Puigdemont darf doch zu Europawahlen antreten
Spanischer Hick-Hack und Behinderungsversuche, vor allem nach seiner Wahl ins Europaparlament, werden weitergehen - Ein Kommentar
In Spanien wurde wieder eine dieser Geschichten geschrieben, warum merkwürdige Vorgänge im deutschen Sprachgebrauch als "spanisch" benannt werden. Daran ändert nichts, dass das Ergebnis richtig ist, da es auch spanischen Gesetzen folgt. Der ehemalige katalanische Regierungschef, der auch weiter der rechtmäßige Inhaber dieses Amtes sein müsste, kann nun doch noch zu den Wahlen zum Europaparlament antreten. Eigentlich sollte er weiter Präsident sein. Nur über juristische Tricks wurde, nachdem die Wähler Carles Puigdemont in zweifelhaften Zwangswahlen bestätigt haben, verhindert, dass er wieder ins Amt eingeführt werden könnte.
Das Verwaltungsgericht in Madrid hat diesem neuen Ausschlussversuch am Montag eine definitive Absage erteilt. Gegen die Entscheidung des Zensurrats, der sich Wahlrat (JEC) nennt, wurden die drei Exil-Kandidaten zugelassen. Der JEC hatte zuvor unter Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung gegen geltende Gesetze und internationale Abkommen entschieden, dass Carles Puigdemont und seine ehemaligen Minister Clara Ponsatí und Toni Comín keine Kandidaten sein dürfen, da sie nicht wählbar seien. Das behauptete eine Mehrheit der Richter im JEC. Dass auch diese Entscheidung keine juristische Basis hatte, wie der gesamte Prozess gegen die Katalanen, war sehr deutlich. Deshalb hatte Telepolis dies auch gleich aufgezeigt.
Noch vergangene Woche hatte - aus guten Gründen - das Verwaltungsgericht versucht, die heiße Kartoffel an den Obersten Gerichtshof abzuschieben, der diese Suppe aufgetischt hatte. Ohne die absurden Anklagen dieses Gerichts, die auf einer erfundenen Rebellion oder Aufruhr basieren, gäbe es all diese Probleme nicht. Und in halb Europa (außer in der politisierten spanischen Justiz) sehen Richter keine Hinweise für derlei Anschuldigungen.
Ein Gerichtshof, der sich nicht für zuständig erklärt, gibt eine inhaltliche Stellungnahme ab
Angesichts einer neuen Internationalisierung des Konflikts zog die Staatsanwaltschaft - in Spanien ein Ministerium - die Reißleine. Sie erklärte, dass tatsächlich keine Hindernisse für eine Kandidatur der Exilanten bestehen. Doch der Vorgang selbst ist unerklärlich. Warum gibt die Staatsanwaltschaft, die in einem Verfahren vor einem Verwaltungsgericht nichts zu melden hat, überhaupt Stellungnahmen ab? Die Regierung wollte offensichtlich vorgeben, wohin die Reise zu gehen hat.
Die Verwaltungsrichter versuchten zunächst noch, sich elegant aus der Affäre zu ziehen. Sie erklärten sich für nicht zuständig. Der Oberste Gerichtshof sollte entscheiden, der hinter dem Verfahren gegen die katalanische Regierung und zwei zivilgesellschaftlichen Aktivisten steht. Da seit Februar keine Beweise vorgelegt werden können, fordern auch schon ehemalige Richter dieses Gerichtshofs, das Verfahren abzubrechen. Der Gerichtshof drückte sich aber, nach einer Sondersitzung am Sonntag (!), ebenfalls weg und erklärte sich ebenfalls für nicht zuständig. Man hatte aber den Fingerzeig der Regierung verstanden, eine schnelle Entscheidung zu treffen. Was noch erstaunlicher war: Ein Gerichtshof, der sich nicht für zuständig erklärt, gibt dann sogar eine inhaltliche Stellungnahme ab. Er folgte - wen wundert es noch - einstimmig der Vorgabe des Ministeriums für Staatsanwaltschaft. Damit war klar, wie das Verwaltungsgericht entscheiden würde, an den das Verfahren zurückverwiesen wurde.
Die rechten Ciudadanos und die Volkspartei (PP) wollen nun auch noch das Verfassungsgericht anrufen, nachdem sie sich mit ihren Richtern im Wahlrat letztlich doch nicht durchsetzen konnten. Die Katalanen werden aber bei den Wahlen antreten, denn das höchste Gericht kann gar nicht anders, als die unbegründete Beschwerde abzulehnen. Folgt das politisierte Gericht, wo die Richter der PP die Mehrheit stellen, allerdings gegen alle Gesetze doch der Parteilinie, wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und/oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg diese antidemokratische Entscheidung kassieren. Zu klar ist die Rechtslage. Und das ist im Eilverfahren möglich. Trotz allem bestünde die Möglichkeit, dass die Europawahlen in Spanien wiederholt werden müssen.
Der Wahlrat, der das Recht gebeugt hat, müsste aufgelöst werden
Der Vorgang macht deutlich, dass die Mehrheit im Wahlrat das Recht gebeugt hat. Nationalistische Aktivisten wie Andrés Betancor haben gegen besseres Wissen für den Ausschluss gestimmt. Der hatte vor einem Jahr schon in seinem Blog dargelegt, dass die Rechtslage klar ist, man Puigdemont nicht von den Wahlen ausschließen kann. Deshalb hatte der Aktivist eine Reform des Gesetzes gefordert, die aber nicht kam.
Der Wahlrat müsste, wollte die spanische Justiz etwas Glaubwürdigkeit zurückgewinnen, sofort aufgelöst werden. Zudem müssten Strafverfahren gegen die Richter eingeleitet werden, die gegen die Rechtslage ihr Amt missbraucht und Recht gebeugt haben. Dass das passiert, darf aber bezweifelt werden. Denn damit könnten auch Richter betroffen sein, die gleichzeitig im Wahlrat und im Verfahren gegen die Katalanen sitzen. Der Prozess würde platzen.
Dazu bräuchte es Mut in der Regierung und der Justiz. Der wäre dringend notwendig, um endlich die Justiz zu entpolitisieren, wie auch Richter und Staatsanwälte mit Streiks immer wieder für Unabhängigkeit eintreten
Weil aber in Spanien seit vielen Jahre nichts in diese Richtung geschieht, mahnt auch die Group of States against Corruption (GRECO) des Europarates immer Reformen an. Im letzten Bericht wurde - wieder einmal - eine "fehlende Reglementierung objektiver Kriterien und Bedingungen zur Evaluierung für die Ernennung von Kandidaten für Spitzenpositionen in der Justiz" kritisiert. Richter und Staatsanwälte würden gemäß "politischer Verbindungen" und nicht nach "juristischen Verdiensten und Qualifikationen" ernannt. "Keine der elf Empfehlungen" aus dem vorhergehenden Bericht sei "zufriedenstellend umgesetzt wurden".
Dass die Sozialdemokraten (PSOE) von Pedro Sánchez, der gerade bei den Wahlen bestätigt wurde, sich an diese Aufgabe machen, muss bezweifelt werden. Im vergangenen Jahr hat man versucht, den Justiz-Kontrollrat auszuhebeln. Mit der rechten PP dealte man aus, wer Präsident des Kontrollrats und des Obersten Gerichtshofs werden sollte. Das geschah, bevor die Richter des Rats benannt waren. Dabei sind sie es, die den Präsidenten wählen. Sie sollten von beiden großen Parteien zum Abnickverein degradiert werden, die Probleme mit einer wirklichen Demokratie haben. Der Deal flog auf, weil der PP-Sprecher Ignacio Cosidó den Erfolg zu offen feierte.
Vorgesehen war der Richter Manuel Marchena für den Posten. Das ist der Mann, den die PP als ihren Statthalter sieht, der die Justiz für sie auch angesichts der vielen Korruptionsverfahren "kontrollieren" sollte. Marchena wurde aber nicht abgesägt. Er ist Präsident der Kammer, die nun über die Katalanen entscheidet. Und deren Verteidiger waren schon vor dem Prozess entsetzt, dass sie nicht einmal alle Unterlagen zur Verfügung gestellt bekamen, weil für ihn alle "Regeln geändert" wurden. Internationale Beobachter sind über Marchenas Prozessführung entsetzt, der Verteidigerrechte schwerwiegend beschneidet. Er lässt es nicht zu, dass Zeugen der Anklage mit Filmmaterial konfrontiert werden, mit denen ihre Aussagen widerlegt würden.
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