Grundrechte in der Krise
Corona, Klima, Pushbacks, Horrormieten: Bürgerrechtsorganisationen listen zum 26. Mal Defizite auf – ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Von einer "multiplen Grundrechtskrise" ist bereits im Vorwort die Rede – deshalb könne dieser Report nur unvollständig sein. Es sei unmöglich "alle wesentlichen Grundrechtsverletzungen und -gefährdungen im Berichtszeitraum adäquat aufzunehmen", schreiben die Herausgeber des Grundrechte-Reports 2022 zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.
Die 39 Einzelbeiträge beziehen sich auf Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen im vergangenen Jahr. Herausgegeben wird er von zehn Bürgerrechtsorganisationen, darunter die Humanistische Union, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die Neue Richtervereinigung, die Internationale Liga für Menschenrechte und Pro Asyl.
Abschiebepraxis nach Afghanistan in der Kritik
Behandelt werden darin sowohl Grundrechtsfragen, die die breite Masse der Bevölkerung direkt betreffen – nicht nur in der Corona-Krise, sondern schon längere Zeit auch auf dem Wohnungsmarkt – als auch solche, die sich vor allem für die jüngere Generation oder für benachteiligte Gruppen wie Saisonarbeitskräfte und Geflüchtete stellen. "Der diesjährige Report macht deutlich, dass Grundrechte von Menschen aus Afghanistan nicht beachtet werden", sagte Kava Spartak als Vorstand der Initiative YAAR e.V., die sich in der Geflüchtetenhilfe engagiert, bei der Vorstellung des Reports mit Blick auf die Abschiebepraxis der letzten Jahre und die falsche Lagebewertung der Bundesregierung.
"Ob für uns ehemalige Ortskräfte, für die hier Schutzsuchenden oder für die in Kunduz Ermordeten. Wenn sogar die Rechtsprechung Menschen aus einem bestimmten Ort über Jahre diskriminiert, sollten wir uns fragen, inwieweit es sich um Rassismus handelt."
Der alljährlich erscheinende Grundrechte-Report wird in Bürgerrechtskreisen auch als "alternativer Verfassungsschutzbericht" bezeichnet. In der aktuellen Ausgabe geht es folglich auch um ultrarechte Strukturen innerhalb staatlicher Behörden und Institutionen, den Umgang mit Menschen auf der Flucht allgemein und die illegalen Pushbacks an der Grenze zu Belarus.
"Wohnen ist ein Grundbedürfnis"
Hinterfragt wird aber auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Berliner Mietendeckel", der im März 2021 für formell verfassungswidrig erklärt wurde, da die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege. Das Gericht habe sich bei der rückwirkenden Entscheidung nicht mit den Folgen von Nachzahlungspflichten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter befasst, kritisiert die Rechtswissenschaftlerin Selma Gather. Wohnen sei "ein Grundbedürfnis, dessen Befriedigung sichergestellt werden muss".
An Gerichtsentscheidungen gibt es im 26. Grundrechte-Report aber nicht ausschließlich Kritik. Im Fall der "Bundesnotbremse" zur Bekämpfung der Covid-19-Infektionswelle wird dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, die Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgehöhlt zu haben. Gelobt wird das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe aber zumindest dafür, dass es "die Klimaziele in Artikel 20a GG verfassungsrechtlich konkretisiert" habe.
Urteil zur "Notbremse": Hauptproblem ist die Begründung
Unter der Überschrift "Freifahrtschein für die 'Notbremse‘" wirft der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Dr. Ulf Buermeyer, wirft den Karlsruher Richtern vor, "brandgefährlich" und "unpräzise" argumentiert zu haben. Auch seriöse Stimmen hätten sich wegen der massiven Grundrechtseinschränkungen in der Pandemie Sorgen um den liberalen Rechtsstaat gemacht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe sich aber angesichts zahlreicher Beschwerden rund 18 Monate lang bedeckt gehalten und den Rechtsschutz vorwiegend den Fach- und insbesondere den Verwaltungsgerichten überlassen.
Als das Schweigen des BVerfG ein Ende hatte und die Klagen gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zurückgewiesen wurden, sei nicht das Ergebnis, sondern die Begründung beunruhigend gewesen, heißt es im Grundrechte-Report:
Das Gericht stellt den Gesetzgeber mit einer dünnen, an einigen Stellen rechtsdogmatisch schwer nachvollziehbaren Argumentation weitgehend von verfassungsrechtlicher Kontrolle frei. Überträgt man diesen Blankoscheck auf andere Rechtsgebiete, droht eine erhebliche Verkürzung des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes – namentlich auf dem von notorischen Grenzüberschreitungen gekennzeichneten Feld der sogenannten Sicherheitsgesetze.
Dr. Ulf Buermeyer
Das Gericht habe wesentliche Fragen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ignoriert. Das Ziel des Infektionsschutzes sei sicher legitim – und Kontaktbeschränkungen dazu dienlich. Allerdings fielen auch Buermeyer hier doppelte Standards für Arbeitsleben und Freizeit auf:
Selbst das ausdrücklich als Notbremse gekennzeichnete Gesetzespaket enthielt keine wirksame Verpflichtung der Arbeitgebenden, Homeoffice zu ermöglichen. Unternehmen konnten ihre Beschäftigten weiterhin den offenkundigen Infektionsrisiken in Büros und öffentlichen Verkehrsmitteln aussetzen. Zugleich aber durfte die Gesamtbevölkerung abends ihre Wohnungen nicht mehr verlassen, sofern keine Ausnahme anwendbar war.
Dr. Ulf Buermeyer
Positiv beurteilt wird dagegen das Karlsruher Urteil zum Klimaschutz:
"Bis zum Beschluss vom 24. März 2021 war keine Umweltverfassungsbeschwerde je erfolgreich gewesen", schreibt die Juraprofessorin Rosemarie Will. Selbst für die Beschwerdeführenden sei überraschend gewesen, dass das Erreichen der Klimaneutralität nach Maßgabe des Pariser Abkommens nun zur verfassungsrechtlichen Vorgabe erklärt worden sei.
Nun kann exakt kontrolliert werden, ob das Notwendige dafür getan wird, dass die Kipppunkte der Erderwärmung, bei deren Überschreitung es zu irreversiblen Prozessen kommt, vermieden werden.
Prof. Dr. Rosemarie Will
Wer dies in der Praxis kontrollieren und vor allem durchsetzen soll, ist angesichts der von Bundeskanzler Olaf Scholz im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg verkündeten "Zeitenwende" mit neuen, militaristischen Prioritäten allerdings völlig offen. Diese Leerstelle ist auch den Herausgebern des Grundrechte-Reports bewusst.
"Um den ökologischen Krisen und damit einhergehenden (potenziellen) Grundrechtseingriffen zu begegnen, sollte die verfahrensrechtliche Stellung von Umweltvereinigungen nicht weiter geschwächt, sondern vielmehr gestärkt werden", heißt es in einem weiteren Beitrag. Rechtsschutzlücken müssten geschlossen und Verbandsklagerechte reformiert werden. Umweltrechtsschutz dürfe nicht als Hemmschuh wahrgenommen, sondern sollte als Korrektiv wahrgenommen werden.
Pressefreiheit, nur nicht für Marxisten?
Auch das Thema Pressefreiheit in Deutschland spielt im diesjährigen Grundrechte-Report eine Rolle. Genauer gesagt die Frage, warum die marxistische Tageszeitung junge Welt als einzige Tageszeitung im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird – wogegen sie juristisch vorgeht – und ob die zur Begründung genannte Kategorisierung von Menschen in soziale Klassen angesichts realer Ungleichheit und entsprechender Sozialforschung tatsächlich diskriminierend ist. Grundsätzlich dürften Presseerzeugnisse eine bestimmte Grundtendenz haben, heißt es in dem Report. Das werde rechten Medien wie der jungen Freiheit schließlich auch nicht abgesprochen.
Bezugsmöglichkeiten: Der Grundrechte-Report ist ab dem 25.05.2022 über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen (http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen).