Kampfdrohnen in der Hand von Militärs, Agenten, Terroristen und Familienvätern

MQ-1 Predator mit Hellfire-Raketen bewaffnet. Bild: U.S. Air Force

Eine Übersicht über den weltweiten Stand der Dinge

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Seit Jahren setzen die USA Drohnen im Rahmen ihrer so genannten Terrorismusbekämpfung ein. Völkerrechtler sehen in der extra-legalen Tötung von Einzelpersonen im Ausland einen staatlich sanktionierten Mord. In Deutschland wird z. Zt. darüber diskutiert, ob die Amerikaner ihre Basen in Deutschland zur Drohnenkriegführung einsetzen. Im Zusammenhang mit dem Prism-Skandal stellt sich die Frage, ob deutsche Nachrichtendienste die Handynummern von deutschen Islamisten an die amerikanische NSA weitergaben, die diese Informationen für ihre Drohnen-Zielplanung nutzten. Außerdem planen Terroristen hierzulande offenbar Anschläge mit Drohnen. Nicht zuletzt will auch die Bundeswehr nun Kampfdrohnen kaufen. Gegen diese aggressive Politik verwehrt sich die Friedensbewegung, die eine "Drohnen-Kampagne" gestartet hat.

1. Das amerikanische Arsenal an Kampfdrohnen

Es hatte Jahrtausende gedauert, bis der Mensch die Lüfte erobern konnte. Nur wenige Jahre nachdem die Gebrüder Wright ihr erstes Motorflugzeug im Dezember 1903 gestartet hatten, folgte im Dezember 1917 mit dem Curtiss-Sperry Aerial Torpedo sogleich das erste unbemannte Flugzeug. Diese Fluggeräte werden gemeinhin als "Unmanned Aerial Vehicle" (UAV) oder schlicht "Drohnen" bezeichnet. Sie lassen sich nicht immer genau von "Flugbomben" oder "Marschflugkörpern" unterscheiden. Gemäß ihrer Funktion unterscheidet man zwischen Drohnen zur Photo- oder elektronischen Aufklärung (PHOTINT bzw. SIGINT) und bewaffneten Kampfdrohnen, die neben einem Sensorpaket auch noch mehrere Waffensysteme mitführen. Die Militärs unterschieden verschiedene Kategorien:

  1. Taktische Drohnen kurzer Reichweite für das Gefechtsfeld,
  2. größere Drohnen, die in mittleren Höhe längere Einsätze fliegen (Medium Altitude Long Duration - MALE),
  3. größere Drohnen, die in mittleren Höhe längere Einsätze fliegen (High Altitude Long Duration - HALE),
  4. unbemannte Kleinhubschrauber,
  5. technologische Demonstrationsträger,
  6. manchmal werden auch alle möglichen anderen Arten unbemannter Fluggeräte (gesteuerte Lastenfallschirme, Zeppeline, etc.) zu einer Restkategorie zusammengefasst.

Die US-Streitkräfte bezeichnen ihre Drohnen mit dem Kürzel "Q". Anfang 2001 besaßen sie weltweit kaum 50 Drohnen; heute sind es - nach unterschiedlichen Angaben - 7.500 bis 8.000 Exemplare, darunter 5.000 Mikroflugkörper (bis 1 Meter Länge) und 340 bis 800 Drohnen von der Größe eines bemannten Flugzeuges. Die US-Air Force bildet mittlerweile mehr "Piloten" für unbemannte Drohnen als für bemannte Flugzeuge aus.

Eine abgestürzte RQ-170 Sentinel wird im iranischen Fernsehen gezeigt. Bild: IRGC

Drohnen sind nicht so leistungsfähig und flexibel wie bemannte Flugzeuge, aber weil sie keinen Piloten haben, können sie gerade für besonders gefährliche Missionen ("dull, dirty or dangerous" - "3D") eingesetzt werden. Bis auf wenige Ausnahmen sind Drohnen in der Anschaffung billiger als bemannte Flugzeuge, aber sie sind störanfälliger und stürzen daher häufiger ab, was sich dann wieder negativ auf die Kosten auswirkt. Bis Juli 2010 gingen in Afghanistan und Irak 38 Kampfdrohnen (Predator und Reaper) verloren, weitere 9 verunglückten bei Trainingsflügen in den USA. Abgestürzte Exemplare gelangten manchmal in die Hände des Gegners und konnten dann von diesem ausspioniert werden, wie beim Absturz einer Lockheed RQ-170 Sentinel über dem Iran am 4. Dezember 2011. Außerdem erfordern Drohnen mehr Personal für Wartung und Einsatzführung. Während für eine F-16 kaum 100 Mann benötigt werden, sind dies bei der Predator 168 Spezialisten.

Kampfdrohnentypen

Mit der TDN-1 entwickelte die US-Navy im Zweiten Weltkrieg die erste Kampfdrohne (Uninhabited Combat Air Vehicle - UCAV), die mit zwei Seeminen bewaffnet war. Seit Ende der neunziger Jahre sind die modernen Kampfdrohnen als Trägersystem für die US-Militärs besonders deshalb interessant, weil sie ein bis zwei Tage über dem Kampfgebiet kreisen können, dabei beständig Aufklärungsergebnisse liefern und plötzlich mit ihren Luft-Boden-Raketen zuschlagen können. So wissen die Zielpersonen nie, wen die über ihnen stundenlang kreisenden Waffenträger im Visier haben, und wann sie ihre Raketen abfeuern. Daher ist die Drohnenkriegführung besonders heimtückisch. Das US-Militär verfügt heute über folgende "hunter-killer"-Kampfdrohnen:

Die General Atomics RQ-1 Predator ist hauptsächlich eine Aufklärungsdrohne für ISR-Einsätze (Intelligence, Surveillance and Reconnaissance). Sie machte ihren Erstflug im Januar 1994. Der erste Aufklärungseinsatz erfolgte 1995 in Jugoslawien. Anfang 2000 wurden erste Flugtest mit AGM-114C Hellfire-Raketen durchgeführt. Heute wird die RQ-1 in einer Nebenrolle auch als Waffenträger eingesetzt. Sie kann 24 Stunden in der Luft bleiben, ihre Reichweite beträgt 3.700 km. Insgesamt produzierte die General Atomics Aeronautical Systems Inc. in San Diego (Kalifornien) rund 400 Exemplare, die z.T. ins Ausland exportiert wurden. Von der Predator gibt es fünf verschiedene Versionen (RQ-1A/B/K/L/P), die sich durch unterschiedliche Triebwerke oder Kommunikationsanlagen unterscheiden.

Die General Atomics MQ-1 Predator wurde 2001 als Waffenträger getestet und ein Jahr später in Dienst gestellt. Sie hat eine Länge von 8,23 m und eine Spannweite von 16,76 m. Sie kann - ohne Bewaffnung - bis zu 40 Stunden in der Luft bleiben. Ihre Einsatzgeschwindigkeit beträgt 135 km/h. Sie ist mit zwei Lenkraketen (AGM-114K-2 Hellfire-II oder AIM-92 Stinger) bewaffnet. Die Hellfire hat einen Sprengradius von mindestens 20 m. Von der MQ-1 gibt es verschiedene Versionen: MQ-1A/B/K/L. Die Predator kostet 5 Millionen, eine Hellfire 68.000 Dollar.

Die General Atomics MQ-1C Gray Eagle (vormals: Warrior-A) ist ein Nachfolgemodell der Predator. Die US-Army beschafft seit August 2010 insgesamt 78 Exemplare. Die Länge beträgt 8 m bei einer Spannweite von 17 m. Die Dienstgipfelhöhe beträgt 8,840 m, der Einsatzradius ca. 400 km. Die Bewaffnung besteht aus 8 Hellfire-, oder 8 Stinger-, oder 6 AGM-175 Griffin-Raketen oder 4 Lenkbomben GBU-44/B Viper Strike.

MQ-1C Gray Eagle. Bild: U.S. Army

Die General Atomics MQ-9 Reaper (vormals: Predator B) machte ihren Erstflug am 2. Februar 2001. Sie hat eine Länge von 10,97 m und eine Spannweite von 20,12 m. Sie kann ebenfalls 40 Stunden fliegen, allerdings liegt ihre Geschwindigkeit bei 370 km/h. Die Dienstgipfelhöhe beträgt 15.200 m. Sie kann wahlweise mit 16 Hellfire-II-Raketen bewaffnet werden oder mit einem Paket aus 4 Hellfire-Raketen, 6 GBU-Lenkbomben (GBU-12, EGBU-12, GBU-30) und 4 GBU-38 JDAM-Lenkbomben (Joint Direct Attack Munition). Zur Selbstverteidigung können die Reaper auch mit Jagdraketen AIM-9 Sidewinder ausgestattet werden. Eine Reaper kostet 28,4 Millionen Dollar. Insgesamt beschaffen die US-Streitkräfte bis 2016 288 Stück.

Bewaffnete MQ-9 Reaper. Bild: U.S. Air Force

Das Nachfolgemodell General Atomics Avenger (vormals: Predator C) machte seinen Erstflug im April 2009, im Januar 2012 folgte der zweite Prototyp. Die Drohne hat eine Länge von 12,5 m und eine Spannweite von 20,12 m. Sie kann eine größere Waffenlast transportieren und fliegt schneller (740 km/h) und höher (18.300 bis 20.000 m). Eine maritime Version ist die Sea Avenger.

Die IAI Hunter ist ein israelisches Modell. Die US-Army bezog Anfang der neunziger Jahre über 50 Exemplare der unbewaffneten Version RQ-5A, allerdings wurde das Projekt Anfang 1996 gestoppt und alle Maschinen eingemottet. Im Jahr 1999 wurden die Drohnen für einen Einsatz im Kosovo-Krieg reaktiviert. Im März 2003 stellte die US-Army die bewaffnete Version IAI/Northrop Grumman MQ-5B in Dienst. Diese wurde auch im Irak und in Afghanistan eingesetzt. Die MQ-5B hat eine Länge von 7,01 m bei einer Spannweite von 10,44 m. Die Nutzlast beträgt maximal 227 kg. Sie kann mit einer lasergelenkten Gleitbombe GBU-44 Viper Strike ausgestattet werden. Die Patrouillengeschwindigkeit liegt bei 110 bis 150 km/h. Der Antrieb stammt von der Daimler Benz AG. Eine verbesserte Version ist die MQ-5C Extended Hunter mit vergrößerter Spannweite.

RQ-5 Hunter. Bild: PD-USGOV

Die Northrop Grumman MQ-8B Firescout ist eine Helikopterdrohne in Diensten der amerikanischen Marine und des Marinekorps. Der erste Prototyp der Basisversion RQ-8A absolvierte 2000 seinen Erstflug, der erste Prototyp der Version MQ-8B hatte seinen Erstflug am 18. Dezember 2006. Die Drohne hat bei einer Länge von 7 m einen Rotordurchmesser von 8,4 m. Sie kann 8 Stunden in der Luft bleiben, dabei beträgt ihre Geschwindigkeit 200 km/h. Sie ist mit 2 Lenkraketen (AGM-114 Hellfire, AGM-175 Griffin A/B oder FIM-92 Stinger), ungelenkten Raketen Mk. 66, Bomben vom Typ Viper Strike oder einem Scharfschützengewehr bewaffnet. Die US-Navy setzt die Drohne an Bord mehrerer LCS-Kriegsschiffe ein.

MQ-8B Fire Scout. Bild: Dammit. Lizenz: CC-BY-SA-2.5

Das Autonomous Rotorcraft Sniper System (ARSS) wird seit 2005 vom Space Dynamics Laboratory für die US-Army entwickelt. Es ist ein unbemannter Hubschrauber mit einer Flugdauer von 9 Stunden bei einer Geschwindigkeit von 216 km/h. Bewaffnet ist die Kampfmaschine mit einem Präzisionsgewehr AA-12 oder einem MG 249.

Die AeroVironment Switchblade kann von einem einzelnen Heeressoldaten im Rucksack mitgeführt und eingesetzt werden. Sie ist gemeinhin auch unter der Bezeichnung "kamikaze drone" bekannt. Die Spannweite beträgt rund einen halben Meter. Ihre Reichweite beträgt fast 20 km. Sie kann bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bis zu 40 Minuten in der Luft bleiben und transportiert einen Sprengsatz von der Stärke einer Handgranate. Die US-Army bestellte zunächst 50 Exemplare.

X-47B Pegasus. Bild: U.S. Air Force/Rob Densmore

Seit 2008 entwickelt das US-Air Force Research Laboratory mit der Anubis eine Mikrodrohne für Kampfeinsätze. Die US-Navy arbeitet an ihrem Unmanned Carrier Launch Airborne Surveillance and Strike System (UCLASS). Die Boeing X-45A der US-Air Force und die Northrop Grumman X-47A/B Pegasus der US-Navy sind Demonstrationsträger. Boeing produzierte einen firmeneigenen Prototypen, die Stealth-Drohne Phantom Ray, die am 27. April 2011 ihren Erstflug hatte.

Einsatzleitung

Die Drohneneinsätze werden vom Joint Special Operations Command (JSOC) der US-Streitkräfte. Allein die US-Air Force verfügte Ende 2011 über bis zu 244 große Kampfdrohnen, 1.100 "Piloten" und 750 Sensoroperateure. Bis vor kurzem verfolgte auch die Central Intelligence Agency (CIA) mit ihrem Counterterrorism Center (CTC) ein eigenes Drohnen-Programm im Rahmen ihres heimlichen Antiterror-Schattenkrieges. Dazu setzte sie 30 bis 35 Drohnen (Predator und Reaper) ein. Da die CIA dafür nicht genug eigenes Personal bereitstellen konnte, hatte sie verschiedene Söldnerfirmen wie z. B. ACADEMI (vormals: Blackwater) angeheuert.

Die US-Streitkräfte und die CIA gingen arbeitsteilig vor. Während sich die Militärs auf die Drohnenkriegführung im Irak und Afghanistan beschränkten, war die CIA für Pakistan und den Jemen zuständig. Seit Anfang diesen Jahres zeichnen die US-Militärs für alle Drohneneinsätze verantwortlich. Der Grund dafür ist nicht bekannt. Aber nachdem der CIA-Agent Raymond Davis im Januar 2011 zwei Pakistanis auf offener Straße erschossen hatte, verwies die pakistanische Regierung anschließend 335 Amerikaner des Landes und schloss die CIA-Drohnenbasis in Baluchistan.

Während im Jahr 2004 nur fünf Aufklärungs- und Kampfdrohnen ständig in der Luft patrouillierten, waren es 2010 schon 40 Maschinen. Viele Drohneneinsätze der US-Militärs werden von den Ground Control Stations (GCS) auf den Luftstützpunkten Creech AFB und Nellis AFB in den USA gesteuert. Hier sitzt jeweils die Drohnenpilote mit ein bis zwei Sensoroperateure in einem Mission Control Element (MCE) an den Computerbildschirmen und steuert das Fluggerät in 8.000 Meilen Entfernung per Joystick via Satellitenverbindung. Die Einsätze werden rund-um-die-Uhr im Schichtbetrieb von 10 bis 12 Stunden Dauer durchgeführt. Die Ausbildung zum "Piloten" dauert neun Monate.

UAV Kontrollstand bei der U.S. Customs and Border Protection. Bild: United States Department of Homeland Security

Kritiker wenden ein, die "Piloten" würden nicht sehen, wen sie töten. Aber das genaue Gegenteil ist der Fall. Oft beobachten sie eine Person über mehrere Stunden oder Tage, bevor sie sie mit einer Drohne töten. Viele "Piloten" werden mit der psychischen Belastung nicht fertig, rund 17 Prozent leiden unter einer post-traumatischen Belastungsstörung.

Während die Kontrolle des Einsatzfluges i. d. R. von den USA aus erfolgt, werden die Aufklärungs- und Kampfdrohnen in der Nähe ihrer Einsatzgebiete von speziellen Einheiten (Landing and Recovery Element - LRE) gestartet und gelandet. In den letzten zehn Jahren haben die USA haben ihre Drohnen-Streitmacht auf mindestens 60 Stützpunkte weltweit verteilt, ein Teil der Basen wurde mittlerweile geschlossen. In den USA gab bzw. gibt es folgende Basen zur Einsatzleitung oder Stationieung von Drohnen: Beale AFB, Cannon AFB, Creech AFB, Davis-Monthan AFB, Edwards AFB, Eglin AFB, Ellington Field Joint Reserve Base, Grand Forks AFB, Hancock Field Air Reserve Base, Hector Field ANG Base, Indian Springs Air Force Auxiliary Air Field, Langley AFB, Nellis AFB, March Joint Air Reserve Base, Pearl Harbour (geplant), Shaw AFB (geplant), Terre Haute, Whiteman AFB, und die Willow Grove Naval Air Station (ab August 2013). Hinzu kommen Trainings- und Testbasen.

Im Ausland operier(t)en die Drohnen von folgenden Basen: Afghanistan (Bagram, Camp Dwyer, Camp Leatherneck, Combat Outpost Payne, FOB Delaram II, FOB Edinburgh, Jalalabad AB, Kandahar Air Field), Albanien (Gjader Airbase), Äthiopien (Arba Minch), Burundi, Dschibuti (Camp Lemonnier), Guam (Anderson AFB), Irak (Balad), Katar (Al-Udeid), Kuwait (Ali Al Salem AB, Al Jaber AB, Camp Ripper), Oman (Seeb AB), Pakistan (Ghazi, Shabaz), Seychellen, Ungarn (Taszar), Türkei (Incirlik), Uganda, Usbekistan (Tuzel), Vereinigte Arabische Emirate (Al Dhafra), etc.

Auch das Territorium der Bundesrepublik soll mittelbar eine Basis für die US-Drohnenkriegführung sein, dies berichtete das ARD-Magazin "Panorama" in seiner Sendung vom 30. Mai 2013:

In die gezielten Tötungen von Terrorverdächtigen in Afrika durch Drohnen sind US-Standorte in Deutschland maßgeblich eingebunden. Insbesondere geht es dabei um "Africom", das 2008 neu eingerichtete Oberkommando des US-Militärs für Afrika in Stuttgart. Auch das Air Operations Center (AOC) der US-Air Force Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein spielt dabei technisch eine zentrale Rolle. (…)

Seit 2011 steuert eine Flugleitzentrale auf dem deutschen US-Stützpunkt Ramstein auch Angriffe der US-Luftwaffe in Afrika. Über eine spezielle Satelliten-Anlage in Ramstein hält der Pilot in den USA offenbar zudem Kontakt zur Kampfdrohne am afrikanischen Einsatzort - und lenkt sie zu den Personen, die getötet werden sollen. Ohne diese Satelliten-Relais-Station für unbemannte Flugobjekte "können Drohnen-Angriffe nicht durchgeführt werden", heißt es in einem internen Papier der US Air Force, (…).

Dem widersprach der US-Präsident Barack Obama bei seinem Berlin-Besuch am 19. Juni 2013 persönlich: "We do not use Germany as a launching point for unmanned drones as part of our counter-terrorist activities. I know that there have been some repors here in Germany that that might be the case. It is not." Das die US-Streitkräfte Deutschland Startplatz für Drohnen-Einsätze missbrauchen würden, hatte das TV-Magazin aber nie behauptet: Ein halbes Dementi ist bekanntlich fast soviel wert wie eine Bestätigung.

Lizenz zum Töten

Schon vor dem 11. September 2001 gab es in den USA den Versuch, den Nachrichtendiensten die gezielte Ermordung politischer Gegner zu erlauben: Am 3. Januar 2001 brachte der Kongressabgeordnete und frühere CIA-Agent Bob Barr den Terrorist Elimination Act of 2001 ins Parlament ein, das die Gesetzesinitiative jedoch zunächst ablehnte. Nach dem 11. September änderte sich die Politik, die Mord-Kompetenzen wurden erweitert und auf das US-Militär ausgeweitet. Statt wie früher einzelne Zielpersonen mit vergifteten Schuhen oder explodierenden Zigarren umzubringen, boten die neuen Kampfdrohnen ganz neue Möglichkeiten der extra-legalen Lynchjustiz durch "targeted killings". Nach Angaben des US-Senators Lindsey Graham (Rep.) vom Februar 2003 haben die USA bisher 4.700 durch Drohnenangriffe getötet.

Bob Barr. Bild: Commissioned by Bob Barr. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Nach Pressemeldungen führt die US-Regierung mehrere Todeslisten, auf denen die Namen der "zum Abschuss" freigegebenen Personen stehen. Auf der politischen Entscheidungsebene haben das Weiße Haus und der National Security Council jeweils eine eigene schwarze Liste, ebenso wie die ausführenden Organe nämlich das JSOC (Joint Prioritized Effects Lists - JPEL) und die CIA. Zur Entscheidungsfindung berichtete Armin Krishnan in seinem Buch "Gezielte Tötung - Die Zukunft des Krieges" (S. 127 ):

Angeblich gibt es einen geheimen Regierungs-Ausschuss, der Namen auf "kill-or-capture"-Listen setzten kann, woraufhin die Liste an den Nationalen Sicherheitsrat geht und letztlich an den Präsidenten, der ein Veto-Recht hat. Die amerikanische Regierung hat allerdings nie offiziell zu den Verfahren der Zielauswahl Stellung genommen und in der Regel vermieden, Verantwortung für bestimmte gezielte Tötungen zu übernehmen, was so weit geht, dass die CIA noch nicht einmal die Existenz des Drohnenprogramms bestätigen will. Jedenfalls wurde in der Presse berichtet, dass Obama die Entscheidungen für gezielte Tötungen an seinen Terrorismusberater John Brennan (John O. Brennan ist seit dem 8.3.2013 Direktor der CIA, G. P.) delegiert hat, woraufhin er von Kritikern als "Attentats-Zar" betitelt wurde. Die New York Times hat versucht, diese Entwicklungen so darzustellen, dass Brennan und Obama gemeinsam und mit großer Sorgfalt mit Hilfe von Dossiers und Baseball-Karten die Todeslisten zusammenstellen.

Zur Amtszeit von Präsident George Bush wurden ausschließlich namentlich bekannte und identifizierte Terroristen, insbesondere Personen aus dem Führungszirkel der Al-Qaida, die sogenannten "high-value-targets" (HVT), zum Ziel von Drohnenangriffen. Im Rahmen dieser Enthauptungsstrategie wurden von 2004 bis 2011 allein in Pakistan 38 Führungspersonen durch diese "personality strikes" getötet. Aber unter der Führung von Barack Obama wurde die Zielliste ab Mai 2010 erheblich ausgeweitet. Neben namentlich bekannten Terroristen durften nun auch alle unbekannten Personen angegriffen werden, wenn sie sich angeblich wie ein Terrorist verhielten. Die US-Regierung spricht hier verharmlosend von "signature strikes". Damit ist aber nicht nur der gemeint, der sich nachts mit einem Gewehr an eine amerikanische Militärstellung heranschleicht; auch wenn zwei oder drei Personen ein harmloses Alltagsgespräch führen, kann dies schon als eine Verabredung unter Terroristen interpretiert werden:

Im Februar 2002 versuchten die USA Osama Bin Laden in Zhawar Kili (Afghanistan) mit einer Drohne zu töten. Das Ziel waren drei Männer, von denen einer wie Osama Bin Laden besonders groß war und daher mit diesem verwechselt wurde. Die Drohne wurde abgeschossen und traf die Gruppe. Es handelte sich um drei Bauern, die Waffenschrott sammelten, um ihre Einkünfte aufzubessern. Im Jahr 2011 wurden die beiden US-Soldaten Jeremy Smith und Benjamin D. Rast in Afghanistan das Opfer von "friendly fire". Als eine Gruppe von Marines durch Taliban angegriffen wurden, entsandte man die beiden GIs zur Verstärkung, aber der Drohnenpilot hielt sie für Taliban und knallte sie ab. Jeder gilt als Terrorist, solange er es erkennbar nicht ist. Aus kriminalistischer Perspektive ist ein "Signaturangriff" bloß ein "Mord aus niedrigen Beweggründen".

John Brennan. Bild: U.S Government

Der Grund für diese Ausweitung der Mordpolitik ist einfach: Unter Bush wurden noch viele Terrorverdächtige lebend gefangen genommen, um sie im Rahmen des "rendition"-Programms in geheimen Gefängnissen mit "water boarding" zu foltern, was zu weltweiter Kritik führte. Solch eine negative Berichterstattung wollte Obama unbedingt vermeiden, daher ging die US-Regierung dazu über, Terrorverdächtige nicht mehr lebend gefangen zu nehmen sondern gleich umzubringen. In Regierungskreisen wird dies intern als "kill-or-capture"-Ansatz bezeichnet. Aber auch die neue Politik löste erhebliche Kritik aus, zumal die Zahl der unschuldigen Opfer in der Drohnenkriegführung nach oben schnellte. Dabei werden die Todesopfer von den zynischen GIs einfach als "bug splat" verhöhnt.

Unter Völkerrechtlern sind die staatlich sanktionierten Morde ohnehin höchst umstritten, schließlich kann man nicht jede Schweinerei mit dem Recht auf Selbstverteidigung absegnen. Es ist politisch höchst brisant, wenn sich westliche "Demokratien" genauso gebärden wie faschistische Militärdiktaturen und in den Kriegsgebieten die "Verteidigung der Menschenrechte" nichts anderes bedeutet als Mord und Zerstörung. Dennoch wird von Seiten der US-Regierung jegliche Kritik an ihren Drohnenexekutionen zurückgewiesen. So erklärte der frühere CIA-Agent Bruce O. Riedel: "We´re are not in kindergarten on this anymore: we´ve been doing this since 2001, and there´s a well-established protocol."

Mindestens viermal hat die US-Regierung im Rahmen ihrer Terrorbekämpfung amerikanische Staatsbürger und Terrorverdächtige - ohne rechtsstaatlichen Prozess - durch Kampfdrohnen im Jemen getötet: Kemal Darwish (3. November 2002), Anwar Al-Awlaki und Sami Khan (beide am 30. September 2011), sowie Abdurahman Anwar al-Awlaki (Oktober 2011).

Außerdem werden immer wieder Zivilisten als "collateral damage" zum Opfer von Drohnenangriffen: Zwar gelang es der CIA am 7. August 2009 Baitullah Mehsud, den Führer der Tehreek-e-Taliban Pakistan (TTP) in Baitullah mit einer Drohne zu töten, aber dem waren 15 Drohnenangriffe vorausgegangen, bei denen Mehsud mit einer anderen Person verwechselt worden war. Allein durch diese Attacken starben bis zu 321 Zivilisten. Für diese "Zielfehler" gibt es verschiedene Gründe: Die Flughöhe der Drohnen beträgt bis zu 20.000 m und aus dieser Entfernung können die Sensoren die Ziele nur unzureichend erkennen, insbesondere dann, wenn es neblig oder wolkig ist. Während ein Kampfpilot aus seinen Cockpit einen Rundumblick hat, vermittelt der Bildschirm in der Drohnen-Operationszentrale nur einen Tunnelblick mit beschränkter Bildauflösung. Die Übertragung der Bildinformationen vom der Drohne über Satellit in die Einsatzzentrale in den USA und die Rückübertragung der Steuerungsbefehle zur Drohne in Afghanistan benötigt einen gewissen Zeitraum, in dem sich die Drohne weiterbewegt hat. Außerdem war die Zielabweichung der CIA-Drohnen mit 13 m relativ groß, weil der Geheimdienst eine zur Steuerung untaugliche Software verwendete, die sie sich als Raubkopie heimlich beschafft hatte. Die Hellfire-Rakete wurde eigentlich zur Panzerabwehr entwickelt und hat daher einen für die "Menschenjagd" überdimensionierten Gefechtskopf. Hinzu kommt, dass jedes Ziel doppelt beschossen wird ("double tap"), dies erhöht die Vernichtungswahrscheinlichkeit aber auch das Ausmaß der Zerstörung.

Im September 2012 veröffentlichten die Universitäten von Stanford und New York eine Studie über die Auswirkungen der US-Drohenkriegführung auf die Zivilbevölkerung in Pakistan: "Living under Drones - Death, Injury and Trauma to Civilians from US Drone Practices in Pakistan". Demnach leiden viele der 800.000 Einwohner in Waziristan unter der ständigen Bedrohung aus der Luft. Die ständige Angst hat dazu geführt, dass das soziale Leben erheblich eingeschränkt ist, da jede Menschenansammlung als potentielles Angriffsziel gilt.

Drohnenabwehr

Die genannten Kampfdrohnen fliegen ziemlich langsam und würden daher in einem Krieg zwischen zwei Staaten zu einem leichten Ziel für die gegnerische Luftabwehr. Die islamistischen Mudschahidin verfügen nicht über diese Kapazitäten und sind den US-Drohnenangriffen schutzlos ausgeliefert. Allerdings versuchen auch sie sich zu wehren. Da die CIA in Waziristan Einheimische einsetzt, um Ziele mit Lasern für Drohnenangriffe zu markieren, stellte Al-Qaida zwei Spezialeinheiten (Lashkar-e-Khorasan und Saif ul-Furqan) auf, um die Spione aufzuspüren und zu töten.

Im Jahr 2009 mussten die US-Streitkräfte entdecken, dass mehrere Widerstandsgruppen im Irak mit iranischer Unterstützung den Datenverkehr zwischen den Drohnen und ihren Bodenstationen mitgeschnitten hatten. So wurde Videomaterial, dass die Predator aufgezeichnet hatten, bei den Aufständischen gefunden. Damit wussten diese, welche Gebiete die US-Streitkräfte besonders im Auge hatten, und konnte diese Zonen meiden. Möglich wurde die Abhöraktion dank der Software SkyGrabber, die von dem russischen Unternehmen SkySoftware für 26 Dollar online verkauft wurde. Eigentlich diente das Computerprogramm dazu, um den Datenstrom mit Satelliten herunterzuladen, dass die Software auch zum "Abhören" der Drohnen taugte, war dem Hersteller weder bekannt noch von ihm beabsichtigt. Mittlerweile wird darüber spekuliert, ob Drohnen eines Tages im Flug gekidnappt und vom Gegner gegen Ziele des Drohnen-startenden Staates eingesetzt werden könnten.

2. Drohnen-Einsätze als Kriegshandlung

US-Präsident George Bush begann in seiner Amtszeit Drohnenkriege gegen Irak, Afghanistan, Pakistan und Jemen, sein Nachfolger Barack Obama setzte diese Kriege fort und griff zusätzlich noch Libyen, Somalia und möglicherweise auch Uganda an. Außerdem steigerte Obama die Zahl der Drohnenangriffe erheblich. Während unter Bush "nur" 45 bis 72 Drohnenangriffe durchgeführt wurden, waren es unter Obama rund 300 Attacken. Nach Auffassung der US-Regierung ist dieser "Global War on Terror" (GWOT) ein nicht-staatlicher aber transnationaler Konflikt, in dem sie sich über die geltenden Bestimmungen des "humanitären Völkerrechts" hinwegsetzen können und dadurch neues (Gewohnheits-)"Recht" schaffen.

Seit 2001 hat dieser weltweite Anti-Terrorkrieg den USA rund 4.500 Milliarden Dollar gekostet, hinzu kommen rund 1.000 Milliarden für die US-Heimatverteidigung und mehrere hundert Millionen Dollar Sachschaden durch den Anschlag vom 11. September. Damit kommt der GWOT den USA heute teurer als die US-Beteiligung am Zweiten Weltkrieg. Ein Mitglied der Al-Qaida oder der Taliban zu töten ist heutzutage schätzungsweise tausendmal teurer als es die Tötung eines Vietcong-Kämpfers vor vierzig Jahren in Vietnam gewesen war. Gleichzeitig vergrößerte sich seit 2001 die Zahl der Al-Qaida-Kämpfer von wenigen hundert auf mehrere tausend Mann weltweit.

Afghanistan

Schon 1998 ordnete der damalige US-Präsident Bill Clinton einen Angriff mit fast 100 Marschflugkörpern Tomahawk auf Stellungen der Al-Qaida in Somalia und Afghanistan an (Operation INFINITE REACH).

Tomahawk Marschflugkörper. Bild: U.S. Navy

Bereits im Jahr 2000 führte die CIA mehrere Aufklärungsflüge mit RQ-1 Predator über Afghanistan durch, um die Stellungen der Al-Qaida auszukundschaften. Seit 2001 steht die aktuelle Drohnenkriegführung in Afghanistan (Operation ENDURING FREEDOM - OEF) unter der Ägide des US-Militärs. Seit dem 18. September 2001, also noch vor dem offiziellen Kriegsbeginn am 7. Oktober 2001, wurde die Aufklärungsdrohne RQ-1 Predator in Afghanistan eingesetzt. Seit dem 7. Oktober 2001 fliegen diese Drohnen auch in bewaffneter Konfiguration. Mitte November 2001 wurde erstmals ein Taliban-Kommandeur durch eine RQ-1 Predator getötet. In 2002 kamen die ersten MQ-1 Predator B zum Einsatz, am 25. September 2007 folgten die MQ-9 Reaper. Heute sind Drohnen rund-um-die Uhr in Afghanistan und Pakistan in der Luft.

MQ-9 Reaper beim Start in Afghanistan. Bild: U.S. Air Force

Die britischen Streitkräfte beteiligen sich seit 2007 am Drohnenkrieg in Afghanistan. Dazu erwarben sie fünf amerikanische Reaper, die vom Flughafen in Kandahar aus eingesetzt werden. Diese folgen bisher mindestens 190 Einsätze, bei denen 380 Waffen eingesetzt wurden. Die britischen Einsätze wurden zunächst von amerikanischem Territorium (Creech AFB) aus gesteuert; heute sind die Drohnenpiloten auf dem Fliegerhorst RAF Waddington stationiert.

Die italienischen Streitkräfte setzen in Afghanistan ebenfalls ihre Predator-Drohnen ein. Ob diese nur der Aufklärung dienen oder auch Kampfeinsätze fliegen ist nicht bekannt.

Pakistan

In den Jahren 2002/2003 setzten die US-Streitkräfte zunächst nur Aufklärungsdrohnen in Pakistan ein. Im Juni 2004 griff dann die CIA Nek Muhammad, einen pakistanischen Taliban-Führer, mit einer Drohne an und übernahm damit die Federführung in der Drohnenkriegführung in Pakistan. Nach einer Übersicht des Pakistan Body Count haben die USA von 2004 bis November 2011 265 Drohnenangriffe durchgeführt. Dabei kamen 2.726 Menschen ums Leben. 86 Prozent der Opfer sollen Zivilisten gewesen sein. Demgegenüber zählte das amerikanische Long War Journal 267 Drohnenangriffe mit 2.231 Opfern, darunter 2.093 militante Islamisten und 138 Zivilisten. Allerdings seien unter den Kämpfern nur 22 Führungspersonen ("high value targets") gewesen. Das Bureau of Investigative Journalism in London hat in seiner Datenbank alle Angriffe aufgelistet und spricht gar von 371 Angriffen mit maximal 3.567 Todesopfern.

So tötete eine US-Drohne am 8. September 2010 bei Miranshah Abdul Jabbar, den Führer der "Islamic Army of Great Britain", zu der auch die AQ-Zellen in Deutschland gehörten.

Irak

Für den Drohnenkrieg im Irak (Operation IRAQI FREEDOM) war das US-Militär zuständig. Eingesetzt wurden die Kampfdrohnen Predator, Reaper und Hunter.

Im Jahr 2002 kam es im Irak erstmals zu einem Luftkampf zwischen einer unbemannten Drohne und einem bemannten Kampfflugzeug: Eine amerikanische Predator, die mit einer FIM-92 Stinger-Flugabwehrrakete bestückt war, versuchte eine irakische Mig-25PD Foxbat abzuschießen. Das Flugzeug wich aus und vernichtete die Drohne. Mindestens zwei weitere Predator-Drohnen wurden von der irakischen Luftverteidigung abgeschossen.

MQ-1B Predator auf der Ali Base im Irak. Bild: U.S. Air Force

Die italienischen Streitkräfte setzten im Irakkrieg ebenfalls Predator-Drohnen ein. Ob diese nur der Aufklärung dienten oder auch Kampfeinsätze flogen ist nicht bekannt.

Jemen

Am 3. November 2002 tötete die CIA mittels einer Predator-Drohne Salim Sinan al-Harithi, der für den Anschlag auf den US-Zerstörer DDG-67 USS Cole verantwortlich gemacht wurde. Dies war das erste Mal, dass die USA eine Kampfdrohne außerhalb Afghanistans einsetzten.

Am 17. Dezember 2009 griffen die US-Streitkräfte mehrere Terrorlager im Südjemen mit Marschflugkörpern Tomahawk an, dabei wurden über 120 Menschen getötet. Im Frühjahr 2012 folgten mindestens zwanzig weitere Drohnenangriffe. Das Bureau of Investigative Journalism unterscheidet zwischen bestätigten und unbestätigten Drohnenattacken und spricht von 46 bis 155 Angriffen, bei denen 240 bis 804 Menschen ums Leben kamen.

Somalia

Seit Frühjahr 2011 setzen die USA Drohnen in Somalia ein. Das Bureau of Investigative Journalism spricht von mittlerweile 3 bis 26 Drohnenattacken mit - nach unterschiedlichen Schätzungen - 3 bis 170 Toten.

Libyen

Beim Sturz des Gaddafi-Regimes in Libyen im Jahr 2001 (Operation ODYSSEE DAWN) haben die USA schätzungsweise 145 bis 157 Drohneneinsätze durchgeführt. Es ist nicht klar, wieviele davon Aufklärungsflüge waren, die schließlich zu einem Luftangriff mittels bemannter Flugzeuge führten, und was davon Einsätze von Kampfdrohnen waren.

Uganda

Die US-Regierung entsandte 2012 bewaffnete Aufklärungsdrohnen Predator, um die Jagd auf Joseph Kony, den Führer der Lord´s Resistance Army, zu unterstützen. Ob mit den Drohnen auch Kampfeinsätze durchgeführt wurden, ist nicht bekannt.

Syrien

Als nächstes hat die CIA die dschihadistische Opposition in Syrien im Visier. Spätestens seit März 2013 bereitet der Geheimdienst entsprechende Einsatzpläne vor, um nach dem Sturz von Bashir al-Assad eine US-genehme Regierung in Damaskus zu installieren.

Israelische Kampfeinsätze

Die Regierung in Tel Aviv betreibt ihre eigene Drohnenkriegführung. Bei gezielten Angriffen auf einzelne Terroristen entscheidet ein "Komitee X" der Regierung über den Mordauftrag. Nach Angaben des Palestine Center for Human Rights starben in den Jahren 2006 bis 2011 825 Palästinenser durch israelische Drohnenangriffe. Besonders hervorzuheben ist die Operation CAST LEAD (Dezember 2008 bis Oktober 2009) im Gaza-Streifen: Nach Angaben von Human Rights Watch starben bei 42 Drohnenangriffen 87 Zivilisten.

Hermes 450 der U.S. Customs and Border Protection. Bild: U.S. Department of Homeland Security

Im Jahr 2009 griff die israelische Luftwaffe im Sudan einen Fahrzeugkonvoi mit Drohnen vom Typ Hermes 450 an, der angeblich Waffen für die Hamas transportierte.

3. Drohnenopfer aus Deutschland

Die Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der extra-legalen Lynchjustiz der USA waren in Deutschland keine rein akademische Diskussion, zumal mindestens fünf Dschihadisten aus der Bundesrepublik durch US-Drohnenangriffe getötet wurden:

"Abu Omar" (2010)

"Abu Omar" war Palästinenser, der eine zeitlang in Deutschland gewohnt hatte. Er war Mitglied von al-Qaida. Wie Rami Makanesi berichtete, kam er bei einem US-Drohnenangriff in Waziristan 2010 ums Leben.

Shahab Dashti Sineh Sar / Bünyamin Erdoğan (2010)

"Abu Askar al-Almani" alias Shahab Dashti Sineh Sar war iranischer Staatsbürger. Im Jahre 1994 kam er mit seinen Eltern nach Hamburg. Hier besuchte er die Madschid-Taiba-Moschee (vormals: Al-Quds-Moschee) am Steindamm 103 und wurde Mitglied der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU). Er reiste am 4. März 2009 nach Peschawar (Pakistan), um sich dort in einem Terrorlager ausbilden zu lassen. In einem Brief an seine Eltern vom März 2009 erklärte Dashti, dass ihm ein gottgefälliges Leben in Deutschland nicht mehr möglich gewesen sei und dass er mit seiner Familie die höchste Stufe des Paradieses erreichen möchte, in welches auch Märtyrer eingehen sollen."

"Imran al-Almani" alias Bünyamin Erdoğan war Deutschtürke, zuletzt wohnte er in Wuppertal-Vohwinkel. Im Jahr 2009 besuchte Bünyamin Erdoğan eine Koranschule in Ägypten und reiste ein Jahr später nach Waziristan. Nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden soll sich Bünyamin Erdoğan vor Ort der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU) angeschlossen haben. Im Juli 2010 leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.

Shahab Dashti Sineh Sar starb zusammen mit Bünyamin Erdoğan und drei Einheimischen (darunter Abdul Aziz Taciki und Hattab Taciki) am 4. Oktober 2010 bei einem US-Drohnenangriff auf ein Haus in Mir Ali (Waziristan). Shahab Dashti wurde durch die Explosion ein Bein abgerissen. Emrah Erdoğan, der kurz zuvor das Haus verlassen hatte, fand seinen toten Bruder und berichtete:

Bin ich gegangen, habe ich geguckt Bünyamin. Er war unter der Erde drin. Habe ich den rausgeholt. Habe ich gesagt: Bünyamin, Büno, Büno! Der hat nicht geantwortet. Dann habe ich so sein T-Shirt hoch gemacht, sein hinterer Kopf alles zerfetzt, sein ganzes Gehirn war draußen. Dann habe ich umgedreht. Habe ich gesehen: Büno ist Schahid gestorben. (....) Der ganze Boden war voll mit Blut von denen."

Die Liquidierung des deutschen Staatsbürgers durch die US Regierung beschäftigte auch den Deutschen Bundestag: So richtete der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) am 8. Oktober 2010 eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung, die allerdings zunächst unbeantwortet blieb. Die Abgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke), die am 27. Oktober 2010 ebenfalls eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/3555) hierzu einbrachte, erklärte: "Hier fand ganz offensichtlich außerhalb jeder Gefechtssituation in einem sich nicht im Krieg befindlichen Land eine extra-legale Hinrichtung von mutmaßlichen Angehörigen einer islamistischen Gruppe durch einen US-Geheimdienst statt. Schon dies muss als Kriegsverbrechen gesehen werden."

Zur Rechtslage der so genannten "gezielten Tötungen" führte der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nešković (Die Linke), ein früherer BGH-Bundesrichter, folgendes aus:

Nach deutschem Recht ist ein Terrorist ein Straftäter. Und er muss wie ein Straftäter behandelt werden, man muss versuchen ihn festzunehmen und dann muss im Gerichtssaal geklärt werden, ob er wirklich ein Straftäter ist, ob es auch nur einen solchen Verdacht gibt. Und dann steht am Ende ein Urteil, das Urteil ist mit Sicherheit kein Todesurteil. Denn in deutschen Gerichtssälen ist der Tod nicht zu Hause, wir haben die Todesstrafe abgeschafft. Das ist die Grundlage im Grundgesetz und deswegen kann jemand nur als Terrorist vor Gericht verurteilt werden, aber nicht ermordet werden. (...)

Und da kann man nicht einfach sagen, das ist für mich ein Kampfgebiet und da töte ich, so wie ich es will. Das ist eben alttestamentarische Willkür, das hat mit Recht nichts zu tun. Das Recht ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die verteidigt werden muss, weil wir uns da vor Willkür schützen. Hier wird hinter verschlossenen Türen über Leben und Tod eines Menschen entschieden. Ohne das feststeht, ob dieser Mensch überhaupt schuldig ist.

Außerdem erstattete Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, Strafanzeige gegen den damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke wegen Verdacht auf Beihilfe zum Mord. Durch die Anklage soll geklärt werden, ob deutsche Behörden Informationen, wie z. B. Handy-Rufnummern oder E-Mail-Accounts, an die US Regierung weitergegeben haben, so dass die National Security Agency mit ihrem Prism-Programm die Terrorverdächtigen orten und gezielt töten können. Dies erfüllt juristisch den Straftatbestand der Beteiligung der deutschen Bundesregierung an der Ermordung eines deutschen Staatsbürgers im Ausland. Zusätzlich stellte Wolfgang Nešković eine weitere Anfrage an den Innenstaatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, die ebenfalls nur unzureichend beantwortet wurde. "Diese ausweichende Antwort und die Indizenlage lassen keinen anderen Schluss zu, als dass geheimdienstliche Informationen an die US-amerikanische Seite weitergegeben wurden," vermutete Nešković.

In Folge der Diskussion verschärfte das Bundesinnenministerium per Erlass die Regeln für die Weitergabe von Informationen, die zur Lokalisierung deutscher Staatsbürger führen können. Seitdem versieht das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Weitermeldungen mit dem Zusatz, sie seien nur für den nachrichtendienstlichen Bereich oder zur Gefahrenabwehr verwendbar.

Zur Beantwortung der parlamentarischen Anfragen teilte der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Dr. Wolf-Ruthart Born am 11. November 2010 mit:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat wegen des in den Medien berichteten angeblichen Angriffs am 4. Oktober 2010 bei der Stadt Mir Ali einen Prüfvorgang angelegt. Gegenstand der Prüfung ist die Frage, ob Anlass besteht, ein Ermittlungsverfahren wegen eines in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftatbestandes einzuleiten.

Am 1. Juli 2013 teilte der Generalbundesanwalt Harald Range in einer Presseerklärung abschließend mit, die Tötung des deutschen Staatsbürgers Bünyamin Erdoğan durch die US-Regierung sei okay gewesen:

Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren wegen des militärischen Drohnenangriffs am 4. Oktober 2010 in Mir Ali / Pakistan, bei dem der deutsche Staatsangehörige Bünyamin E. getötet wurde, mangels eines für eine Anklageerhebung hinreichenden Verdachts für das Vorliegen einer Straftat gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Nach dem Ergebnis der zeitaufwändigen und umfangreichen Überprüfungen handelte es sich bei dem getöteten deutschen Staatsangehörigen nicht um einen vom humanitären Völkerrecht geschützten Zivilisten, sondern um einen Angehörigen einer organisierten bewaffneten Gruppe. Gezielte Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. (...) Bei dieser Sachlage ist auch für eine Strafbarkeit nach allgemeinem Strafrecht kein Raum. Das Ermittlungsverfahren war deshalb einzustellen.

Dem wiederum widersprach Wolfgang Nešković in einer Erklärung vom 3. Juli 2013:

Range sagte nicht, dass er es politisch problematisch fände, ein Verfahren gegen hochrangige US-amerikanische Staatsbedienstete zu führen. Range sagte nicht, dass so ein Verfahren zu schweren diplomatischen Verwerfungen zwischen der Bundesrepublik und den USA führen könnte. (…)

Seine Begründung ist ein juristischer Kniefall vor dem völkerrechtswidrigen Hinrichtungsprogramm der Obama-Regierung. Der Generalbundesanwalt stellt sich damit an die Seite derjenigen Juristen, die mit Hilfe von juristischen Mängelkonstruktionen dem militärischen Vorteil den Vorrang vor dem Schutze des menschlichen Lebens einräumen. (…)

Nach dem Kriegsvölkerrecht dürfen Personen, die den Status eines Kombattanten haben, in einem bewaffneten Konflikt auch außerhalb konkreter Kampfhandlungen getötet werden. Das setzt jedoch voraus, dass die Tötungshandlung in einem Kriegsgebiet stattfindet. Afghanistan ist möglicherweise ein Kriegsgebiet. Aber da schlug die Drohne gar nicht ein. Sie explodierte auf pakistanischem Boden.

Range knüpft den Begriff des "bewaffneten Konfliktes" gleichsam mühelos an die getötete Person. Weil Bünjamin E. ein Kämpfer gewesen sei, wäre dort Krieg, wo Bünjamin E. sich aufhält. (…)

Dann ist nach dieser Logik demnächst auch die Bundesrepublik ein Kriegsgebiet, aus der neben Bünjamin E. eine ganze Reihe von Personen stammen, die unter Terrorverdacht stehen und schon auf deutschem Boden Vorbereitungen für feindselige Handlungen trafen. Die Logik taugt nichts. Richtigerweise verbindet sich der Begriff des Kriegsgebietes mit einem Territorium und nicht mit einer Person.

In Berliner Regierungskreisen hieß es dazu lapidar: "Man könne froh sein, dass die Amerikaner die Drecksarbeit erledigen."

Ahmad B. (2012)

"Abu Ibraheem" alias Ahmad B. war gebürtiger Marokkaner, besaß aber auch die deutsche Staatsbürgerschaft und wohnte in Baesweiler-Setterich. Im Januar 2010 reiste er über den Iran nach Waziristan, wo er mit Yassin Chouka zusammentraf und sich der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) anschloss. Am 10. Oktober 2012 kam er bei einem amerikanischen Drohnenangriff auf ein Mudschahed-Ausbildungslager in der Region Hurmuz (Afghanistan) ums Leben.

Samir H. (2012)

"Abu Laith al-Almani" alias Samir H. war Deutschtunesier. Er stammte aus Dresden, wohnte aber zuletzt in Aachen oder Stolberg. Im Oktober oder November 2009 reiste er mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern nach Waziristan, einen Monat später folgte ihm seine damals achtzehnjährige Schwester Soumaia H.. Samir H. wurde der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) zugerechnet und stand in Verbindung mit der "Sauerland-Gruppe". Im Dezember 2010 tauchte er in dem Propaganda-Video "Frohe Botschaft aus Pakistan" auf. Darin posierte er mit einem deutschen Maschinengewehr MG 42. In dem Film wurde berichtet, dass Samir H. am 10. April 2010 an einem Angriff auf einen Konvoi des pakistanischen Heeres bei Kanigurum teilgenommen hatte, bei dem zwanzig Soldaten starben. Außerdem erklärte Samir H. in dem Video, er habe "eine schöne Zeit".

Am 9. März 2012 wurde er bei einem US-Drohnenangriff im südlichen Waziristan getötet, als er mit einem Pick-Up unterwegs war. Bei dem Angriff starben mindestens zwölf Taliban bzw. ausländische Mudschahidin. "Sie waren auf dem Heimweg, als eine US-Drohne ihren Wagen beschoss," berichtete die Schwester ihrer Mutter per Skype. Die Mutter von Samir H., eine deutsche Konvertitin, erklärte: "Das war Mord!" Sie forderte die Bundesregierung auf ein amtliches Todesermittlungsverfahren einzuleiten. Daraufhin legte der Generalbundesanwalt am 9. März 2012 einen entsprechenden Prüfvorgang an.

Auch der deutsche Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die Linke) forderte Aufklärung. Auf eine entsprechende Anfrage erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder am 9. Mai 2012 nur ganz Allgemein:

Der Bundesregierung sind zwar Berichterstattungen der Presse zu dem Vorfall bekannt, jedoch ist die mutmaßliche Tötung des deutschen Staatsangehörigen Samir H. bislang offiziell weder bestätigt noch widerlegt.

Hinsichtlich des Informationsaustauschs mit Behörden der USA oder anderer Regierungen verweise ich auf die bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages als Verschlusssache eingestufte und zur Einsichtnahme hinterlegte Hintergrundinformation. (...)

Die Veröffentlichung von Einzelheiten des Informationsaustausches würde diese vertrauensvolle Zusammenarbeit nachhaltig stören und unter Umständen zur Verwehrung von Informationen führen, die für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind.

4. Drohnen als Sportart

Viele mögen erwachsene Männer, die mit "Modellflugzeugen" spielen, belächeln, aber man darf die hochwertige Technik dieser Kleindrohnen nicht unterschätzen, wie schon der Hollywood-Klassiker "Flug des Phoenix" von 1965 lehrte: Ein Passagierflugzeug gerät über der Sahara in einen Sandsturm und stürzt ab. Da keine Hilfe in Sicht ist, entschließen sich die Überlebenden, aus dem Wrack ein provisorisches Flugzeug zu bauen. Die Pläne dazu entwirft Flugpassagier "Heinrich Dorfmann" (gespielt von Hardy Krüger), der von Beruf Flugzeugingenieur. Alle glauben, dass er tatsächlich Flugzeuge baut, aber es sind "nur" Segelflugmodelle. Dennoch: Sein Provisorium fliegt tatsächlich und die Überlebenden sind gerettet!

Flug des Phoenix. Bild: 20th Century Fox

Heute ist der "Modellsport" weit verbreitet. So hat der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) 80.000 Mitgliedern, hinzu kommt der Deutsche Aero Club (DAeC) mit seiner Abteilung für Modellflug. Die Größe einer Do-it-yourself-Drohne hängt letztendlich nur von der Zeit, den Finanzen und dem technischen Geschick des Modellbauers ab. Normalerweise haben die flugfähigen Modelle eine Spannweite bis zu drei Metern. Ab einem Gesamtgewicht von mehr als 5 Kilogramm wird eine luftrechtliche Genehmigung benötigt, ab 25 Kilogramm ein Steuerschein. Allerdings können die DIY-Drohnen auch ein Gewicht von 150 kg erreichen. Die maximale Zuladung beträgt i. d. R. höchstens fünf Kilogramm. Der Antrieb erfolgt entweder über Elektromotoren mit Akkus (NiMH oder LiPo), Verbrennungsmotoren oder Mini-Düsentriebwerken, die Kerosin verbrennen.

Zur Fernsteuerung der Flugmodelle stehen RC-Funkgeräte (Radio Control) im Frequenzbereich 27 bis 40 MHz mit mehreren Kanälen zur Verfügung. Die Geräte haben zwei Steuerknüppel und mehrere Einzelschalter für die Kanalwahl. Vom Funkgerät werden auf verschiedenen Funkkanälen Steuersignale ausgesandt, die vom Funkempfänger im Flugmodell an einen Regler weitergeleitet werden. Der Regler leitet die eingehenden Signale an verschiedene Servomotoren weiter, wobei jedem Servomotor ein bestimmter Kanal zugeordnet ist. Der Servo setzt dann die Steuerimpulse in eine Bewegung um: Bei Modellflugzeugen steuert ein Servo die Geschwindigkeit, einer die Höhenruder und ein dritter die Seitenruder. Hinzu kommen weitere Servos für Zusatzfunktionen wie z. B. einen Lastabwurf.

Von Vorne nach Hinten und Links nach Rechts: RQ-11A Raven, Evolution, Dragon Eye, NASA FLIC, Arcturus T-15, Skylark, Tern, RQ-2B Pioneer and Neptune. Bild: U.S. Federal Government

Die Reichweite der Funksteuerung für Modellflugzeuge oder Helikopter beträgt normalerweise ca. 1 Kilometer. Modellhubschrauber können statt einer Funkfernsteuerung neuerdings auch über Smartphone oder Tablet mit WLAN-Anschluss gelenkt werden, allerdings ist dann die Reichweite auf ca. 50 m begrenzt. Bei einer Flugentfernung über 1 km verschwindet das Modellflugzeug aus der Sichtweite, dann muss statt Funk- auf GPS-Steuerung umgeschaltet werden. Die vorgeplante Flugroute kann dann mittels GPS-Steuerung abgeflogen werden. Eine entsprechende open-source Software (Paparazzi) ist online verfügbar. Allerdings ist die GPS-Steuerung nicht sehr punktgenau.

Neuere Modelle sind mit einer Videokamera ausgestattet, die die Bilder auf einem Chip speichert oder in Echtzeit überträgt. Dann spricht man vom FPV-Fliegen (First Person View). Verschiedentlich werden solche Modellhubschrauber bereits eingesetzt, um die Polizeigewalt bei Demonstrationen zu dokumentieren.

Der Modellflugsport ist nicht ungefährlich: In Stuttgart wurde am 30. Dezember 2012 ein Motorsegler beim Landeanflug von einer Windbö erfasst und tötete einen Zuschauer. Am 4. Mai 2013 verursachte der Absturz eines Modellflugzeuges vom Typ Panther Jet auf die frühere Trischler-Kaserne in St. Wendel (Saarland) einen Großbrand.

5. Terroristische Drohnen-Einsätze

Mit Drohnen kann man aus der Distanz überraschend und zielgenau angreifen. Es kann daher nicht überraschen, dass sich Terroristen für diese Waffensysteme interessieren. Sie können damit geschützte Zielobjekte angreifen, die man mit einer (Auto-)Bombe nicht attackieren könnte. Ein UAV-Terrorist könnte clandestin aus der Deckung heraus operieren, hinterlässt am Tatort keine Spuren, umgeht bzw. überfliegt die städtische Videoüberwachung, hat bessere Fluchtmöglichkeiten und zugleich ein Alibi: Er wäre ja zum Zeitpunkt des Anschlags ein oder zwei Kilometer entfernt gewesen. Außerdem sind Drohnen fliegende Roboter, und Roboter kann man wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung juristisch nicht belangen. Eine terroristische Drohnenbedrohung hätte gravierende Auswirkungen auf den Personenschutz von Politikern. Schon heute werden die Orte von Gipfeltreffen quasi zu einer temporären Luftverteidigungsstellung ausgebaut. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich schon mehrere Terrorgruppen an Anschlägen mit Drohnen versucht haben:

RAF gegen Franz-Josef Strauß (1977)

Schon vor über 35 Jahren planten Terroristen zum ersten Mal einen Anschlag mittels einer Drohne. Im Jahre 1969 zog Franz-Josef Strauß mit seiner Familie von Rott am Inn nach München in ein abgesperrtes Apartment im 14. Stock eines Hochhauses. In einem Gebäude gegenüber bezog Verena Becker eine konspirative Wohnung, um "FJS" mit Ferngläsern auszuspähen. So plante die Rote Armee Fraktion (RAF) im Jahr 1977 einen Mordanschlag auf den damaligen Bundestagsabgeordneten und CSU-Vorsitzenden mittels einer ferngesteuerten Drohne mit Sprengstoff. Entsprechende Aufzeichnungen fanden sich im so genannten "Tagebuch" der Verena Becker. Der Waffentechniker der Truppe war damals Peter-Jürgen Boock, der sich zum geplanten Drohnen-Anschlag aber bisher nicht im Detail geäußert hat. Ob sich Frau Becker darüber hinaus an dem Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 aktiv beteiligte und schon damals eine "V-Frau" des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz war, konnte auch nach 35 Jahren in einem Prozess im vergangenen Jahr noch nicht abschließend geklärt werden.

Nachdem die Anschlagspläne gegen Strauß bekannt wurde, zog die Familie in einem Bungalow bei München. Seine Tochter Monika Hohlmeier erinnert sich: "Als 1976 Terroristen eine konspirative Wohnung direkt gegenüber dem Hochhaus, in dem die Wohnung unserer Familie lag, anmieteten, um jede Bewegung von uns auszuspionieren, zogen wir fast fluchtartig in den Rohbau des nur wenige Kilometer entfernten und besser abzusichernden neuen Einfamilienhauses um. Die Ziele der Terroristen scheiterten: Die Entführung meines Vaters Franz Josef Strauß oder eines Mitgliedes der Familie misslang dank der hervorragenden Absicherung unserer Familie durch die bayerischen Sicherheitsbehörden - und die hohe Aufmerksamkeit meiner Mutter."

Aufklärungsdrohnen der Hisbollah (seit 2002)

Seit 2002, zumindest aber seit 2004 beliefert die iranische Regierung die Hisbollah mit Drohnen vom Typ Ababil-T, die diese unter der Bezeichnung Mirsad-1 einsetzen. Die an die Hisbollah gelieferten UAV dienen zumindest der Aufklärung, ob die Hisbollah auch über eine bewaffnete Version verfügt, ist hier nicht bekannt. Die Drohne hat bei einer Länge von 2,9 m und einer Spannweite von 3,25 m ein Gewicht von 83 kg. Auf die Nutzlast entfallen 40 bis 45 kg. Die Reichweite beträgt 240 km bei einer Flugdauer von maximal 90 Minuten. Die Drohnen fliegen einen vorprogrammierten Kurs ab und erreichen eine Geschwindigkeit von 300 km/h.

Am 7. August 2006 konnte ein israelisches Kampfflugzeug F-16C eine dieser Drohnen 10 km vor der Küste von Haifa mittels einer Python-5-Jagdrakete abfangen. Eine weitere Drohne stürzte in Folge eines technischen Fehlers ab.

Am 6. Oktober 2012 setzte die Hisbollah eine (Aufklärungs-)Drohne ein. Die israelische Luftabwehr schoss das Fluggerät über der Negev-Wüste ab. Die Drohne steuerte vermutlich das israelische Atomkraftwerk und Atomwaffenlager in Dimona an. Hisbollah-Chef Sayyed Nasrallah erklärte dazu: "Sie flog Hunderte von Kilometern über das Meer, bis sie in den feindlichen Luftraum eindrang und dort im südlichen Teil der besetzten Gebiete Dutzende von Kilometern über wichtige Einrichtungen und Stützpunkte flog, bevor sie über Dimona vom Feind abgeschossen wurde."

Am 25. April 2013 schoss die israelische Luftwaffe erneut eine Drohne vor der Küste in der Nähe von Haifa ab. Die Drohne soll ebenfalls von der Hisbollah eingesetzt worden sein, was diese dementierte.

Libanonkrieg (2006)

Während des Libanonkrieges vom 12.7. bis 14.8.2006 (Operation SOMMERREGEN) verübte die Hisbollah einen Angriff auf ein israelisches Schnellboot. Am 14. Juli beschossen sie mit einer Cruise Missile vom Typ C-802 Noor die INS Hanit (Sa´ar-5-Klasse). Das Boot wurde schwer beschädigt; vier Matrosen kamen ums Leben.

Model der C-802A auf der Farnborough International Air Show 2010. Bild: MilborneOne. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Die C-802 Noor ist ein iranischer Nachbau der chinesischen Yingji-82, die der Schiffsbekämpfung dient. Bei einer Länge von 6,4 m hat sie ein Gewicht von schätzungsweise 715 kg, allein der Sprengkopf wiegt 165 kg. Ihre Geschwindigkeit beträgt 1,100 km/h, die Reichweite liegt bei 120 km.

Anschlagspläne in den USA und Deutschland (2008)

"Abdulmalek Kenyatta" alias "Abdul Melik" alias Christopher Paul (gebürtiger Name: Paul Kenyatta Laws) ist amerikanischer Staatsbürger. Er wohnte in Columbus (US-Bundesstaat Ohio). In den Jahren 1990/1991 absolvierte er eine Mudschahed-Ausbildung im Beit Ul Ansar-Quartier (im pakistanischen Peschawar) und im Farouk-Camp (Afghanistan). Hier schloss er sich 1991 der al-Qaida an und lernte angeblich auch Osama Bin Laden persönlich kennen. Außerdem traf er hier erstmals mit Muhammadou Ould Slahi zusammen. Im Jahr 1993 reiste Paul nach Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien. In den Jahren 1993 bis 1995 beteiligte er sich wiederholt am Bosnienkrieg.

Er hielt sich 1997/98 und erneut vom 16. April 1999 bis mindestens Januar 2000 mehrfach kurz in der BRD - vermutlich im Duisburger Raum - auf, um Gesinnungsgenossen im Umgang mit Sprengstoff, Autobomben, ferngesteuerten Modellbooten oder in der Schleusung von Dschihadisten auszubilden. Zu seinen Schülern zählten Ababri Abdelilah und Karim Mehdi, wahrscheinlich auch Christian Ganczarski und Muhammadou Ould Slahi. Seine deutschen Kontaktpersonen wollte er für Anschläge auf US-Einrichtungen (Botschaften, US-Militärstützpunkte, etc.) oder auf amerikanische Touristen in Europa anwerben.

In den USA stand Christopher Paul in Kontakt mit Lyman Faris, der die Brooklyn-Brücke in New York in die Luft sprengen wollte, und Nuradin M. Abdi, der einen Anschlag auf eine Einkaufstraße in Columbus plante. Christopher Paul wurde am 11. April 2007 in Ohio durch die Joint Terrorism Task Force des FBI festgenommen. Er soll Sprengstoffanschläge mit einer Hubschrauber-Drohne und mit ferngesteuerten Modellbaubooten geplant haben. Diese wollte er mit dem Sprengstoff C-4 bewaffnen. So wurden bei ihm mehrere einschlägige Bücher ("Home Made C-4: A Recipe for Survival", "Smart Bombs Improvised Sensory Detonation Techniques and Advanced Weapons Systems", etc.) beschlagnahmt.

In der Anklageschrift des U.S. District Court For The Southern District of Ohio Eastern Division vom 7. April 2011 heißt es:

Beginning in 2006 and continuing thereafter, defendant CHRISTOPHER PAUL conducted research on the following items:

i. remote controlled boats
ii. gas, nitro-fueled radio controlled boats
iii. remote controlled, 5-foot long, helicopter
iv. flight-simulator computer programs, including how to fly large, commercial, passenger aircraft.

Im Februar 2008 verurteilte ihn das Gericht zu einer Haftstrafe von 20 Jahren.

Explosion im Gazastreifen (2003)

Im Februar 2003 kam es im Gazastreifen zu einer Explosion, bei der sechs Palästinenser ums Leben kamen. Anschließend erklärte die Hamas, ihre Mitglieder hätten geplant mit einer ferngesteuerten Drohen Ziele in Israel anzugreifen. Anscheinend war die dafür vorgesehene Sprengladung vorzeitig detoniert.

Beschaffung von Material (2006)

Ali Asad Chandia wurde 1976 in Lahore (Pakistan) geboren. Im Jahr 1994 immigrierte er in die USA. Hier wurde er Lehrer an der Moslemschule der Dar-us-Salaam-Moschee in College Park (Maryland). Er unterhielt Kontakt zu Ali al-Tamimi, dem Leiter des so genannten Virginia Jihad Network. Außerdem war er seit 2001 Mitglied der pakistanischen Terrororganisation Lashkar-e-Taiba (LeT). Dem LeT-Mitglied Mohammed Ajmal Khan half er, mehrere Drohnen zu erwerben. Nicht zuletzt versuchte Ali Asad Chandia ein computergestütztes Steuerungssystem für Drohnen zu beschaffen, mit dem vorprogrammierte GPS-Punkte angesteuert werden könnten.

Am 8. Mai 2003 wurde Ali Asad Chandia im US-Bundesstaat Maryland festgenommen. Am 6. Juni 2006 verurteilte ihn ein Gericht zu einer Haftstrafe von 15 Jahren.

Geplante Anschläge in Washington (2011)

Rezwan Ferdaus stammt aus Ashland bei Boston (Maryland). Er studierte Physik an der Northeastern University in Boston. Seit Anfang 2010 gilt er als Mitglied von Al-Qaida. Zunächst kaufte er acht Handy und baute sie zu elektronischen Zündern für Bomben um, die er an FBI-Agenten verkaufte, die sich als Dschihadisten ausgaben.

Seit Januar 2011 plante Rezwan Ferdaus Sprengstoffanschläge mit drei Drohnen gegen das Pentagon und das US-Kapitol in Washington. Dazu reiste er im Mai 2011 nach Washington, um seine Zielobjekte auszukundschaften und Fotos zu schießen. Die Agent provocateurs des FBI "halfen" ihm bei der Beschaffung von einem Modellflugzeug, 11 Kilogramm eines vermeintlichen Sprengstoffes, drei Handgranaten(-attrappen) und sechs nicht funktionsfähigen Handfeuerwaffen vom Typ AK-47 Kalaschnikow.

Bei der Drohne handelte es sich um ein handelsübliches Flugmodell des amerikanischen Jagdflugzeuges F-86 Sabre mit einer Länge von 2 Metern. Dieses Modell kostete knapp 200 Dollar. Bei einem zweiten Exemplar handelte es sich um das Modell einer F-4 Phantom II. Ferdaus wollte die Drohnen mit Sprengstoff C-4 ausrüsten und mittels einer GPS-Lenkung ins Ziel steuern. Die Fluggeräte lagerte er in einem Lagerraum in Framingham in Massachusetts. In einem abgehörten Gespräch mit einem Uncercover-Agenten erklärte Ferdaus: "It´s a small, drone aircraft that would be programmed at that target and it can just hit that … a model airplane that can carry a good enough payload and it will detonate on impact." Außerdem wollte er eine Terrorzelle aus insgesamt sechs Mann aufbauen, die die Flüchtenden nach dem Sprengstoffanschlag erschießen sollten.

Einen Monat nachdem Ferdaus die F-86 vom FBI bezogen hatte, nahmen die amerikanischen Sicherheitsbehörden ihn am 28. September 2011 in Ashland fest. Im Sommer 2012 wurde Rezwan Ferdaus nach einem Geständnis zu einer Haftstrafe von 17 Jahren verurteilt.

Geplanter Anschlag auf Einkaufszentrum in Spanien (2012)

Im Jahr 2012 plante eine islamistische Zelle in Südspanien einen kombinierten Sprengstoffanschlag mit ferngesteuerten Drohnen und motorisierten Paraglidern. Zu der Zelle gehörten die beiden Tschetschenen Ahmed Avar alias "Eldar Magomedov" und Muhammad Ankari Adamov sowie der Türke Cengiz Yalcin. Die beiden Tschetschenen übersiedelten im Winter 2011/2012 von Russland nach Frankreich. Allerdings stellten die Terroristen fest, dass die Beschaffung von Sprengstoff in Spanien möglicherweise einfacher wäre als in Frankreich. So kam es schließlich zum Kontakt mit Cengiz Yalcin.

Ahmed Avar hat eine interessante Biographie: Er war Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (GRU). Hier diente er bei den Sondereinheiten für Guerillakriegführung bzw. Terrorismusbekämpfung Voyska spetsialnogo naznacheniya (SPETSNAZ). Er machte eine Ausbildung zum Scharfschützen und kannte sich im Einsatz von Gift aus. Nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst schloss er sich den Mudschahidin von der pakistanischen Lashkar-e-Taiba (LeT) an. Er absolvierte Trainingscamps in Pakistan und Afghanistan. Von 2008 bis 2011 kämpfte er in Waziristan und - gegen seine früheren "Kameraden" - in Dagestan.

Auch Muhammad Ankari Adamov kämpfte in Afghanistan. Er gilt als Sprengstoffexperte. Die russischen Sicherheitsbehörden haben ihn im Verdacht, im Januar 2011 an dem Sprengstoffanschlag auf den Moskauer Flughafen Domodedovo (35 Tote) beteiligt gewesen zu sein.

Über Yalcin ist wenig bekannt geworden. Früher arbeitete er sieben Jahre lang als Bauingenieur in Gibraltar. Er gilt als der Logistiker der Terrorzelle. Ein bei Yalcin beschlagnahmtes Video zeigt, wie er eine Drohne (Länge ca. 3 Meter) steuerte, von der mindestens zwei (Sprengstoff-)Pakete abgeworfen wurden. Außerdem wurden bei ihm drei Paraglider und eine größere Menge Sprengstoff sichergestellt. Alle drei absolvierten in Algericas eine Ausbildung im Paragliding.

Ziel des Anschlags war das Einkaufszentrum Puerta de Europa in La Línea de la Concepción an der spanischen Grenze zur britischen Kronkolonie Gibraltar. Um das Ziel auszuspähen, machte Yalcin Luftaufnahmen von dem Einkaufszentrum. Der Anschlag sollte während der Olympischen Spiele in London durchgeführt werden. Weil der türkische Tatverdächtige in der Provinz Cádiz wohnte, vermuteten die spanischen Ermittler, dass möglicherweise ein zweiter Anschlag auf die amerikanische Militär- und Spionagebasis in Rota verübt werden sollte.

Es ist nicht bekannt, wann die Sicherheitsbehörden auf das Kommando aufmerksam wurden. Sicher ist, dass die französischen Sicherheitsbehörden durch Abhöraktionen auf die Aktivitäten der Tschetschenen aufmerksam wurden und im Mai 2012 den spanischen Auslandsnachrichtendienst Centro Nacional de Inteligencia (CNI) unterrichteten. An den Ermittlungen gegen das Terrortrio waren neben den spanischen Behörden auch die Sicherheitsdienste der USA, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und Russlands beteiligt. Am 1. August 2012 nahm die Grupo Especial de Operaciones (GEO) die beiden Tschetschenen bei ihrer Rückfahrt nach Frankreich an der Busstation in Almuradiel fest. Einen Tag später wurde auch der Türke festgenommen.

Irakische Zelle plante angeblich Chemieangriff mit Drohnen (2013)

Der Sprecher des irakischen Verteidigungsministeriums Generalmajor Mohammed al-Askari teilte am 1. Juni 2013 mit, die Sicherheitsbehörden hätten nach dreimonatigen Ermittlungen eine Al-Qaida-Terrorzelle mit fünf Mitglieder ausgehoben, die Drohnenangriffe mit einem chemischem Kampfstoff (Chlor, Senfgas, Sarin oder angeblich auch VX) geplant hätten. Die Festnahmen erfolgten durch die Sondereinheit Falken des militärischen Nachrichtendienstes. Gleichzeitig habe man zwei Chemiewaffenlabore in Bagdad und einer weiteren Stadt entdeckt. Die Namen der Beschuldigten und die Adressen der Labore wurden nicht genannt. Bei einer Pressekonferenz in Bagdad am 2. Juni 2013 wurden der Presse zahlreiche Utensilien aus einem chemischen Labor vorgeführt. Auch drei Modellhubschrauber waren dabei, allerdings handelte es sich lediglich um kleine Modelle ohne Tragkraft, wie sich auch in Spielzeugabteilungen europäischer Kaufhäuser preiswert angeboten werden. Ein Chemieangriff - wie von den irakischen Sicherheitsbehörden behauptet - wäre mit den beschlagnahmten Helicoptern völlig unmöglich gewesen. Außerdem soll die Zelle Kontakte nach Nordamerika und Europa gehabt haben.

Tunesische Studenten aus Stuttgart planten Anschlag (2013)

Im Rahmen der Operation QUAX nahm das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am 25. Juni 2013 zwei Personen aus Tunesien fest, die an der Universität in Stuttgart-Vaihingen studierten. Dabei handelt es sich u. a. um Mohamed A. aus Stuttgart, der Luft- und Raumfahrftechnologie studierte, und Zied B. aus Fellbach (Nürnberger Straße), der seit 2009 Maschinenbau studierte. Sie besuchten das Islamische Zentrum in Stuttgart und galten als "ansalafiert". Beide Studenten stehen im Verdacht, dass sie eine Drohne für einen Anschlag bauen wollten. "Die Studenten lernen bei uns, so etwas zu konstruieren, zu bauen und zu steuern. Wer kriminelle Energie hat, kann sich die Teile überall kaufen," erklärte ein Uni-Sprecher.

Das amerikanische FBI hatte die deutschen Sicherheitsbehörden im Mai 2012 auf die beiden Studenten aufmerksam gemacht. Für die Ermittlungsbehörden blieb unklar, was die beiden Studenten tatsächlich beabsichtigten: Wollten sie eine Drohne bauen oder sich am Dschihad in Syrien teilnehmen oder ihr Studium regulär abschließen. Möglicherweise wussten die Terrorverdächtigen selbst nicht so genau, was sie wollten. In dem internen BKA-Dokument "Gefährdung durch mögliche terroristische Nutzung von Modellflugzeugen/Drohnen" (VS-NfD) vom Dezember 2012 heißt es, "dass der radikal-islamistisch eingestellte Beschuldigte sich für den Bau und die Funktion von UAV, Sprengmitteln und die Steuerung von Fluggeräten sowie eine mögliche Gewichtszuladung interessiert".

"Wir wollten wissen, ob das nur Fantasien waren, oder ob konkret eine Gefahr bestand," erklärte ein Ermittler frustriert. Offensichtlich ist die Beweislage ziemlich dürftig, so erging kein Haftbefehl. Jedenfalls ermittelt der Generalbundesanwalt weiter wegen "Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat", so seien die beiden Männer verdächtigt, "sich gezielt Informationen und Gegenstände für die Begehung von radikal-islamischen Sprengstoffanschlägen mit ferngesteuerten Modellflugzeugen zu beschaffen", wie es in einer Pressemeldung vom 25. Juni 2013 hieß.

Aktuell sind zwölf Ermittler mit der Auswertung der beschlagnahmten Computerdateien und "technischen Gegenstände" etc. beschäftigt. Gegenüber der Presse behauptete Siad B., er habe nie mit Modellflugzeugen gearbeitet. Mohamed A. lebt heute in Belgien, wo er an einem Institut für Raumfahrttechnik in der Nähe von Brüssel an seiner Dissertation arbeitet.

Gleichzeitig mit den beiden Studenten wurden vier bis fünf Kontaktpersonen im Raum Stuttgart, in München-Olympiadorf und in Sachsen vorübergehend festgenommen. Sie sollen Kontakt zu den beiden Studenten gehabt und Geld für den Dschihad gesammelt haben. Die deutsche Polizei beschlagnahmte 16.000 Euro.

Sonstige

In Nürnberg wurde 2007 ein irakischer Staatsbürger, der als Sympathisant der Ansar al-Islam Behörden bekannt war, dabei beobachtet, dass er Flugübungen mit einem ferngesteuerten Modellflugzeug durchführte. Der Vorfall erwies sich als harmlos.

Im Jahr 2011 veröffentlichte ein deutscher Konvertit aus Oberbayern auf der Webseite Islambruederschaft.com einen Artikel über Drohnenangriffe. Man müsse "neue Waffen" im Kampf gegen die Ungläubigen entwickeln, forderte der Autor.

Außerdem gibt es noch den Fall eines syrischen Studenten der Elektro- und Informationstechnik an der Uni Bremen. Dieser trat 2012 einem Modellbau-Club bei und übt seitdem mit seinem Flugmodell fleißig in der Nähe des Bremer Flughafens. Die Frage, ob der Student ein Islamist ist oder nicht und ob er sich auf den Dschihad in Syrien vorbereitet oder nicht, ist ungeklärt.

6. Proliferation oder Rüstungskontrolle?

Während die Rüstungsindustrie seit den neunziger Jahren "fleißig" an der Weiterentwicklung der Drohnen gearbeitet hat, haben die Politiker das Problem - mal wieder - verpennt. Bisher gibt es kein einziges Rüstungskontrollabkommen, dass die Verbreitung der Drohnen eindämmt. Heutzutage verfügen 87 Staaten über mindestens 900 verschiedene Drohnentypen Nach einer Studie des US-Rechnungshofes GAO vom 15. Februar 2013 belaufen sich die weltweiten Ausgaben für Drohnenkäufe in den folgenden zehn Jahren auf 89 Milliarden Dollar.

Gleichzeitig wird die technologische Waffenentwicklung vorangetrieben: Immer kleinere, immer schnellere Typen mit immer längerer Flugdauer kommen auf den Markt. Die USA besitzen bereits die ersten Stealth-Drohnen. Möglich ist eine Drohnenbewaffnung mit chemischen oder biologischen Waffen. Auf dem Markt sind bereits zivile Agrardrohnen, die Insektenvernichtungsmittel versprühen. Zu nennen sind hier die japanischen Yamaha R-50 und RMAX und die südkoreanische UconSystem Corp. RemoH-C100 mit einer Zuladung von 40 kg. Militärstrategen träumen von Angriffen eines Schwarms sich selbst steuernder Drohnen und denken schon über einen Krieg Drohne gegen Drohne nach; Geheimdienstexperten sehen in Drohnen die ideale Waffe für den perfekten Mord. Es droht ein neuer Rüstungswettlauf mit Drohnenbedrohungen und Drohnenlücken.

Gleichzeitig wird das Aufgabenspektrum der Drohnen ausgeweitet: Während heute die Terroristenbekämpfung im Ausland auf der Agenda steht, setzen nicht nur die USA auf eine gesteigerte Drohnenrolle auch im Inland. Die US-Behörden rechnen damit, dass bis zum Jahr 2030 rund 30.000 Drohnen innerhalb der USA eingesetzt werden. Bei den meisten handelt es sich um Aufklärungsdrohnen für das FBI, die lokale Polizei, die Drug Enforcement Agency (DEA), den Grenzschutz, die Heimatschutzbehörden, etc.. Aber schon heute werden Kampfdrohnen für den Einsatz im Innern entwickelt. So hat der Sheriff von Montgomery County Helicopterdrohnen vom Typ ShadowHawk beschafft, die mit einem 40-mm-Granatwerfer, Tränengaskartuschen und einer Schrotflinte Kaliber 12 bestückt werden können.

Ein Rüstungskontrollvertrag könnte nach dem Vorbild des Missile Technology Control Regime (MTCR) oder des International Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation gestrickt werden. Aber mit der steigenden Zahl von Staaten, die sich ein Arsenal an UAVs zugelegt haben, nehmen die Chancen für eine Waffenbegrenzung in diesem Bereich ab. Darüber hinaus haben verschiedene Staaten gar kein Interesse an einem Abkommen: Die USA wollen ihr Monopol bei den großen HALE-Drohnen weiter ausnutzen, demgegenüber wollen Russen und Chinesen nachrüsten. Auch die deutsche Bundesregierung will sich für zukünftige Militärinterventionen unbedingt ein Arsenal an Kampfdrohnen zulegen. Somit lassen sich weder die Drohnenkriegführung noch Terroranschläge mit Drohnen auf Dauer verhindern.

Bundesrepublik

Die Bundeswehr setzt zur Zeit nur Aufklärungsdrohnen der Typen Aladin, Heron I, KZO, Luna und Mikado ein. Im Planungspapier "Luftmacht 2030" heißt es, dass die Luftwaffe ihren Entwicklungsschwerpunkt nicht mehr bei den bemannten Flugzeugen sondern bei den Drohnen sehe. Darüber hinaus benutzt die Bundespolizei die Minidrohne FanCopter.

Schon im Zweiten Weltkrieg setzten die deutschen Streitkräfte erstmals Kampfdrohnen ein. Vom so genannten Flakzielgerät FZG-76 Kirschkern, besser bekannt als Vergeltungswaffe V-1, wurde 1944/45 über 8.000 Exemplare gegen England, insbesondere London, abgefeuert. Die Angriffe forderten mehrere tausend Tote unter der Zivilbevölkerung. Nun will Verteidigungsminister Thomas de Maizière amerikanische Kampfdrohnen beschaffen.

V1 vor dem Start. Bild: Lysiak, Deutsches Bundesarchiv (Bild 146-1975-117-26). Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Das erste Projekt zur Entwicklung einer bundesdeutschen Kampfdrohne war die Taifun von Rheinmetall. Diese trug eine Nutzlast von 50 kg. Die Flughöhe betrug 4.000 m und die Flugdauer 4 Stunden. Allerdings stellte man das Projekt aus rechtlichen, technischen und finanziellen Bedenken ein. Nun arbeitet Rheinmetall an einem Tactical Advanced Recce Strike System als Nachfolger für die Taifun.

Um den Einsatz von Kampfdrohnen zu testen und eine entsprechende Einsatztaktik zu entwickeln, führen EADS-Cassidian und die Rheinmetall AG seit 2006 mit dem Demonstrationsträger Barracuda I/II (99+81) ein umfangreiches Erprobungsprogramm mit bisher über 550 Tests durch. Es handelt sich um ein deutsch-spanisches Gemeinschaftsprojekt. Die Drohne ist 8,25 m lang und hat eine Spannweite von 722 m. Ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt 900km/h. Die Barracuda kann eine Nutzlast von 250 kg mitführen.

Barracuda. Bild: Jean-Patrick Donzey. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

In welchem Umfang die Bundeswehrtruppe in Afghanistan mit ihrer Gefechtsfeldaufklärung zur Zielplanung für die US-Drohneneinsätze beiträgt, lässt sich nicht abschätzen. Jedenfalls erklärte Bundesaußenminister Guido Westerwelle im August 2010 auf die Frage, ob er gezielte Tötungen für legitim halte: "Die Rechtslage ist eindeutig diesbezüglich. Wir müssen wissen, dass gegnerische Kämpfer in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom humanitären Völkerrecht gesteckten Rahmen gezielt bekämpft werden können und auch dürfen."

Russland

Die russischen Streitkräfte verwenden mehrere Drohnentypen älterer Bauart. Im Jahre 1991 begann Russland mit der Lufterprobung der Kampfdrohne Tupolew TU-300 Korshun-U. Das Projekt wurde später ausgesetzt aber 2007 wieder aufgenommen.

RSK MiG Skat. Bild: Pycckue. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Dennoch hat das Land die moderne Drohnenentwicklung "verschlafen" und versucht nun seinen technologischen Rückstand aufzuholen, indem es 2011 in Israel ein Dutzend Drohnen für 400 Mio. Dollar einkaufte. Außerdem kündigte Präsident Wladimir Putin im Juni 2012 ein Drohnen-Entwicklungsprogramm bis zum Jahr 2020 im Gesamtumfang von rund 10 Milliarden Euro an. Neben Aufklärungsdrohnen arbeitet man auch an Kampfdrohnen. Die RSK MiG Skat hat eine Spannweite von 11,5 m. Sie ähnelt der amerikanischen X.47. Die Reichweite beträgt 4.000 km, als Nutzlast kann sei 2.000 kg mitführen. Für sie sind u. a. Waffensysteme zur Schiffs- und Radarbekämpfung vorgesehen. Am 15. Mai 2013 erging ein staatlicher Entwicklungsauftrag. Ein zweites Modell ist die Yakolev Proryv-U. Daneben arbeiteten einzelne Rüstungsfirmen an weiteren Projekten.

Volksrepublik China

Die chinesischen Streitkräfte verfügen über Nachbauten mehrerer sowjetischer Drohnentypen und entwickeln z. Zt. Verschiedene Kampfdrohnentypen: Sie präsentierten 2010 auf der Luftfahrtausstellung in Zhuhai ihre Kampfdrohne Chengdu Pterodactyl I, die eine Waffenlast von 100 kg transportieren kann. Außerdem arbeitet Chengdu an der Wing Loong, die mit der Luft-Boden-Rakete BA-7 oder mehreren Lenkbomben (LS-6, YZ-102A oder YZ-121) ausgerüstet werden kann. Im Jahr 2011 folgte die CASIC WJ-600, die mit mehreren Lenkwaffen (600 kg) bestückt werden kann. AVIC baut an seiner Stealth-Drohne Blue Shark. Ein Modell wurde erstmals 2012 in Zhuhai ausgestellt. Die China Academy of Aerospace Aerodynamics entwickelt z. Zt. die beiden Kampfdrohnen CH-3 und CH-4. Diese können mit verschiedenen Lenkbomben (AR-1 oder FT-5) ausgestattet werden. Die Beijing University of Aeronautics and Astronautics (BAUU) hat seit 2005 die BZK-005 entwickelt und erwägt eine Bewaffnung dieser Aufklärungsdrohne. Ein Demonstrationsträger ist die Stealthdrohne Li Jiang (= Dark Sword).

United Kingdom

Die britischen Streitkräfte verfügen über das Multispectral Adaptive Networked Tactical Imaging System (MANTIS), das mit bis zu 6 GBU-12 Paveway IV-Lenkbomben ausgerüstet werden kann. Seit 2006 entwickelt BAE Systems die Stealth-Drohne Taranis im Rahmen des Programms Strategic Unmanned Air Vehicle Experimental (SUAVE). Geplant ist eine Länge von etwa 10 m bei einer Spannweite von 11 m. Die Flugdauer soll mindestens acht Stunden betragen. Der Nurflügler soll eines Tages das bemannte Mehrzweckkampfflugzeug Tornado ablösen.

BAE Mantis. Bild: Mike Young (PD)

Außerdem bezogen die Briten 5 Reaper aus den USA, noch in diesem Jahr sollen weitere 5 Exemplare folgen. Die Drohnen gehören zur 13 Squadron und sind z. Zt. in Kandahar (Afghanistan) stationiert, die Einsatzführung befindet sich auf dem Fliegerhorst RAF Waddington in Großbritannien. Außerdem leasten die britischen Streitkräfte Hermes 450 vom israelischen Hersteller Elbit.

Israel

Israel ist neben den USA die führende "Drohnenmacht" und der Exportweltmeister in diesem Bereich. Die israelischen Streitkräfte verfügen spätestens seit 2009 über die IAI Heron TP Eitan. Sie ist mit einer Spannweite von 26 m und einem Gesamtgewicht von 5 Tonnen die derzeit größte Drohne der Welt. Ihre Nutzlast beträgt 1 Tonne. Die Flugdauer erreicht 36 Stunden. Die Drohne kann mehrere Funktionen erfüllen: Aufklärung, Luftbetankung anderer Drohnen oder Kampfeinsätze. So gehört die Eitan zum Verbund der israelischen Raketenabwehrsysteme!

IAI Heron. Bild: U.S. Air Force

Außerdem entwickelte Elbit die Drohnen Hermes 450 und Hermes 900. Diese verschießen israelische Panzerabwehrraketen - israelische Spike oder amerikanische Hellfire. Außerdem entwickelte die Israel Aerospace Industries in Zusammenarbeit mit Northrop Grumman die Kampfdrohne MQ-5B/C Hunter für die US-Army.

Sonstige

Die kanadischen Streitkräfte verfügen über die französische Kampfdrohne Serwer B.

Die Europäische Union betreibt seit 1999 ihr Projekt "nEUROn". Daran ist vor allem Frankreich (Dassault und Thales) beteiligt, aber auch Schweden (Saab), Schweiz (RUAG), Spanien (EADS CASA), Italien (Alenia) und Griechenland (EAB). Die Drohne absolvierte 2012 ihren Erstflug. Sie hat bei einer Länge von voraussichtlich 9,3 m eine Spannweite von 12,5 m. Das ganze Projekt kostet mindestens 400 Millionen Euro.

Die schwedischen Streitkräfte besitzen die Serwer B. Außerdem entwickelt Saab zwei Stealth-Dronen: Swedish Highly Advanced Research Configuration (SHARC) und Flying Innovative Low-Observable Unmanned Research (FILUR).

Dänemark besitzt die Serwer B.

Auch die Niederlande haben die französische Serwer B beschafft.

Frankreich hat den Prototypen einer Kampfdrohne SAGEM Sperwer B, die mit zwei Panzerabwehrraketen Spike bewaffnet werden kann, entwickelt. Außerdem beteiligt sich Frankreich am europäischen "nEUROn" Projekt.

SAGEM Sperwer. Bild: David Monniaux. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Die italienischen Streitkräfte stellten 2004 eine Staffel mit sechs amerikanischen RQ-1A Predator-A auf dem Fliegerhorst Foggia-Amendola in Dienst. Darüber hinaus gibt es Eigenentwicklungen: Alenia produziert die Molynx mit einer Reichweite von über 3.700 km und einer Nutzlast von mehr als 600 kg. Außerdem entwickelte Alenia den Demonstrationsträger Sky-X, eine Stealth-Drohne mit einer Länge von 7,8 m und einer Spannweite von 5,8 m. Sie hat eine Flugdauer von 2 Stunden. Die Nutzlast beträgt 200 kg. Selex ES produziert die Falco, die 2003 ihren Erstflug hatte und mehrfach exportiert wurde. Sie kann an zwei Unterflügelstationen eine Waffenlast von 70 kg mitführen.

Griechenland verfügt über die französische Serwer B.

Die türkischen Streitkräfte wollen aus den USA mehrere Reaper-Kampfdrohnen beziehen, aber der US-Kongress verweigerte bisher die Exportgenehmigung. Stattdessen wurden in Incirlik Predator-Drohnen der US-Luftwaffe stationiert.

In Südafrika entwickelte Denel Dynamics die Kampfdrohne Seeker 400. Sie kann mit zwei laser-gesteuerte Luft-Boden-Flugkörpern Mokopa ausgerüstet werden.

Die jordanischen Streitkräfte bestellten im November 2009 mehrere italienische Falco für ihre Sondereinheiten.

Der Iran verfügt u. a. über die Ababil-T und die C-802 Noor zur Schiffsbekämpfung (siehe oben).

Die pakistanischen Streitkräfte verwenden seit Januar 2007 die italienische Selex ES Falco. Außerdem haben sie den Prototypen der Kampfdrohne NESCOM Burraq entwickelt.

Indien erwarb ebenfalls Kampfdrohnen.

In Südkorea entwickelt die Korea Aerospace Industries (KAI) eine eigene Kampfdrohne "Korean UCAV" (K-UCAV). Das Fluggerät hat bei einer Länge von 8,4 m eine Spannweite von 9,1 m.

Die australischen Streitkräfte bezogen mehrere amerikanische Reaper.

Letztendlich bezog Argentinien 2009 mehrere Mantis-Drohnen aus Großbritannien.

Der Autor ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS).

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