Spanien holt sich in Deutschland bei Puigdemont eine blutige Nase
Zunächst frohlockten viele spanische Medien, dass der Staatsanwalt einen Haftbefehl gegen Carles Puigdemont und die Auslieferung wegen Rebellion forderte, doch die Absage kam postwendend und scharf
Spanische Medien wie El Confidencial hatten darauf gehofft, dass Deutschland Puigdemont doch noch wegen Rebellion (gemeint ist eine Art Putsch) an das Land ausliefern würde, nur weil die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig Holstein weiterhin den absurden Ausführungen und Gewaltphantasien der Spanier folgt. Dass das ihr Auftrag als Anklagebehörde ist, scheint man in Spanien nicht zu verstehen, wo die Staatsanwaltschaft bei Politikern oder Königstöchtern bisweilen wie die Verteidigung auftritt.
Statt schnell zu frohlocken, hätte man auch analysieren können, dass Anfang April sich genau das abgespielt hatte, was auch heute geschah. Doch das hätte eben zu einer realistischen Einschätzung geführt und keinen voreiligen Jubel aufkommen lassen. Denn im April hatte der Generalstaatsanwalt ebenfalls voll die Linie der spanischen Ankläger vertreten und wurde dafür in Windeseile abgeschmettert. Das Oberlandesgericht hielt die Rebellionsvorwürfe für "von vorneherein unzulässig". Das war das erste große Desaster für die spanische Repressionspolitik.
Keine erhöhte Fluchtgefahr
Gestern ging es sogar noch viel schneller und klarer. Nur wenige Stunden brauchten die Richter des I. Strafsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG), um den Antrag der Staatsanwaltschaft abzulehnen. Sogar der Spiegel schreibt: "Eine deutlichere Abfuhr hätten sich Carles Puigdemonts Ankläger in ihrem zweiten Versuch kaum holen können." Das OLG sieht "keine Veranlassung", den Haftbefehl gegen Puigdemont zu erweitern und den aus spanischem Zwang abgesetzten ehemaligen katalanischen Regierungschef wieder in Auslieferungshaft zu nehmen, wie es Spanien gerne gesehen hätte. "Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß - Oberlandesgericht lehnt Antrag des Generalstaatsanwalts" ab, ist der Titel der kurzen Pressemitteilung.
Der Strafsenat hat den Antrag des Generalstaatsanwalts auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls gegen Carles Puigdemont zurückgewiesen. "Das Oberlandesgericht sieht nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens keine erhöhte Fluchtgefahr von Carles Puigdemont, so dass dieser auf freiem Fuß bleibt." Die Generalstaatsanwaltschaft hatte den Antrag mit neuen Informationen aus Spanien und einer sich hieraus ergebenden erhöhten Fluchtgefahr begründet. "Der I. Strafsenat des Oberlandesgerichts sah aufgrund der vorgelegten Informationen keine erhöhte Fluchtgefahr."
Die Staatsanwaltschaft bezog sich auf aus Spanien gelieferte Videos, die Telepolis allesamt vorliegen. Darauf ist zwar - in nur drei vereinzelten Fällen - eine schwache gewaltsame Gegenwehr einzelner zu erkennen. Die ist aber weit entfernt von einer "gewaltsamen öffentlichen Erhebung", die für Rebellion zwingend ist. Zudem ist kein Regierungsmitglied darin verwickelt, die stets zu strikter Gewaltlosigkeit aufgerufen haben. Man kann Puigdemont und den Ministern also auch keine Planung einer Rebellion vorwerfen. Gewalt ist am Tag des Referendums aber massiv auf vielen Videos zu sehen. Doch die geht praktisch immer von den spanischen Sicherheitskräften aus. Das hatten internationale Beobachter auch ausführlich dokumentiert und von einem "gut geplanten militärähnlichen" Vorgehen gegen die in der übergroßen Mehrzahl friedlichen Teilnehmer am Referendum gesprochen.
Auch kein Landfriedensbruch
Die Entscheidung des Gerichts ist eine noch größere Niederlage für die Generalstaatsanwaltschaft und vor allem für Spaniens Obersten Gerichtshof. Denn nun wurden praktisch alle zusätzlichen "Beweise, Dokumente und Videos" verworfen, die nachgeliefert worden sind. Im Beschluss heißt es, dass die vorgelegten Zusatzinformationen über "einzelne Geschehnisse" im Ergebnis nichts ändern könnten.
Die Richter treten Spanien und dem Generalstaatsanwalt dann aber erst so richtig vor das Schienbein, da sie nicht einmal einen Landfriedensbruch erkennen können. Den hatte die Generalstaatsanwaltschaft ins Spiel gebracht, da es ein spanisches Ausweichmanöver gibt, man plötzlich auf Aufruhr umzuschwenken versucht, da dafür weniger Gewalt notwendig ist:
Auch eine Strafbarkeit wegen - nach deutschem Recht - Landfriedensbruchs dürfte nach vorläufiger Prüfung nicht vorliegen. Selbst wenn man annehmen wollte, dass die Auseinandersetzungen in und vor einzelnen (von insgesamt 2.500) Wahllokalen für die unmittelbar Beteiligten einen Landfriedensbruch darstellen könnten, so dürfte man diese wohl nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in der "Startbahn West"-Entscheidung aufgestellt hat, dem Verfolgten persönlich nicht zurechnen können.
Aus dem OLG-Beschluss
So bleibt eigentlich nur noch die Frage, ob die Richter irgendwie eine "Untreue" sehen, denn das ist der Tatbestand, den Spanien auch als "Veruntreuung" anführt, da angeblich das "verbotene" Referendum mit Steuergeldern bezahlt worden sei. Doch dabei sieht es für Llarena und Spanien nun ebenfalls noch finsterer aus. Auch das OLG äußert erhebliche Zweifel daran. Das von den spanischen Behörden nachgelieferte Material sei "widersprüchlich". Denn "nach deutschem Recht" könne die "Tatverdachtsprüfung einen eher zweifelhaften Ausgang haben", schreibt das Gericht.
Sogar Spaniens Finanzminister hat längst erklärt, dass die katalanische Regierung das verbotene Referendum nicht mit öffentlichen Geldern bezahlt hat. Dafür sei "kein Euro" geflossen, hatte Cristóbal Montoro erklärt. Tatsächlich hatte er zu diesem Zeitpunkt schon die Kontrolle über die katalanischen Finanzen, die Autonomie war schon vor der Zwangsverwaltung ausgehebelt worden.
Zieht der Oberste Gerichtshof den Europäischen Haftbefehl zurück?
So steht nach dem Debakel in Belgien, das gerade definitiv die Auslieferung von drei ehemaligen Ministern abgelehnt hat, ein noch größeres Debakel in Deutschland an. In Brüssel brauchte man sich mit dem Inhalt gar nicht zu befassen, da der Richter Pablo Llarena vom Obersten Gerichtshof nicht einmal fähig war, einen formal korrekten Europäischen Haftbefehl auszustellen. Die Probleme an seinem Antrag hat er nicht einmal auf Nachfragen aus Belgien berichtigt. Jetzt steht aber in Deutschland eine inhaltliche Entscheidung an, wenn Llarena seinen Antrag nicht noch schnell wegen Aussichtslosigkeit zurückzieht, was er im vergangenen Dezember gegenüber Belgien schon gemacht hat.
Das OLG hält derweil an dem Verfahren fest und prüft weiter, da Spanien das fordert, ob die Anschuldigungen gegen Puigdemont Handlung auch in Deutschland strafbar wären. "Merkwürdig ist" für den Spiegel, dass sich Verfahren so lange hinschleppt. "Laut EU Haftbefehl müssen die Länder nach der Festnahme eines Gesuchten innerhalb von 60 Tagen entscheiden, ob sie ausliefern oder nicht." Diese Frist läuft am 25. Mai ab. Merkwürdig ist aber eher, dass der Spiegel das merkwürdig findet. Solche Verfahren dauern, wenn sie kniffliger sind, bisweilen ein Jahr oder länger, wie Telepolis längst deutlich gemacht hatte.
Das OLG stellt klar, dass bis Freitag jedenfalls keine Entscheidung fallen wird. Bisher hat die Generalstaatsanwaltschaft nicht einmal einen Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung gestellt. Erst darauf können die Verteidiger von Puigdemont antworten, bevor es irgendwann dann ein Urteil gibt. Und das kann dauern, wenn Llarena nicht doch zurückzieht, wie es ihm der deutsche Strafsenat ziemlich deutlich nahelegt.