G7-Gipfel: Nicht erklärter Ausnahmezustand

Seite 2: "Vorgehen wie in der Türkei"

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Auch offiziell beim G7 akkreditierte Journalisten mussten allerdings ihre Schutzkleidung wie Helme und Gasmasken im Auto zurücklassen, die sonst wie in anderen Fällen beschlagnahmt wurden. Das bestätigten auch deutsche Fotografen wie Volle gegenüber dem Autor dieser Zeilen. Das sei ihm bisher noch nicht widerfahren, auch nicht am 1. Mai in Paris.

Einer seiner Kollegen fügte an, dass er das bisher nur aus der Türkei kenne. Das bedeutet, dass man sich einer tödlichen Gefahr durch Gummigeschosse aussetzt, ein Auge verlieren kann oder sich gesundheitliche Schäden durch Tränengas aussetzen muss. Es ist offensichtlich, dass damit Berichte über das Vorgehen der Polizei verhindert oder behindert werden soll.

Einsamer Protestler vor einer verbarrikadierten Altstadt in Bayonne, dabei fand der G7 in Biarritz statt. Foto: Ralf Streck

Von nicht "hinnehmbaren Einschüchterungen" spricht auch die auch die französische Menschenrechtsliga. Auch Führungsmitglieder der Organisation wurden festgenommen, die als Beobachter vor Ort waren. Auch sie werden beschuldigt, sie hätten an "geplanter Gewalt" teilnehmen wollen.

Das ist genau der Vorwurf, über den präventiv drei junge Männer aus Nürnberg schon zu Haftstrafen von 2 und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurden. Im Fall der Beobachter dienen Helme und Schutzbrillen zur Begründung. Man hat es hier ebenfalls mit reiner Willkür zu tun, eine angebliche Absicht wird unterstellt und bestraft und keine Handlungen.

Foto: Ralf Streck

Eine solche Ausnahmesituation wie in diesen Tagen während des G7-Gipfels in Biarritz hat das französische Baskenland, das an Repressionsmaßnahmen wahrlich gewohnt ist, vermutlich noch nicht gesehen.

Da der französische Präsident Emmanuel Macron die Staats- und Regierungschefs der USA, Japan, Kanada, Deutschland, Großbritannien und Italien eingeladen hat, wurde das Demonstrationsrecht nicht nur für Biarritz ausgehebelt, sondern praktisch im gesamten Baskenland. Auch die Freizügigkeit von Personen wurde aufgehoben und Journalisten an der Ausübung ihrer Tätigkeit, zum Teil sogar durch Abschiebung, gehindert.

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