"Das ist ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie"

Seite 2: "Das Bundesverfassungsgericht und der EU-Gerichtshof müssen dieses Abkommen zerreißen"

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Welche Rolle spielt bei diesem Angriff auf die Grundrechte die Angleichung von staatlichen Bestimmungen innerhalb der EU? Ist hier die Tendenz zu einem Rechtsdumping - Stichwort: Grundrechte als Investitionshindernis - erkennbar?

Heribert Prantl: Wenn das Stichwort "Investitionshindernis" fällt, denkt man vor allem an die Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Darin soll ein Investitionsschutz festgeschrieben, es soll eine Art Grundrecht auf ungestörte Investitionsausübung etabliert werden. Ich befürchte, dass hier Rechtsstandards, womöglich auch Grundrechtsstandards geschleift werden.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Eine Firma aus dem Ausland will viel Geld investieren und findet bestimmte Rechtszustände vor. Sollte nun etwa der Bundestag auf die Idee kommen, die Umweltschutzvorschriften zu verschärfen oder bestimmte Arbeitsschutzrechte arbeitnehmerfreundlicher zu gestalten, kann der Investor argumentieren, dass dies seine Investitionen in einem unvorhergesehenem Maße beeinträchtigt. Und dann soll er, so ist es vorgesehen, gegen die neuen Gesetze Klage erheben können. Und über diese Klagen soll dann ein privates Schiedsgericht entscheiden - und den Staat gegebenenfalls zu Milliardenzahlungen verurteilen können.

Das ist ein Eingriff in die Gesetzgebungshoheit, ein Eingriff in die Souveränität, ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie. Ich wünsche mir, dass diese Verhandlungen scheitern. Und sollten sie nicht scheitern, sollten die Parlamente dieses Abkommen ablehnen. Und wenn die das nicht tun, müssen das Bundesverfassungsgericht und der EU-Gerichtshof dieses Abkommen zerreißen.

"Man muss keine Abstimmungsorgien befürchten"

So wie es scheint, ist das Prinzip der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie in die Krise geraten, insofern es für den Bürger immer weniger Möglichkeit gibt, auf die politischen Prozesse regulierend einzuwirken: Denn - soweit ich mich erinnern kann - war keine der zentralen Reformen wie Hartz IV, die Privatisierung der Rente, des Gesundheitssystems und der Infrastruktur wie auch die "Schuldenbremse" ein Wahlkampfthema, sondern wurden über Kommissionen und Expertenrunden formuliert, so dass die politischen Parameter bereits festgelegt waren, bevor die Abgeordneten überhaupt darüber debattieren konnten. Wie wichtig könnten in diesem Zusammenhang Ansätze direkter Demokratie werden?

Heribert Prantl: Erstens: Wenn etwas so läuft, wie Sie beschreiben, signalisiert das immer auch eine Schwäche der Opposition: Die Opposition muss bei Gesetzgebungsverfahren, welche die Regierungspartei mit Expertenrunden schnell durch die Parlamente peitschen möchte, aufschreien und versuchen, die Öffentlichkeit zu animieren und Diskussion zu provozieren. In Zeiten der großen Koalition ist das zugegeben leichter gesagt als getan, weil bereits die Größenverhältnisse es nicht mehr erlauben, sich im Bundestag mit den nötigen Redezeit zu Wort zu melden. Andererseits muss man nicht immer zahlenmäßig besonders stark sein, um eine starke Opposition abzugeben.

Zweitens: Ich glaube tatsächlich, dass das Plebiszit in Deutschland fällig ist. In sämtlichen Bundesländern gibt es mittlerweile die Elemente der direkten Demokratie, also Volksbegehren, Volks- und Bürgerentscheide in unterschiedlicher Ausprägung. Alle Argumente, die man einstmals dagegen anführen konnte, stechen nicht mehr. Die Menschen in der Bundesrepublik haben in fünfundsechzig Jahren Demokratie gezeigt, dass sie reif genug sind, um mit Politik klug umzugehen.

Es entspricht nicht dem modernen Bild vom Staatsbürger, wenn dieser zwar für schlau genug gehalten wird, um alle vier Jahre wählen zu gehen, dazwischen aber politisch wieder abtreten soll. In all den Bundesländern, in denen es Plebiszite gibt, zeigt sich, dass sie eine Bereicherung sind; es ist nicht so, dass Zustände einreißen, die vernünftige Politik nicht mehr zulassen.

Man muss auch keine Abstimmungsorgien befürchten; dagegen stehen schon die Hürden, die es für Plebiszite gibt. Bayern, das dieses Instrument schon immer hatte, zeigt, dass damit klug umgegangen wird. Gerade dann, wenn eine bestimmte Partei sehr fest im Sattel sitzt, kann die direkte Demokratie ein gutes Korrektiv sein. Mit Volksentscheiden wurde die CSU immer wieder auf einen Weg gebracht, den zu beschreiten sie ansonsten nicht bereit gewesen wäre. Ich weiß nicht, warum etwas, das sich in Bayern und in anderen Bundesländern bewährt hat, auf Bundesebene nicht funktionieren sollte. Das ist lediglich eine Frage der klugen Ausgestaltung.

Drittens: Ich darf noch darauf hinweisen, was ausdrücklich im Grundgesetz steht, im Artikel 20 Absatz 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und "Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt". Also: In Wahlen und (!) Abstimmungen. Das heißt: Um plebiszitäre Elemente, um Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen, braucht man, anders als immer wieder behauptet, das Grundgesetz gar nicht mehr zu ändern.

Man muss lediglich in einem Abstimmungsgesetz die Details regeln - so wie im Bundeswahlgesetz die Details der Bundestagswahl geregelt sind. Plebiszite auf Bundesebene sind zulässig und im Grundgesetz vorgesehen und vorgeschrieben. Sie in Kraft zu setzen: Das ist nur eine Frage des politischen Willens.

In Teil 2 des Interviews äußert sich Heribert Prantl über den ESM, den Gerichtshof für Kriegsverbrecher in Den Haag, Friedrich Nietzsche und die "Apfelbaum-Demokratie".

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