Genderdysphorie

Seite 3: Pro und kontra Störung

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Wenn nur Letzteres der Fall ist, dann gehört die Genderdysphorie aus dem DSM gestrichen. So argumentieren einige Vertreterinnen und Vertreter aus der LGBTQ-Szene, die hier eine Analogie zum Umgang mit Homosexualität ziehen. "Aber!", widersprechen andere, "wir brauchen die Diagnose doch für die Abrechnung von Gesundheitsleistungen." Beratung, gegebenenfalls Psychotherapie, Hormone und in letzter Konsequenz eine geschlechtsangleichende Operation gibt es eben nicht umsonst.

Das Letztgenannte ist aber ein rein bürokratisches Argument: Genderdysphorie als Störung ist dann nämlich einzig und allein aus dem Grunde eine Voraussetzung, dass Krankenkassen und Medizinverbände es so vorschreiben. Wenn dem nicht so wäre, müsste man sich überlegen, ob man Geschlechtshormone oder so eine Operation allen anbieten soll, die es wollen - oder man dies wie die Schönheitschirurgie dem freien Markt überlassen bleibt.

Dabei sind natürlich Konstellationen besonders zu berücksichtigen, bei denen es um Minderjährige, aus anderen Gründen eingeschränkt einwilligungsfähige Personen und unumkehrbare Eingriffe geht, wie etwa die Entfernung der Hoden.

Aus welchen Gründen leiden die Menschen?

Alles steht und fällt also mit der Frage, aus welchen Gründen Menschen, denen eine Geschlechtsdysphorie diagnostiziert wird, leiden oder funktionell eingeschränkt sind.

Fortgeschrittene dürfen diese Überlegung an anderen Störungen nachvollziehen: Ich nenne hier nur einmal Aufmerksamkeitsstörungen oder das autistische Spektrum als Anregung.

Ein kurzer Nachtrag zu den "other specified" und "unspecified" Varianten: Erstere liegt vor, wenn nicht alle Kriterien erfüllt sind, der oder die Diagnostizierende aber der Meinung ist, dass es sich dennoch um Genderdysphorie handelt. Dann könnte er oder sie beispielsweise feststellen, dass es sich um so eine Störung handelt, die aber seit weniger als sechs Monaten vorliegt. Bei letzterer wird einfach nur noch behauptet, dass nicht alle Kriterien erfüllt sind, der oder die Behandelnde aber schlicht davon ausgeht, dass die Störung besteht.

Dieser Artikel erscheint ebenfalls im Blog "Menschen-Bilder" des Autors.