OECD-Mitgliedsstaaten planen Einführung der Mehrwertsteuer auf Online-Transaktionen

Auch in der EU geht es nur noch darum, welches Modell zum Zuge kommen wird

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die USA wehren sich gegen die Einführung jeder Art von Internetsteuer. In den USA selbst gibt es sind Regelungen noch umstritten, allerdings scheint über die geplante Vereinfachung und bundesweite Harmonisierung der Steuer auch die Erhebung von Mehrwertsteuern beim Intereinkauf von Produkten geregelt zu werden. Weltweit allerdings wird bereits an der Umsetzung der Mehrwertsteuer beim E-Commerce gearbeitet.

Der Internet Tax Freedom Act (H.R.3709), der für weitere fünf Jahre bis 2006 nach Ablauf des ersten Moratoriums aus dem Jahr 1998 eine Steuererhebung auf den E-Commerce blockieren soll, ist noch nicht verabschiedet worden und auch sehr umstritten. Eine Gruppe von Vertretern der Regierungen von 39 Bundesstaaten und der Finanzämter hat ein Streamlined Sales Tax Project erarbeitet, das eine Vereinfachung der Steuergesetze vorsieht. Bislang gibt es über 7000 unterschiedliche lokale Abgabenregelungen. Die Vereinfachung behandelt nicht direkt eine Besteuerung von Internetverkäufen, sondern würde nur den Weg dahin ebnen. Bislang muss auf Verkäufe übers Internet nur dann Mehrwertsteuer gezahlt werden, wenn der Online-Händler eine Filiale im zuständigen Steuerbereich besitzt.

Die Europäische Kommission schlägt für elektronisch erbrachte Dienstleistungen ein Modell vor, dass die auf der OECD-Konferenz in Ottawa 1998 erarbeiten Prinzipien umsetzt. Bislang unterliegen die innerhalb der EU erbrachten Dienstleistungen der Mehrwertsteuer, jedoch nicht diejenigen, die außerhalb erbracht werden, was nach Ansicht der EU-Kommission zu "Wettbewerbsverzerrungen und zur Benachteiligung von Dienstleistern mit Sitz in der EU" führen kann. Die Regelung sieht vor, dass als Ort der Besteuerung der Ort des Verbrauchs gelten soll. So könnten über das Internet "importierte" elektronische Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer belegt werden, die aus der EU "exportierten" würden jedoch steuerfrei bleiben. Unternehmen aus dem Ausland müssten sich für Mehrwertsteuerzwecke dann in einem beliebigen EU-Mitgliedsland registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz in der EU mehr aus als 100000 Euros beträgt.

Die EU-Finanzminister hatten Ende November allerdings erst einmal beschlossen, die Entscheidung über die Einführung der Mehrwertsteuer auf Online-Transaktionen bis zum Juni 2001 zu verschieben. Hauptproblem ist, wie man die Mehrwertsteuer bei Transaktionen zwischen Käufern in der EU und Verkäufern im Ausland erheben soll. Überdies sollen die E-Commerce-Unternehmen nicht mit einem überdurchschnittlichen Verwaltungsaufwand behindert werden. Bei der von der Kommission vorgeschlagenen Regelung würden die ausländischen Unternehmen sich, so die Kritik, in dem Land anmelden, in dem die Mehrwertsteuer für sie am günstigsten ist. Einige EU-Länder wie Frankreich und Belgien schlagen deswegen vor, dass sich die ausländischen Unternehmen in allen Mitgliedsländern registrieren müssten.

Nach Informationen der Japan Times vom 25.12. ist es höchstwahrscheinlich, dass die Mitgliedsstaaten der OECD Mehrwertsteuern bei Online-Händlern erheben werden, wenn sie Software, Musik, Filme oder andere erbrachte Dienstleistungen über das Internet einführen. Bislang gibt es ein ungleiche Behandlung, denn bei Händlern, die CDs oder DVDs einführen, werden von den Zollbehörden Steuern erhoben, während Produkte, die vom Internet heruntergeladen werden können, steuerfrei geblieben sind.

Angeblich soll während eines Treffens im Juni die Regelung über die Erhebung von Mehrwertsteuern beschlossen und dann im Jahr 2002 oder 2003 eingeführt werden. Die Schwierigkeiten, die transnationalen Transaktionen beim Verkauf von Software übers Internet überhaupt feststellen und besteuern zu können, will man so in den Griff bekommen, dass sich ausländische Händler bei den Steuerbehörden registrieren lassen müssen, so dass die Erhebung dann möglich wird. In Zukunft sollen die kreditgebenden Institute, über die die bargeldlosen Transaktionen ablaufen, die Steuern gleich auf die Preise für die digitalen Produkte draufschlagen, so die Japan Times, damit die Steuern an die Regierungen der Käuferländer ausgezahlt werden können.