Der große Fischzug

Seite 3: Weniger Trawlfischerei, mehr reine Thunfisch-Abkommen

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Der größte Teil der partnerschaftlichen Fischereiabkommen ist mittlerweile auf eins der lukrativsten Lebewesen des Planeten ausgerichtet: den Thunfisch. Gegenwärtig sind zwölf FPAs in Kraft, acht davon sind reine Thunfisch-Abkommen (Kapverdische Inseln, Elfenbeinküste, Liberia, São Tomé und Príncipe, Madagaskar, Senegal, Seychellen und die Cook-Inseln). Der Löwenanteil geht an die großen Ringwadenfänger aus Spanien und Frankreich. Zielarten sind hauptsächlich Echter Bonito, Gelbflossen-Thun and Großaugen-Thun. Zudem ist eine größere Anzahl kleinerer Langleinen-Booten am Fang beteiligt.

MARIA TEIXEIRA und BRAVO: Portugiesische Langleiner, die vor Afrika Thunfische fangen. Bild: Bernd Schröder

In den sogenannten "gemischten Abkommen" sind Anteile für die Schleppnetzfischerei vorgesehen - mit insgesamt rückläufiger Tendenz. Es bleibt dennoch Platz für große pelagische Trawler, etwa für den größten deutschen Hecktrawler HELEN MARY, der über die Tochterfirma Oderbank Hochseefischerei zum holländischen Fischerei-Imperium Parlevliet & Van der Plas gehört und in der Vergangenheit über partnerschaftliche Fischereiabkommen Zugangsrechte unter anderem zu marokkanischen Gewässern bekam. Um die Betriebskosten dieser Supertrawler zu decken, müssen sie ständig unterwegs sein. Die Abkommen sind wichtige Bausteine, die ihrer terminlichen Auslastung über das Jahr entgegenkommen.

Die Zielarten der Grundschleppnetzfischerei werden nun vermehrt durch die Küstenstaaten selber befischt, wenigstens theoretisch. Vor Mauretanien beispielsweise ist der Krakenfang nur noch für die einheimische Trawl-Flotte erlaubt - die nun aus umgeflaggten chinesischen und europäischen Trawlern besteht: Schlupflöcher, die einer Auslagerung des ursprünglich andernorts zu reduzierenden Fischereiaufwands in Entwicklungsländer gleichkommen. Dabei bedeutet das Ausflaggen nicht automatisch, dass die Schiffe in illegale Aktivitäten verstrickt oder etwa nicht seetüchtig sind. Doch es erschwert die Nachverfolgbarkeit, denn viele der Boote sind im Besitz von Briefkastenfirmen, deren Verbindungen mit dem tatsächlichen Eigner absichtlich im Dunkeln gehalten werden. In der Folge können die in Wirklichkeit existierenden Flotten eines Landes um einiges größer sein als die Zahlen nahelegen, die in den Statistiken auftauchen.

Die nachhaltig-partnerschaftlichen Fischereiabkommen und die jeweiligen jährlichen finanziellen Gegenleistungen der EU (die Verträge mit Gabun und den Komoren liefen 2016 aus, der mit Mauritius Anfang 2017 - dieses FPA "ruhen"). Weitere Abkommen ruhen, wie das mit Mosambik (Ein Jahrhundertauftrag). Die EU ist bestrebt, das FPA-Netzwerk auszuweiten, so kamen zum Beispiel jüngst die Cook-Inseln hinzu. Europäische Bootseigner haben ihr Interesse für ähnliche Abkommen mit Angola, Sierra Leone, Guinea-Conakry, Tansania und Kenia angemeldet. Die Anzahl in Kraft gesetzter Abkommen schwankt seit den 1990er Jahren zwischen 12 und 16.