Klimageld: Warum die Verbraucherzentrale 139 Euro pro Person fordert
Einmalzahlung entspräche Einnahmen seit Einführung CO2-Preises. Er war nicht gedacht, um Haushaltslöcher zu stopfen. Was im Koalitionsvertrag versprochen wurde.
11,4 Milliarden Euro hat der Bund durch die CO2-Bepreisung eingenommen, seit sie im Januar 2021 eingeführt wurde. Würde diese Summe in Form eines Klimageldes an die Bevölkerung zurückfließen, entspräche dies einer Einmalzahlung von 139 pro Person.
Das rechnete am Donnerstag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor und wies darauf hin, dass dieses Instrument ursprünglich nicht gedacht war, um Haushaltslöcher zu stopfen.
"Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten", erklärte Ramona Pop, Vorstandsmitglied des vzbv. "Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen."
Ampel-Parteien versprachen "sozialen Kompensationsmechanismus"
Etwa drei Viertel der Zahlungen für die im Jahr 2021 eingeführte CO2-Bepreisung leisteten nach vzbv-Berechnungen Privathaushalte. Etwa ein Viertel kommt demnach von den Unternehmen, die allerdings die Möglichkeit haben, die Belastung durch Produktpreise an die Kundschaft weiterzugeben.
Die Ampel-Parteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, dafür einen "sozialen Kompensationsmechanismus" in Form eines Klimageldes einzuführen.
Statt dessen soll nun infolge des Karlsruher Haushaltsurteils einfach nur der CO2-Preis im kommenden Jahr stärker steigen als bisher geplant: von 30 auf 45 Euro pro Tonne statt "nur" auf 40 Euro. Darauf haben sich die Ampel-Parteien vergangene Woche geeinigt.
556 für eine vierköpfge Familie
Die Mehreinnahmen sollen nun helfen, das Haushaltsloch zu stopfen, das entstanden ist, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse festgestellt hatte.
Seit Anfang 2021 regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) den nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr. Firmen und Privathaushalte müssen seither auf Heiz- und Kraftstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel den jährlich ansteigenden CO2-Preis zahlen.
"Würde die Bundesregierung die eingenommenen 11,4 Milliarden Euro als Klimageld vollständig an die Bürger:innen zurückerstatten, ergibt das bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person – oder 556 Euro für eine vierköpfige Familie", so der vzbv.
Staffelung nach Einkommen wäre hoher bürokratischer Aufwand
Veronika Grimm vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich hinter die Forderung der Verbraucherzentralen gestellt. Dass alle den gleichen Betrag erhalten sollen – und nicht Bedürftige mehr als Wohlhabende – erklärt sie unter anderem mit dem bürokratischen Aufwand, den eine Staffelung nach Einkommen bedeuten würde.
Ein Umverteilungseffekt wäre laut Grimm auch dadurch vorhanden, dass Wohlhabende im Durchschnitt einen höheren CO2-Fußabdruck hätten und insofern mehr zahlen würden, als sie durch die Ausgleichszahlung zurückbekämen. Einkommensschwache Menschen würden hingegen profitieren.
Da klimafreundliche Produkte im Verhältnis billiger würden, bliebe der Lenkungseffekt trotzdem erhalten, so Grimm. Ohne sozialen Ausgleich für die CO2-Bepreisung sei hingegen die Akzeptanz des Klimaschutzes in Gefahr.