Reform der Öffentlich-Rechtlichen: "Verlorengegangenes Vertrauen kann wettgemacht werden"

Seite 5: Unbegrenzte Verweildauer von Sendungen im Internet

Hinsichtlich der Konvergenz der Medien ist nicht nachvollziehbar, dass die Beitragszahler offenbar nur für das lineare TV-Angebot der öffentlich-rechtlichen Medien bezahlt haben sollen. Die Initiative für einen Publikumsrat befürwortet deshalb die unbegrenzte Vorhaltung digitaler Online-Angebote (sogenannte Telemedien) der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz.

Es spielt u. E. keine Rolle, über welchen Kanal öffentlich-rechtliche Inhalte übermittelt werden. Schließlich haben die Nutzer:innen dafür Rundfunkbeiträge gezahlt. Hier schließt sich die Initiative für einen Publikumsrat u.a. dem Ver.di-Positionspapier zur Medienpolitik vom 6.5.2011 an.

Für den Erhalt des audiovisuellen Kulturgutes

Radio- und Fernsehmaterial ist Teil des audiovisuellen kulturellen Erbes der Bundesrepublik Deutschland. Die Abwicklung der Archive und die Beseitigung alter Sendebänder in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss verhindert werden. Überregionale Sender sowie die Regional- und Lokalredaktionen spiegeln in ihrer Berichterstattung Politik und Alltagsleben in den Bundesländern wider.

Werden diese Quellen vernichtet, stehen sie zukünftigen Generationen und einer historischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung nicht mehr zur Verfügung. Rundfunksendungen müssen demnach vollständig archiviert und mittel- bis langfristig, im Sinne einer audiovisuellen Bibliothek, einem interessierten Publikum zugänglich gemacht werden. Hier darf sich die Politik nicht ihrer Verantwortung entziehen.