Grundversorger senken Energiepreise: Was das für Ihr Budget bedeutet
Gute Nachrichten für Millionen Verbraucher: Ab Januar sinken vielerorts Preise für Strom und Erdgas. Hunderte Euro können gespart werden. Warum dennoch Vorsicht geboten ist.
Die Energiepreise sind an den Börsen zuletzt deutlich gesunken und viele Versorger haben die Preissenkungen an die Verbraucher weitergegeben. Die Grundversorger zeigten sich bislang zurückhaltend, doch nun entlasten auch sie die Verbraucher. Mehr als 550 von ihnen hätten angekündigt, die Preise zu senken, teilte das Vergleichsportal Check24 am Montag mit.
In 255 Fällen haben die Grundversorger angekündigt, zum 1. Januar 2024 die Preise für Erdgas zu senken, im Schnitt wird es um dreizehn Prozent günstiger. Davon profitieren knapp 2,4 Millionen Haushalte. Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) könnte 356 Euro sparen.
In weiteren 340 Fällen haben die Grundversorger angekündigt, die Stromtarife günstiger zu machen. Für vier Millionen Haushalte sinken die Preise um durchschnittlich vier Prozent. Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 5.000 kWh spart dann durchschnittlich 99 Euro.
Vorsicht geboten: Zukünftige Preisentwicklungen
Eine Entwarnung für den Winter ist das aber weiterhin nicht. Nach wie vor besteht die Gefahr, dass die Menschen in Deutschland für Heizung und Strom tiefer in die Tasche greifen müssen.
Ein Grund dafür ist die Versorgungssituation. Die Gasspeicher in Deutschland sind zwar voll, dennoch könnte es zu Engpässen kommen, wie verschiedene Modellrechnungen jüngst gezeigt haben. Um die Versorgung zu sichern, sind die Verbraucher weiterhin zum Sparen aufgerufen.
Wenn die Gasspeicher leer sind, steigen die Preise unweigerlich wieder. Und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte der Staat den Verbrauchern nicht mehr helfen.
"Verbraucher sollten sich nicht auf finanzielle Unterstützung durch den Staat bei den Energiepreisen verlassen", sagte Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei Check24. Sollte die Bundesregierung die Preisbremsen nicht mehr zahlen können, "würden die Energiepreise zu Beginn des Jahres nochmal deutlich steigen".
Dass diese Möglichkeit besteht, bestätigte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Montag im Deutschlandfunk. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könne auch Auswirkungen auf die Energiepreisbremse haben.
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Das Urteil beziehe sich zwar nur auf den Klima- und Transformationsfonds, sagte Habeck. Da das Urteil aber "so fundamental gesprochen" sei, beziehe es sich im Grunde auf alle Fonds, die eingerichtet worden seien und überjährig seien.
Nach Ansicht des Grünen-Politikers betrifft das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, aus dem die Preisbremsen für Strom und Gas finanziert werden. Wenn nun auch dieser Fonds gegen das Grundgesetz verstoße, gebe es keine Obergrenze für die Preise mehr.
Staatliche Unterstützung und Energiepreisbremse
Die Preisbremsen für Strom und Gas gelten noch bis zum 31. März 2024. Sie deckeln die Preise für einen Großteil des Haushaltsverbrauchs – bei Strom auf 40 Cent und bei Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings sind die Marktpreise inzwischen so stark gesunken, dass die Deckelung für die meisten Haushalte momentan irrelevant sein dürfte.
Sollte die Preisbremse nicht verlängert werden, müssten die Verbraucher daher bis März voraussichtlich nur 38 Euro netto mehr bezahlen. Wenn die Mehrwertsteuer ab März wieder auf 19 Prozent angehoben wird, steigen die Preise aber deutlich. Die vierköpfige Familie müsste dann 2.576 Euro im Jahr zahlen. Mit Preisbremse wären es 2.355 Euro.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Strompreisen. Durch eine Verlängerung der Strompreisbremse könnte die Familie knapp 13 Euro sparen. Ohne staatliche Förderung müsste sie dann im kommenden Jahr 1.897 Euro zahlen.
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