Grenzen der Identitäts- und Taschenkontrollen
Freiheit und Sicherheitsgesetze: Der französische Verfassungsrat stärkt Grundrechte der Bewegungsfreiheit und der Privatheit
Frankreich wurde mehrfach von brutalen Terroranschlägen heimgesucht. Dass das Land nach wie vor Ziel von Anschlägen ist, zeigte sich zuletzt Anfang Oktober bei einem Messerangriff am Bahnhof in Marseille. Auch in IS-Publikationen oder bei Drohungen von Extremisten wird Frankreich häufig erwähnt.
Es ist müßig darüber zu debattieren, dass sich Frankreich gegen eine terroristische Bedrohung schützen muss, die Frage nach dem "wie" hat dort aber noch mit einer anderen Besonderheit zu tun. Nicht nur für Zigaretten wird mit "Liberté" geworben. Das Nachbarland ist ein interessantes Laboratorium dafür, wie die Balance zwischen der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen und Freiheitsrechten austariert und ausgehandelt wird.
Pendel weit im Sicherheitsbereich
Der knapp zwei Jahre andauernde Ausnahmezustand, der erst kürzlich, in der Nacht zum 1.November, beendet wurde - davor war er fünf Mal verlängert worden - ist ein Indiz dafür, dass das Pendel auch in Frankreich weit im Sicherheitsbereich stecken bleiben kann - mitsamt den Auswüchsen, die sich für die Staatsmacht ergeben.
Die mit einiger Härte meist frühmorgens durchgeführten Hausdurchsuchungen, die nun durch eine einfache Unterschrift des Präfekten erlaubt werden konnten, führten der französischen Öffentlichkeit in den ersten Monaten vor, welche Möglichkeiten des Missbrauches sich da auftun. Ebenso bei den Hausarresten. Richtig groß war die Überraschung nicht, als sich herausstellte, dass die Exekutive damit wie auch mit Demonstrationsverboten und Verboten des Aufenthalts an bestimmten Orten auch auf politische Gegner zielte, obwohl das Ausnahmegesetz doch mit der terroristischen Gefahr begründet worden war.
Signalcharakter der französischen Verhältnisse
Der Begriff der "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" deckte viel ab und das wurde weidlich ausgenutzt (vgl. Der Ausnahmezustand als Mittel gegen unerwünschte Demonstrationen) - auch wenn eine gigantischer Unterschied zwischen dem besteht, wozu der Ausnahmezustand in Frankreich führte und welche Auswirkungen der Ausnahmezustand in der Türkei hatte.
Dass Erdogan bei seinen massiven Säuberungsaktionen zwischendurch versuchte, mit dem Verweis auf den Ausnahmezustands in Frankreich den Anschein von Legitimität zu erwecken, hatte nichts mit der französischen Wirklichkeit zu tun, aber schon damit, dass Frankreich, wenn es um Demokratie und Freiheitsrechte geht, noch immer eine exemplarische Rolle zugewiesen wird.
Systematische Identitäts- und Taschenkontrollen in Zügen
Insofern ist die Entscheidung, die der französische Verfassungsrat heute veröffentlicht hat, ein gutes Zeichen. Denn sie zeigt dem "Pendel" Grenzen.
Manche mögen sich darein fügen, dass es die Sicherheitslage erfordert, wenn man im Zug jederzeit von der Polizei kontrolliert werden kann und seine Taschen durchsuchen lassen muss. Irgendwann wird das zur Gewohnheit und zur Selbstverständlichkeit und die Frage danach, ob das rechtens ist, ist dann schon fast eine Aufmüpfigkeit, die dem Verdacht ausgesetzt ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden. Solche Entwicklungen gehen schnell.
"Anlasslose" Personen-und Taschenkontrollen in Zügen, die nach Paris fuhren, waren der Grund für eine "vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit", welche die Liga für Menschenrechte (Ligue des droits de l'Homme) an den französischen Verfassungsrat stellte.
Sie wurden "täglich und systematisch" durchgeführt - und mit dem Ausnahmezustand begründet. Die allegmeine Begründung war der Ansatzpunkt für die Vorlage des Falles vor dem conseil constitutionel. Denn, so argumentierten die Vertreter der Menschenrechtsorganisation, eine "allgemeine, nicht spezifische" Begründung, warum die Kontrollen und Taschendurchsuchungen durchgeführt werden, genüge nicht, da diese Praxis in Grundrechte eingreife.
Die Zugkontrollen müssten demnach für jeden Anlass neu begründet werden. Der Verweis auf Regelungen des Ausnahmezustands und das "allgemein erhöhte Niveau" der terroristischen Bedrohung wird angesichts der grundlegenden Freiheitsrechte als nicht hinreichend bewertet.
Regelungen müssen überarbeitet werden
Die Richter des Verfassungsrates gaben dieser Ansicht Recht - mit einer bemerkenswerten Ausweitung, da es nicht nur um den beschriebenen Fall der Zugkontrollen geht, sondern prinzipiell um Identitätskontrollen, Taschen-und Gepäckskontrollen sowie Durchsuchungen von Autos in von der Exekutive dafür bestimmten Zonen. Laut den Regelungen des Ausnahmegesetzes war dafür bislang lediglich die Unterschrift eines Präfekten nötig.
Jetzt muss der Gesetzgeber diese Regelungen überarbeiten, bestimmten die Verfassungsrichter. Denn in der bisherigen Form seien sie mit zwei Grundrechten nicht vereinbar. Erwähnt wird die Bewegungsfreiheit, französisch "la liberté d’aller et venir" (wörtlich "die Freiheit, zu gehen und zu kommen"), in Frankreich schon seit den Zeiten der Revolution im Katalog der Grundrechte und das Recht auf Respekt des Privatlebens ("droit au respect de la vie privée"), das ebenfalls Verfassungsrang hat.
Die Schutzzonen, die der Präfekt bestimmt
Da die Verfassungsrichter aber dem Staat aber nicht die Möglichkeit nehmen wollen, im Ausnahmezustand Identitäts-, Taschen- und Gepäckskontrollen durchzuführen und um etwaige "exzessive Folgen" zu vermeiden, haben die Richter verfügt, dass die angemahnten Regelungen im Ausnahmegesetz erst Ende Juni2018 ungültig werden. Bis dahin müsse der Gesetzgeber die Regelungen so formulieren, dass sie mit den genannten Grundrechten kompatibel sind.
Laut Le Monde hat die Organisation Ligue des droits de l'Homme (LDH) den Verfassungshütern bereits die nächste "vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit" vorgelegt. Diesmal geht es nicht um Regelungen des Ausnahmezustands, sondern um das gewöhnliche Recht und um einen ganz ähnlichen Bereich.
Die Regierung Macron hatte versucht, die Beendigung des Ausnahmezustands mit einem neuen Anti-Terrorgesetz zu kompensieren, das bestimmte Elemente in den Normalzustand überführt. Dazu gehören Bestimmungen zu Identitätskontrollen und Durchsuchungen von Gepäck und Autos, die für den Zugang bestimmter "Sicherheitszonen" vorgeschrieben werden. Diese Zonen können laut des neuen Gesetzes die Präfekte festlegen, ohne sich mit Gerichten oder Staatsanwälten absprechen zu müssen. Das LDH will nun vom Verfassungsrat wissen, inwieweit dies mit Grundrechten vereinbar ist.