Reform der Öffentlich-Rechtlichen: "Verlorengegangenes Vertrauen kann wettgemacht werden"

Seite 3: Für eine Reform der Rundfunk- und Fernsehräte

#Die Zusammensetzung der Rundfunk- und Fernsehräte ist seit Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Zweiten Weltkrieg im Wesentlichen gleichgeblieben, u.a. Politiker, Kirchen, Bildungsinstitutionen, Gewerkschaften sowie Bauern- und Verbraucherverbände.

Seither hat sich die Gesellschaft jedoch stark verändert, so dass diese Gremien die gesellschaftlich relevanten Gruppen von heute nicht mehr hinreichend repräsentieren. Flächendeckend sind weder die Friedensbewegung, Atheisten, Schüler und Studierende, Pro Asyl, Attac, Gehörlosen- oder Blindenverbände oder migrantische Organisationen vertreten.

Derzeit ist in nur fünf von zehn öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten je ein Sitz für ein/e "Ausländervertreter:in" vorgesehen, obwohl etwa 20 Prozent der deutschen Bevölkerung ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird. Für Muslime wird neuerdings in einzelnen Bundesländern ein Sitz vorgehalten, obwohl Muslime die drittgrößte Religionsgemeinschaft in Deutschland repräsentieren.