Unsichere Strom- und Gaspreise: Warum ein Vergleich der Verträge jetzt wichtig ist
Mit Unsicherheit am Energiemarkt ringen Mieter und Hausbesitzer. Prognosen zu sinkenden Preisen stehen auf wackeligen Beinen. Welche Optionen Sie nun haben.
Steigen sie oder nicht? Mieter und Hausbesitzer blicken nach wie vor gespannt auf die Entwicklung der Energiepreise. Auch wenn der Winter in Deutschland bisher insgesamt mild war, bedeutet das keine Entwarnung. Einzelne Verbraucherportale geben teilweise Entwarnung, andere raten zur Vorsicht. Für Verunsicherung sorgt nicht nur die volatile Marktsituation, sondern auch die Bundesregierung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds sucht die Ampelkoalition nach Milliarden Euro. Die Folgen könnten die Verbraucher 2024 zu spüren bekommen.
Noch Ende November hatte das Preisvergleichsportal Verivox - freilich auch aus Gründen der Eigenwerbung - eine frohe Botschaft verbreitet: Im kommenden Jahr sollen die Strom- und Gaspreise für Millionen Haushalte in Deutschland sinken. Die gesunkenen Großhandelspreise für Gas und Strom ermöglichten günstigere Tarife, da etwa die Hälfte der örtlichen Versorger die Preissenkungen an ihre Kunden weitergäben, so Verivox.
Das Vergleichsportal hat die veröffentlichungspflichtigen Gas- und Strompreise für Bestandskunden der rund 700 örtlichen Gasgrundversorger und der rund 800 örtlichen Stromgrundversorger in Deutschland ausgewertet. Demnach wurden zum Jahreswechsel 430 Strompreissenkungen um durchschnittlich 13 Prozent angekündigt.
Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von rund 287 Euro im Jahr. In den betroffenen Grundversorgungsgebieten leben rund 16,5 Millionen Haushalte. Gleichzeitig wurden 55 Strompreiserhöhungen um rund fünf Prozent angekündigt, was etwa 87 Euro entspricht und rund zwei Millionen Haushalte betrifft.
Mittlerweile erscheint diese Prognose deutlich unsicherer. Grund sind mögliche Markteingriffe der Bundesregierung. Dabei ist die Lage alles andere als stabil: Trotz der aktuell im Vergleich zum letzten Winter deutlich gesunkenen Gaspreise bleibt festzuhalten: Die Energiekosten sind höher als 2021, vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und den folgenden EU-Sanktionen gegen den Erdgasexporteur Russland.
Durch Haushaltsloch des Bundes drohen höhere Verbraucherpreise
Und dann das: Ein geplanter milliardenschwerer Bundeszuschuss zu den Netzentgelten könnte ausfallen, weil die Bundesregierung den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) auflösen muss. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP plant einen Ersatzzuschuss aus dem Kernhaushalt, doch angesichts eines Haushaltslochs von 17 Milliarden Euro stehen hier heikle Entscheidungen an.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Umschichtung von 60 Milliarden Euro Corona-Geldern in den Klima- und Transformationsfonds gekippt, was den Haushalt erheblich belastet. Dabei sind die Strompreise wegen der Energiekrise schon jetzt höher als in der Vergangenheit. Fällt die Förderung weg, befürchten Energiemarktexperten zusätzliche Kosten, wenn auch in unterschiedlichem Grad.
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Ohne Förderung könnten die Netzentgelte steigen und damit die Kosten für Unternehmen und Haushalte. Verivox musste seine positive Prognose Anfang Dezember korrigieren: Auf eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh kämen Mehrkosten von rund 100 Euro zu. Der Ökostromanbieter Lichtblick rechnet sogar mit einer Belastung von knapp 170 Euro pro Jahr. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Peter Adrian, warnt vor sechsstelligen Belastungen für mittelständische Unternehmen ohne die versprochene Förderung.
Fest steht bereits, dass die vom WSF finanzierte staatliche Gas- und Strompreisbremse bereits Ende des Jahres ausläuft und nicht wie ursprünglich Ende März ausläuft, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Die Bundesregierung müsse eine Balance zwischen politischen Zusagen und breiten Entlastungen bei Netzentgelten und Stromsteuer finden. Die Sicherung der industriellen Wertschöpfungsketten erfordere eine ausgewogene Entscheidung in den anstehenden Haushaltsverhandlungen.
So bleibt vor dem Jahreswechsel vor allem eine Erkenntnis: Die Preise bleiben höher als vor dem Ukraine-Krieg und den Russland-Sanktionen. Und die Bundesregierung hat bisher wenig Sicherheit geschaffen.
Vergleich der Verträge lohnt sich
Trotz der angekündigten Preissenkungen bleibt das Strompreisniveau in der örtlichen Grundversorgung laut Verivox weiterhin auf einem hohen Stand. Eine Kilowattstunde Strom kostet immer noch 44,23 Cent. Das bedeutet, dass ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh in der Grundversorgung jährliche Kosten von 1.769 Euro hat.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Gaspreise im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent und die Strompreise um 21,0 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 stiegen die Gaspreise um 52,5 Prozent und die Strompreise um 26,2 Prozent.
Vorsichtig optimistisch äußert sich dennoch Daniel Puschmann, Chef des Vergleichsportals Verivox: "Der Wegfall der Preisbremsen ist für die meisten Verbraucher leicht zu verschmerzen", sagt er. Der Energiemarkt habe sich grundsätzlich erholt und viele Versorger senkten zum neuen Jahr ihre Preise. Aber Kunden in älteren Verträgen sollten jetzt dringend prüfen, ob ihr Tarif noch unter die Preisbremse fällt und ggf. in einen neuen Tarif wechseln. Neukundentarife liegen bereits flächendeckend weit unterhalb der Preisbremse, sagt Puschmann.
Die aktuellen politischen Entwicklungen und die damit verbundene Unsicherheit bezüglich der Energiepreise im kommenden Jahr, sorge für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24. Auch er rät dazu, die eigenen Verträge jetzt zu überprüfen und bei zu hohen Kosten den Anbieter zu wechseln.
Das gilt vor allem für Haushalte mit einer Gastherme. Dort werden die Heizkosten für Gas vor allem aufgrund einer höheren Mehrwertsteuer für Erdgas steigen. Der erhöhte Steuersatz von 19 Prozent tritt mit dem Ende der Preisbremse auch für Fernwärme zum 1. Januar in Kraft.
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