Soldat gegen Corona-Impfung: Gesundheit statt Gehorsam
Impfverweigerung bei Bundeswehrsoldaten führt zu Gerichtsverhandlungen. Entscheidung in mindestens einem Fall offen. Berufsbezogene Impfpflicht führt zu Problemen.
Die Weigerung einiger Bundeswehrsoldaten, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, hat wiederholt zu Gerichtsverfahren geführt. In der Presse spielten vor allem die Fälle von zwei Soldaten eine Rolle, die sich trotz Anordnung gegen eine Corona-Impfung entschieden hatten. Beide Streitfälle wurden in Berufung verhandelt, einer in Schweinfurt und der andere in Stendal, wie der MDR Sachsen-Anhalt und dpa berichten.
Corona-Impfverweigerer in Schweinfurt
Ein 27-jähriger ehemaliger Bundeswehrsoldat, der sich trotz Anordnung nicht gegen das Coronavirus impfen ließ, wurde vom Amtsgericht Bad Kissingen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, weshalb der Fall vor dem Landgericht Schweinfurt verhandelt wurde. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er die Zeitspanne von der Entwicklung des Impfstoffs bis zur Zulassung als zu kurz empfunden habe. Er habe Bedenken bezüglich möglicher Nebenwirkungen gehabt.
Ein ehemaliger Vorgesetzter des Angeklagten betonte vor Gericht, dass es bei der Bundeswehr ein Basisimpfschema gebe, das jeder Soldat erfüllen müsse. Die Corona-Impfung sei damals neu gewesen und viele Soldaten hätten anfangs Bedenken gehabt.
Das Paul-Ehrlich-Institut, das in Deutschland für die Sicherheit von Impfstoffen zuständig ist, hat mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Häufige Reaktionen nach einer Corona-Impfung sind vorübergehend und umfassen Symptome wie einen "Impfarm" oder Kopfschmerzen. Schwere Nebenwirkungen treten selten auf, aber eben nicht auszuschließen.
Impfverweigerer in Stendal
In einem ähnlichen Fall in Stendal hatte ein 38-jähriger Soldat mehrere Impfungen verweigert, darunter die gegen das Coronavirus und Auffrischungen gegen Tetanus. Das Amtsgericht Gardelegen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Der Soldat legte Berufung ein, zog diese jedoch vor dem Landgericht Stendal wieder zurück, nachdem die Vorsitzende Richterin angedeutet hatte, die Befehlsverweigerung des Mannes genauso wie die erste Instanz zu verurteilen.
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Der Soldat, der mittlerweile nach Blankenburg versetzt worden ist, hatte sein Verhalten im ersten Prozess mit einem Gewissenskonflikt erklärt. Er habe seine Gesundheit nicht schädigen wollen, zumal er als Leistungssportler sehr fit sei. Der Kompaniechef charakterisierte den Impfverweigerer als "Vorzeigesoldaten".
Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten
Seit dem 24. November 2021 müssen alle Soldatinnen und Soldaten, einschließlich Reservistendienstleistenden, die Covid-19-Schutzimpfung dulden. Dies geht aus einer Mitteilung der Bundeswehr hervor. Reservistinnen und Reservisten, die aktiv Dienst leisten, können sich beim Truppenarzt impfen lassen. Es wird jedoch empfohlen, dass sie sich eigenständig um eine vollständige Corona-Impfung bei ihrem Hausarzt kümmern, bevor sie eine Dienstleistung beginnen möchten.
Nach Ansicht des Bundesverteidigungsministeriums hat die Covid-19-Schutzimpfung für Soldatinnen und Soldaten in Zeiten der Corona-Pandemie eine doppelte Bedeutung. Sie schütze wirksam vor einer schweren Corona-Erkrankung und möglichen Langzeitfolgen, was zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte beitrage.
Druck auf bestimmte Berufsgruppen
Zudem hätten Soldatinnen und Soldaten, die bei der Corona-Amtshilfe in Gesundheitsämtern und Kliniken ihren Dienst leisten, eine gesellschaftliche Verantwortung. Wer als Reservist den Kampf gegen Corona in einem Amtshilfeeinsatz bei Gesundheitseinrichtungen unterstützen möchte, müsse vollständig gegen Covid-19 geimpft sein.
Der Druck auf Angestellte der Gesundheitsbranche hatte zu massiven Verwerfungen geführt. Eine Impfpflicht wurde – wenn man ihr nicht nachkommt – teilweise als De-facto-Berufsverbot kritisiert und auch von Berufsverbänden kritisch gesehen.
Frühe Warnung aus der Pflege
Während der Corona-Pandemie hatte die Debatte vor allem die Pflegebranche beschäftigt. Nach einer Masseninfektion. In einem Pflegeheim war Ende 2021 die Forderung nach einer Impfpflicht lautgeworden.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, lehnte eine solche Maßnahme damals jedoch ab. Sie warnt vor einer Zwangsimpfung, die ihrer Meinung nach nur Widerstand hervorrufen würde. Diese Aussage machte sie in einem Interview mit der Ärztezeitung.
Vogler betonte damals, dass die Mehrheit der Fachkräfte in Pflegeheimen und bei Pflegediensten gegen Covid-19 geimpft sei. Diese Information sei ihr von zahlreichen Pflegedienstleitungen bestätigt worden. Bei Assistenz- und Aushilfskräften seien die Impfquoten jedoch unterschiedlich.
Vogler kritisiert, dass diese Unterschiede in der Berichterstattung nicht ausreichend berücksichtigt würden. Sie weist darauf hin, dass in Altenheimen laut Personalvorgaben teilweise nur bis zu 50 Prozent der Mitarbeiter Fachkräfte sein müssen.