Konfusion oder Zensur?

Nach einem Gesetzesentwurf will die spanische Regierung es allen Behörden erlauben, Webseiten ohne Prüfung eines Richters zu schließen

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Vom Bürgermeister bis zum Minister könnten in Spanien demnächst alle die Schließung von Webseiten anordnen, wenn der Entwurf für das Gesetz zur Anregung der Informationsgesellschaft (LISI) so umgesetzt wird, wie es der Entwurf des Ministeriums für Industrie, Tourismus und Handel vorsieht. Denn dann wäre kein Richterspruch mehr erforderlich, sondern es könnte administrativ entschieden werden. Vereinigungen von Internetnutzern warnen vor einer "Vorzensur". Auch die Kommission für Freiheit und Informatik (CLI) sieht einen möglichen Verfassungsverstoß und eine "administrative Zensur" über konfuse Formulierungen.

Nach der heftigen Debatte, die sich um das umstrittene Kontrollgesetz für das Internet (LSSI) in Spanien entwickelt hatte (Spanien: Mit Spam gegen Kritisches im Internet), wallt nun die Diskussion um seine Reform auf. Das Gesetz, das 2002 abgeschwächt in Kraft getreten ist, ließ schon über einen Anhang die Möglichkeit offen, auf Basis einer behördlichen Anweisung Webseiten sperren zu lassen. Nun hat sich die sozialistische Regierung an die Reformierung des Gesetzes gemacht, das einst von der konservativen Volkspartei (PP) gegen die sozialistische Kritik durchgedrückt wurde.

Vergeblich hatten Netizen bisher darauf gewartet, dass die Sozialisten (PSOE) nach ihrem Wahlsieg 2004 ihr Versprechen einlösen und das LSSI streichen. Stattdessen arbeiten sie vielmehr an Verschärfungen und einer Ausweitung der Kontrolle. So kann nicht verwundern, dass auch über das Gesetz zur Anregung der Informationsgesellschaft (LISI) eine Verschärfung des bestehenden LSSI erreicht werden soll. Im dessen Anhang heißt es schon, eine "zuständige Behörde" könne eine Webseite sperren, womit die Tür aufgestoßen wurde, um eine juristische Kontrolle zu umgehen. Denn unter dem Begriff werden in Spanien üblicherweise Organe der Justiz oder auch Behörden geführt.

In den neuen Entwurf für das LISI ist nicht nur die Formulierung aus dem Anhang in den Artikel 11 gerutscht, sondern die allgemeine Rechtsauffassung des im LSSI genannten Begriffs wurde in dem Entwurf nun klar ausformuliert. Er spricht unverblümt von einem "juristischen oder administrativen Organ", das "einen Dienst der Informationsgesellschaft sperren oder den Rücknahme von Inhalten" verfügen kann.

Ende letztes Jahr begannen die Vereinigung der Netizen (AI) und die Vereinigung der Internetnutzer (AUI) mit der Aufklärung über das Vorhaben. Sie beklagten, dass damit auch die Verfassung ausgehebelt wird. In Artikel 20 heißt es, dass "Publikationen, Aufnahmen und andere Formen der Information" nur auf Basis eines "gültigen Gerichtsbeschlusses zurückgehalten, eingezogen, geschlossen, beschlagnahmt etc. werden dürfen". AI beklagt zudem, dass der Entwurf nicht zwischen dem Internet als Kommunikationsmedium und seinem Inhalt unterscheide: "Was würde geschehen, wenn eine Gemeinde ein Radioprogramm verbieten könnte oder den ganzen Sender, weil es dessen freier Wille gewesen ist, eine Werbung mit betrügerischem Inhalt zu senden?". Oder wenn ein TV-Sender geschlossen würde, weil ein Teilnehmer in einer Diskussion Beleidigungen ausspräche. Genau das sehe der Entwurf für das Internet vor.

Die AUI kritisierte auch, dass nach dem Entwurf gespeicherte Verbindungsdaten ohne Gerichtsbeschluss herausgegeben werden müssten. Zudem würden die Betreiber von Webseiten oder von Suchmaschinen für die den Inhalt der von ihnen verlinkten Seiten verantwortlich gemacht. Auch das ist nichts Neues und wird seit langem von der Regierung geplant (Verschärfung des spanischen Internetgesetzes geplant).

Auch Anwälte, die sich besonders mit dem Internet und der Informationsfreiheit befassen, kritisieren den Entwurf. Sie heben aber positiv hervor, dass sich im Unterschied zum verdeckten Vorgehen des Kultus- und Justizministeriums bei der Ausarbeitung eines neuen Urheberrechts und bei Straffverschärfungen für Internetdelikte der neue Industrieminister Joan Clos der Debatte stellt und den Entwurf veröffentlichte. Allerdings kritisieren sie, dass die Sozialisten, statt ihr Versprechen einzulösen, das LSSI noch "verschärfen" wollen.

Die Kommission für Freiheit und Informatik lehnt das Vorhaben ab. Auch die Nichtregierungsorganisation (NGO), in der sich Gewerkschaften, Verbraucherschutz-, Menschenrechts- und Richterorganisationen zusammengeschlossen haben, um die "individuellen und kollektiven Rechte" im Rahmen der Informationstechnologie zu schützen, vermutet eine mögliche Verfassungswidrigkeit. Allerdings sieht es die NGO als "Fehler" an, "den Entwurf isoliert von anderen Initiativen zu analysieren, die aus der Europäischen Union kommen". Sie spricht dabei die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten oder das Übergeben von Flugpassierdaten an die USA an.

Ohnehin erhält man in Spanien schnell einen Richterbeschluss, um mit schwachen Argumenten Tageszeitungen und Webseiten zu schließen. So kann einem davor grauen, wenn jeder Bürgermeister einen kritischen Blog oder ein Ministerium eine kritische Webseite ohne richterliches Plazet aus dem Netz verbannen lassen kann. Die juristische Prüfung zieht sich dann viele Jahre hin.

Gerade hat die Staatsanwaltschaft beantragt, das Verfahren gegen die Journalisten der Tageszeitung Egunkaria einzustellen, die vor fast vier Jahren geschlossen wurde. Ein Staatsanwalt hat die Anschuldigungen des Nationalen Gerichtshofs Punkt für Punkt zerpflückt. Dass die Zeitung der baskischen Untergrundorganisation ETA untergeordnet sei und für sie Geld gewaschen habe, dafür gäbe es bestenfalls schwache Indizien. Bis heute ist die Schließung einer Tageszeitung und eines Radios nicht gerichtlich geprüft.