NSU-Zeugen im Schonwaschgang

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Untersuchungsausschuss in Stuttgart befragt Sven Rosemann, Stephan L. und Markus Fr. - Warum soll zweite Waffenlieferkette verschleiert werden?

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Gab es im Umfeld des NSU-Trios eine zweite Waffenlieferkette? Diese Frage steht seit Monaten im Raum, zum wiederholten Male auch beim Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg. In der März-Sitzung wurde sie vom Zeugen Jug Puskaric bejaht - jetzt vom Zeugen Sven Rosemann vehement verneint. Dazwischen spielte sie aber auch im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München eine Rolle. Dass sie nicht geklärt ist, belegt ihre Brisanz und zeigt, wie ungeklärt der Mordkomplex auch nach sechs Jahren noch immer ist.

In Stuttgart wurden neben Rosemann unter anderem zwei weitere hochrangige Neonazis befragt: Der langjährige Deutschlandchef des rechtsextremen Netzwerkes Blood and Honour, Stephan L., der vor einem Jahr als langjähriger V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) enttarnt wurde sowie Markus Fr., zentrale Szenefigur in Baden-Württemberg. Mit beiden Zeugen ging der Ausschuss allerdings schonend um. Er will langsam zum Ende kommen und sich schon gar nicht mehr mit Behörden anlegen.

Im März hatte der Zeuge Jug P. eingestanden, Ende der 90er im Auftrag von Rosemann insgesamt drei Schusswaffen besorgt zu haben (vgl. NSU-Ausschuss: Zeuge gesteht Waffenbeschaffung).

Weil er damit nicht nur den angeblichen Besteller, sondern zugleich sich selbst belastete, erscheint die Aussage einigermaßen glaubhaft. Hinzu kommt, dass keine offizielle Stelle, weder die Bundesanwaltschaft, noch die Nachrichtendienste und auch nicht das Gericht in München ein Interesse an dieser Waffen-Version haben. Warum also sollte P. sie erfinden? Auffällig war weiterhin, dass er demonstrativ ausschloss, unter den Pistolen sei eine Ceska gewesen, obwohl er nicht in die Tasche mit den Waffen geschaut haben will. Mit einer Waffe dieser Marke wurden zwischen 2000 und 2006 die neun türkisch- und griechischstämmigen Männer ermordet. Die Beschaffung lastet die Bundesanwaltschaft den in München Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten Schultze an.

Gericht ändert Begründung

Das Gericht folgt dieser Sicht und will die mutmaßlichen Waffenlieferer Puskaric und Rosemann nicht vernehmen. Es hat entsprechende Anträge der Wohlleben-Verteidigung wiederholt abgelehnt. Begründung: Es gebe keine Anhaltspunkte, dass Rosemann die Waffen in der Schweiz bestellt und dass er Umgang mit der Tat-Ceska 83 gehabt habe. Der vorsitzende Richter bescheinigte Rosemann gar, nicht die Unwahrheit gesagt zu haben (vgl. NSU Prozess: Gericht will zweiter Waffenspur nicht nachgehen).

Das war nach der Sitzung des Untersuchungsausschusses (UA) von Baden-Württemberg im März. Kurioserweise änderte das Gericht im April seine Begründung, warum es Rosemann nicht erneut als Zeugen zur Hauptverhandlung laden wolle. Es gebe keinen Hinweis, so Richter Manfred Götzl nun, dass Rosemann "bekunden" werde, er habe Waffen in der Schweiz gekauft.

Das war vor der folgenden Sitzung des BaWü-Ausschusses. Es schien, als würden sich hier zwei Institutionen die Bälle zuspielen. Die auffällig parallele Behandlung der Causa "Waffenlieferung-Puskaric-Rosemann" tat der UA-Vorsitzende in Stuttgart auf Nachfrage als "Zufall" ab.

Sven Rosemann aus Rudolstadt, der den Thüringer Heimatschutz mit begründet hatte, mit Uwe Böhnhardt zusammen in Haft saß und zum NSU-Umfeld zu zählen ist, war zweimal nicht zur Anhörung vor dem Ausschuss in Stuttgart erschienen. Das erste Mal im Februar, weil er auf seinem Briefkasten eine Patrone gefunden haben will mit dem Datum der UA-Sitzung und er sich daraufhin bedroht fühlte. Das zweite Mal im März meldete er sich krank. Nun aber erschien er, mit Rechtsbeistand, Sonnenbrille und schusssicherer Weste. Und tatsächlich bekundete er genauso, wie es der OLG-Richter vor wenigen Tagen prognostiziert hatte: Er sei nie in Besitz einer Ceska-Pistole gewesen, er habe noch nie etwas in der Schweiz zu tun gehabt, er habe Puskaric kein Geld für einen Waffenkauf gegeben, er habe keine Waffen in einer geschlossenen Tasche entgegengenommen.

Warum Puskaric sowie ein zweiter Zeuge (Michael H.) so etwas behaupten, wisse er nicht, beide würden "spinnen". Vielleicht sei P. ja vom Verfassungsschutz unter Druck gesetzt worden, das zu behaupten. Der Haken: Der Verfassungsschutz vertritt diese Version gar nicht, und die Bundesanwaltschaft bestreitet sie.

Stuttgart bot die Bühne, die München nicht bieten wollte

Wie auch immer: Der Zeuge Rosemann hat sich in Stuttgart genauso verhalten, wie es zu den Entscheidungen des OLG-Senates in München passt. Stuttgart bot die Bühne, die München nicht bieten wollte. Alles in Ordnung also, wenn es dann am Ende nicht noch zu einem grundlegenden Widerspruch gekommen wäre. Bei den UA-Sitzungen in Stuttgart ist es üblich, dass nach Sitzungsschluss öffentliche Presserunden stattfinden, in denen nicht nur Journalisten sitzen, sondern auch Publikum. Diese Runden werden manchmal zu eigenen Veranstaltungen. Die Abgeordneten waren sich in ihren Beurteilungen des Zeugen Rosemann einig: "zutiefst unglaubwürdig". Will heißen: sie nehmen ihm nicht ab, keine Waffen beschafft zu haben.

Sie glauben in dieser Frage eher dem Zeugen Puskaric, wie sie im März nach dessen Befragung in der öffentlichen Presserunde erklärt hatten. Ein geradezu systemischer Widerspruch zwischen Parlament in Stuttgart und Gericht in München, zumal das auch die Vernehmung des Zeugen Puskaric durch das Bundeskriminalamt (BKA), aus der der Ausschuss zitierte, offiziell angezweifelt hat. (Siehe Link oben)

Rosemanns Auftritt trug Züge einer Inszenierung, bot an manchen Stellen aber auch interessante Einblicke. Zum Beispiel als er zur Rolle von Verfassungsschutz (VS) und Sicherheitsbehörden in der rechtsextremen Szene gefragt wurde. Auch er sei auf eine Zusammenarbeit angesprochen worden, so Rosemann, üblicherweise geschehe das immer im Gefängnis. Bei ihm seien sie, "mies", mit seiner Mutter angekommen. An der Stelle wollte der Vertreter des Innenministeriums im Untersuchungsausschuss die Schilderung unterbinden. Es handle sich um eine Arbeitsweise einer Sicherheitsbehörde, die öffentlich nicht genannt werden dürfe.

Der Ausschussvorsitzende widersprach, der Zeuge schildere nur ein persönliches Erlebnis, daraus sei noch keine Struktur erkennbar, wahrscheinlich laufe ein Anwerbegespräch bei jedem anders ab. Rosemann konnte also fortfahren: In Anwesenheit seiner Mutter haben ihm die VS-Beamten die zwei Möglichkeiten unterbreitet, im Knast und in der Szene zu bleiben - oder eben rauszukommen. Ihm seien 1200 DM plus Spesen pro Monat in Aussicht gestellt worden.

Er habe eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen, bekomme einen Decknamen, dürfe keine szenetypischen Straftaten begehen, höchstens zur Aufrechterhaltung der Tarnung und sollte in Bayern eingesetzt werden. Doch für den Fall, dass er den Dienst "verarschen" wolle, würden sie seine Verpflichtungserklärung in seinem Kameradenkreis verbreiten.

Er habe dann ein Gedächtnisprotokoll von dem Anwerbegespräch gefertigt, so Rosemann weiter, aus dem Gefängnis geschmuggelt und veröffentlicht, damit sei er verbrannt gewesen. Auch Uwe Mundlos, der in seiner Bundeswehrzeit vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) angeworben werden sollte, habe sich so verhalten.

Einfach "gespürt"

Wer von seinen Kameraden tatsächlich angeworben wurde, dazu wollte er nichts sagen. Er wisse es nicht, man habe das einfach "gespürt". Namen nannte er nicht. Nicht einmal von Leuten, bei denen das belegt ist.

Wie erklärt sich Rosemann die Patrone auf seinem Briefkasten? Werde er bedroht, so die Frage des Ausschusses, weil er Wissen habe, das er nicht mitteilen soll? Seine Antwort: Vielleicht habe ja der Staat, die "Verfassungsschutz-Heinis", die Patrone hingelegt, weil sie denken, dass er etwas wisse.

Stephan L. und Markus Fr.

Blood and Honour (B&H) war eines der tragenden rechtsextremistischen Netzwerke, seit 2000 verboten. Deutschlandweit zählte es etwa 200 Aktive. Dazu gehörten Stephan L. aus Berlin und Markus Fr. aus Baden-Württemberg. Die Führungskader allerdings waren zu einem großen Teil Agenten, Informanten und Spitzel der diversen Verfassungsschutzbehörden - in Sachsen, Thüringen, Brandenburg und auch möglicherweise in Baden-Württemberg.

Vor einem Jahr kam heraus, dass selbst der Deutschland-Chef von B&H, eben Stephan L., jahrelang im Dienst des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) stand. Aus einem Papier des Landeskriminalamtes Berlin, Abteilung Staatsschutz, geht hervor, dass L. im Jahre 2000 "an das BfV vermittelt" wurde. Warum? War L. V-Person des LKA und sollte durch seine Umwidmung davor bewahrt werden, im anstehenden Prozess um die Band Landser als Zeuge aussagen zu müssen und damit enttarnt zu werden?

Sein Einsatz für das BfV soll bis zum Jahre 2010 gedauert haben, also vor dem Auffliegen des NSU. Das Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe will er allerdings nicht gekannt haben. Auch nicht, dass enge Kameraden von ihm, wie Thomas Starke und Jan Werner, die drei gut kannten und nach dem Untertauchen noch in Kontakt mit ihnen standen.

Im Jahr 2001 siedelte L. von Berlin nach Baden-Württemberg um. Vor allem um Abstand von der Szene zu gewinnen, erklärte er jetzt vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart. Der erste öffentliche Auftritt nach seiner Enttarnung. Als er in München als Zeuge vernommen wurde, war seine frühere Doppelexistenz noch nicht bekannt. Das BfV ließ das Gericht darüber im Unklaren.

Er habe im März 2000 seine Ämter als B&H-Chef niedergelegt, wollte "schleichend" aus der Szene aussteigen, so L. Allerdings wohnte er anfänglich ausgerechnet beim ex-BaWü-Chef von B&H, Markus Fr. Fragwürdig ist auch, warum er für das BfV tätig wurde zu einem Zeitpunkt, als er aus der Szene ausgestiegen sein will. Was und worüber hat er berichtet?

Das durfte die Öffentlichkeit in der Ausschusssitzung allerdings nicht erfahren. Auf die Frage, ob er V-Mann des Verfassungsschutzes war, machte sein Anwalt ein Aussageverweigerungsrecht geltend. Sie würden weder ja noch nein dazu sagen. Herr L. könne sich sonst strafbar machen, weil er möglicherweise Dienstgeheimnisse offenbare. Das allerdings kann man streng betrachtet bereits als Eingeständnis einer BfV-Kooperation interpretieren. Denn nur wenn er V-Mann war, kann er ein Dienstgeheimnis verletzen. Der Ausschuss befragte ihn anschließend in nicht-öffentlicher Sitzung. Aus der erfuhr man nichts.

Ein Untersuchungsausschuss, dem die Interessen der Sicherheitsbehörden offenbar heilig sind und mehr gelten, als die Aufklärung einer Mordserie

Der Vorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) wollte hinterher nicht einmal sagen, ob das Gremium denn versucht habe, beim BfV eine Aussagegenehmigung für den Zeugen L. zu erwirken. Begründung: Aus der möglichen Antwort des Amtes könne man bereits schließen, ob L. V-Mann war oder nicht. Ein Untersuchungsausschuss, dem die Interessen der Sicherheitsbehörden offenbar heilig sind und mehr gelten, als die Aufklärung einer Mordserie.

Das zeigte sich in gewisser Weise auch bei der Vernehmung des anderen früheren B&H-Aktivisten Markus Fr. Der ist seit Jahrzehnten die zentrale Figur der rechtsextremen Szenen in Baden-Württemberg und mischt, wie man aus vielen Zeugenaussagen, aber auch aus Ermittlungen weiß, in zahlreichen Neonazi-Gruppen mit oder gründete sie.

Die nationalistische politische Vita des Mannes kann als belegt gelten - vor dem Ausschuss durfte er allerdings, ohne von den Abgeordneten groß Widerspruch zu erfahren, ein anderes Bild von sich zeichnen. Er sei früher aktiv gewesen, heute nicht mehr. Die Zahl der Mitglieder in den Gruppen sei eher weniger gewesen als mehr. Sie hätten eher Partys gemacht als Politik. Bei einer Kreuzverbrennung in Ku Klux Klan-Manier beispielsweise will er "garantiert nicht" dabei gewesen sein.

Viele andere Rechtsextremisten, die ihn gekannt haben wollen, will er nicht gekannt haben. Beispielsweise den KKK-Anführer von Schwäbisch Hall, Achim Schmid, der zugleich V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) von Baden-Württemberg war und der mit dem KKK-V-Mann Thomas Richter zusammenarbeitete, der wiederum auf der Adressliste von Uwe Mundlos stand.

Alles in den letzten Jahren recherchierte und belegte Zusammenhänge. Doch vor diesem Untersuchungsausschuss durfte er sie verneinen und bestreiten und quasi eine völlig andere Geschichte erzählen. Der Ausschuss ließ das zu, kein Aktenvorhalt, der ihn widerlegt und gezwungen hätte, seine "alternativen" Darstellungen zu untermauern. Selbstredend will Fr. auch das NSU-Trio oder den Angeklagten Ralf Wohlleben nicht gekannt haben.

Im September 2013 ist der Neonazi-Aussteiger Florian H. aus dem Landkreis Heilbronn in seinem Auto verbrannt. Er will Wissen über die Täter des Polizistenmordes von Heilbronn gehabt haben. Der Prozess in München sei eine Farce, soll Florian seiner Familie gegenüber gesagt haben, solange dort nicht andere auf der Anklagebank säßen. Darunter nannte er den Namen von Markus Fr. Das hatte Florians Vater 2015 vor dem Untersuchungsausschuss in Stuttgart zu Protokoll gegeben. Florian soll sogar persönlich Kontakt mit Fr. gehabt haben. Der Name Florian H(...) sage ihm nichts, erklärte Fr. nun als Zeuge auf die entsprechende Frage. Und ob er ihm persönlich begegnet sei, Antwort: nicht dass er wüsste.

"Damit war die Sache ok"

Man wurde als Beobachter den Eindruck nicht los, hier findet eine Pro-Forma-Veranstaltung statt. Man lädt einen wichtigen Zeugen, weil man es muss. Doch tatsächlich schont man ihn und lässt ihn entkommen.

Vielleicht hängt das mit dem Verdacht zusammen, der seit einiger Zeit im Raum steht. Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte eine ranghohe Ermittlerin des Landeskriminalamtes (LKA) von Baden-Württemberg auf die Frage nach Markus Fr. erklärt, dazu könne sie nichts sagen, weil die Person "eingestuft" sei. "Einstufung" bedeutet Geheimhaltung, ein Indiz für eine Kooperation mit einer Behörde.

Auch in der letzten Sitzung des BaWü-UA im März (siehe Link oben) hatte eine Vertreterin des Staatsschutzes im Zusammenhang mit Fr. Dinge erwähnt, die dem Verdacht Nahrung geben können. Unter anderem will sie noch im Jahr 2014 im Amt vorgeschlagen haben, gegen Fr. weitere polizeiliche Maßnahmen zu fahren. Das habe die Führung des Staatsschutzes aber abgelehnt.

Im Ausschuss wird Markus Fr. gefragt, ob er eine V-Person einer Sicherheitsbehörde war. Seine Antwort: "Das ist absolut aus der Luft gegriffen." Er räumt ein, dass er einmal von einer Behörde auf eine Zusammenarbeit angesprochen wurde, er wisse nicht mehr, von welcher, aber er habe abgelehnt: kein Interesse.

Als dann die Sprache auf Jug Puskaric kommt, den Hinweisgeber auf eine Waffenbeschaffung im Umfeld des NSU, wird es erneut ominös: "Ja", bestätigt Markus Fr., er habe von einer Polizeibehörde ein Schreiben erhalten, wonach er zu Jug P. eine Aussage machen solle. Daraufhin habe er dort angerufen und erklärt, er kenne die Person gar nicht. Und er endet mit dem Satz: "Damit war die Sache ok." Man muss ergänzen: Für den Ausschuss auch.

Die Causa Markus Fr. ist brisant. Sollte er tatsächlich eine V-Person gewesen sein, könnten in einer Behörde auch Informationen über Florian H. vorliegen - sein mögliches Wissen und seine Todesumstände.