Spanische Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen kriminellen König einstellen
Dabei taucht der Name Juan Carlos erneut in den Pandora Papers auf, aber die von der Regierung abhängige Staatsanwaltschaft passt ihr Vorgehen gerne an die Staatsräson an
Die Spatzen pfeifen schon lange von den spanischen Dächern, dass alle Ermittlungen gegen den emeritierten König und Ex-Staatschef eingestellt werden.
Das Urteil des renommierten spanischen Verfassungsrechtlers Javier Pérez Royo dazu könnte nicht deutlicher ausfallen:
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaft das Verhalten von Juan Carlos de Borbón in den letzten drei Jahren untersucht hat, jedoch nicht mit dem Ziel, Beweise zu finden, die es rechtfertigen könnten, sein Verhalten vor den Obersten Gerichtshofs zu bringen, um die entsprechende strafrechtliche Verantwortung zu fordern, sondern ganz im Gegenteil.
Javier Pérez Royo
Der andalusische Professor resümiert:
Ziel der Ermittlungen war es, den emeritierten König von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung zu befreien, indem seiner Verteidigung sogar mitgeteilt wurde, was er tun sollte, wie eine Steuerlegalisierung und damit seine Straffreiheit gerechtfertigt werden könnte.
Javier Pérez Royo
Ex-Staatschef Juan Carlos hatte nach seiner Flucht in eine arabische Oase mit zwei Steuernachzahlungen einen Teil der kriminellen Machenschaften eingeräumt.
Der vom Diktator Franco als Nachfolger auf den Sessel des Staat- und Militärchefs gehobene Bourbone erhält eine Sonderbehandlung. Denn eine Regulierung führt nach geltendem Recht nur zur Strafbefreiung, wenn sie freiwillig und vollumfänglich geschieht. Dass Juan Carlos zweimal nachgezahlt hat, macht schon deutlich, dass die Kriterien nicht erfüllt waren. Eine strafbefreiende Nachzahlung müsste vor der Einleitung von Ermittlungen geschehen. Das ist nachweislich nicht passiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Anwalt des Ex-Königs im Juni, November und Dezember 2020 mitgeteilt, dass gegen ihn ermittelt wird. Jede dieser Mitteilungen ging mit einem neuen Ermittlungsverfahren einher. Die Mitteilungen geschahen vor den Nachzahlungen.
So verwies auch die große Tageszeitung El País auf Artikel 305 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs, wonach eine Strafe nur neutralisiert werde, wenn "die Steuerschuld vollständig anerkannt und gezahlt wurde, bevor die Steuerverwaltung von der Einleitung eines Prüfungs- oder Ermittlungsverfahrens in Kenntnis gesetzt wurde" oder bevor die Staatsanwaltschaft "Klage oder eine Anzeige erstattet" oder Maßnahmen ergreift, die es dem Steuerbetrüger ermöglichen, "formale Kenntnis von der Einleitung des Verfahrens zu erlangen".
"Das wird die Staatsanwaltschaft anpassen"
So hat das Ministerium für Staatsanwaltschaft dem Ex-König den Weg geebnet, damit der sein Haupt aus der strafrechtlichen Verantwortung ziehen kann. Bekannt ist vielen in Spanien der Satz des ehemaligen Innenministers Jorge Fernández Díaz: "Das wird die Staatsanwaltschaft anpassen." In dem Fall wurden allerdings falsche Anschuldigungen aus den "staatlichen Kloaken" gegen den Bürgermeister von Barcelona und Unabhängigkeitsbefürworter konstruiert.
Dieses Verhalten hat sich unter dem Sozialdemokraten Pedro Sánchez nicht geändert. Es ist ein Skandal, auch wenn der Regierungschef beim EU-Gipfel in Slowenien von der "absoluten Freiheit" der Generalstaatsanwaltschaft bei den Ermittlungen schwafelte. Die Generalstaatsanwältin Dolores Delgado wird die Einstellung verfügen. Sie wurde von Sánchez eingesetzt und war zuvor seine Justizministerin.
Zudem hatte Sánchez im Rahmen des Europäischen Haftbefehls gegen den katalanischen Exil-Regierungschef erklärt, er habe die Staatsanwaltschaft angewiesen, ihn erneut auszustellen. "Von wem hängt die Staatsanwaltschaft ab?", fragte er einen Journalisten, der ihn dazu befragt hatte. "Ja, sie hängt von der Regierung ab", gab der zurück. "Da haben sie es", sagte Sánchez.
Bekannt ist auch, dass Sánchez Regierung Juan Carlos bei der Flucht geholfen hat und Sánchez Partei alle Versuche, dessen kriminelle Machenschaften in einer parlamentarischen Untersuchungskommission zu untersuchen, sogar im Bund mit Rechtsextremen verhindert.
Gefahr drohe ihm nur durch die Ermittlungen in der Schweiz, hatte die Kennerin Rebeca Quintáns im Telepolis-Gespräch kurz nach der Flucht des Königs vorhergesagt.
In der Schweiz wird auch weiter ermittelt und das Land könnte die Auslieferung von Juan Carlos fordern, wenn der alsbald nach Spanien zurückkehrt.
Pandora Papers: Keine Enthüllung obskurer Geschäfte ohne den Namen Juan Carlos?
Dass sein Name aktuell auch wieder bei den Pandora Paper-Enthüllungen hervorsticht, wird die Schweizer vermutlich antreiben. Dort wird auch wegen Korruption und Geldwäsche ermittelt. Im Kern geht es dort bisher um eine Zahlung von 100 Millionen aus Saudi-Arabien auf ein Konto von Juan Carlos. In der Frage wird auch gegen seine Ex-Geliebte Corinna zu Sayn-Wittgenstein ermittelt, der Juan Carlos 65 Millionen Euro davon überwiesen hatte.
Gegenüber Ermittlern hatte sie stets von einem "ungebetenem Geschenk" gesprochen. Doch nun taucht in den Pandora Papers auf, dass sie 30 Prozent eines "spanisch-saudischen Fonds" an Juan Carlos vererben wollte. Mit dem Mexikaner Sanginés-Krause, der ebenfalls als Strohmann des Königs gilt, besaß die deutsche Prinzessin im Steuerparadies die "Fortuna Ventures Ltd", benannt nach der Segeljacht des Ex-Königs.