"Russki MP3-Mucke gar nix gutt auf Ebäh"

Vorsicht Falle: Nicht alles, was man unterwegs oder vor dem 13.9.2003 erworben hat, darf man zuhause und heute ungestraft wieder verkaufen

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Der Regionalcode bei DVDs macht so manchem Amerika-Urlauber nachher Kummer, wenn die teuren Scheiben zuhause nicht laufen wollen oder gar den noch teureren DVD-Spieler auf dem US-Regionalcode 1 fest klemmen, der dann keine deutschen Scheiben mehr abspielt. Doch so richtig Ärger gibt es, wenn man Urlaubseinkäufe später auf Ebay verkauft

Musik ist international, Musikrechte sind es jedoch nicht, woran nicht einmal immer die Plattenfirmen alleine Schuld sind: Mitunter hat der Künstler zunächst in seinem eigenen Land mit einem Label gearbeitet, gibt dann aber die Rechte fürs Ausland später einem anderen Label, das ihm bessere Konditionen bietet. Ja, es kann sogar Länder geben, für die es überhaupt keine Vertriebsrechte gibt, sodass die Aufnahme dort gar nicht legal erworben werden kann. Die Folge sind teils recht komplizierte Zustände bei Online-Musikdiensten.

Bei Filmen schaut es nicht viel besser aus: Die Filmstudios wollen sehr genau bestimmen, wo neue DVDs bereits erhältlich sind und wo gerade erst der Film ins Kino gekommen ist und die DVD deshalb noch nicht im Handel sein soll. Deshalb wurde für DVDs extra der sogenannte Regionalcode eingeführt, der die Welt in sechs Zonen einteilt. DVDs aus einer Zone sollen nicht in Geräten einer anderen laufen.

US-CDs dürfen auch nur in den USA angeboten werden

Leider hat Hollywood sich hierbei jedoch nicht auf eine zeitlich begrenzte Sperre beschränkt: Auch wenn die deutsche Version des Kassenschlagers längst im Handel ist, wird das US-Original weiterhin Zicken machen. Ärgerlich für Urlauber, Leute mit Verwandten im Ausland und Filmfans, die unbedingt bestimmte Versionen besitzen wollen. Abhilfe schaffen mehrere Abspielgeräte oder eine Codefree-Modifikation. Da der Regionalcode nicht als Kopierschutz gilt, ist jene auch nicht strafbar. Kritisch wird es für den Gelegenheits-Filmgucker, der erst zuhause merkt, dass er seine Neuerwerbung nicht gebrauchen kann, deshalb nicht extra seinen Player umbauen will und sie dann von Deutschland aus beispielsweise bei Ebay wieder verkauft: Das ist dann nicht mehr erlaubt.

Musik-CDs kennen dagegen keinen Regionalcode, sie laufen überall. Das Sprachproblem entfällt ebenfalls. Damit ist das Problem hier zwar unsichtbar, doch nicht wirklich anders gelagert: Wer im Urlaub CDs einkauft und nachher keinen Gefallen mehr an ihnen findet, wird sie eventuell ebenso wie einheimische "abgelegte" Exemplare bei Ebay oder Amazon anbieten, doch ist dies nur bei in der EU gekauften CDs unbedenklich, auch wenn die Musikindustrie in diesem Fall normalerweise nur gegen gewerbliche "Schmuggler" vorgeht, die meist Preisunterschiede zu ihren Gunsten ausnutzen wollen. Einer der Gründe ist natürlich, dass die ausländische Herkunft der CD nur dann auffällt, wenn die Musik des Künstlers im EU-Bereich nicht legal angeboten wird. Man darf aber tatsächlich keine CD, die beispielsweise in den USA oder in Australien gekauft wurde, in Deutschland weiterverkaufen, weil das Urheberrechtsgesetz das nicht zulässt. Der Kauf im Ausland – auch online – ist für den Käufer dagegen unbedenklich und hat mitunter den technischen Vorteil, dass die Ware keinen Kopierschutz hat und auch im Auto, auf dem DVD-Spieler oder am Computer läuft.

Wer eine Schwarzkopie auch unwissentlich weiter verkauft, bekommt Ärger

Verschärft wird das Problem jedoch dadurch, dass viele gerade im Ostblock und in Asien angebotene CDs Schwarzkopien sind. Wer auf einem dortigen Flohmarkt oder auch hierzulande eine Neuerscheinung für zwei Euro erwirbt, ahnt vermutlich bereits, dass mit der Ware etwas nicht ganz stimmt, doch auch ganz reguläre CD-Geschäfte mit nur etwas günstigeren Preisen als in Deutschland üblich haben im Ausland oft "heiße Ware": Die Rechtsverfolgung beispielsweise in Russland ist schwierig und dortige Käufer haben deshalb auch nichts zu befürchten, also gibt es bereits ab Großhändler selbst gemachte Kopien.

Kniffliger kann es dann beim deutschen Zoll werden oder auch bei russischen Online-Angeboten wie Allofmp3.com, die nach Aussage der deutschen IFPI ebenfalls illegal sind, da keine Genehmigungen der Rechteinhaber vorliegen. Und in anderen Urlaubsländern kann man auch als CD–Käufer Ärger bekommen. Es ist also sicherer, gar keine CDs zu kaufen – schade natürlich, wenn man eigentlich gerne etwas lokale Musik des Urlaubslandes mitgenommen hätte…

MP3-CD-ROMs? Sehr praktisch, aber selten legal!

So richtig in die Tinte setzt sich jedoch, wer seine vermeintlich legalen Russen-CDs später bei Ebay anbietet: Da deren Ausstattung oft ungewöhnlich ist, fallen sie auf. So gibt es in Deutschland die für die entsprechenden Abspielgeräte sehr praktischen fertig zusammengestellten MP3-CD-ROMs eigentlich nur mit Klassik, Folk oder Oldies, beispielsweise bei Pearl. Eine MP3-CD-ROM mit aktuellen Rock- oder Poptiteln, wie sie im Ausland ebenfalls angeboten wird, fällt auf Ebay dagegen auf wie ein bunter Hund. Auch gebrauchte Bänder und Kassetten, die noch bespielt sind, können Ärger bringen.

Ebenso leicht ins Klo greift es sich beim Ausmisten des Kellers: Ob es alte Computerbild-Hefte mit CDs sind, auf denen sich nach dem 13. September 2003 nicht mehr erlaubte Software befindet oder aber ebenso illegal gewordene Hardware, die den Kopierschutz von VHS-Kassetten (Macrovision) ausblendet: Diese Ware ist rechtlich erschreckenderweise inzwischen auf demselben Level angesiedelt wie Tierpornografie: Man darf die Kopierhilfen haben, man darf sie auch benutzen, doch wenn man sie anderen weitergibt – egal ob gegen Entgelt oder gratis – macht man sich strafbar. Die Folge: Die Plattenfirmen steigen einem mit mehrere 1000 Euro teuren Abmahnungen auf die Zehen.

Auch Videokassetten-Kopierhilfen werden von der Musikindustrie aufs Korn genommen

Ein böses Erwachen für manch nichtsahnenden Schüler oder Hobbyisten, der das Gerät mit der Abschaffung des Videorekorders nicht mehr brauchte. Doch man könnte mit dem Gerät ja auch Videokassetten mit Konzerten kopieren – oder auch DVDs auf Videokassetten – und deshalb fühlt sich die Musikbranche paradoxerweise mehr angegriffen als die Filmunternehmen und ihre Anwälte machen nun bessere Geschäfte als seinerzeit die Hersteller der Macrovisions-Knacker.

Auch alte Video-2000-Rekorder oder andere historische Videorekorder stellen hier übrigens ein Problem dar, denn erst ab einem bestimmten Baujahr wurde in Videorekordern die Baugruppe eingefügt, die auf die Störsignale des Macrovisions-Kopierschutzes reagiert und das Bild zusammenbrechen lässt. Ältere Geräte sind dagegen noch mit einer besseren Elektronik ausgerüstet, die Macrovision meist kalt läßt, womit sie nach dem 13. September 2003 theoretisch ebenfalls illegal geworden sind. Wer noch Video-2000-Kassetten hat und wegen Defekt seines Geräts bei Ebay nach Ersatz sucht, denkt allerdings sicher zu allerletzt daran, etwa noch weitere Kopien auf dem alten System anzufertigen.