Goldene Morgenröte: Nicht Fluchtgefährdete auf der Flucht
- Goldene Morgenröte: Nicht Fluchtgefährdete auf der Flucht
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39 Mitglieder der als kriminelle Vereinigung eingestuften Partei müssen ins Gefängnis
Der Prozess vor dem Berufungsgericht in Athen gegen die Goldene Morgenröte (Chrysi Avgi) ist seit Donnerstagmittag offiziell vorbei. Nach der Urteilsverkündung vor knapp zwei Wochen, mit der hinsichtlich der Anklagepunkte die Partei als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde (Das Urteil gegen die Goldene Morgenröte), ging es im Verfahren um Strafmaße, Bewährungen und eventuelle Freiheiten bis zum Prozess vor einer höheren Instanz. Die letzten der insgesamt 466 Verhandlungstage waren in vielen Punkten interessanter als der Prozessablauf in den fünfeinhalb Jahren zuvor. Begonnen hatte die gerichtliche Verhandlung am 20. April 2015.
466 Prozesstage
Die Verhandlung fand in Athen vor dem dreisitzigen Berufungsgericht unter dem Vorsitz von Maria Lepenioti mit den beisitzenden Richtern Gesthimani Tsoulfoglou und Andreas Dokos statt. Als stellvertretende Vorsitzende stand Maria Varka bereit. Stellvertretender Beisitzer war Dimitris Anestis. Staatsanwältin war Adamantia Oikonomou. Stellvertretender Staatsanwalt war Stelios Kostarellos.
Die Instanz für ein Berufungsverfahren wäre ein fünfsitziges Berufungsgericht. Danach stünde als höchste Instanz der Areopag. Angesichts der Dauer des Hauptverfahrens ist zu erwarten, dass Berufungsverfahren knapp ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen werden. Die Kosten der Verfahren und seiner anwaltlichen Vertretung trägt in Griechenland zunächst der jeweilige Angeklagte. Prozesskosten müssen im Fall eines Freispruchs hinterher eingeklagt werden.
Die höchstzulässige Untersuchungshaftdauer beträgt in Griechenland achtzehn Monate. Daher war es in den letzten Prozesstagen für die Angeklagten überaus wichtig für die Verurteilten, ob ihr Strafantritt bis zu den Berufungsverfahren aufgeschoben wird. Denn angesichts der wahrscheinlichen Prozessdauer werden die Verurteilten bis zum Abschluss aller Verfahren zumindest die Mindesthaftdauer ihrer Haftstrafen abgesessen haben. Mit dem noch kurz vor der Abwahl der Regierung Tsipras im Juli 2019 verabschiedeten neuen Strafrechtskodex ist es für die Verurteilten möglich, nach dem Absitzen von zwei Fünfteln der Haftzeit auf Bewährung entlassen zu werden.
Noch am letzten Verhandlungstag versuchte Ilias Kasidiaris, früher Abgeordneter und Pressesprecher der Goldenen Morgenröte, mit einem Eilantrag das Verfahren zu kippen. Der Vorsitzende der von ihm gegründeten Partei "Griechen für das Vaterland" wollte Zeugen berufen lassen, um zu beweisen, dass der gesamte Strafprozess ein politisches Verfahren sei, welches vom damals regierenden Premier Antonis Samaras initiiert wurde. Sein Antrag wurde mit der Begründung abgewiesen, dass dies die bereits verkündete Entscheidung hinsichtlich der Anklagepunkte betreffe und somit nicht mehr Gegenstand der Verhandlung sei. Es ging am letzten Tag darum, wer nun wirklich ins Gefängnis muss.
Kasidiaris früherer Parteikollege, der für die GM ins Europaparlament gewählte aktuelle Vorsitzende der von ihm gegründeten Partei E.LA.SYN., Giannis Lagos, hatte vor knapp einer Woche, anlässlich der Entscheidung über die Strafmaße, einen ähnlichen Coup wie Kasidiaris versucht. Er wollte beweisen, dass die Richter nicht unabhängig entschieden hätten, sondern durch Politik, Medien und Öffentlichkeit in ihrer Urteilsfindung beeinflusst wurden.
Lagos ging sogar so weit, der amtierenden Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou mit einem per Gerichtsvollzieher übergebenen Schreiben vorzuwerfen, dass sie die Justiz beeinflussen würde. Die frühere oberste Richterin Sakellaropoulou als Schuldige der Übertretung des Gebots der Gewaltenteilung? Das möchte Lagos, der kein Vertrauen in die griechische Justiz hat, notfalls vor internationalen Gerichtshöfen beweisen. Im Visier hat er auch weitere Politiker und die Medien. Es geht ihm auch darum, darauf zu bestehen, dass bis zur Verurteilung in letzter Instanz eine Unschuldsvermutung gelten muss. Lagos hat für seine geplanten juristischen Aktivitäten zu Spenden aufgerufen.
Die Rolle der Staatsanwältin
Lagos wartete nicht ab, bis über seine Anträge entschieden wurde. Er düste von Athen nach Brüssel und koordiniert nun von dort aus seinen Kampf gegen die griechische Justiz, die griechischen Medien und die Regierung. Erst einen Tag nach dem Abflug von Lagos informierte das Bürgerschutzministerium Flughäfen und Grenzübergänge darüber, dass die Ausreise des EU-Parlamentariers verhindert werden müsse.
Staatsanwältin Adamantia Oikonomou sah darin kein Anzeichen für eine Fluchtgefahr. Sie sah ohnehin bis auf den Fall des geständigen Mörders Giorgios Roupakias bei keinem der Angeklagten Fluchtgefahr oder einen Grund, eine Bewährung bis zum Verfahren vor der nächsten Instanz zu verweigern. Oikonomou hatte bereits hinsichtlich der Anklagepunkte für alle Angeklagten bis auf Roupakias den Freispruch gefordert. Sie forderte auch für Lagos die Freiheit bis zur nächsten Verhandlung, obwohl es von diesem oder seinen Anwälten keinen einschlägigen Antrag gegeben hatte. Der an der griechischen Justiz zweifelnde Lagos hat bereits öffentlich geäußert, dass er die Staatanwältin bei einem Gerichtsverfahren gern als Zeugin für seine Vorwürfe haben würde.
Oikonomou selbst wurde am vergangenen Montag von der Vorsitzenden Richterin Lepenioti unter Druck gesetzt. Oikonomou hatte behauptet, dass bei keinem der Verurteilten Fluchtgefahr bestünde, zudem hätten alle ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und ein reines Strafregister. Zu diesem Zeitpunkt war Lagos bereits ausgereist. Die griechischen Justizbehörden haben nun das Verfahren eingeleitet, beim Europaparlament die Aufhebung der Immunität des Verurteilten zu beantragen.
Lepinioti präsentierte der Staatsanwältin Akten über Verurteilungen von Angeklagten in früheren Verfahren, sowie im Fall des EU-Parlamentariers Lagos, einen Eintrag wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen.
Die Staatsanwältin beharrte auf ihrem Antrag, allen, bis auf Roupakias, eine Strafaussetzung bis zum Urteil eines Berufungsgerichts zu gewähren. Das Gericht folgte diesem Antrag nur in sechs Fällen. In der Verhandlung hatten die Verurteilten zum großen Teil mit abenteuerlichen Argumentationen oder auf die Mitleidstour versucht, einen Aufschub des Strafantritts zu erreichen. Sie verwiesen unter anderem auf ihre Rolle als Ernährer ihrer Familien. In einem Fall argumentierte ein Verurteilter damit, dass er mit zwei Ehefrauen nunmehr vier Kinder gezeugt habe und damit maßgeblich zur einer Verminderung der Überalterung der griechischen Gesellschaft beitragen würde.
Offenbar hatte eine derartige Taktik keinen Erfolg. Nikos Michos erhielt keinen Aufschub des Strafantritts. Im Plädoyer seines Anwalts wurde zum Beleg seines einwandfreien Charakters darauf hingewiesen, dass er zwei Mal die gleiche Frau geehelicht habe.
Die Festnahme der Verurteilten lief überwiegend ruhig ab. Einige stellten sich freiwillig bei den zuständigen Polizeiwachen. Vor dem Wohnhaus des Vorsitzenden Generalsekretärs der GM, Nikolaos Michaloliakos, wurden Pressevertreter von Anhängern der Partei bedrängt, bedroht und geschlagen.
Der so genannte Stellvertreter Michaloliakos, Christos Pappas, ist flüchtig. Von ihm fehlt seit dem 1. Oktober jede Spur. Sein Anwalt teilte mit, dass es nicht die Absicht Pappas sei, bis zur Verhandlung einer Berufung in Haft zu sein. Pappas würde sich, so der Anwalt, in voller Absicht der Verhaftung entziehen. Mittlerweile haben die griechischen Behörden Pappas auch über Interpol zur Fahndung ausgeschrieben. In die Fahndung ist auch die Antiterrorabteilung der Polizei involviert. Die Polizei schließt nicht aus, dass er in die autonome Mönchsrepublik Athos oder ins Ausland geflohen ist.
Pappas Flucht ist für die Regierung besonders peinlich, da im Vorfeld des Verhandlungsendes beteuert wurde, dass die Angeklagten im Falle einer Verurteilung keine Chance zur Flucht hätten. Sie würden auf Schritt und Tritt überwacht, hieß es. "Dass ein GM-Mitglied flüchten kann? Nicht eins zu einer Trilliarde", versicherte der Polizeigewerkschaftler Stavros Balaskas vor der Urteilsverkündung.