Untersuchungsbericht über den Absturz von MH17 liegt den beteiligten Regierungen vor

Erst im Oktober soll der noch geheime Bericht veröffentlicht werden, obgleich Schuldige hier sowieso nicht benannt werden dürfen

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Gerade hatte der niederländische Staatsanwalt Fred Westerbeke, der das Joint Investigation Team leitet, erklärt, man sei noch nicht so weit, Schuldige benennen zu können (MH17: Noch keine Verdächtigen). Ende des Jahres, wahrscheinlich später werde der Bericht vorgelegt, kündigte er an. Ein Problem dabei ist, dass die an der Untersuchung beteiligten Regierungen (Ukraine, Niederlande, Australien, Belgien sowie Malaysia und Eurojust) die Veröffentlichung von Details verhindern können.

Offenbar wächst auch in dieser Gruppe das Misstrauen daran, dass ein Ergebnis verhindert werden könnte, weswegen ein UN-Tribunal gefordert wird. Malaysia will einen Resolutionsentwurf in diesem Monat dem UN-Sicherheitsrat vorlegen. Russland kritisierte das schon einmal als übereilt und verlangte, dass erst einmal die strafrechtliche Untersuchung beendet werde. Nach dem UN-Sicherheitsratsbeschluss 2166 soll eine "umfassende, gründliche und unabhängige Untersuchung" durchgeführt werden. Ob dies durch das Gemeinsame Untersuchungsteam und den Geheimhaltungsvorbehalt gewährleistet ist, darf bezweifelt werden.

Parallel wird ebenfalls unter niederländischer Leitung des Dutch Safety Board von einem Team von Experten aus Malaysia, Großbritannien, Australien, Russland, den USA und der Ukraine sowie von Organisationen wie ICAO und Eurocontrol die Absturzursache untersucht. Dieses Team, das bereits einen Zwischenbericht vorgelegt hat, in dem von einem Abschuss ausgegangen wird, darf aber in dem Abschlussbericht keine Schuldigen nennen, es geht hier um die Folgerungen für die Flugsicherheit.

Auch hier gibt es Bedenken, dass es eine unabhängige Untersuchung gibt. So soll aus dem Zwischenbericht (MH17-Zwischenbericht - Mut zur Lücke?) ein Hinweis auf den Abschuss einer ukrainischen Militärmaschine in einer Höhe von 6500 Metern drei Tage vor dem Abschuss der MH17 auf Drängen der Ukraine entfernt worden sein. Daraus ließe sich eine Verantwortung der Ukraine herleiten, die den Flugraum über dem Kampfgebiet daraufhin nicht sicherheitshalber hatte sperren lassen (MH-17: Weitere Vorwürfe gegen Kiew), vermutlich, so darf man annehmen, um weiterhin Gelder für die Überflugrechte zu kassieren. Angehörige von Opfern klagen deswegen die Ukraine, aber auch die Bundesregierung an (MH17: Das Auswärtige Amt gerät in die Kritik)

Nach den Regeln der Internationalen Flugbehörde ICAO muss innerhalb eines Jahres ein Bericht über die Absturzursache vorgelegt werden. Das müsste also bis zum 17. Juli geschehen. Der Dutch Safety Board veröffentlichte gestern einen Brief an die ICAO, nach dem der noch geheime Bericht den beteiligten Staaten seit 2. Juni vorliegt. Die beteiligten Staaten haben das Recht, Kommentare vorzulegen. Dazu haben sie 60 Tage Zeit. Der Dutch Safety Board wird die Kommentare bewerten und den endgültigen Bericht erstellen. Der soll aber nun nicht im Juli, sondern erst im Oktober vorgelegt werden. Ein Grund für die Verzögerung wird nicht genannt.

In dem Bericht wird es neben der Absturzursache, also Buk-Rakete oder Abschuss durch ein Kampfflugzeug, darum gehen, ob die Flugroute richtig war und auch, ob der Flugraum hätte gesperrt werden sollen. Angeblich soll es auch darum gehen, ob die Veröffentlichung der Informationen über die Passagiere hätte besser gemacht werden können und ob die Passagiere an Bord wussten, dass sie abstürzen werden.