MP3.com verliert in erster Instanz gegen amerikanische Musikindustrie

Der Service My.MP3.com wurde als Copyright-Verletzung eingestuft.

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Die seit Januar schwelende Affäre um den Service My.MP3.com des Internetunternehmens MP3.com erfuhr eine erste entscheidende Wendung, indem ein Richter die Praxis von MP3.com als illegal eingestuft hat. My.MP3.com ermöglicht Usern im Wesentlichen, Musik auch online zu hören, die sie bereits gekauft haben. MP3.com hat dazu eine Datenbank mit ca. 80.000 geschützten Titeln angelegt. Diese Hortung urheberrechtlich geschützter Musik gefiel wiederum der Vereinigung der amerikanischen Schallplattenproduzenten (RIAA) nicht.

Die RIAA verklagte MP3.com wegen Urheberrechtsübertretungen. Der Richter hat dieser Klage nun stattgegeben, doch darüber hinaus kein Urteil verkündet, das in ca. 2 Wochen erwartet wird. Die RIAA verlangt Schadenersatz, welcher potentiell Milliardenhöhe erreichen und das relativ junge Internet-Unternehmen MP3.com am Boden zerstören könnte.

Beobachter haben diese rechtliche Auseinandersetzung von Anfang an als Schaukampf zweier recht gut ausgestatteter Giganten eingestuft. MP3.com hatte gleich zu Beginn angekündigt, den Fall bis in alle Instanzen ausfechten zu wollen. Doch ein Verfahren, das MP3.com selbst gegen wettberwerbsfeindliche Praktiken der Industrie angestrengt hatte, ist bereits zusammengebrochen. Nun steht die Site, die aus der Begeisterung über im Netz austauschbare MP3-Musik-Files ein Geschäft zu machen hoffte, mit dem Rücken zur Wand. In Folge der Ankündigung der Gerichtsentscheidung fiel der Börsenkurs des Unternehmens um 40%.

Bis zur endgültigen Entscheidung des Richters hat MP3.com noch ein paar Trümpfe in der Hand. Man glaubt nicht, dass die Schadenersatzforderungen tatsächlich Milliardenhöhe erreichen werden. Der Gerichtsfall sei "eine legitime technische Auseinandersetzung, die mit Leuten zu tun hat, die ihre CD bereits gekauft haben", sagten Anwälte der Firma nach der Urteilsverkündung. Laut einem der Anwälte würde es auch schwierig für die RIAA werden, den Verlust von Einnahmen nachzuweisen. "Bei dem Dienst ging es essentiell darum, CD-Verkäufe anzukurbeln", sagte der Anwalt.

Der Gründer und CEO des Unternehmens, Michael Robertson, ist bekannt dafür, markige Worte gegen die Musikindustrie loszulassen. Zugleich stellt er sich als Hüter der Interessen nicht unter Vertrag stehender Musiker dar. Im Anschluss an die Gerichtsentscheidung warnte er davor, dass, wenn sein Dienst eliminiert werden sollte, die Konsumenten Zuflucht zu Tools nehmen würden, die eine noch größere Bedrohung der Musikindustrie darstellen, wie die Musik-Tauschprogramme Napster und Gnutella.

MP3.com hat angekündigt, abhängig vom endgültigen Urteil in Berufung gehen zu wollen.