Reform der Öffentlich-Rechtlichen: "Verlorengegangenes Vertrauen kann wettgemacht werden"

Seite 4: Inklusivere Hauptprogramme und barrierefreie Zugänge zu Medienangeboten

Ein Publikumsrat sollte sich zur Aufgabe machen, die Barrierefreiheit zum Programm und zu allen Medienangeboten, auch im Netz, etwa für ältere, sehbehinderte und/oder gehörlose Menschen einzufordern.

Die geleisteten Rundfunkbeiträge, auch von marginalisierten Personenkreisen, machen eine wesentlich breitere und systematischere Reinvestition der Beiträge in ein inklusives Angebot notwendig. Dafür müssten Organisationsstrukturen des jeweiligen Rundfunksenders partizipativer aufgestellt sein, so dass nicht nur die etablierten Interessengruppen berücksichtigt werden.

Hier sollte ein Publikumsrat eine unabhängige Monitoring- und Informationsfunktion bieten, welche oben beschriebene Maßnahmen im Interesse des Publikums auf wissenschaftlicher Grundlage begleitet und evaluiert.

Dazu gehören auch systematische und verpflichtende Schulungen zur diskriminierungsfreien Berichterstattung für Journalist:innen und Redakteur:innen, ebenso wie anonymisierte Bewerbungsverfahren zur Stärkung der Chancengerechtigkeit im journalistischen Bereich.