Glühbirnenverbot und Ökodesign: Brüssel will nachlegen

Seite 2: Fehlende Marktüberwachung

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Da die Marktüberwachung zu Kontrolle der im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie vom EU-Parlament verabschiedeten Verordnungen den einzelnen EU-Mitgliedsländern überlassen wurde, steckt die Marktüberwachung noch immer in den Kinderschuhen, wenn sie überhaupt stattfindet. In der Praxis sind in Deutschland zum Beispiel die einzelnen Bundesländer für die Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften und Grenzwerte der jeweiligen Verordnungen zuständig.

Bei den jeweils zuständigen Behörden gibt es jedoch einen bunten Flickenteppich an Zuständigkeiten und teilweise sehr geringe verfügbare Budgets. Zwar kann die Marktaufsicht inzwischen einzelne Produkte im stationären zur Überprüfung im Labor ziehen, im gesamten Online-Markt ist dies jedoch praktisch nicht umsetzbar, weil dort die Ware üblicherweise nicht mehr im Lager des Anbieters liegt. Die meisten Online-Anbieter nutzen heutzutage sogenannte Fulfillment-Center, die als reine Logistik-Unternehmen tätig sind und die betreffende Ware an unterschiedlichen Standorten lagern.

Da die Logistik-Unternehmen nicht Eigentümer der Ware sind und diese nur zur Versandabwicklung bereithalten, ist es für die Marktaufsicht nicht so möglich, Waren zu überprüfen, die im stationären Handel nicht angeboten werden. Man müsste dazu, die Ware einkaufen, um sie testen zu können. Die knappen für die Marktaufsicht verfügbaren Budgets ermöglichen dies jedoch nicht. In manchen Ländern sind die verfügbaren Mittel für die Labortest schon im zweiten Quartal restlos aufgebraucht, so dass dann keine Tests mehr vorgenommen werden können.

Finanzierung der Marktaufsicht

Knappe Haushaltsmittel und nur geringe Anreize für die Marktaufsichtsbehörden, ihre Funktionen wahrzunehmen, führen in der Praxis dazu, dass eine Überprüfung durch die Marktüberwachung bislang nur in den seltensten Fällen stattfindet. In der Folge haben Hersteller, Importeure und Händler praktisch kein Interesse daran, die spezifischen Vorschriften in der Serie auch einzuhalten. Das Risiko ertappt zu werden, ist deutlich geringer, als von einem Abmahnanwalt wegen einer angeblich unberechtigten Auszeichnung eines Produkts mit einer CE-Kennzeichnung zur "Lösegeldzahlung" aufgefordert zu werden.

Die Marktaufsicht muss daher dringend auf ein neues finanzielles Fundament gestellt werden. Die Überlegung jede Überprüfung für den Überprüften kostenpflichtig zu machen, auch wenn er alle Vorschriften einhält, wurde aufgrund von durchaus berechtigten Einwänden schnell wieder beerdigt. Bei serienmäßigen Alkoholkontrollen im Straßenverkehr, wie sie beispielsweise nach Karnevalsveranstaltungen praktiziert werden, kann man ja auch nicht von jeden Überprüften eine Gebühr verlangen.

Besser und auch leichter umzusetzen wäre die Option, über eine bestehende und bundesweit aktive Einrichtung wie die Stiftung Elektro Altgeräte Register (EaR in Fürth, die für die Organisation des Geräte-Recyclings geschaffen wurde, einen Fonds zu verwalten, aus welchem sich die Marktaufsicht finanzieren lässt. Verzichtet man auf eine stabile Finanzierung der Marktüberwachung, ist abzusehen, dass mit dem Wandel der Vertriebswege eine Überwachung des Marktes schon bald nicht mehr möglich sein wird. Es darf sich dann jedoch niemand wundern, wenn verstärkt Produkte auf den Markt drängen, die den bestehenden Vorschriften nicht entsprechen. Und spätestens dann ist die Ökodesign-Richtlinie ad Absurdum geführt und hat keinerlei Nutzen mehr.

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