Restaurants (in denen die Maske abgenommen werden kann) müssen diese Konzentrationen noch geringer sein als in Büros.

Schließlich gibt es noch zwei Punkte, bei denen die Politik handeln sollte. Die unerträglich langsamen Meldeketten müssen endlich in Echtzeit erfolgen, damit man schneller reagieren kann. Und das Thema Impfungen … Offenbar verzögert die EU die Zulassung des russischen Vakzins Sputnik V. Oder haben unsere US-Partner, die sich schon so rührend um unsere Energiesicherheit sorgen, inzwischen ein Gesetz zur "Gesundheitssicherheit in Europa" erlassen, damit russische Propaganda nicht auch noch in Form eines Vakzins durch kleine Kanülen ströme? Wer weiß.

Wenn jedoch die Spitze der EU in den Verdacht gerät, milliardenschwere Pharmainteressen zu bedienen, wird das noch ein bisschen mehr stinken als die Maskenprovisionen einiger schwarzer Schafe.

Zur besseren Übersicht hier Zusammenfassung der Maßnahmen, die natürlich in sinnvollen Schritten eingeführt werden sollten:

  1. Für alle Innenräume (Supermärkte, Einzelhandel, Schulen, Büros, Gaststätten, Verkehrsmitteln etc.) gilt: Es herrscht FFP2-Maskenpflicht und ein Abstandsgebot (nach örtlichen Gegebenheiten). Durch Belüftung ist sicherzustellen, dass die CO2-Konzentration darf 500 ppm nicht überschreitet, in Restaurants 460 ppm (Werte werden angepasst nach wissenschaftlicher Empfehlung). Dies ist durch Messungen zu kontrollieren;
  2. Bei Einreise oder Hotelaufenthalt ist grundsätzlich vorzuweisen: Impfschutz, PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden, oder Schnelltest, nicht älter als sechs Stunden;
  3. Alle Testergebnisse in Deutschland werden zentral 90 Tage gespeichert;
  4. Jeder hat im Falle von Symptomen oder einem positiven Testergebnis unverzüglich in angemessener Weise seine Kontakte zu unterrichten. Andernfalls entsteht eine Schadenersatzpflicht. Was „unverzüglich“ und „angemessen“ ist, entscheiden im Einzelfall Gerichte. Ein Anspruch auf Geheimhaltung der eigenen Infektion besteht den Kontaktpersonen gegenüber nicht;
  5. Besteht ein berechtigtes Interesse (d.h. bei eigener Infektion) kann jeder Auskunft über die Infektionshistorie seiner Kontaktpersonen verlangen, auch über die gespeicherten Testergebnisse;
  6. Notzulassung von Sputnik und AstraZeneca, individuelle Risikoabwägung nach Aufklärung durch den Einzelnen.

Dr. Alexander Unzicker ist Physiker, Jurist und Sachbuchautor. Sein Buch Wenn man weiß, wo der Verstand ist, hat der Tag Struktur - Anleitung zum Selberdenken in verrückten Zeiten erschien 2019 im Westend-Verlag.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.