Immer breitere Autos verstopfen die Straßen in den Städten
Zunehmende Größe von Autos führt zu Problemen in deutschen Städten. Neben Parkplatzmangel ergeben sich auch Probleme für Müllabfuhr und Lieferdienste.
Die Zeiten, als man für eine autogerechte Stadt die vorhandene Bausubstanz gnadenlos schleifte, um einen möglichst ungestörten Verkehrsfluss durch die Kommunen zu sichern und eher den Fußgängern den Durchgang versperrte als den motorisierten Fahrzeugen, sind zum Glück vorbei. Da werden auch die Hilfeschreie der FDP nicht viel ändern können.
Die neu zugelassenen Fahrzeuge werden immer wuchtiger. Ein neuer Pkw hat heute eine durchschnittliche Breite von 180,3 Zentimetern. 2001 waren es nur 170,5 Zentimeter. Angeführt wird die europäische Fahrzeugbreite von Deutschland, wo ein möglichst monströses Fahrzeug ein anerkanntes Zeichen für die persönliche Freiheit symbolisiert.
Im EU-Vergleich sind Autos in Deutschland am üppigsten. Als Extrembeispiel dient das Modell Land Rover Defender aus der indischen Tata-Gruppe, der in nur sechs Jahren um 20,6 Zentimeter breiter wurde.
Die regelmäßige Leerung von Restmüll-, Biomüll-, Altpapier- und gelben Tonnen sorgt für zunehmend artistischen Bedarf bei den Fahrern der einschlägigen Sammelfahrzeuge. Dazu kommen noch die Lieferfahrzeuge, welche den Onlinehandel bedienen. Da geben sich DHL, UPS, GLS, DPD, Hermes und Amazon eine regelmäßiges Stelldichein als Verkehrsblocker.
Neben den zahlreichen SUVs am Straßenrand sorgen auch die zunehmende Zahl von Wohnmobilen für ärgerliche Einschränkungen und Behinderungen des ÖPNV, der immer wieder bei der Durchfahrt behindert wird und so seinen Fahrplan nicht mehr einhalten kann.
Alternativen für Anlieferung und Abholung
Der Marktführer im Onlinehandel, der vor wenigen Jahren auch beträchtliche Teile der Auslieferung von DHL abgezogen hat und einen eigenen Lieferdienst mit kostengünstigeren Subunternehmern etabliert hat, geht inzwischen dazu über, seine Kunden dazu zu motivieren, ihre Sendungen beim örtlichen Handel selbst abzuholen. Dies nehmen diese gerne an, weil die Lieferungen sonst oft einfach am Straßenrand abgeworfen werden und der Empfänger erst verspätet benachrichtigt wird.
Zudem kommen inzwischen in Orten mit günstiger Topografie auch moderne Lastenräder mit geräumigen Lastenanhängern zum Einsatz, die mit ihrer abnehmbaren, 1,7 Kubikmeter großen Box deutlich größer sind, als die Lastenfahrrädern für den Transport des Nachwuchses in die Kita.
Mit einem Leergewicht von nur 135 Kilogramm und einem maximalen Gesamtgewicht von 350 Kilogramm sowie bei Bedarf mit einer Unterstützung des 250-Watt-Elektromotors und beim Losfahren einer Leistung von 1.000 Watt, sind diese Lastenräder geeignet, um im normalen Verkehr mitzuschwimmen.
Bei der Abholung des Mülls haben die Fahrzeughersteller inzwischen die Zeichen der Zeit erkannt. Nachdem bei der Stadtreinigung schon seit mehreren Jahren kompakte Geräte Einzug gehalten haben, kommen nun zunehmend auch Müllsammelfahrzeuge mit kleinerer Spur zum Einsatz.
Diese fassen dann oft weniger Material und müssen öfter zwischen ihrem Sammelgebiet und der Müllverbrennung oder der Müllsammelstation pendeln. Das ist inzwischen kein logistisches Problem mehr im Gegensatz zu den Fehlwürfen von verschiedenen Lithiumbatterien und Einweg-E-Zigaretten, welche vielfach dazu führen, dass Müllsammelfahrzeuge Feuer fangen und ausbrennen.
Um derartige Fehlwürfe zu reduzieren, sind die Sammelfahrzeuge inzwischen zunehmend mit Elektronik zur Identifizierung solcher Fehlwerfer ausgestattet, die diese dann Grundstücks-genau dokumentieren können, um die Brandverursacher zur Verantwortung ziehen zu können.
Nicht nur die SUVs gehen in die Breite
Neben dem Trend zu SUVs und Pick-ups mit einer Breite von mehr als 200 Zentimetern, machen sich auch viele Standardfahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen breit. Private Garagen auf dem heimischen Grundstück sind inzwischen für viele der aktuellen Fahrzeuge zu klein und steigern den Flächenverbrauch am Fahrbahnrand.
Vor vielen Jahren war das Parken im öffentlichen Raum noch die Ausnahme. Bis in die 1960er-Jahre war hierzulande die Zulassung für ein Auto explizit an den Besitz eines privaten Stellplatzes gekoppelt. So wie es heute noch in Japan Pflicht ist. Erst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1966 legalisierte das bis heute gängige Laternenparken.
Im Jahr 1957 entschloss sich ein Bremer Kaufmann, seinen Lieferwagen über Nacht einfach in der Nähe seiner Wohnung am Straßenrand abzustellen. Und dies, obwohl das damalige Gesetz verlangte, dass dies auf einem privaten Stellplatz erfolgen müsse.
Der Falschparker zeigte sich uneinsichtig, parkte erneut am Straßenrand und strengte einen Rechtsstreit an, der vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde. Der Kaufmann bekam Recht und durfte seinen Lieferwagen auf dem öffentlichen Parkraum abstellen.
Inzwischen gilt das Recht zum Abstellen von Lieferwägen am Straßenrand jedoch vielfach nur noch mit einer kommunalen und zeitlich befristeten Sondergenehmigung für Handwerker.
Da es vielen Bürgern an der notwendigen Einsicht fehlt, machen sich lokale Gemeindevollzugsdienste auch auf dem Lande breit. Auch Parkplätze von Discountern werden zunehmend mit kamerabestückter Parkraumüberwachung ausgestattet, welche ein Überschreiten der zugestandenen Parkdauer gnadenlos ahnden.